Grundzüge des Rechts
Grundzüge des Rechts HS24, ETH Zürich
Grundzüge des Rechts HS24, ETH Zürich
Kartei Details
Karten | 299 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 11.08.2025 / 12.08.2025 |
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Bundesverwaltung
Die Bundesverwaltung besteht aus sieben Departementen und der Bundeskanzlei (BK).
Der Bundesrat und die Bundesverwaltung bilden zusammen die Exekutive des Schweizer Bundesstaates.
Den Departementen sind zahlreiche Verwaltungseinheiten unterstellt.
wie Bundesämter, Sekretariate, Direktionen, Institute, Anstalten, Kommissionen
Hauptarten:
- Bundesamt = Standardform für grosse Fachbehörde
- Generalsekretariat = "Stab" des Departementschefs
- Sekretariat / Direktion = oft koordinierend oder Politisch vernetzt, Direktionen oft operativ oder fachlich führend
- Institut = spezialisiert, oft wissenschaftlich-technisch
- Anstalt = organisatorisch/finanziell teils selbständig
Departamente
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
Eidgenössisches Departement des Inneren (EDI)
Eidgenössisches Departement Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)
Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD)
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Kantonale Verwaltung
Jeder Kanton hat seine eigene Exekutive (Regierungsrat, Staatsrat o.Ä.)
und eine Verwaltung, die dem kantonalen Organisationsrecht untersteht.
Typischer Aufbau:
Regierungsrat
Meist 5-7 Mitglieder, jedes leitet ein Departament
Departamente
Namen und Zuschnitte variieren stark
Fachämter / Dienststellen / Sektionen
Besonderheiten:
Polizei und Schulen sind typischerweise kantonal organisiert
Gemeindeverwaltung
Die Gemeinden sind die unterste Ebene der staatlichen Verwaltung, aber in der Schweiz sehr selbstständig (Gemeindeautonomie).
Typischer Aufbau:
Gemeinderat / Stadtrat (Exekutive)
meist 5-9 Mitglieder, jedes ist für ein Ressort zuständig
Verwaltungsleitung
Gemeindeschreiberamt / Stadtkanzlei
Zentrale Dienste / Verwaltungsdienste
Fachabteilungen / Ämter
Besondere oder ausgelagerte Einheiten:
Gemeindewerke, Bibliothek oder Kulturamt, Tourismusbüro
Rechtsfolge
Gesetzlich vorgesehene Konsequenzen, die eintreten, wenn die Voraussetzungen (Tatbestand + evlt. weitere Bedingungen) erfüllt sind.
Rechtsfolgen sind rechtliche Wirkungen, nicht Handlungen einer Partei.
Referendum
Die Stimmbevölkerung stimmt direkt über ein Gesetz oder Verfassungsänderung ab
Obligatorisch: bei Verfassungsänderungen
Fakultativ: bei fast allen
Lex superior
Vom Grösseren zum Kleineren:
Völkerrecht > Landesrecht;
Bundesrecht > interkantonales Recht > kantonales Recht >
interkommunales Recht > kommunales Recht
Bestimmung des Geltungsbereich
Ausgangsfrage: Welche Rechtsordnung gilt?
Räumlich: Grundsatz der territorialen Abgrenzung
Zeitlich: Grundsatz der Nichtrückwirkung
Spezialitätsprinzip
Bezieht sich immer auf individualisierten, einzeln bestimmbare Objekte
Dispositiv
anordnend; verfügend
Rechtsgemeinschaft
Eine privatrechtliche Unternehmensform, bei dem sich mehrere natürliche Personen zusammenschliessen, um gemeinsam das Risiko eines Unternehmens zu tragen. (auch Personengesellschaft)
Wesentliche Merkmale:
Entstehung
Durch Gesellschaftsvertrag (mündlich, schriftlich oder sogar stillschweigend möglich)
Keine juristische Person
Rechtlich "existieren" nur die Mitglieder (auch Gesellschafter)
Rechte und Pflichten bei den Mitgliedern
Verträge, Schulden und Haftung liegen direkt bei den Mitgliedern (oft solidarisch)
Gesellschaftsvermögen = Gesamteigentum
Das Vermögen gehört allen Mitgliedern gemeinsam
Kein "Trennvermögen" wie bei einer AG oder GmbH
Haftung
Meist unbeschränkt (Privatvermögen der Mitglieder ist im Spiel)
Körperschaft
Eine Körperschaft ist eine organisierte Personenvereinigung mit eigener Rechtspersönlichkeit - also eine juristische Person.
Wesentliche Merkmale:
Eigene Rechtspersönlichkeit
Die Körperschaft selbst ist Trägerin von Rechten und Pflichten
- nicht die einzelnen Mitglieder!
Mitgliedschaft
Mitglieder (natürliche oder juristische Personen) bilden gemeinsam den Willen der Körperschaft
z.B. durch Generalversammlung
Organstruktur
Körperschaften haben zwingend Organe die für sie handeln
(z.B. Vorstand, Generalversammlung, Verwaltungsrat)
Eigenes Vermögen
Das Vermögen gehört der Körperschaft, nicht den Mitgliedern
Austretende Mitglieder haben keinen Anspruch auf einen Teil des Vermögens
Unabhängigkeit vom Mitgliederwechsel
Bleibt weiterhin bestehen, auch wenn es Austritte oder Wechsel gibt
Privatrechtliche Beispiele:
Verein, Genossenschaft, GmbH, AG, Kommanditaktiengesellschaft
Aktiengesellschaft (AG)
Juristische Person, deren Kapital in Aktien zerlegt ist und für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet.
