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1.4 GRUNDLAGEN FINANZGESCHÄFT (814-FIN)

CYP BFE Kurs

CYP BFE Kurs


Kartei Details

Karten 63
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 13.07.2024 / 13.08.2024
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Definition Wertpapier

  • Rechtsverhältnis zwischen zwei Parteien wird in einer handelbaren Sache (dem Wertpapier) verknüpft
    • Berechtigter/Käufer muss sein Recht (Zinszahlung / Rückzahlung) durch Urkunde geltend machen
    • Für Schuldner: Emittent: Er darf die geschuldete Leistung nur zahlen, wenn der Berechtigte die Urkunde vorweist
  • Wertpapier für Transparenz über die verbriefte Schuld
  • Ohne die Urkunde kann das Recht nicht eingefordert oder auf eine andere Person übertragen werden
  • Effekten: Wertpapiere in Vielfacher Ausführung (Aktien von Unternehmen)

Definition Inhaberpapiere

  • Inhaberpapiere (Obligation, Inhaberkassenobligation, Inhaberaktie, Inhaberschuldbrief)
    • Inhaber des Wertpapiers gilt automatisch als Berechtigter des Rechts
    • Übertragung: Blosse Übergabe, Risiko durch Verlust
    • Inhaberpapier erkennt man an Inhaberklausel
    • Kassenobligationen / Anleihensobligationen sind häufig Inhaberpapiere

Definition Namenpapiere

  • Namenpapiere (Namenkassenobligation)
    • Name des ersten Berechtigten wird eingetragen
    • Schriftliche Zessionserklärung (Zession). Darin wird Rechte gegenüber Bank an neue Person übertragen
    • Kann mehrmals durch Zession weitergegeben werden
    • Kaum Risiko bei Papierverlust, dafür nur erschwert handelbar

Definition Orderpapiere

  • Orderpapiere (Namenaktie, Namenschuldbrief)
    • Leicht handelbar und relativ sicher
    • Wie bei Namenpapier wird Name des ersten Berechtigten eingetragen
    • Zusätzliche Orderklausel: Bewirkt, dass Orderpapiere leichter übertragbar sind als Namenpapiere
      • Schuldner verspricht Leistung an den auf dem Wertpapier namentlich genannten Gläubiger oder
      • An die Person, an die zu leisten ihm der Gläubiger den Auftrag gibt

Übertragung Orderpapier

  • Orderpapiere (Namenaktie, Namenschuldbrief)
    • Übertragung des Rechts durch Indossament
      • Auf Rückseite des Wertpapiers Anweisung die Leistung an andere Person auszahlen
    • Blankoindossament: Unterschrift ohne neuen Namen auf Rückseite > gleich wie Inhaberpapier
    • Handel mit Orderpapieren: Aktionär füllt Übertragungsvollmacht aus: Ermächtigt Unternehmen, im Verkaufsfall stellvertretend für ihn die Überschreibung der Aktien auf neuen Eigentümer vorzunehmen
    • Übertragungsvollmacht oft in Depotvertrag mit Bank

Definition Forderungsrecht

  • Forderungsrecht: Geldforderung (Check, Obligation), Sachleistung (Herausgabe einer Schiffsladung)
    • Wertpapiere mit einer Forderung auf Geldleistung: Obligationen (Zins und Rückzahlung), Check
    • Wertpapiere mit einer Forderung auf Sachleistung: Teppichhändler, übergibt Teppiche dem Transport. Nur gegen Wertpapier kann Händler Auslieferung der Ware verlangen

Definition Beteiligungsrecht

  • Beteiligungsrecht: Aktie, Partizipationsschein, Genussschein, Anteil an AG

Definition Pfandredcht

  • Pfandrecht: Geldforderung und Sicherheit: Recht auf Auszahlung Geldsumme, falls nicht bezahlt wird Pfandrecht auf Grundstück (Schuldbrief, Pfandbrief)
    • Schuldbrief: Im Hypothekargeschäft: Sicherheit für Hypothekarkredite. Im Schuldbrief wird die Forderung der Kreditgeberin und das Pfandrecht am Grundstück verbrieft.