Bernisches Verwaltungsrecht besondere Rechtsbereiche
Beschaffungswesen, Baurecht etc.
Beschaffungswesen, Baurecht etc.
Fichier Détails
Cartes-fiches | 20 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 06.08.2025 / 12.08.2025 |
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Welche Auftraggeber sind dem Beschaffungswesen unterstellt?
«Staatliche Behörden», zentrale und dezentrale Verwaltungseinheiten
Sektorenunternehmen: Behörden sowie öffentliche und private Unternehmen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen und die mit ausschliesslichen oder besonderen Rechten ausgestattet sind, jeweils in bestimmten Sektoren (Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie Telekommunikation)
Andere Träger kantonaler oder kommunaler Aufgaben, mit Ausnahme ihrer gewerblichen Tätigkeit (Nichtstaatsvertragsbereich).
Subventionsempfänger: Objekte und Leistungen, die zu mehr als 50 % der Gesamtkosten mit öffentlichen Geldern subventioniert werden (Nichtstaatsvertragsbereich).
Drittpersonen: «Verwaltungshelfer» / zentrale Einkaufsstellen (Umgehungsverbot, Art. 4 Abs. 5 IVöB).
Gibt es Ausnahmen von der Anwendung des öffentlichen Beschaffungsrechts?
Staatsinterne Vergaben, Gewerbliche Tätigkeit und noch weitere.
Welche Verfahrensarten gibt es beim Beschaffungswesen?
Bis CHF 150'000 = freihändiges Verfahren (Offerte einholen und Auftrag erteilen)
Bis CHF 250'000 = Einladungsverfahren (mind. 3 Offerten einholen und Auftrag erteilen)
Darüber = Selektives oder offenes VErfahren (öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe)
Was kann im Beschaffungswesen angefochten werden?
Katalog in Art. 53 Abs. 1 IVöB. Es muss nicht überlegt werden, ob es eine Verfügung ist, man geht hier einfach davon aus.
Wie sieht der Rechtsmittelweg bei Beschaffungssachen aus?
Bei kommunalen Angelengenheiten: Regierungsstatthalter -> Verwatlungsgericht
Bei kantonalen Angelegenheiten: Direktion -> Verwaltungsgericht
Nur zwei Instanzen, weil Knaton Bern einen Vorbehalt gemacht hat. Sonst wäre es nur eine Instanz
Gibt es Besonderheiten bei der Beschwerdelegitimation im Beschaffungswesen?
Man muss glaubhaft machen, dass die eigene Offerte auf Platz 1 gekommen wäre.
Wann können Nutzungspläne vorfrageweise überprüft werden?
Eigentlich sind sie direkt beim Erlass anzufechten.
Vorfrageweise überprüfung ist möglich, wenn sich Verhältnisse bzw. Rechtslage seit Genehmigung erheblich geändert hat und das Interesse an der Anpassung die Interessen am Vertrauensschutz und der Rechtssicherheit überwiegt. Nutzungspläne sind auf 15 Jahre ausgelegt, damit verringert sich der Vertrauensschutz über die Dauer.
Welche Arten von Plänen gibt es ?
Richtplan, Behördenverbindlich, kann teilweise akzessorisch angefochten werden. Auf kommunaler Ebene auch abstrakt anfechtbar.
Nutzungsplan, Grundeigentümerverbindlich, kann abstrakt angefochten werden, akzessorsiche Anfechtung nur, wenn sich Verhältnisse seit ERlass geändert haben und Interssen an Änderung die der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes überwiegen.
Wie ist das verbandsbescherderecht privater Organisationen im Baurecht geregelt?
Unterschiedlich auf kantonaler Ebene und Bundesebene.
Auf kantonaler Ebene, dann kann man aber nicht an die Bundesinstanzen.
- juristische Person (Art. 35a Abs. 1 Bst. a BauG)
- beschränkt auf rein ideelle Zwecke (Art. 35a Abs. 1 Bst. b BauG)
- im Rahmen des mindestens seit 10 Jahren bestehenden statutarischen Zwecks (Art. 35c Abs. 3 BauG)
- nur im innerkantonalen Einsprache- und Beschwerdeverfahren
Auf Bundesebene, dann kann man auch an die kantonalen INstanzen (Art. 111 BGG)
Beschwerderecht in USG und NHG.
