Versicherungsfachwirt KV/UV Prüfung
Fachwirt für Versicherungen und Finanzen
Fachwirt für Versicherungen und Finanzen
Fichier Détails
Cartes-fiches | 50 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Finances |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 04.09.2024 / 05.01.2025 |
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Nennen und erläutern Sie drei allgemeine Voraussetzungen und die Verfahrensweise für den Zugang zur privaten Krankenversicherung:
Für den teilnahmeberechtigten Personenkreis, wie z.B. Beamte auf Widerruf.
Erstmaliger Antrag bei einer privaten Krankenversicherung
Maximaler Risikozuschlag 30%
In 15 Jahren möchte der Sohn die Bäckerei seiner Eltern übernehmen und daher seinen Status "Beamter auf Lebenszeit" aufgeben.
Erläutern Sie ihm die Möglichkeit der Weiterversicherung und nennen Sie dafür die gesetzlichen Grundlage. (8P)
VVG Paragraf 199 Absatz 2
Er hat keine Möglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren; Anpassungsrecht aufgrund geänderter persönlicher Situation auf 100% Versicherungsschutz. Die Anzeige hat innerhalb von sechs Monaten ab Änderung zu erfolgen. Es darf keine Risikoprüfung durchgeführt werden. Erneute Wartezeiten gibt es nicht. Die Pflegepflichtversicherung wird entsprechend angepasst.
Erläutern Sie den Unterschied zwischen subjektivem und objektiven Risiko und geben Sie zwei Beispiele an. (6P)
Subjektives Risiko: Das subjektive Risiko resultiert aus den persönlichen Eigenschaften des Antragsstellers. Bsp: Zahlungsmoral, Risikobereitschaft
Objektives Risiko: Das Objektive Risiko basiert auf klaren Tatsachen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Beispiele: Alter, Gesundheitszustand
Erläutern Sie drei Arten der allgemeinen und individuellen Risikobegrenzung und nennen Sie jeweils ein Beispiel unter Angabe der vertraglichen Grundlage. (9P)
Primäre Risikobegrenzung: Beschreibung der Leistungwn nach AVBs; allgemeingültig für alle, unabhängig von einzelnen Risiken, Beispiele: Paragraf 1,2 MB/KK ; Paragraf 1,4 MB/KK
Sekundäre Risikobegrenzung: Ausnahmen der Leistungen nach den AVBs; allgemeingültig für alle, unabhängig von einzelnen Risiken, Bsp: Paragraf 5,1 MB/KK, Paragraf 5,2 MB/KK.
Tertiäre Risikobegrenzung: Einschränkung der Leistungen; nicht für alle gültig, individuelle Vertragsvereinbarung. (Kann auf Vertrag, Tarife, versicherte Person usw. beschränkt sein), Beispiele: Risikozuschläge, Leistungseinschränkungen, Leistungsausschlüsse.
Eine Form der Beteiligung des Versicherungsnehmers am Risiko ist die Selbstbeteiligung.
Erläutern Sie die gesetzliche Obergrenze der Selbstbeteiligung und nennen Sie die entsprechende Rechtsquelle. (5P)
Paragraf 193 VVG Absatz 3 Selbstbehalte für ambulante und stationäre Heilbehandlung für jede zu versichernde Person auf eine betragsmäßige Auswirkung von kalenderjährli h 5000 Euro begrenzt ist.
Für Beigilfeberechtigte ergeben sich die möglichen Selbstbehalte durch eine sinngemäße Anwendung des durch den Behilfesatz nicht gedeckten vom Hubdert Anteils auf den Höchstbetrag von 5.000€
Erläutern Sie welche tariflichen Nachlässe bei der Prämienberechnung berücksichtigt werden müssen. (3P)
Laut Proximus Unfalltarif:
-aufgrund der Halbjährliche Ratenzahlung (3Prozent Rabatt)
-Personennachlass ab 3 Personen (15%)
- aufgeund der Vertragsdauer ist ein Dauernachlass von (10%) zu berücksichtigen
Erläutern Sie welche Besonderheit bei der Prämienberechnung zu beachten wäre, wenn Tochter Altmann 17 Jahre alt wäre. (3P)
Wäre Tochter Altmann bereits 17 Jahre alt, könnte sie nicht mehr nach Tarif 10 versichert werden, da Tarif 10 nur bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres abgeschlossen werden kann. Sie würde ebenfalls ein Tarif 30 versichert und dort in der Gefahrengruppe A eingestuft, da sie noch Schülerin ist. Da sie aber das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hätte, bekäme sie nach Proximus Tarif einen "Junge Leute Nachlass" in Höhe von 20%.
