Finanzberater IAF Sachversicherungen
Versicherungen schriftlich
Versicherungen schriftlich
Set of flashcards Details
Flashcards | 162 |
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Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | Other |
Created / Updated | 06.05.2025 / 06.06.2025 |
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VVG2
VVG 2: Auch bei Anträgen für Verlängerung oder Abänderung bereits bestehender Versicherungen beträgt die Bindungsfrist 14 Tage bzw. 4 Wochen (bei medizinischem Gutachten). Hier gilt aber, dass der Antrag des Kunden als angenommen gilt, falls die Ablehnung des Versicherers nicht innert der Frist beim Kunden eintrifft.
Widerrufsrecht
- 14 Tage -» ausgeschlossen sind kollektive Personenversicherungen, vorläufige Deckungszusagen und Verträge mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat.
- Der Widerruf bewirkt, dass der Antrag zum Vertragsabschluss oder die Annahmeerklärung des Versicherungsnehmers von Anfang an unwirksam ist.
- Wenn ein Kunde sofortigen Versicherungsschutz benötigt, kann die Versicherungsgesellschaft eine provisorische Deckungszusage ausstellen.
Anzeigepflicht während Vertragsdauer
Gefahrenerhöhung durch den Versicherungsnehmer (VVG 28)
Wenn der Versicherungsnehmer im Laufe der Versicherung eine wesentliche Gefahrserhöhung herbeigeführt hat, so ist das Versicherungsunternehmen für die Folgezeit an den Vertrag nicht gebunden.
Anzeigepflicht während Vertragsdauer
Gefahrsminderung Versicherungsnehmer (VVG 28a)
Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen (schriftlich) oder eine Prämienreduktion zu verlangen.
Lehnt der Versicherer eine Prämienreduktion ab oder ist der Versicherungsnehmer mit der angebotenen Reduktion nicht einverstanden, so ist der Versicherungsnehmer berechtigt, den Vertrag innert vier Wochen seit Eingang der Stellungnahme des Versicherers mit einer erneuten Frist von vier Wochen mit schriftlichem Nachweis zu kündigen.
Rechnungsstellung/Mahnung
Zahlungsfrist Prämie in Regel 30 Tage
Versicherungsschutz bleibt so lange bestehen bis Prämie nicht mit gesetzlicher Mahnung eingefordert wird
Nach Erhalt Mahnung 14 Tage Zeit ansonsten erlischt die Leistungspflicht
Nach Ablauf der Frist hat Versicherer zwei Möglichkeiten:
Versicherer hält am Vertrag fest (Prämie wird via Betreibung eingefordert)
Versicherer tritt vom Vertrag zurück und verzichtet auf Prämie
Prämienanpassungsklausel (PAK)
Im Falle einer Prämienerhöhung infolge Tarifanpassung steht dem Kunden ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu.
Stillschweigende Vertragsverlängerung (Prolongationsklausel)
Lebensversicherungen und Kurzfristverträge (Bau- und Montageversicherungen, Einzelpolice Transportversicherung) laufen in der Praxis automatisch ab.
Die meisten Versicherungsverträge enthalten in den AVB eine Prolongationsklausel. Somit verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch den Versicherer oder den Versicherungsnehmer vor Ablauf der Vertragsdauer und unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt wird. Die stillschweigende Vertragserneuerung um mehr als 1 Jahr ist nicht zulässig (Art. 47 VVG).
Pflichten im Schadenfall (Versicherungsnehmer)
Sofortige Anzeige des Schadens
Rettungspflicht
Veränderungsverbot
Mitwirkung Schadenfeststellung und Auskunft
Pflichten des Versicherers (im Schadenfall)
Bei absichtlicher Herbeiführung des Schadens kann der Versicherer die Leistungen verweigern.
Bei grobfahrlässiger Herbeiführung kann er die Leistungen kürzen. Versicherer können auf Recht von Leistungskürzungen verzichten oder gegen eine Zusatzprämie einen Verzicht auf Kürzung bei Grobfahrlässigkeit anbieten.
Im Falle einer leichten Fahrlässigkeit erbringt der Versicherer die Leistungen vollumfänglich.
Wie lange hat der Versicherer Zeit die Schadensleistung auszuzahlen?
Der Versicherer ist gemäss VVG verpflichtet, die Schadenleistungen innerhalb von vier Wochen zu erbringen. Dies gilt sobald er alle benötigten Dokumente erhalten hat
Unterschied Kündigung / Rücktritt
Die Kündigung löst den Vertrag mit künftiger Wirkung auf (z.B. per Ablauf, bei Anzeige pflichtverletzung, im Schadenfall).
Der Rücktritt vom Vertrag wirkt in der Vergangenheit, als ob er nie oder für eine bestimmte Zeit in der Vergangenheit gar nicht bestanden hätte.