NHG nur Anwendbar bei der ERfüllung von Bundesaufgaben (bsp. nur Einzohnungen, keine Um- oder Aufzohnungen innerhalb der Bauzone).
Wie ist die Zuständigkeit zwischen Bund und Kantonen im Baurecht grundsätzlich?
▪ Bauen innerhalb der Bauzone = kantonales Recht
▪ Bauen ausserhalb der Bauzone = Bundesrecht
Wann sind Private unmittelbar in schützenswürdigen Interessen betroffen bei Bauvorhaben und damit unter Vorbehalt der weiteren Voraussetzungen Beschwerdelgetitimiert?
▪ Spezifische, insbesondere räumliche Beziehungsnähe zum Vorhaben (Faustregel 100 m; weitere Entfernung mit Begründung)
und
▪ Praktischer Nutzen aus der Nichterteilung der Baubewilligung
(BGE 137 II 30, E. 2.2.2, 133 II 249, E. 1.3.2; BGer 1C_236/2010 vom 16.7.2010)
Insgesamt genügt, nicht in Bezug auf jede Rüge
Wie ist die Ausstandspflicht gemäss Gemeindegesetz zu verstehen?
Hier genügt es nicht bereits, wenn der Anschein der Befangenheit vorliegt. Sie ist also etwas weniger streng als bsp. bei den Gerichten.
In welcher Form werden öffentlich-rechtiche Arbeitsverhältnisse begründet und in welcher Form beendet und über wichtige Fragen entschieden?
Abgeschlossen = Vertrag
Beendet und Entscheidungen = Verfügung.
Ab wann gelangen im Verwaltungs- und Verwaltungsjustizverfahren welche Ausstandsregelungen zur Anwendung im Gemeinderecht?
Bis zum Erlass der Verfügung mildere Regelungen gemäss GG.
Anschliessend strenge Regeln gemäss ARt. 9 VRPG.
Wie heisst die Verfassung auf Stufe Gemeinde häufig?
Organisationsreglement.
Welche Arten der interkommunalen Zusammenarbeit gibt es?
Modell Sitzgemeinde (andere Gemeinden lassen die Aufgabe durch Sitzgemeinde erfüllen)
Gmeeinsame Aufgabenerfüllung (wie einfache Gesellschaft)
Gemeindeverband (Spezialgemeinde mit beschränktem Aufgabenkreis)
Gemeindeverbindung in Priavtrechtsform (Alle privatrechtlichen Gesellschaftsformen möglich)
Regionalkonferenz (häufig nur ganz bestimmte Aufgabenbereiche im Vergleich zum Gemeindeverband. GG findet anwendung)
Wo ist die HAftung für polizeiliches Handeln geregelt?
Auf kantonaler Stufe im Personalgesetz, auf kommunaler Stufe im Gemeindegesetz.
Geht Art. 29 KV (Jede Person hat bei Notlagen Anspruch auf ein Obdach, auf die für ein menschenwürdiges Leben notwendigen Mittel und auf grundlegende medizinische Versorgung.) über den Schutz von Art. 12 BV (HIlfe in Notlagen) hinaus?
- Art. 12 BV garantiert das absolute Existenzminimum, das für ein menschenwürdiges Dasein unabdingbar ist.
- Art. 29 KV garantiert das soziale Existenzminimum: Mindestmass an Integration und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
Nein, das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Schutzbereiche übereinstimmen.
Was sind Sondernutzungspläne?
Gemäss Baugesetz auch Überbauungsordnung genannt.
Ist als besonderer Nutzungsplan für einzelne Gebiete mit höherem Detailgrad zu qualifizieren.
Welche Aspekte der Erforderlichkeit sind bei Enteignungen zu prüfen?
Erwerbsart, zunächst freihändiger Erwerb versucht?
rechtliche Hinsicht, braucht es eine Vollenteignung oder reicht ein Nutzungsrecht/beschränkt dingliches Recht
zeitliche Hinsicht, nciht früher und nicht länger als nötig
quantitative Hinsicht, nciht mehr als nötig.
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