Berechnen Sue die halbjährliche Gesamtprämie für alle Personen anhand der Antragsangaben einschließlich Versicherungssteuer. (8P)
Siehe Seite 342 Proximus Bedingungswerk
Herr Altmann: 270 Euro Invalidität + 33,20 Todesfallleistung = 303,20€
Frau Altmann: 405 Invalidität + 49,80 Todesfallleistung=. 454,80€
Tochter Altmann: 243 Invalidität + 9,90€ Todesfallleistung = 252,90€
Gesamtjahresnettoprämie aller Personen 1010,90€
- 15% Personennachlass 151,64€
= 859,26€
- 10% Dauernachlass 85,93€
= 773,33€
- 3% Abschlag Zahlungsweise 23,20€
= 750,13€
+19% Versicherungssteuer 142,52€
= Bruttojahresprämie 892,65€
= Bruttohalbjahresprämie 446,33€
Die Kundin ist 56 Jahre alt und hat über ihren Mann, der Lehrer ist, einen eigenen Beihilfeanspruch nach den Vorschriften des Bundes. Nachdem die Kinder aus dem Haus sind, hat Ihre Kundin vor zwei Jahren eine Teilzeitbeschäftigung mit einem Jahresgehalt von 24.000 Euro angenommen.
die Krankenkasse schreibt ihr nun, dass sie nicht versicherungspflichtig ist und keine Möglichkeit hat, sich gesetzlich zu versichern.
Erläutern Sie den sozialrechtluchen Status Ihrer Kundin. (7P)
Da eine Beschäftigung gegen Entgelt vorliegt, ist zunächst von einer Pflicht nach Paragraf 5 SGB V auszugehen. Nach Paragraf 6 Absatz 2a SGB V haben 55 Jährige kein Zugangsrecht mehr zur GKV und können nicht versichert werden.
Die Kundin ist 56 Jahre alt und hat über ihren Mann, der Lehrer ist, einen eigenen Beihilfeanspruch nach den Vorschriften des Bundes. Nachdem die Kinder aus dem Haus sind, hat Ihre Kundin vor zwei Jahren eine Teilzeitbeschäftigung mit einem Jahresgehalt von 24.000 Euro angenommen.
die Krankenkasse schreibt ihr nun, dass sie nicht versicherungspflichtig ist und keine Möglichkeit hat, sich gesetzlich zu versichern.
Beschreiben Sie die Regelungen bezüglich der Beihilfeberechtigung (6P)
Da die Kundin über 20.000 Euro (steuerliche Betrachtung des Vorvorjahres) verdient hat, entfällt auch ihr Beihilfeanspruch über ihren Mann.
Die Kundin ist 56 Jahre alt und hat über ihren Mann, der Lehrer ist, einen eigenen Beihilfeanspruch nach den Vorschriften des Bundes. Nachdem die Kinder aus dem Haus sind, hat Ihre Kundin vor zwei Jahren eine Teilzeitbeschäftigung mit einem Jahresgehalt von 24.000 Euro angenommen.
die Krankenkasse schreibt ihr nun, dass sie nicht versicherungspflichtig ist und keine Möglichkeit hat, sich gesetzlich zu versichern.
Erläutern Sie die vertragsrechtlichen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und nennen Sie die rechtliche Grundlage. (4P)
Der Versicherungsschutz bei der Proximus Krankenversicherung AG müsste auf vollen Versicherungsschutz ausgedehnt werden. Nach Paragraf 199 VVG muss der erhöhte Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeit innerhalb von 6 Monaten angepasst werden.
Die Kundin ist 56 Jahre alt und hat über ihren Mann, der Lehrer ist, einen eigenen Beihilfeanspruch nach den Vorschriften des Bundes. Nachdem die Kinder aus dem Haus sind, hat Ihre Kundin vor zwei Jahren eine Teilzeitbeschäftigung mit einem Jahresgehalt von 24.000 Euro angenommen.
die Krankenkasse schreibt ihr nun, dass sie nicht versicherungspflichtig ist und keine Möglichkeit hat, sich gesetzlich zu versichern.