Kapital: mind. 100’000 CHF (50’000 einbezahlt)
Rechtspersönlichkeit: juristische Person
Haftung: nur Gesellschaftsvermögen
Organe: Generalversammlung (Aktionäre), Verwaltungsrat, Revisionsstelle
Anteile: Aktien (leicht übertragbar, auch anonym möglich)
Eignung: grössere Unternehmen, Investoren, Börsenfähigkeit
Besonderheit: Eigentümer (Aktionäre) und Leitung (Verwaltungsrat) können völlig getrennt sein
GmbH
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Mischform aus Aktien- und Kollektivgesellschaft.
Name --> Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Kapitaleinlage beschränkt.
Kapital:
mind. 20’000 CHF (voll einbezahlt)
Rechtspersönlichkeit: juristische Person
Haftung: nur Gesellschaftsvermögen
Organe:
Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung, Revisionsstelle
Anteile:
Stammanteile (Übertragung nur mit Zustimmung der Gesellschafter)
Besonderheit: Gesellschafter sind im Handelsregister namentlich eingetragen
Ein "Juristisches Weltmodell"
Rechtssubjekte stehen in vielfältigen Beziehungen zueinander; diese Beziehungen sind Rechtsverhältnisse.
Die Rechtsnormen bestimmen Art, Struktur und Grenzen dieser Verbindungen.
Rechtsgeschäfte wirken als Operatoren, die den Beziehungsgraphen verändern, indem sie Rechtsverhältnisse schaffen, modifizieren oder aufheben.
Rechtssetzungsakte (Gesetze, Verordnungen etc.) transformieren den Rechtsraum selbst, indem sie die zugrunde liegenden Regeln und Möglichkeiten neu definieren.
Rechtsnormen
Allgemeinverbindliche Regeln, die von einer zuständigen Behörde erlassen werden und deren Einhaltung notfalls mit staatlichem Zwang durchgesetzt werden kann.
Verfassung
Gesetze
Vom Parlament (Bund, Kanton) beschlossen
Setzen Grundregeln, verteilen Zuständigkeiten, schaffen Rechte und Pflichten
Verordnungen
Von der Exekutive (Bundesrat, Regierungsrat) gestützt auf ein Gesetz erlassen.
Konkretisieren Gesetze --> regeln Details der Anwendung
Verbindlich, dürfen Gesetz/Verfassung nicht widersprechen
Reglemente
Meist auf Gemeindeebene oder in Organisationen
Legen organisatorische Abläufe oder spezifische Vorschriften fest, of auf Basis eines Gesetzes/Verordnung.
Bestimmungen
Oberbegriff für jede einzelne Regel innerhalb eines Gesetzes/Verordnung/Reglements.
Hierarchie der Rechtsquellen (3)
Gesetzesrecht > Gewohnheitsrecht > Richterrecht
Richterrecht
Von Gerichten entwickelte Rechtsregeln, wenn kein Gesetz oder Gewohnheitsrecht eine Frage beantwortet.
Gerichtsurteile als Richterrecht:
Bundesgericht
Entscheide prägen das Richterrecht landesweit --> oft Leitentscheide
Kantonale obere Gerichte
Prägen Richterrecht innerhalb des Kantons
Untere Gerichte
Schaffen kaum verbindliches Richterrecht
Präzedenzfall
Der Präzedenzfall ist im Grunde das Bindeglied zwischen einem Urteil und dem daraus entstehenden Richterrecht.
Normenhierarchie
Bundesverfassung (BV)
Bundesgesetze (BG)
Bundesverordungen (BVe)
Kantonsverfassungen
Konkordate (interkantonal, falls Kanton beigetreten)
Kantonale Gesetze
Kantonale Verordnungen
Gemeindereglemente / -verordnungen
Normenkollision und Normenhierarchie (4 Achsen)
1. Gebietskörperschaft (vom Grösseren zum Kleineren)
Völkerrecht > Landesrecht;
Bundesrecht > interkantonales Recht > kantonales Recht > kommunales Recht
2. Demokratische Legitimation des erlassenden Organs
Verfassung (obligatorisches Referendum) >
Gesetz (fakultatives Referendum) >
Verordnung (ohne Referendum)
3. Zeit
Das neuere Recht geht dem älteren vor ("lex posterior")
4. Spezialität
Besondere Regelungen > allgemeine Regelung ("lex specialis")
Verhältnis der Achsen
1 > 2 > 3 >≈ 4
Zwischen 3 und 4 nicht eindeutig bestimmt --> Auslegungsfrage!
Zwingende und dispositive Normen
Zwingende Normen
Regeln, von denen nicht abgewichen werden darf
- weder durch Vertrag noch durch untergeordnete Rechtsakte
Dispositive Normen
Gelten nur, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben
Bundesgesetz
Vom Parlament (Legislative) beschlossen.
Schuldverhältnis im engen Sinn
Mikroebene: Obligation
umfasst nur eine einzelne Forderung bzw. Schuld
Schuldverhältnis im weiten Sinn
Oft ganze Palette von Rechten und Pflichten (Makroebene)
Materielles Recht
Was ist rechtens.
Formelles Recht
Wie man zu seinem Recht kommt. (Verfahrensrecht)
Achse des erlassendes Organ
Verfassung > Gesetz > Verordnung
Nach demokratischer Legitimation
Referendum: obligatorisch > fakultativ > ohne
Rechtssubjekte / Rechtsträger
Träger von Rechten und Pflichten
Jede Organisation oder Person kann Rechtsträger sein
Gliederung:
- Natürliche Personen
- Juristische Personen
- Rechtsträger ohne eigene Rechtspersönlichkeit
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