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Kartei Details
Karten | 59 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 11.06.2025 / 12.06.2025 |
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Wer genau muss einen Eigenmietwert versteuern?
Wer in einer selbstbewohnten, nicht vermieteten und nicht durch ein Nutzniessungs- oder Wohnrecht belasteten Immobilie lebt, muss den Eigenmietwert als Einkommen versteuern.
Wie berechnet sich der Eigenmietwert?
Dieser Wert wird vom theoretisch erzielbaren Mietwert der Immobilie abgeleitet und entspricht rund 60% bis 70% des Betrages, den ein Mieter für das Wohnobjekt bezahlen müsste.
Welche Kosten im Zusammenhang mit dem Haus können wir im Gegenzug vom steuerbaren Einkommen abziehen?
Sie können folgende Abzüge vom steuerbaren Einkommen vornehmen:
1. Hypothekarzinsen
2. Werterhaltende Investitionen (pauschal 10%-20% des Eigenmietwerts oder die effektiven Kosten)
3. Allenfalls weitere Abzüge für Energiesparmassnahmen
4. Gebäudeversicherungsprämien
5. Gebäudehaftpflichtprämien
Was ist ein Willensvollstrecker?
Der Willensvollstrecker kann eine Privatperson oder Institution sein. Im Auftrag des Erblassers sorgt er dafür, dass die Erbschaft im Sinne des Erblassers und seines Testamentes / Erbvertrages geteilt wird.
Was sind die Aufgaben des Willensvollstreckers?
Der Willensvollstrecker …
setzt den letzten Willen des Erblassers um
sorgt für eine effiziente Erbteilung
treibt ausstehende Forderungen ein
bezahlt offene Rechnungen
holt alle notwendigen Unterlagen und Informationen bei Banken und anderen Finanzinstituten ein
erstellt die letzte Steuererklärung per Todestag
kümmert sich um den Unterhalt von Immobilien sowie deren Bewertung per Todestag
richtet Vermächtnisse aus
erstellt Teilungsvorschläge
vermittelt zwischen den Erben, erarbeitet kompromissfähige Lösungen
Definition Saron
- basiert auf tatsächlichen Transaktionen und Preisen am Geldmarkt – «Vergangenheitsbetrachtung»
- ist ein Tagesgeldzinssatz
- wird am vorletzten Tag der Zinsperiode festgelegt
Wäre für Frau Notter aus rein finanzieller Sicht grundsätzlich eine etwas höhere oder eine etwas tiefere Hypothek kombiniert mit einem entsprechend kleineren oder grösseren Wertschriftendepot ratsamer? Begründen Sie Ihren Entscheid rechnerisch.
Hypothekarzins 1.5%
Grenzsteuersatz 25%
Hypothekarzins netto nach Steuerabzug = 1.125%
Wenn Frau Notter die Differenz zwischen der etwas höheren und der etwas tieferen Hypothek in Wertschriften anlegen würde und damit eine erwartete Rendite nach Steuern von mehr als 1.125% erzielen könnte, wäre es aus rein finanzieller Sicht grundsätzlich (d.h. abgesehen von allen anderen relevanten Überlegungen) empfehlenswert, die etwas höhere Hypothek zu wählen.
Ich habe einmal den Begriff «Teilungsvorschrift» gehört. Was ist das genau?
In einer Teilungsvorschrift verfügt der Erblasser Vorschriften über die Teilung seines Nachlasses, z.B. dass jemand das Recht hat, eine Immobilie zu übernehmen, und zu welchem Wert diese Immobilie angerechnet werden soll.
Was sollte ich/meine Ex-Frau als alleinstehende Frau im Hinblick auf den letzten Lebensabschnitt sonst noch regeln?
Ich empfehle Ihnen/Ihrer Ex-Frau…
die Erstellung einer Patientenverfügung, damit Ihre/ihre medizinischen Wünsche klar festgehalten sind,
die Erstellung eines Vorsorgeauftrages (Darin können Sie/kann Ihre Ex-Frau definieren, wer sich im Falle Ihrer/ihrer Urteilsunfähigkeit um Ihre/ihre persönlichen, rechtlichen und finanziellen Belange kümmern dürfte.)
und allenfalls die Erteilung von (Bank-)Vollmachten sowie die Regelung der Zugriffe auf Passwörter etc.