Nennen Sie drei mögliche Zusatzbausteine zur Absicherung (3P)
Krankentagegeldabsicherung
Zahnersatztarif
Auslandsreisebaustein
Als Produktmanager der Proximus Krankenversicherung AG überprüfen Sie einen Antrag aus der täglichen Bearbeitung mit dem Ziel, die Annahmerichtlinien der privaten Krankenversicherung zu optimieren.
Aus dem Vorgang entnehmen Sie folgende Angaben:
Männlicher Antragsteller, 35 Jahre alt, Deutscher Staatsbürger, 60.000 Bruttoeinkommen, Vorversicherung bei der Südsternversicherung AG wegen arglistiger Täuschung beendet, keine Schufa-Einträge, Pollenallergie, laut Vermittler hat der Kunde eine sehr gute Zahlungsmoral.
Ordnen Sie jeweils eine Angabe dem subjektiven und dem objektiven Risiko zu und begründen Sie Ihre Zuordnung.
Subjektive Gefahrenumstände z.B:
Laut Vermittler hat der Kunde eine sehr gute Zahlungsmoral. Begründung: Moralische Verpflichtungen/Aussagen/Handlungen sind sehr subjektiv und liegen in der Person (bzw. Handeln der Person) begründet.
Objektive Gefahrenumstände:
Männlicher Antragsteller -> Begründung: Tatsache- objektiv
35 Jahre alt -> Begründung Tatsache objektiv
Neben objektiven Gefahrenumständen wollen Sie , auch das "moralische Risiko" (als weiteres subjektives Merkmal) zu begrenzen.
Erklären Sie den Begriff moralisches Risiko und erläutern Sie zwei Möglichkeiten der Begrenzung.
12P
Das moralische Risiko ist eine besondere Art des subjektiven Risikos. Kennzeichen dieser Risikoart ist die mögliche Verhaltensänderung des Versicherungsnehmers nach Abschluss des Versicherungsvertrags (4P)
Möglichkeiten der Begrenzung, z.B.:
Vereinbarung eines Selbstbehalts: Durch einen Selbstbehalt verändert sich das Verhalten nach Vertragsabschluss nur bedingt, da der Versicherte einen Anteil selbst bezahlen muss.
Einschränkung der Leistungspflicht in den AVB: Durch die Einschränkung der Leistungspflicht werden hochfrequentierte Leistungen für die Versicherten "uninteressant" somit keine Veränderung des Verhaltens.
8P
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit: Durch eine Beitragsrückerstattung wird das Verhalten des Versicherten beeinflusst, eher vorsichtig mit der Leistungsinanspruchnahme umzugehen, um die Beitragsrückerstattung in Anspruch nehmen zu können.
Als Ausbilder der Proximus Krankenversicherung AG bereiten Sie eine Schulung zum Thema "Wechsel von GKV zu PKV und PKV zu PKV" vor. Folgende Fragen sollen durch die Schulung geklärt werden:
Erläutern Sie die Wechselmöglichkeit in die PKV für freiwillig GKV Versicherte. Gehen Sie dabei auf Fristen, Nachweise und Rechtsgrundlagen ein.
Ein freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichertes Mitglied kann seine Mitgliedschaft gemäß Paragraf 175 SGB V kündigen, wenn es zu einem privaten Versicherungsknternehmen wechseln möchte.
Grundsätzlich ist dabei eine Kündigungsfrist einzuhalten. Diese ist so gestaltet, dass die freiwillige Mitgliedschaft gemäß Paragraf 175 Absatz 4 SGB V zum Ablauf des übernächsten Monats endet. Diese Frist wird von dem Monat an gerechnet, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt.
Die von einem freiwilligen Mitglied gegenüber seiner bisherigen Krankenkasse ausgesprochene Kündigung wird nur wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall nachweist, Paragraf 175 Absatz 4 SGB V.
Interessent (Student) wird bald 25, aktuell Familienversichert über die Eltern.
Aufgabe 2a:
Erläutern Sie die aktuelle Versicherungssituation in der gesetzlichen Krankenversicherung und geben Sie die Rechtsgrundlagen an.
Die Familienversicherung gemäß Paragraf 9 Abs. 2 SGB V endet mit Vollendung des 25. Lebensjahres.
