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Abgabenordnung

AO

AO


Kartei Details

Karten 11
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 17.05.2016 / 18.05.2016
Lizenzierung Keine Angabe
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Was ist die AO im Vergleich zu anderen Steuergesetzen

Mantelgesetz

Was bedeutet Mantelgesetz?

Es umfasst in neun Teilen sowohl das formelle Recht einer Verfahrensordnung sowie einen allgemeinen Teil des materiellen Steuerrechts. Es regelt grundsätzliches Verfahrensrecht für das materielle Recht

Was ist in der AO alles geregelt

  1. Teil:  Anwendungsvorschriften, Begriffsbestimmungen, Zuständigkeiten, Steuergeheimnis
  2. Teil:  Steuerschuldverhältnis, Haftung
  3. Teil:  Allgemeine Verfahrensvorschriften (Beteiligte, Auskunft, Vorlage, Verwaltungsakt)
  4. Teil:  Durchführung der Besteuerung (Anzeige-, Ermittlungs-, Vorlage-, Erklärungs-, Mitwirkungspflichten,            Korrekturvorschriften, ges. und einheitl. Feststellung, Außenprüfung)
  5. Teil:  Erhebungsverfahren (Zahlung, Aufrechnung, Stundung, Erlass, Zahlungsverjährung, ZInsen, SZ)
  6. Teil:  Vollstreckung (Aufteilungsbescheid, Vollstreckung ins bewegl. / unbewegl. usw. Vermögen
  7. Teil:  außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
  8. Teil:  Straf- und Bußgeldverfahren
  9. Teil:  Schlussvorschriften

Was für Auskünfte kann das Finanzamt geben?

verbindliche Auskünfte:  sonstiger VA, bindet spätere VA an die verbindliche Auskunft

unverbindliche Auskünfte

 

Welche Verwaltungsakte hat ein Steuerbescheid?

  • Festsetzung jeweils ESt. KiSt, Soli
  • Leistungsgebot
  • Anrechnungsverfügung
  • Zinsfestsetzung
  • Verspätungszuschlag
  • Vorauszahlungsfestsetzung

Voraussetzungen für einen Verwaltungsakt?

  1. hoheitliche Maßnahme
  2. durch eine Behörde
  3. zur Regelung eines Einzelfalls
  4. auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts
  5. unmittelbare Rechtswirkung nach außen

Kann ein nichtiger Steuerbescheid korrigiert werden?

nein, da eine Korrektur einen wirksamen VA voraussetzt und ein nichtiger VA unwirksam ist

Ist ein Einspruch zulässig gegen eine vorläufige Steuerfestsetzung, wenn bezüglich der Einspruchsbegründung bereits eine Vorläufigkeit gesetzt ist?

Grds. unzulässig, da bei der Beschwer das Rechtsschutzschutzbedürfnis nicht vorliegt.

Jedoch ggf. doch zulässig, wenn Vollüberprüfung gewünscht wird oder AdV beantragt wird