Abgabenordnung
AO
AO
Kartei Details
Karten | 11 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 17.05.2016 / 18.05.2016 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Was ist die AO im Vergleich zu anderen Steuergesetzen
Mantelgesetz
Was bedeutet Mantelgesetz?
Es umfasst in neun Teilen sowohl das formelle Recht einer Verfahrensordnung sowie einen allgemeinen Teil des materiellen Steuerrechts. Es regelt grundsätzliches Verfahrensrecht für das materielle Recht
Was ist in der AO alles geregelt
- Teil: Anwendungsvorschriften, Begriffsbestimmungen, Zuständigkeiten, Steuergeheimnis
- Teil: Steuerschuldverhältnis, Haftung
- Teil: Allgemeine Verfahrensvorschriften (Beteiligte, Auskunft, Vorlage, Verwaltungsakt)
- Teil: Durchführung der Besteuerung (Anzeige-, Ermittlungs-, Vorlage-, Erklärungs-, Mitwirkungspflichten, Korrekturvorschriften, ges. und einheitl. Feststellung, Außenprüfung)
- Teil: Erhebungsverfahren (Zahlung, Aufrechnung, Stundung, Erlass, Zahlungsverjährung, ZInsen, SZ)
- Teil: Vollstreckung (Aufteilungsbescheid, Vollstreckung ins bewegl. / unbewegl. usw. Vermögen
- Teil: außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
- Teil: Straf- und Bußgeldverfahren
- Teil: Schlussvorschriften
Was für Auskünfte kann das Finanzamt geben?
verbindliche Auskünfte: sonstiger VA, bindet spätere VA an die verbindliche Auskunft
unverbindliche Auskünfte
Welche Verwaltungsakte hat ein Steuerbescheid?
- Festsetzung jeweils ESt. KiSt, Soli
- Leistungsgebot
- Anrechnungsverfügung
- Zinsfestsetzung
- Verspätungszuschlag
- Vorauszahlungsfestsetzung
Voraussetzungen für einen Verwaltungsakt?
- hoheitliche Maßnahme
- durch eine Behörde
- zur Regelung eines Einzelfalls
- auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts
- unmittelbare Rechtswirkung nach außen
Kann ein nichtiger Steuerbescheid korrigiert werden?
nein, da eine Korrektur einen wirksamen VA voraussetzt und ein nichtiger VA unwirksam ist
Ist ein Einspruch zulässig gegen eine vorläufige Steuerfestsetzung, wenn bezüglich der Einspruchsbegründung bereits eine Vorläufigkeit gesetzt ist?
Grds. unzulässig, da bei der Beschwer das Rechtsschutzschutzbedürfnis nicht vorliegt.
Jedoch ggf. doch zulässig, wenn Vollüberprüfung gewünscht wird oder AdV beantragt wird