Als Student besteht ab dem 25. LJ Versicherungspflicht in der GKV gemäß Paragraf 5 Abs. 1 Punkt 9 SGB V.
Aufgabe 2b
Interessent (Student) wird bald 25, aktuell Familienversichert über die Eltern.
Beschreiben Sie alle Möglichkeiten des KV Schutzes inkl. Rechtsgrundlagen und Fristen (10P)
Möglichkeit 1:
Versicherung in der GKV gemäß Paragraf 5 SGB V als Student. Ggf. Zusatzversicherung in der PKV
Möglichkeit 2
Versicherungsschutz in der PKV/ Befreiung von der Versicherungspflicht als Student gemäß Paragraf 8 SGB V.
Befreiung innerhalb von 3 Monaten ab Beginn der Versicherungspflicht möglich/ Befreiung gilt während des gesamten Studiums.
PSKV-Tarif möglich bei Vorlage der Immatrikulation oder ggf. Ausbildungstarif.
Interessent (Student) wird bald 25, aktuell Familienversichert über die Eltern.
Aufgabe 2c
Erläutern Sie 3 Vorteile einer privaten Krankenversicherung (6P)
Ggf. Bildung von Altersrückstellungen
Junges Eintrittsalter für späten Berufsstart
Sicherung des Gesundheitszustandes
Günstige Beiträge im PSKV Tatif oder in der Ausbildungsvariante.
Ggf. Optio. Auf Erhöhung des Versicherungsschutzes (später
Kunde Dr. Med. Müller (Angestellter Arzt im KH) möchte einen Gärtner einstellen. Sie beraten Ihn zum Thema Unfallversicherung.
a) Erklären Sie Herrn Dr. Müller den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung Kraft Gesetz (5P)
Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung kommt kraft Gesetz allein durch das Bestehen eines solzialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses zustande, unabhängig davon, ob seitens des Arbeitgebers eine Abmeldung der erfolgt
Kunde Dr. Med. Müller (Angestellter Arzt im KH) möchte einen Gärtner einstellen. Sie beraten Ihn zum Thema Unfallversicherung.
Nennen Sie Herr Dr. Müller 5 Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. (5P)
Unfallversicherung Bund und Bahn
Berufsgenossenschaften
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Unfallkasse der Post und Telekom
Unfallkassen der Länder
Feuerwehr-Unfallkassen
Gemeinsame Unfallkassen für den Landes und den kommunalen Bereich
Kunde Dr. Med. Müller (Angestellter Arzt im KH) möchte einen Gärtner einstellen. Sie beraten Ihn zum Thema Unfallversicherung.
Erläutern Sie Herrn Dr. Müller, welche Konsequenzen es für ihn und seinen Gärtner haben kann, wenn er als Arbeitgeber die Anmeldung unterlässt; nennen Sie die damit verbundenen Rechtsgrundlagen. (10P)
Für seinen Gärtner hat die unterlassene Anmeldung keine Auswirkungen, da die Verpflichtung zur Anmeldung ausschließlich dem Arbeitgeber obliegt. Einen Leistungsanspruch der zuständigen Berufsgenossenschaft hat er trotz fehlender Anmeldung, da ihm dies als Arbeitnehmer nicht zur Last gelegt werden kann.
Für Herr Dr. Müller regeln sich die Konsequenzen aus dem Paragraf 209 SGB V||.
Zwar wird hier auf geregelt, dass - je nach Beschäftigungsverhältnis im Privathaushalt - kein Strafbestand im Sinn von Paragraf 266a StGB vorliegt, dennoch stellt die unterlassene Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.
Außerdem sind die entsprechenden Beiträge für den nicht gemeldeten Versicherungszeitraum nachzuentrichten
In der sozialen Pflegepflichtversicherung wird ein Pflegevorsorgefond in Form eines Sondervermögens angespart, derzeit ca. 1,3 Mrd. jährlich.
Beschreiben Sie den Hintergrund dieser Maßnahme (6P)
Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG|) ist dieser Fond zur Abfederung der demografischen Herausforderungen eingerichtet worden. Er dient zum einen dem Ausgleich steigender Leistungen wegen der Anzahl der Pflegebedürftigen und zum anderen einem stetig wachsenden Leistubgskatalog.
