Allgemeines Verwaltungsrecht
Karteikarten zur VL Verwaltungsrecht AT.
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Set of flashcards Details
Flashcards | 256 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 16.01.2025 / 29.05.2025 |
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Welche besonderen Anforderungen stellt das Verwaltungsvollstreckungsrecht an die Form der Androhung von Zwangsmitteln?
Die Androhung von Zwangsmitteln muss schriftlich erfolgen (§ 13 Abs. 1 Satz 1 VwVG / § 17 Abs. 1 Satz 2 BremVwVG).
Welche zwei Instrumente der VwGO dienen dem einstweiligen Rechtsschutz?
- Die aufschiebende Wirkung (§ 80 VwGO)
- Die einstweilige Anordnung (§ 123 VwGO)
Erläutere die aufschiebende Wirkung des § 80 VwGO
• Ein erhobener Rechtsbehelf (Widerspruch/Klage) suspendiert den Verwaltungsakt, d.h. die Vollziehbarkeit wird gehemmt.
• Der Adressat muss den VA zunächst nicht befolgen.
• Die Wirksamkeit des Verwaltungsakts bleibt hingegen unberührt.
Was sind die Ausnahmen des § 80 Abs. 2 Satz 1 VwGO, bei denen die aufschiebende Wirkung des § 80 VwGO entfällt?
Die aufschiebende Wirkung entfällt bei....
Nr.1: Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten
- Steuern, Gebühren, Beiträge
- Nicht: Kosten des Verwaltungszwanges, z.B. Abschleppkosten durch Ersatzvornahme
Nr.2: Unaufschiebbare Anordnungen von Polizeivollzugsbeamten
- Analog anzuwenden auf Verkehrszeichen
Nr.3: Durch Bundes-/Landesgesetz vorgeschriebene Fälle
- z.B.: § 212a Abs. 1 BauGB, § 54 Abs. 4 BeamtStG, § 126 Abs. 4 BBG
Nr.4: Wenn die sofortige Vollziehung im Einzelfall durch die Behörde angeordnet wird
Wie lange dauert die aufschiebende Wirkung des § 80 VwGO?
Dauer der aufschiebenden Wirkung, § 80b VwGO
•Grds. bis zur Unanfechtbarkeit (Bestandskraft des Verwaltungsakts)
Was besagt der Grundsatz des § 80 I VwGO?
Widerspruch und Anfechtungsklage haben kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung
d.h. ein zusätzlicher Eilantrag muss nicht gestellt werden
Hat der Rechtsbehelf nach § 80 II VwGO keine aufschiebende Wirkung, besteht keine Vollzugs- oder Verwirklichungshemmung.
Welche Rechtsbehelfe bestehen dagegen?
1. Die Behörde kann die Vollziehung aussetzen, § 80 IV VwGO
2. Das Gericht kann auf Antrag gem. § 80 V S.1 VwGO die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs anordnen (§ 80 II S.1 Nr.1-3) VwGO oder wiederherstellen (§ 80 II S.1 Nr.4 VwGO)
3. Ist der VA schon vollzogen, kann das Gericht die Aufhebung der Vollziehung anordnen gem. § 80 V S.3 VwGO
Was passiert, wenn ein Rechtsbehelf nach § 80 II VwGO keine aufschiebende Wirkung hat?
Hat der Rechtsbehelf nach § 80 II VwGO keine aufschiebende Wirkung, muss der VA bereits vor Eintritt der Bestandskraft befolgt werden (bzw. darf von der Behörde schon vollstreckt werden).
anders gesagt: es besteht keine Vollzugs- oder Verwirklichungshemmung
Aufschiebende Wirkung des § 80 VwGO
Welche Norm ist bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung zu beachten?
§ 80a VwGO
Relevant insb. im Baurecht, bei sog. Drittanfechtungsklagen des Nachbarn
Wie wird die aufschiebende Wirkung gem. § 80 VwGO auch genannt?
Suspensiveffekt
Welche Norm benennt die Ausnahmen der aufschiebenden Wirkung nach § 80 VwGO?
§ 80 II VwGO
Können Beschlüsse über Anträge nach § 80 V VwGO (bspw. die Anordnung der aufschiebenden Wirkung durch das Gericht) wieder aufgehoben/geändert werden?
