5.0 Pflichten des AG

5.4 Zeugnispflicht

5.4 Zeugnispflicht

Annalisa Emmenegger-Wüest
Lernen

Annalisa Emmenegger-Wüest
Karten
7
Lernende
1
Sprache
Deutsch
Kategorie
Recht
Stufe
Grundschule
Erstellt / Aktualisiert
22.09.2012 / 23.09.2012

Lernkarten

Was bezweckt das Arbeitszeugnis?

- das Fortkommen des AN

- soll dem künftigen AG ein möglichst klares Bild über Inhalt u. Verlauf des Arbeitsverhältnisses verschaffen

Erklären sie das Vollzeugnis!

- macht Aussagen über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Leistung und das Verhalten

Was ist eine Arbeitsbestätigung?

- auf Verlangen des AN hat sich das Zeugnis auf Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken

Welches sind die Grundsätze eines Arbeitszeugnisses?

- Objektiv richtig

- Wohlwollend

- Charakteristisch (auf Arbeitsplatzbezug)

Welche inhaltliche Kriterien müssen erfüllt sein?

- Leistung und Verhalten aufzeigen (auch negative Ereignisse, wenn relevant)

- objektive, sachliche Zeugnissprache

- vollständig, wohlwollend, aber kein Gefälligkeitszeugnis

absichtliches Ausstellen eines Zeugnisses mit unrichtigen Angaben oder Verschweigen von Wesentlichem kann zu Schadenersatzpflicht führen

Was kann der AN tun, wenn der AG seine Lohnzahlungspflicht verletzt? (Nichterfüllung)

- Verweigerung der Arbeitsleistung

- Betreibung des AG

- Gerichtsklage auf Erfüllung des Arbeitsvertrages

- Schadenersatzanspruch für finanziellen Schaden

- Kündigung

Was kann der AN tu, wenn der AG seine Fürsorgepflicht verletzt)

(Schlechterfüllung)

- Erfüllungs-/Unterlassunganspruch fordern

- Schadenersatz

- Einstellung der Arbeit

- Kündigung

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