In der sozialen Pflegepflichtversicherung wird ein Pflegevorsorgefond in Form eines Sondervermögens angespart, derzeit ca. 1,3 Mrd. jährlich.
In welcher Höhe zahlen gesetzlich Pflegeversicherte ein? Wo wird das Geld verwaltet?(4P)
Der Versicherte zahlt 0,1 % vom Einkommen, max. von der BBG (Beitragsbemessungsgrenze). Verwaltet wird der Fond von der Bundesbank.
In der sozialen Pflegepflichtversicherung wird ein Pflegevorsorgefond in Form eines Sondervermögens angespart, derzeit ca. 1,3 Mrd. jährlich.
beschreiben Sie die kalkulatorische Maßnahme der privaten Pflegepflichtversicherung, auch für das Alter bezahlbare Beiträge für die Versicherten zu garantieren. (10P)
Das Prinzip der gleichbleibenden Prämie findet sich in Paragraf 8a der MB/PPV. Danach zahlt jeder Kunde neben seinem risikogerechten Beitrag einen Sparanteil. Damit soll das erhöhte Risiko im Alter ausgeglichen werden. Auch in privaten Pflegeversicherung gilt das Versprechen des Versicherers, keine Anpassung der Beiträge wegen des Älterwerdens der Versicherten vorzunehmen
Herr Bauer (erste versicherte Person) will sich und seine Ehefrau (zweite versicherte Person) gegen Unfall versichern, im Rahmen des Beratungsgespräches ergibt sich die Frage wer im Schadenfall die Leistungen erhält.
Erläutern Sie durch welche vertraglichen Vereinbarungen festgelegt werden kann, wer die Leistung erhält,
wenn Herr Bauer einen Unfall erleidet (8P)
Unfall von Hern Bauer:
Bezugsrecht: in der Regel für die Todesfallleistung, dann erhält die bezugsberechtigte Person die Leistubg, Paragraf 185, 159, 160 VVG, Ziffer 12 AUB. (4P)
Keine Regelung im Vertrag: Dann erhält die Leistung Herr Bauer Ziffer 12 AUB. (4P)
Herr Bauer (erste versicherte Person) will sich und seine Ehefrau (zweite versicherte Person) gegen Unfall versichern, im Rahmen des Beratungsgespräches ergibt sich die Frage wer im Schadenfall die Leistungen erhält.
Erläutern Sie durch welche vertraglichen Vereinbarungen festgelegt werden kann, wer die Leistung erhält,
wenn Frau Bauer einen Unfall erleidet.
Unterscheiden Sie dabei auch die Regelungen, wenn die Versicherung für fremde oder eigene Rechnung abgeschlossen wurde. Nennen Sie jeweils die vertraglichen und rechtlichen Grundlagen. (12P)
Unfall von Frau Bauer:
Bezugsrecht: in der Regel für die Todesfallleistung, dann erhält die bezugsberechtigte Person die Leistung, Paragraf 185, 159, 160 VVG, Ziffer 12 AUB. (4P)
Versicherung für eigene Rechnung des Versicherungsnehmers, dann erhält Herr Bauer die Leistung. Frau Bauer muss bei Vertragsabschluss der Vereinbarung schriftlich zustimmen, Paragraf 179 VVG, Ziffer 12 AUB (4P)
Keine Regelung: Versicherung für fremde Rechnung, dann erhält der Versicherungsnehmer, Herr Bauer, die Leistung. Frau Bauer hat einen Herausgabeanspruch, Paragraf 179 VVG Ziffer 12 AUB. (4P)
A1 2020 Frühjahr
Antragsüberprüfung Krankenversicherung, Männlicher Antragsteller 30 Jahre, deutsch, 65.000 Bruttoeinkommen, Vorversicherung bei Südstern Vers AG Wegen arglistiger Täuschung beendet.
Keine Schufa-Einträge, Pollenallergie, laut Vermittler hat der Kznde eine sehr gute Zahlungsmoral.
a) Ordnen Sie jeweils eine Angabe dem subjektiven und dem objektiven Risiko zu und begründen Sie ihre Zuordnung.( 8P)
Subjektive Gefahrenumstände:
Vorversicherung bei der Südsternwarte Versicherungs AG Wegen arglistiger Täuschung beendet. Bei einer arglistigen Täuschung ist Betrug zu unterstellen = subjektives Risiko.
