8. Controlling
PMG Test
PMG Test
Set of flashcards Details
Flashcards | 54 |
---|---|
Students | 26 |
Language | Deutsch |
Category | Micro-Economics |
Level | University |
Created / Updated | 20.01.2013 / 12.09.2023 |
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8.4.2 Datenschutz
Grundsätze der korrekten Datenbearbeitung?
(5x)
- Rechtmässigkeit
- Verhältnismässigkeit
- Zweckbindung
- Richtigkeit
- Sicherheit
8.4.2 Datenschutz
Personaldatenbearbeitung? (lesen)
Daten über MA dürfen nur bearbeitet werden, soweit sie deren Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen
--> Vorgesetzte dürfen ausnahmsweise persönliche Notizen über ihre MA machen, wenn dies für die Erfüllung der Führungsaufgabe notwendig ist. Dossiers dürfen nur geführt werden, wenn der MA zur Kenntnis gesetzt wurde.
8.4.2 Datenschutz
Datensicherheit?
Einwandfreie Zugangskontrolle muss sichergestellt sein
8.4.2 Datenschutz
Verletzung des Datenschutzes?
vorsätzliche Verletzung wird mit Haft oder Busse bestraft
8.4.2 Datenschutz
Personendaten
(lesen)
Als Personendaten gelten alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen (natürliche und juristische Personen). Die Beschaffung von Personendaten und insbesondere der Zweck ihrer Bearbeitung müssen für die betroffene Person erkennbar sein. Der Inhaber der Datensammlung ist verpflichtet, die betroffene Person über die Beschaffung von besonders schüt- zenswerten Personendaten oder Persönlichkeitsprofilen zu informieren. Als besonders schützenswerte Personendaten gelten religiöse, politische, weltanschauliche, gewerkschaftliche Daten, Daten zur Gesundheit, Intimsphäre, Rassenzugehörigkeit, Massnahmen der sozialen Hilfe, administrative oder strafrechtliche Verfolgung und Sanktionen. Der Lohn ist ebenfalls ein besonders schützenswertes Personendatum.
8.4.2 Datenschutz
Personenprofil (lesen)
Als Persönlichkeitsprofil gilt ein Agglomerat von normalen Personendaten: Zusammenstellen von Daten, die eine Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit erlauben.
8.4.2 Datenschutz
Auskunftsrecht für betroffene Personen
(lesen)
Das Datenschutzgesetz gibt den betroffenen Personen das Recht auf Auskunft in Bezug auf die sie betreffenden Daten. Ein entsprechendes Gesuch muss schriftlich an die Daten bearbeitende Stelle gerichtet werden. Grundsätzlich hat eine Mitarbeiterin Anspruch auf eine komplette Dossierkopie. In der Praxis empfiehlt es sich, die Mitarbeiterin ihr Dossier ansehen zu lassen und dann die entsprechenden Teile zu kopieren. Das Auskunftsrecht kann eingeschränkt sein bezüglich Planungsdaten der Unternehmung (wie z.B. Daten zur Nachfolgeplanung).
8.4.2 Datenschutz
Registrierungspflicht
(lesen)
Datensammlungen, in denen regelmässig besonders schützenswerte Personendaten bearbeitet werden oder Datensammlungen, aus denen regelmässig Personendaten an Dritte bekanntgegeben werden, müssen neu beim Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten angemeldet werden. Bei der Anmeldung ist nicht nur der Name der Datensammlung sondern sind auch weitere Infos, wie z.B. die Kategorien der bearbeiteten Daten bekannt zu geben.
8.4.2 Datenschutz
Registrierungspflicht
(Welche Ausnahmen gibt es?) (lesen)
Der Inhaber der Datensammlung hat einen betrieblichen Datenschutzverantwortlichen bezeichnet, der unabhängig die betriebsinterne Einhaltung der Datenschutzvorschriften überwacht, und der ein Verzeichnis der Datensammlungen führt.
- Der Inhaber der Datensammlung erwirbt aufgrund eines Zertifizierungsverfahrens ein Datenschutz-Qualitätszeichen, und das Ergebnis der Bewertung wird dem Daten- schutzbeauftragten mitgeteilt.
- Weitere inhaltliche Ausnahmen, z.B. keine Meldepflicht für Datensammlungen, welche Personen aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung bearbeiten (wie Daten zur Lohnabrechnung).
8.2.4 Datenschutz
Transferierung von Daten ins Ausland:
(lesen)
Besondere Vorschriften gelten, wenn Daten ins Ausland transferiert werden sollen. Dies darf nur in Länder erfolgen, die einen angemessenen Schutz bieten (z.B. mindestens gleich strenge Datenbestimmungen haben). Andernfalls ist ein spezielles Abkommen über den Datentransfer erforderlich, in dem die Empfänger bestätigen, dass er dieselben strengen Regeln einhält.
