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PJ Mündlich 2024

Mündlich Vorbereitung (Audit / Tax / FinRep)

Mündlich Vorbereitung (Audit / Tax / FinRep)


Kartei Details

Karten 337
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 13.08.2024 / 21.08.2024
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/20240813_pj_muendlich_2024
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ISA-CH 720
-> Definition & Pflichten

Sonstige Informationen = Finanzielle / Nichtfinanzielle Infos ausserhalb des Abschlusses = verlangt von Gesetzen und in einem Dokument enthalten, das den geprüften Abschluss und Testat des Prüfers enthält. Bsp. ist die JR Bestandteil des GB gemäss OR 958 Abs. 2.

- VR ist für die sonstigen Information verantwortlich.
 

Beispiele sind: Geschäftsbericht, Lagebericht, Corporate Governance Report, Mgmt Bericht, Risikoperformance Bericht, Ungeprüfter Teil des Vergütungsberichts

ISA-CH 720

-> Pflichten AP

= Keine Gesetzliche Prüfpflicht = AP ist nicht verantwortlich Richtigkeit / Vollständigkeit zu prüfen. Eine Prüfpflicht nur, wenn sonstige Informationen zusammen mit geprüften Informationen herausgegeben werden.

=> sondern Pflicht: Kritisch zu lesen / Intelligentes Lesen und würdigen / hinterfragen / beurteilen, ob wesentliche Unstimmigkeiten zur JR oder sonstigen erlangten Kenntnissen.

= Aus diesem Grund hat der Abschlussprüfer gemäss PS 720 gewisse Prüfhandlungen zu unternehmen, nämlich:
1. Lesen der sonstigen Informationen, um ggfs. wesentliche Unstimmigkeiten gegenüber geprüften Abschluss festzustellen
2. Bei wesentlicher Unsicherheit: Festlegung, ob der geprüfte Abschluss oder die sonstigen Informationen zu berichtigen sind. = Eine wesentliche Unstimmigkeit könnte Zweifel an Richtigkeit der Schlussfolgerungen, die der AP aufgrund Prüfungsergebnissen gezogen hat, implizieren.

=> Erhält AP sonstige Information nach Berichtsabgabe: Diese sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu untersuchen.

ISA-CH 720: Geschäftsberichte in Fremdsprachen

- auch hier: Konsistenz prüfen / Kritisch durchlesen => Testat muss alle Sprachen wiedergeben.

=> Der AP wird mit jedem GB in Verbindung gebracht = Daher gilt:
1. Detaillierte PH bzgl. des Abschlusses sind erforderlich.
2. Sämtliche übrigen Dokumente in einer übersetzten Version des GB = sonstige Informationen gemäss ISA-CH 720

ISA-CH 720

-> Planung

1. Besprechen mit Management: Umfang des GB? ; weitere Infos? ; Sprachen? ; Deadlinge/Timing?
= Bestandteile sind zu bestimmen

2. Festlegen von Terminen: Wann wird die finale Version des GB verfügbar sein?
= Kommunikation bzgl den zeitlichen Vorgaben/Restriktionen

3. Wenn bis Berichtsabgabe nicht alle Bestandteile (oder Übersetzungen) vorliegen: In Rep Letter festhalten, dass wir die finalen Versionen rechtszeitig vor deren Veröffentlichung erhalten.

ISA-CH 720: Wesentliche Unstimmigkeiten zwischen den sonstigen Informationen und des Abschlusses?

-> Vorgehen

1. Zwingender Vergleich von ausgewählten Beträgen oder sonstigen Angaben mit den Abschlussangaben

2. Auswahl der zu vergleichenden Beiträge/Angaben erfolgt nach pflichtgemässen Ermessen (Bedeutsamkeit, Kontext, Sensitivität etc.)

ISA-CH 720: Wesentliche Unstimmigkeiten zwischen den sonstigen Informationen und den bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen?

-> Vorgehen

=> Pflichtgemässes Ermessen:

1. Fokus auf Sachverhalte, die wesentlich sein könnten

2. Unter Umständen Durchsicht Prüfungsdoku, Besprechung Prüfungsteam oder Teilbereichsprüfer

ISA-CH 720: Wesentliche falsche Darstellung aufgrund von Informationen ausserhalb der während der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen?

-> Vorgehen

=> Aufmerksam bleiben für sonstige Anzeichen z.B.:

- Unterschiede zwischen sonstigen Informationen und Allgemeinwissen.

- Unstimmigkeiten / Inkonsistenzen innerhalb der sonstigen Informationen.

ISA-CH 720: Unstimmigkeiten vor Berichtsabgabe

-> Vorgehen und Impact

A) Korrektur durch Unternehemensleitung:
A1: Abschluss => Untersuchung der korrigierten Positionen im Abschluss hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit den geltenden RLG-Grundsätzen

A2: Sonstige Informationen => lesen der korrigierten sonstigen Informationen zur Überprüfung der sachgerechten Korrektur
 

B) Keine Korrektur durch Unternehmensleitung:
B1: Abschluss => Je nach dem: Eingeschränktes oder versagtes Prüfurteil ; oder Nichtabgabe Prüfurteil

B2: Sonstige Informationen => Je nach dem:
1. Schriftliche Mitteilung an VR
2. Ggf. rechtlichen Rat einholen
3. Anbringung eines Hinweis auf sonstige Sachverhalte im Vermerk
4. Evtl. Vermerk zurückhalten und evtl. vom Mandat zurücktreten, sofern Gesetzesvorschriften dies erlauben

==> Der AP sollte darauf bestehen, dass der Bericht nicht Bestandteil eines Dokumentes ist, welches dem AP bekannte wesentliche Inkosistenzen oder offensichtliche wesentliche Falsche Darstellungen enthält. Aus diesem Grund sollte der AP den Bericht zurückhalten, falls noch bedeutende divergierende Meinungen zwischen VR und AP zu den Unstimmigkeiten / Falsche Darstellung von Tatsachen bestehen