Laut Vermittler hat der Kunde eine sehr gute Zahlungsmoral. Moralische Verpflichtungen/Aussagen/Handlungen sind sehr subjektiv und liegen in der Person (bzw. Handeln der Person) begründet.
Objektive Gefahrenumstände:
30 Jahre, Tatsache Objektiv
Deutscher Staatsbürger , Tatsache Objektiv
65.000 Brutto Jahreseinkommen, Tatsache Objektiv
Keine Schufa Einträge, die Zahlungsfähigkeit stellt ein messbares und somit objektives Risiko da.
Pollenallergie, z.B Vorerkrankungen sind nachweisbar und somit objektive Risiken.
Antragsüberprüfung Krankenversicherung, Männlicher Antragsteller 30 Jahre, deutsch, 65.000 Bruttoeinkommen, Vorversicherung bei Südstern Vers AG Wegen arglistiger Täuschung beendet.
B) Neben objektiven Gefahrenumständen versuchen Sie , auch das moralische Risiko (als weiteres subjektives Merkmal) zu begrenzen.
Erklären Sie den Begriff "moralisches Risiko" und erläutern Sie zwei Möglichkeiten der Begrenzung (12P)
Moralisches Risiko: Das moralische Risiko ist eine besondere Art des subjektiven Risikos. Kennzeichen dieser Risikoart ist die mögliche Verhaltensänderung des Versicherungsnehmersnach Abschluss des Versicherungsvertrags. (4P)
Möglichkeiten der Begrenzung:
Vereinbarung eines Selbstbehalts: Durch einen Selbstbehalt verändert sich das Verhalten nach Vertragssschluss nur bedingt, da der Versicherte einen Anteil selbst bezahlten muss.
Einschränkung der Leistungspflicht in den AVB: Durch die Einschränkung der Leistungspflichtwerden hochfrequentierte Leistungen für die Versicherten "uninteressant" somit keine Veränderung des Verhaltens.
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit: Durch eine Beitragsrückerstattung wird das Verhalten des Versicherten beeinflusst, eher vorsichtig mit den Leistungsinanspruchnahme umzugehen, um die Beitragsrückerstattung in Anspruch nehmen zu können.
Bonusprogramme bei Leistungsfreiheit: Durch Bonusprogramme wird der Versicherungsnehmer motiviert vorsichtig mit der Leistungsinanspruchnahme umzugehen um den Bonus zu bekommen
Aufgabe 2 Fachwirt 2020 Frühjahr
Kundenanfrage Interesse an privater Krankenversicherung (Beamtenanwärter) aktuell Gesetzlich versichert, Vorerkrankungen bestehen
a) Erläutern Sie alle Versicherungsmöglichkeiten für Beamtenanwärter und nennen Sie die gesetzliche Grundlage. (4P)
Beamtensanwärter zählen zu den Beamten und sind nach Paragraf 6 Absatz 1 Punkt 2 SGB V versicherungsfrei. Der Interessent kann sich entweder freiwillig gesetzlich krankenversichern oder den Beihilfeanspruch in Anspruch nehmen und in die private Krankenversicherung wechseln.
Aufgabe 2 Fachwirt 2020 Frühjahr
Kundenanfrage Interesse an privater Krankenversicherung (Beamtenanwärter) aktuell Gesetzlich versichert, Vorerkrankungen bestehen
B) Beschreiben Sie die Voraussetzung und erleichterten Bedingungen bei Aufnahme in der privaten Krankenversicherung (nicht Basistarif) (13P)
Grundsätzlich ist für die Annahme in der privaten Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Für Beamtenanwärter (Beamte auf Widerruf) gilt seit dem ersten Januar 2019 eine erleichterte Aufnahme in die private Krankenversicherung, wenn folgende Vorraussetzungen vorliegen:
Als Beamtenanwärter zählt der Antragssteller zu den Beamten auf Widerruf und ist an der sogenannten "Beamten-Öffnungsklausel" teilnahmeberechtigt.
Frist: Innerhalb von 6 Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung
Bisher keine private Krankenvollversicherung
Bedingungen:
Kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt.
Es werden keine Leistubgsausschlüsse vorgenommen.
Zuschläge zum Ausgleich erhöhter Risiken werden-soweit sie erforderlich sind - auf maximal 30% des tariflichen Beitrags begrenzt.
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