GAV Elektro 2020-2023
Gesamtarbeitsvertrag 2020 – 2023der Schweizerischen ElektrobrancheLöhne gemäss 2024FAQ aus der EIT Webseite
Gesamtarbeitsvertrag 2020 – 2023der Schweizerischen ElektrobrancheLöhne gemäss 2024FAQ aus der EIT Webseite
Kartei Details
Karten | 133 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 05.10.2024 / 23.01.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20241005_gav_elektro_20202023
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Ja, der Mitarbeiter kann für paritätisch anerkannte oder organisierte berufliche Ausbildungen bis zu 5 bezahlte Arbeitstage pro Jahr beanspruchen.
Der Arbeitgeber muss sich an die gesetzlichen und kantonalen Vorgaben halten. Der Pikettdienst kann je nach Kanton einer Meldepflicht unterliegen.
Die Probezeit dauert in der Regel 1 Monat und kann im Arbeitsvertrag auf bis zu 3 Monate verlängert werden.
Nur wenn die Arbeit grobfahrlässig oder absichtlich falsch ausgeführt wurde, muss der Arbeitnehmer sie auf eigene Kosten in Ordnung bringen. Bei leichter Fahrlässigkeit besteht keine Pflicht zur Kostenübernahme.
Ja, Überstunden können mit einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Freizeit kompensiert werden. Der 25%-Zuschlag bleibt jedoch fällig.
Ja, wenn die Überstunden am 31. Dezember mehr als 120 Stunden betragen, muss der Arbeitgeber die Überstunden im Januar des Folgejahres mit einem Zuschlag von 25% auszahlen.
Nein, es gelten nur die festgelegten Zuschläge für Samstags-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ein zusätzlicher Überstundenzuschlag wird nicht gewährt.
Nein, während der Rekrutenschule ist der Vollzugskosten- und Ausbildungsbeitrag nicht geschuldet. Die Beiträge fallen erst ab dem ersten vollen Kalendermonat nach Beendigung der Rekrutenschule an.
Wenn Vorholzeit wegen Krankheit oder Unfall nicht bezogen werden kann, muss sie nachträglich kompensiert werden.
Wer bezahlt den Vollzugskosten- und Aus- und Weiterbildungsbeitrag?
Wie hoch ist der monatliche Vollzugskosten- und Weiterbildungsbeitrag pro Partei (Arbeitsnehme,Arbeitsgeber)?
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