ABS
ABSSS
ABSSS
Kartei Details
Karten | 81 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Technik |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 12.07.2016 / 12.07.2016 |
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Einsatzzeit der Sicherungsposten
- im Allgemeinen: 8 std. pro Schicht
- in Ausnahmefällen: 10 std. pro Schicht
- Ruhezeit zwischen 2 Schichten mindestens 11 Stunden
Pausenzeit für Sicherungsposten
- bis 5 stunden keine Pausen
- über 5 bis 9 Stunden --> 1. Pause mindestens 30min.
- über 9 bis 10 Stunden --> 1. Pause mindestens 30min und 2. Pause mindestens 15min Pause
Welche Aufgaben hat eine Sicherungsüberwachung vor Ort?
- Prüfung der Wahrnehmbarkeit
- Prüfung der Befähigungsausweise und Einsatznachweise
- Prüfung der Annäherungsstrecke
- PSA prüfen
- Sicherheitsräume prüfen
Sicherungsüberwacher prüft Trupp wie Selbstsicherer?
- Dienstfähigkeit
- kleinen Sicherungsplan prüfen
- Gültigkeit des Sicherungsplans
- PSA prüfen
- Prüfung der Sicherungsmaßnahme
Aufgaben der BzS?
- Auswahl der Sicherungsmaßnahme
- Ausfüllen des Sicherungsplan Teil 2
- Kenntnis über örtliche und betriebliche Verhältnisse
- Anpassung der Sicherungsmaßnahme
- Durchführung der Sicherungsüberwachung
Örtliche und Betriebliche Besonderheiten?
- Fahrleitung
- zuständiger Fdl
- Bahnüberänge
- VzG Strecken
- vorhandene Baustellen
Aussagen zu den Geschwindigkeiten
20 km/h
50 km/h
120 km/h
160 km/h
20 km/h --> Fahrten im Baugleis
50 km/h --> Sperrfahrt
120 km/h --> Arbeiten müssen nicht eingestellt werden
160 km/h --> Schweißarbeiten durchführen ohne Einschränkung
Wann kann ein SÜ auch die Bauleitung/BÜB machen?
- röße der Baustelle
- komplexität der Arbeiten
- Umfangreiche Arbeiten
Bei welchen Arbeiten ist ein Absperrposten nicht zugelassen?
- Bagger
- Schweißarbeiten
- Schneidarbeiten
- Schraubmaschinen
- Schwenkbereich
Womit kann man Warnsignale abgeben?
- elektr. Warnsignalgeber
- Maschinenwarnanlage
- Mehrklangsignalhorn
- ATWS
Wertigkeit der Sicherungsmaßnahmen im Nachbargleis und Arbeitsgleis?
Arbeitsgleis:
- ATWS
- Benachrichtigung von Arbeitsstellen auf der freien Strecke
- Sicherungsposten
Nachbargleis:
- AKA
- UV-Sperrung
- feste Absperrung
- ATWS
- Benachrichtigung von Arbeitsstellen auf der freien Strecke
- Absperrposten und Sicherungsposten
Was muss am Sicherungsplan angehängt sein bei Benutzung einer ATWS?
Anlage:
- Projektierung ATWS
- Skizze
- Checkliste für ATWS
- Bahntechnische Freigabe
Besonderheiten beim Einsatz von großen Umbaumaschinen?
- Seitenläufer
- Überwachungsposten
- Maschinenwarnsysteme
- Maschinenlärm
Sicherungsüberwachung bzgl. Lieferung?
- Qualitätsprüfung der Baufirma
- Wertung der zukünftigen Auswahl
Welche Aussagen stimmen?
1) In einem UV- gesperrten Gleis dürfen sich keinefahrzeuge befinden?
2) Kann man eine Weiche UV sperren?
3) In einem UV-gesperrten Gleis dürfen keine Fahrten stattfinden?
zu 1) es dürfen sich Fahrzeuge befinden, aber dürfen nicht fahren
zu 2) Ja, zum Schutz der Versicherten
zu 3) richtig !