Ja, gem. § 80 VII VwGO
Das Gericht der Hauptsache kann Beschlüsse über Anträge nach § 80 V VwGO jederzeit ändern oder aufheben.
Jeder Beteiligte kann Abänderungsanträge bzgl. vorheriger Eilentscheidungen wegen veränderter oder im
ursprünglichen Verfahren unverschuldet nicht geltend gemachter Umstände stellen.
Mit welcher Begründung hat der Gesetzgeber den Eintritt der aufschiebenden Wirkung gem. § 80 VwGO in bestimmten Fällen ausgeschlossen?
In den Ausnahmefällen des § 80 II VwGO ist der Eintritt der aufschiebenden Wirkung in den Fällen ausgeschlossen, in denen ein überwiegendes (öffentliches) Interesse an der baldigen Verwirklichung des VA besteht.
Wie lautet das Prüfungsschema für den
Antrag gem. § 80 V VwGO?
Der Eilantrag gem. § 80 V VwGO hat Erfolg, soweit er zulässig und begründet ist.
I. Zulässigkeit
- Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
- Statthafte Antragsart
- Antragsbefugnis (analog § 42 Abs. 2 VwGO)
- Grds. keine Frist
- Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis
- Sonstige Sachentscheidungsvoraussetzungen
II. Begründetheit
- Interessenabwägung zwischen privatem Aussetzungsinteresse des Antragsstellers und öffentlichem Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts.
- Maßgeblich sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache
Wann ist der Antrag nach § 80 V S.1 VwGO statthaft?
Statthafte Antragsart
• Richtet sich nach dem Begehren des Antragstellers ( §§ 88, 122 VwGO)
• Gem. § 123 Abs. 5 VwGO zunächst §§ 80 und 80a VwGO prüfen
Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO ist statthaft, wenn die Suspendierung eines belastenden Verwaltungsakts begehrt wird.
a) Vorliegen belastender VA
→ ggf. inzident die Voraussetzungen des § 35 VwVfG prüfen
b) Der Rechtsbehelf gegen den VA hat keine aufschiebende Wirkung
→§ 80 II VwGO prüfen
- In Fällen der Nr. 1-3 ist Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung statthaft, § 80 V S.1 Alt.1 VwGO
- Im Fall der Nr. 4 ist Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung statthaft, § 80 V S.1 Alt.2 VwGO
Liegt kein Fall der §§ 80, 80a VwGO vor, kommt ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 123 Abs. 1 VwGO in Betracht.
Definiere
Verwaltungsakt
Nenne die einschlägige Norm
Die Legaldefinition des Verwaltungsaktes findet sich in § 35 VwVfG.
Danach ist ein Verwaltungsakt
„jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.“
Was versteht man unter
Eingriffsverwaltung
Nenne mind. 2 Beispiele
Eingriffsverwaltung = Auferlegung von Verpflichtungen und Belastungen
Verwaltung greift in die Rechtssphäre des Bürgers ein und beschränkt dessen Freiheit oder Eigentum.
(z.B. Gewerbeuntersagung, Gewerbeverbot, Aufstellen von Verkehrsschildern, Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten)
Was versteht man unter
Leistungsverwaltung
Leistungsverwaltung = Gewährung von Leistungen und Vergütungen
Gezielte Unterstützung Einzelner und Bereitstellung öffentlicher Einrichtungen inkl. der Daseinsvorsorge
Abgrenzung ÖffR und PrivatR
Ist keine eindeutige Einordnung möglich, lässt sich die Rechtsnatur anhand verschiedener Theorien ermitteln:
Nenne die drei relevanten Abgrenzungstheorien
- Modifizierte Subjektstheorie (Sonderrechtstheorie)
- Subordinationstheorie (Über-/Unterordnungsverhältnis)
- Interessentheorie
Wie lautet das Prüfungsschema für die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs gem. § 40 I VwGO?