Ziel: Das Ziel der Bearbeitungsgrundsätze ist eine angemessene Transparenz zugunsten der betroffenen Personen: sie müssen mitverfolgen können, was mit ihren Daten geschieht (wer macht mit welchen Daten was und wozu?). Die Regeln für den Datentransfer ins Ausland gelten auch für internationale Konzerne. Eine Übergabe von Daten einer Konzerngesellschaft eines Landes in die Konzernzentrale in einem anderen Land gilt als Auslandstransfer.
8.2.4 Datenschutz
Umgang mit Bewerbern/Neueinstellungen?
- Daten nicht kopieren weder an Unbeteiligte weitergeben
- Daten zurücksenden
8.2.4 Datenschutz
Referenzauskünfte an Dritte?
Nur telefonisch, falls Firma zur Einholung von Infos vom Bewerber bemächtigt wurde
8.2.4 Datenschutz
Referenzauskünfte an Dritte:
Was ist wichtig? (2x)
- Referenzauskunft muss wahrheitsgetreu und objektiv sein!
- Keine Salärmitteilungen
8.2.4 Datenschutz
Vorgesetztendossiers? (4x)
- Keine grauen Dossiers erlaubt
- MA in Kenntnis bringen oder vernichten
- Vorgesetzter darf sich Notizen über MA machen, nicht an Dritte/Nachfolger weitergeben
- Auch Kopien von MA-Gesprächen dürfen nicht weitergegeben werden
8.2.4 Datenschutz
Verletzung des Datenschutzes (Lesen)
Wer vorsätzlich eine falsche oder unvollständige Auskunft erteilt, registrierungspflichtige Datensammlungen nicht registrieren lässt oder die gesetzlich vorgeschriebene Transparenz bei gewissen Datenbearbeitungen nicht gewährleistet, macht sich strafbar. Zudem besteht bei publik gewordenen Datenschutzverletzungen das Risiko einer negative Presse und damit eines Imageschadens für das Unternehmen.
8.1 Begriff
Personalcontrolling = ?
To control = steuern, regeln
Personalcontrolling = systematische und integrierte Planung, Kontrolle und Analyse des PMGs (quantitativ und qualitativ).
Personalcontrolling ist also nicht nur Personalkostenkontrolle!!!
8.1 Begriff
Personalcontrolling findet auf 3 Ebenen statt:
Personalbestand einer Unternehmung insgesamt
Personalmanagement der Personalabteilung
Personalmanagement der Vorgesetzten
8.2 Instrumente
Welche Instrumente verwendet das Controlling?
(5x)
- Bestands- und Kostenstatistiken
- Kennzahlen
- Standards
- Audits
- Befragungen
8.2.1 Bestands- und kostenstatistiken
Beschreibung?
Diese sind Zusammenstellungen über Personalbestand und Personalkosten nach versch. Merkmalen / Kategorien.
-->Instrumente auf monetären bzw. quantitativen und i.d.R. eher operativ orientierten Ebene.
8.2.1 Bestands- und kostenstatistiken
Personalkostenstatistiken können wie strukturiert werden?
- Lohnkosten
- gesetzl. Personalnebenkosten
- freiwillige Personalnebenkosten
- Kosten des PMGs
8.2.1 Bestands- und kostenstatistiken
Einflussgrössen auf Personalkosten:
Preis niedrig? (2x)
- Lohnsätze
- Altersvorsorge
8.2.1 Bestands- und kostenstatistiken
Einflussgrössen auf Personalkosten:
Preis mittel (2x)
- Zulagen für Schichtarbeit
- Zulagen für Sonn- und Feiertagsarbeit
8.2.1 Bestands- und kostenstatistiken
Einflussgrössen auf Personalkosten:
Preis hoch (1x)
Ad-hoc Prämien
8.2.1 Bestands- und kostenstatistiken
Einflussgrössen auf Personalkosten:
Menge niedrig (2x)
- Zusatzleistungen
- Krankheit, Umzug
8.2.1 Bestands- und kostenstatistiken
Einflussgrössen auf Personalkosten:
Menge mittel (2x)
- Schichtarbeit
- Kurzarbeit
8.2.1 Bestands- und kostenstatistiken
Einflussgrössen auf Personalkosten:
Menge hoch (1x)
Mehrarbeit
8.2.1 Bestands- und kostenstatistiken
Humanvermögensrechnung:
- Weiterbildungen?
- verminderte Leistungen des MA?
- Personal?
- Wo befindet sich die Humanvermögensrechnung?
- Wie ists in der Praxis?
- Investitionen
- Abschreibungen
- Umlaufvermögen
- Sozialbilanzen
- In Praxis bisher nicht durchsetzen
8.2.2 Kennzahlen
- Beschreibung?
(2x)
- Setzen Ereignisse in Relation zur Grundgesamtheit
- Können als Statistiken geführt werden
8.2.2 Kennzahlen
Fluktuationsrate?
Anzahl austretende MA in einer Zeitperiode / durchschnt. Personalbestand in einer Zeitperiode
8.2.2 Kennzahlen
beeinflussbare Fluktuationsrate?
- Sollte als Indikator für Erfolg berechnet werden
- beinhaltet Austritte, die mit gutem Mg hätten verhindert werden können
(Austritte wegen Pensionierung (z.B.) werden nicht mitgezählt)
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