5.0 Pflichten des AG
5.4 Zeugnispflicht
5.4 Zeugnispflicht
Kartei Details
Karten | 7 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 22.09.2012 / 23.09.2012 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
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Was bezweckt das Arbeitszeugnis?
- das Fortkommen des AN
- soll dem künftigen AG ein möglichst klares Bild über Inhalt u. Verlauf des Arbeitsverhältnisses verschaffen
Erklären sie das Vollzeugnis!
- macht Aussagen über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Leistung und das Verhalten
Was ist eine Arbeitsbestätigung?
- auf Verlangen des AN hat sich das Zeugnis auf Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken
Welches sind die Grundsätze eines Arbeitszeugnisses?
- Objektiv richtig
- Wohlwollend
- Charakteristisch (auf Arbeitsplatzbezug)
Welche inhaltliche Kriterien müssen erfüllt sein?
- Leistung und Verhalten aufzeigen (auch negative Ereignisse, wenn relevant)
- objektive, sachliche Zeugnissprache
- vollständig, wohlwollend, aber kein Gefälligkeitszeugnis
absichtliches Ausstellen eines Zeugnisses mit unrichtigen Angaben oder Verschweigen von Wesentlichem kann zu Schadenersatzpflicht führen
Was kann der AN tun, wenn der AG seine Lohnzahlungspflicht verletzt? (Nichterfüllung)
- Verweigerung der Arbeitsleistung
- Betreibung des AG
- Gerichtsklage auf Erfüllung des Arbeitsvertrages
- Schadenersatzanspruch für finanziellen Schaden
- Kündigung
Was kann der AN tu, wenn der AG seine Fürsorgepflicht verletzt)
(Schlechterfüllung)
- Erfüllungs-/Unterlassunganspruch fordern
- Schadenersatz
- Einstellung der Arbeit
- Kündigung