Was würde passieren, wenn mir/meiner Ex-Frau gewisse wertvolle Schmuckstücke abhandenkämen, z.B. weil sie im Altersheim gestohlen würden?
Wenn sich das Vermächtnis nur auf die Schmuckstücke bezieht und diese zum Zeitpunkt des
Todes teilweise nicht mehr vorhanden sind, dann erbt Ihre/ihre Cousine nicht automatisch den
entsprechenden Gegenwert. Falls Sie/Ihre Ex-Frau dies so vorsehen möchte/n, müssten Sie/müsste
Ihre Ex-Frau im Testament festhalten, dass Ihre/ihre Cousine den Schmuck im Wert von CHF x und –
falls einige Schmuckstücke im Zeitpunkt des Todes nicht mehr vorhanden sind – ergänzend Bargeld
bis zum Wert von CHF x erhalten soll.
Nennen Sie mindestens drei mögliche Steueroptimierungsmassnahmen in der Vorsorge und umschreiben Sie diese.
- Einzahlung Maximalbetrag Säule 3a
- Einkaufspotential nutzen (im Idealfall über mehrere Jahre verteilt)
Die Pensionskasse der SBB hat derzeit einen Deckungsgrad von 89%.
Erklären Sie Herrn/Frau Moser, was eine Unterdeckung der Pensionskasse ist.
Wenn eine Pensionskasse per Stichtag nicht alle versicherten Leistungen erbringen kann, dann spricht man von einer Unterdeckung. Der Deckungsbetrag beträgt dann weniger als 100%.
Ausnahme sind sogenannte „Vollversicherer“, welche jederzeit einen 100%igen Deckungsgrad garantieren können.
Nennen Sie mindestens drei Sanierungsmassnahmen, die die Pensionskasse im Falle einer Unterdeckung anordnen kann.
Sanierungsmassnahmen:
• Leistungskürzungen im überobligatorischen Bereich
• eine tiefere Verzinsung des überobligatorischen Teils (auch 0%)
• ein tieferer Umwandlungssatz
• Sanierungsbeiträge von Arbeitnehmern und -gebern
• die Verweigerung eines WEF-Vorbezuges etc.
Meine Frau/ich (=Lydia Moser) arbeite/t ja Teilzeit in einer Tierarztpraxis, immer abwechselnd ein, resp. zwei Vormittage pro Woche. D.h. sie/ich arbeite/t einmal 4 Stunden und in der nächsten Woche 8 Stunden. Ist sie/Bin ich somit überhaupt unfallversichert?
Somit arbeitet sie im Schnitt nur 6 Stunden pro Woche und ist folglich nicht obligatorisch für Nichtberufsunfall versichert. Arbeitsunfälle und Unfälle auf dem direkten Arbeitsweg sind somit versichert, Unfälle in der Freizeit hingegen muss sie selber bei ihrer Krankenkasse versichern.
Ich habe gehört, dass man auch für Kinder Erwerbsunfähigkeitsrenten versichern sollte. Ergibt dies tatsächlich Sinn?
Kinder werden zwar selten invalid, aber wenn sie es werden…
a. haben sie schlechte Chancen auf ein gutes Einkommen und
b. keine Möglichkeit mehr, eine Lebensversicherung abzuschliessen,
c. zudem belasten sie die Eltern u.U. längerfristig finanziell.
Insofern können Erwerbsunfähigkeitsversicherungen für Kinder tatsächlich Sinn ergeben.
Steuerhoheit
ist die öffentlich-rechtliche Befugnis, Steuern zu erheben
Steuersubjekt
ist jene Person, die dem Staat im Steuerrechtsverhältnis gegenübersteht (Steuerpflichtiger)
Steuerobjekt
ist der Gegenstand der Steuererhebung, d.h. der Tatbestand, der die objektive Steuerpflicht
auslöst (was ist steuerbar)
Steuer- und Bemessungsperiode
sind identisch und ist die Zeitperiode, für welche die Steuer geschuldet ist.
Veranlagungsperiode
d.h. der Zeitraum, in welchem steuerbares Einkommen und Vermögen festgelegt werden,
folgt der Steuerperiode nach
Ermittlung Reineinkommen - Einkommensbestandteile
- Nettolohn II als Ausgangslage bzw. Gewinn der Einzelfirma (vor AHV-Abzügen).
- AHV-Renten und Pensionskassenrenten sind zu 100% als Einkommen zu versteuern. Ausnahme bei der Pensionskasse: Rentenbezug vor 01.01.2002 = 80% als Einkommen.
