Premium Partner

Iprg

Iprg

Iprg


Kartei Details

Karten 12
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 01.08.2024 / 06.08.2024
Weblink
https://card2brain.ch/box/20240801_iprg
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20240801_iprg/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Wie ermittelt man die örtliche zuständigkeit, wenn ein im konkreten Fall anwendbarer Staatsvertrag nur die internationale Zuständigkeit regelt?

Im Ipr

Unterschied direkte/indirekte internationale Zuständigkeit?

Direkte= entscheidkompetenz wird staat zugewiesen

Indirekte = bereits ergangener entscheid von richtiger behörde

Wohnsitzbegriff im lugü?

Art 59 i lugü, nach dem nationalen Recht des gerichtsstandes. Schweiz= iprg 20 wohnsitzbegriff

Was ist die notzuständigkeit und wann greifft sie?

Iprg 3

Keine ordentliche zuständigkeit in ch

Unmöglichkeit/unzumutbarkeit klageeinreichung im ausland

Genügender bezug sachverhalt zur schweiz

Prüfshema bei Gerichtsstandsvereinbarungen gemäss IPRG?

Handelt es sich um eine vermögensrechtliche Streitigkeit?

ja= weiter

Formerfordernisse erfüllt?

Ja = weiter

Ist die Prorogation genügend bestimmt?

Ja = weiter

Liegt ein zwingender gErichtsstand vor?

Nein = Weiter

Wird einer Partei der Gerichtsstand missbräuchlich entzogen?

Nein = weiter

Lehnt das angerufene Gericth seine Zuständigkeit ab?

Nein = prorogiertes Gericht ausschliesslich zuständig

 

Prüfshema Gerichtsstandsvereinbarung nach LugÜ?

Handelt es sich um eine zivil- und handels-rechtliche Streitigkeit?

ja=weiter

Formerfordernisse erfüllt?

Ja = weiter

Ist die Prorogation genügend bestimmt?

Ja = weiter

Liegt ein zwingender gErichtsstand vor?

Nein = Zuständig

 

Was regelt Kollionsionsrecht?

Es regelt die Frage, welche von verschiedenen möglichen Rechtsordnungen auf eine Streitigkeit mit internatinoalem Bezug zur Anwendung gelangen soll. 

Wann findet das Lugü anwendung?

sachlicher Anwendungsbereich = zivil- oder Handelsrechtliche Streitigkeit unter Ausschluss der Gebiete in Lugü 1 Abs. 1 und 2. 

räumlich-persönlciher Anwendungsbereich = Wohnsitz in einem LugÜ-ertragsstaat (Art. 2 f.) oder aussschliessliche Zuständigkeit (ARt. 22) oder Gerichtsstandsvereinbarung nach LugÜ 23 (LugÜ 4)

Zeitlicher Anwendungsbereich = Grundsatz der Nichtrückwirkung = massgeblicher Zeitpunkt der Klageerhebung (Art. 63)