1. Keine aufdrängende Spezialzuweisung
z.B. § 54 I BeamtStG, § 126 I BBG, § 54 I BAföG, § 25 I JuSchG , § 68 IfSG
2. Generalklausel § 40 I 1 VwGO
a) Öffentlich-rechtliche Streitigkeit
b) Nicht verfassungsrechtlicher Art
c) keine abdrängende Sonderzuweisung
Abgrenzung ÖffR und PrivatR
Erläutere die Modifizierte Subjektstheorie
auch: Sonderrechtstheorie
Eine Norm ist öffentlich rechtlich, wenn sie einen Träger hoheitlicher Gewalt gerade in seiner Eigenschaft als solchen berechtigt oder verpflichtet.
Berechtigt eine Norm „Jedermann“, ist sie privatrechtlich.
Abgrenzung ÖffR und PrivatR
Problemfall: Realakte
Erläutere wie man die Abgrenzung bei dem Realakt (Ehrverletzende) Äußerungen vornehmen würde
(Ehrverletzende) Äußerungen
• Streitentscheidende Normen: §§ 1004 i.V.m. § 823 BGB (+/-)
Besteht ein Sachzusammenhang zu einer öffentlichen oder privaten Tätigkeit?
- Äußerung zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe (ÖffR)
- Äußerung nur „bei Gelegenheit“ einer öffentlichen Tätigkeit (PrivR)
Definiere
hoheitliche Maßnahme
Eine hoheitliche Maßnahme ist jedes zweckgerichtete Verwaltungshandeln mit Erklärungsgehalt, das unmittelbar zur Erfüllung von Aufgaben auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts erfolgt.
Abgrenzung ÖffR und PrivatR
Erläutere die Anwendung der Zwei-Stufen-Theorie
2-Stufen-Theorie
Findet Anwendung bei solchen Tätigkeiten, die gemischt öffentlich-rechtlich, privatrechtlich erfolgen können.
Es ist zwischen „Ob“ und „Wie“ der Leistungsgewährung zu unterscheiden:
- Stufe: "Ob" der Zulassung = öffentlich-rechtlich
- Stufe: "Wie" der Zulassung = privatrechtlich (Miet-/Pachtvertrag) oder öffentlich-rechtlich (Satzung/Zulassungsrichtlinie)
Nur im Rahmen der Leistungsverwaltung relevant! z.B. bei Zulassungsansprüchen / Benutzung öffentlicher Einrichtungen
Welche Norm eröffnet als sog. Generalklausel den Verwaltungsrechtsweg?
§ 40 Abs. 1 S.1 VwGO
Nennen Sie die TB-Voraussetzungen der Generalklausel, die den Verwaltungsrechtsweg eröffnet.
§ 40 I 1 VwGO
- Öffentlich-rechtliche Streitigkeit
- Nichtverfassungsrechtlicher Art
- keine adrängende Sonderzuweisung
Anhand welcher Indizien kann sich eine Streitigkeit als eindeutig
öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich erweisen?
- Handlungsform (VA/Bescheid)
- Organisationsform/Rechtsform
Welche Abgrenzungstheorien für die Unterscheidung, ob eine Streitigkeit des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts vorliegt, kennen Sie?
- Modifizierte Subjektstheorie
- Subordinationstheorie
- Interessentheorie
- Sachzusammenhang
- actus contrarius
Ist die Beschlagnahme eines Handys wegen des Vorwurfs einer damit begangenen Straftat eine öffentlich-rechtliche Maßnahme?
Welches Gericht entscheidet über die Rechtmäßigkeit?
Ja, öffentlich-rechtliche Maßnahme in Form eines Justizverwaltungsakts.
Wegen der abdrängenden Sonderzuweisung des § 23 I EGGVG entscheiden die ordentlichen Gerichte bzw. das Strafgericht.
Nenne die Funktionen der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG:
„(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht
ihm der Rechtsweg offen.“
- Konkretisierung BVerfG: Art. 19 IV 1 GG gewährleistet nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes
- Vollständige Prüfung des angegriffenen Hoheitsakts in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht
- Durch ein Gericht in einem förmlichen Verfahren mit verbindlicher gerichtlicher Entscheidung
- Verlangt grds. die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn erhebliche, irreversible
Rechtsverletzung- Summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache oder Folgenabwägung zulässig.
- Verlangt grds. keinen Instanzenzug
- Verlangt grds. die Durchführung einer mündlichen Verhandlung
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