- Zins- und Dividendenerträge sind grundsätzlich zu 100% als Einkommen zu versteuern.
- Eigenmietwert abzüglich Pauschalabzug bzw. effektiver Liegenschaftsunterhaltskosten als Einkommen steuerbar.
- Mieterträge abzüglich Liegenschaftsunterhaltskosten als Einkommen steuerbar
Ermittlung steuerbares Einkommen Abzüge vom Reineinkommen
- Berufsauslagen
- Hypothekarzinsen und weitere Schuldzinsen
- Unterhaltsbeiträge
- Beiträge Säule 3a
- Einkäufe in die Pensionskasse
- Versicherungsprämien
- AHV-Zahlungen
- Verwaltungskosten für das bewegliche Privatvermögen
- Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Personen
- Krankheits- und Unfallkosten
- Behinderungsbedingte Kosten
Steuersatz
- Der Steuersatz ist der gesetzlich festgelegte Ansatz für die Berechnung der Steuer nach Massgabe der
Berechnungsgrundlage - Der einfache Steuersatz liegt im Bereich von 0% bis 15% (Grössenordnung
- Er ist vom Einkommen, Steuertarif und Wohnort abhängig
Steuerfuss / Steueranlage
- Durch den Steuerfuss als das bewegliche Element werden kurzfristige Änderungen ohne Gesetzesanpassung möglich.
- Die so ermittelte Steuerbelastung liegt häufig im Bereich von 10% bis 30% (Grössenordnung) des steuerbaren Einkommens.
- Steuerfussvergleich nur innerhalb des gleichen Kantons gültig
Grenzsteuersatz
- effektiv anfallende Steuer auf einem zusätzlich verdienten steuerbaren Einkommen bzw. auf die Steuereinsparung auf einem zusätzlich abzugsfähigen (oder nicht mehr verdienten) Einkommen.
- Der Grenzsteuersatz liegt gesamthaft in einer Bandbreite von 15% bis 45%.
- Ist vom Einkommen, Steuertarif und Wohnort abhängig
- Achtung, der Grenzsteuersatz ist eine dynamische Grösse.
Ermittlung steuerbares Vermögen
- Barguthaben, Edelmetalle, Bilder, Sammlungen, Schmuck usw.
- Kontoguthaben
- Wertschriften
- Rückkaufwerte der Lebens- und Rentenversicherungen.
- Motorfahrzeuge, Oldtimer, Wohnwagen, Boote, Flugzeuge usw. (ohne Leasingobjekte)
- Liegenschaften zum Steuerwert
Ermittlung steuerbares Vermögen Abzüge
- Schulden: Hypotheken, Darlehen, Lombardkredite, Privatkredite.
- Steuerfrei sind: Hausrat, Guthaben in der 2. Säule, Guthaben der Säule 3a.
Grundstückgewinnsteuer
- Wertzunahme auf der Liegenschaft infolge konjunktureller Entwicklung
- Fällig wird die Grundstückgewinnsteuer im Zeitpunkt der Realisierung des Mehrwertes d.h. bei Ersatzanschaffung kann die Grundstückgewinnsteuer ganz oder teilweise aufgehoben werden
- Die im Laufe der Jahre getätigten Wertvermehrungen können vom Verkaufspreis subtrahiert werden, da diese Investitionen im betroffenen Jahr steuerlich nicht abzugsfähig sind bzw. als Anlagekosten gelten.
- Somit liegt ein Gewinn vor, wenn der Verkaufserlös höher ist als die Anschaffungskosten inkl. der
wertvermehrenden Investitionen. - Allenfalls sind noch gewisse Kosten wie z.B. Notariatskosten, Maklergebühren, Vorfälligkeitsentschädigung etc. in Abzug zu bringen.
Steuermass Grundstückgewinnsteuer
- progressiv nach der Höhe des Gewinnes ausgestaltet
- Je länger die Besitzdauer, desto günstiger wird das Steuermass
- Je kürzer die Besitzdauer, desto teurer wird das Steuermass, allenfalls sogar mit Zuschlägen versehen.
Steuerhoheit und erhobene Steuer - bewegliches Vermögen
Steuerhoheit: letzter Wohnsitz des Erblassers/Schenkers
erhobene Steuer: Erbschafts-/Schenkungssteuer
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