Streitschlichtung Versicherungen
Die Versicherungsbranche hat eine Schlichtungsstelle, den Versicherungsombudsmann der Privatversicherungen und der SUVA geschaffen.
Die Schlichtungsstelle nimmt Beschwerden entgegen und versucht, unabhängig zwischen den zerstrittenen Parteien zu vermitteln.
Gerichtsbehörden bei Privatversicherung
htsbehörden Privatversicherung
Sühneverhandlung: Ein offizieller Vermittlungsversuch zwischen den zerstrittenen Parteien durch eine Amtsperson, je nach Kanton ein Friedensrichter oder Sühnebeamter.
Gericht erster Instanz: Bezirksgericht.
Gericht zweiter Instanz: Kantons- oder Obergericht.
Bundesgericht
Gerichtsbehörden bei Sozialversicherung
Einsprache: Gegen die Verfügung kann innerhalb der gegebenen Frist Einsprache erhoben werden. Die Behörde beurteilt die Einsprache und erlässt einen Einspracheentscheid.
Beschwerde bei der kantonalen Rekursbehörde: Gegen die Einsprache der vollziehenden Behörde kann wiederum innerhalb von 30 Tagen Rekurs eingelegt werden.
Eidgenössisches Versicherungsgericht: Für eine letztinstanzliche Beurteilung kann das Eidg. Versicherungsgericht in Luzern angerufen werden.
VVG Revision wichtige Punkte
Einführung eines Widerrufsrechts für die Versicherungsnehmer von 14 Tagen
Ordentliches Kündigungsrecht nach drei Jahren für beide Vertragsparteien
Kündigungsverzicht der Krankenversicherer
Das neue ordentliche Kündigungsrecht und das Kündigungsrecht im Schadenfall stehen nur den Versicherten zu.
4. Verlängerung der Verjährungsfrist von zwei auf fünf Jahre
5. Kompatibilität des VVGs mit dem elektronischen Geschäftsverkehr
Neu ist neben der Schriftform (mit Unterschrift) auch eine Kündigungserklärung in elektronischer Textform möglich, zum Beispiel per E-Mail.
6. Einführung eines allgemeinen direkten Forderungsrechtes für alle Haftpflichtversicherungen
Was wird bei einer Schadenversicherung ausgeglichen?
tatsächlich erlittene Verlust wird ausgeglichen
Was wird bei einer Summenversicherung ausgegelichen?
festgelegte Summe, unabhängig von der Schadenshöhe
Wo gibt es ein Obligatorium zum abschliessen einer Hausratversicherung (Kantone)?
Nidwalden, Waadt, Freiburg und Jura
In welchen Kantonen muss die Hausrstversicherung zwingend über kantonale Feuerversicherung abgeschlossen werden?
Nidwalden und Waadt
Was ist der Versicherungswert?
Wert der versicherten Sache zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Was ist der Neuwert?
Wiederbeschaffungspreis für eine gleiche oder gleichwertige Sache zum Zeitpunkt des Schadens.
Was ist der Zeitwert?
Wiederbeschaffungspreis nach Abzug von Abschreibungen durch Zeit oder Modeveränderung.
Versicherung auf erstes Risiko?
Ein Vollwert ist nicht bekannt oder schwankt sehr stark. Idealerweise wird der höchstmöglich angenommene Schaden versichert. Der Kunde kann nach freiem Ermessen den gewünschten Versicherungswert bestimmen.
Diese summe ist in der Regel weitaus kleiner als die generelle Versicherungssumme.
Vollwertversicherung
Die Sachen sind zu ihrem vollen Wert versichert. Dieser Grundsatz der Sachversicherung gilt, wenn nichts anderes in der Police oder den AVB vereinbart wurde.
Überversicherung
Versicherungssumme höher als Ersatzwert
Unterversicherung
Versicherungssumme ist tiefer als der Ersatzwert:
Die Versicherungsleistung wird im Schadenfall proportional im Verhältnis zur Unterdeckung gekürzt.
Umfang des Hausrats
grundsätzlich alle beweglichen Sachen die dem Privatgebrauch dienen
Eigentum
Geleaste, gemietete und anvertraute Sachen
Gästeeffekten (Freund übernachtet bei dir und Laptop wird gestohlen)
Fahrnisbauten mit Inhalten (Gartenhäuser, Marktstände, provisorische Bauten)
Einbauten des Mieters
Nach welchem Ersatzwert ist die Hausrat in der Regel versichert?
Neuwert
Wie hoch ist üblicherweise der Selbstbehalt in der Hausratversicherung?
Zwischen 200 und 500
Hausrat:
Sind die im Haushalt lebenden Kinder weiterhin
versichert?
Die AVB können vorsehen, dass ab Alter 18, 20, 25 oder nach Abschluss der Erstausbildung der Versicherungsschutz der Familien-Privathaftpflichtversicherung wegfällt.
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