Unfallgefahren (aus der Arbeit)
aus der Arbeit:
- von herabfallenden Gegenständen
- von rotierenden/ beweglichen Teilen
- von erhitzten Gegenständen
Unfallgefahren (aus dem Bahnbetrieb)
aus dem Bahnbetrieb:
- bewegte Schienenfahrzeuge
- elektrischen Fahrleitungen
- Rückstrom aus Fahrschiene
- fernbetätigten Gleiseinrichtungen
- Beschäftigte
Unfallgefahren (Gefährdete Personen)
Gefährdete Personen:
- Arbeitskräfte
- Bahnbetrieb
Abwendung der Gefahren
- aus dem Arbeitsprozess: ausführende Unternehmen (Bauleiter, Arbeitsaufsicht)
- aus dem Bahnbetrieb: für den Bahnbetrieb zuständige Stelle (BzS) z.B.: Sicherungskoordinator, Sicherungsaufsicht, Sicherungsüberwachung
Rechtsgrundlagen/ Rechtsvorschriften
- EBO
- DGUV Vorschrift 78
- DGUV Regel 101-024
- DGUV Vorschrift 1
Gesetze und Verordnungen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Baustelenverordnung (BaustellV)
- Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)
Unfallverhütungsvorschriften
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV VORSCHRIFT 78
- DGUV Regel 101-024
- DGUV Information 201-051
Arbeitsschutz-Management Handbuch
- Ril 132.0118 Arbeiten im Gleisbereich
- Ril 132.0123 Arbeiten an und in der Nähe elektrischer Anlagen
Wer ist für die genannten Unterlagen verantwortlich?
- Gesetze: Bund + Länder
- Regelwerke: DB
- Unfallverhütungsvorschrift: UVB
Wer ist zur Durchführung von Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich zu beteiligen?
- der Bahnbetreiber (BzS)
- Ausführende Unternehmen
- das Sicherungsunternehmen (Sicherungsposten, Sicherungsaufsicht, Abspeerposten, Überwachungsposten, Bediener von ATWS)
Worüber hat sich der Unternehmer unterweisen zu lassen?
- örtliche und betriebliche Verhältnisse
- Warnsignale und ihre Bedeutungen
- Gefahrenbereiche und Sicherungsräume
- ausgewählte Sicherungsmaßnahme
Der Unternehmer sorgt dafür, dass einzelne besonders unterwiesene Personen (Selbstsicherer) im nicht gesperrten Gleisen über Änderungen der Situation bzw. neue Gefahren unterrichtet werden.
- Änderung zum Fahrplanwechsel
- Abweichungen vom Regelbetrieb
- Änderungen von Aufgabenbereichen
Welche Aufgaben hat der Unternehmer im Zusammenhang mit Arbeiten im Glas?
- stellt die Erste Hilfe sicher
- für Gefährdungsbeurteilung zuständig (Sicherungsmaßnahme etc.)
- Ausfüllen des Abschnitts 1 im Sicherungsplans
- Unternehmer lässt sich von der BzS einweisen
- Untermehmer weist seine Beschäftigten ein
Aufgaben des Sicherungsüberwacher?
- prüft ob Sicherungsaufsicht in die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse und über den Inhalt des Sicherungsplanes eingewiesen ist
- prüft ob Sicherungsplanung den Angaben des ausführenden Unternehmers und den Vorgaben/ Aufgaben der BzS im Sicherungsplan entspricht (Plausibilitätsprüfung)
- vor Beginn der Durchführung die Übereinstimmung der Sicherungsmaßnahme mit der Sicherungsplanung und dem Regelwerk prüfen
- Durchführung der Sicherunsmaßnahme vor Ort überwachen
- ggf. erforderliche Anpassungen von Sicherungsmaßnahmen veranlassen und sich hierzu mit der BzS abstimmen
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Welche Aufgaben hat ein Überwachungsposten?
- überwacht das Verhalten der Seitenläufer nach der Warnung durch das AWS
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