CYP BFE Kurs


Fichier Détails

Cartes-fiches 63
Utilisateurs 11
Langue Deutsch
Catégorie Finances
Niveau Autres
Crée / Actualisé 13.07.2024 / 10.05.2025
Lien de web
https://card2brain.ch/box/20240713_1_4_grundlagen_finanzgeschaeft_814fin
Intégrer
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20240713_1_4_grundlagen_finanzgeschaeft_814fin/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Definition Wertpapier

  • Rechtsverhältnis zwischen zwei Parteien wird in einer handelbaren Sache (dem Wertpapier) verknüpft
    • Berechtigter/Käufer muss sein Recht (Zinszahlung / Rückzahlung) durch Urkunde geltend machen
    • Für Schuldner: Emittent: Er darf die geschuldete Leistung nur zahlen, wenn der Berechtigte die Urkunde vorweist
  • Wertpapier für Transparenz über die verbriefte Schuld
  • Ohne die Urkunde kann das Recht nicht eingefordert oder auf eine andere Person übertragen werden
  • Effekten: Wertpapiere in Vielfacher Ausführung (Aktien von Unternehmen)

Definition Inhaberpapiere

  • Inhaberpapiere (Obligation, Inhaberkassenobligation, Inhaberaktie, Inhaberschuldbrief)
    • Inhaber des Wertpapiers gilt automatisch als Berechtigter des Rechts
    • Übertragung: Blosse Übergabe, Risiko durch Verlust
    • Inhaberpapier erkennt man an Inhaberklausel
    • Kassenobligationen / Anleihensobligationen sind häufig Inhaberpapiere

Definition Namenpapiere

  • Namenpapiere (Namenkassenobligation)
    • Name des ersten Berechtigten wird eingetragen
    • Schriftliche Zessionserklärung (Zession). Darin wird Rechte gegenüber Bank an neue Person übertragen
    • Kann mehrmals durch Zession weitergegeben werden
    • Kaum Risiko bei Papierverlust, dafür nur erschwert handelbar

Definition Orderpapiere

  • Orderpapiere (Namenaktie, Namenschuldbrief)
    • Leicht handelbar und relativ sicher
    • Wie bei Namenpapier wird Name des ersten Berechtigten eingetragen
    • Zusätzliche Orderklausel: Bewirkt, dass Orderpapiere leichter übertragbar sind als Namenpapiere
      • Schuldner verspricht Leistung an den auf dem Wertpapier namentlich genannten Gläubiger oder
      • An die Person, an die zu leisten ihm der Gläubiger den Auftrag gibt

Übertragung Orderpapier

  • Orderpapiere (Namenaktie, Namenschuldbrief)
    • Übertragung des Rechts durch Indossament
      • Auf Rückseite des Wertpapiers Anweisung die Leistung an andere Person auszahlen
    • Blankoindossament: Unterschrift ohne neuen Namen auf Rückseite > gleich wie Inhaberpapier
    • Handel mit Orderpapieren: Aktionär füllt Übertragungsvollmacht aus: Ermächtigt Unternehmen, im Verkaufsfall stellvertretend für ihn die Überschreibung der Aktien auf neuen Eigentümer vorzunehmen
    • Übertragungsvollmacht oft in Depotvertrag mit Bank

Definition Forderungsrecht

  • Forderungsrecht: Geldforderung (Check, Obligation), Sachleistung (Herausgabe einer Schiffsladung)
    • Wertpapiere mit einer Forderung auf Geldleistung: Obligationen (Zins und Rückzahlung), Check
    • Wertpapiere mit einer Forderung auf Sachleistung: Teppichhändler, übergibt Teppiche dem Transport. Nur gegen Wertpapier kann Händler Auslieferung der Ware verlangen

Definition Beteiligungsrecht

  • Beteiligungsrecht: Aktie, Partizipationsschein, Genussschein, Anteil an AG

Definition Pfandredcht

  • Pfandrecht: Geldforderung und Sicherheit: Recht auf Auszahlung Geldsumme, falls nicht bezahlt wird Pfandrecht auf Grundstück (Schuldbrief, Pfandbrief)
    • Schuldbrief: Im Hypothekargeschäft: Sicherheit für Hypothekarkredite. Im Schuldbrief wird die Forderung der Kreditgeberin und das Pfandrecht am Grundstück verbrieft.

Definition Optionsrecht

  • Optionsrecht: Wahlrecht ob von einem bestimmten Recht Gebrauch gemacht werden soll

Allgemeine Verjährungsfrist

  • Allgemeine Verjährungsfrist: 10 Jahre (Gilt für alles wo es kein detaillierteres Recht gibt) Bsp: Obligationen

Verjährungsfrist Checkforderungen

  • 6 Monate: Checkforderungen nach Ablauf der Vorlagefrist

Verjährungsfrist Zinsforderungen aus Forderungspapieren, Dividendenforderungen aus Beteiligungspapieren

  • 5 Jahre: Zinsforderungen aus Forderungspapieren, Dividendenforderungen aus Beteiligungspapieren

Verjährungsfrist Kapitalforderungen aus Forderungspapieren

  • 10 Jahre: Kapitalforderungen aus Forderungspapieren

Verjährungsfrist Verlustscheine aus Betreibung und Konkursverfahren

  • 20 Jahre: Verlustscheine aus Betreibung und Konkursverfahren

Keine Verjährungsfrist

  • Keine Verjährung: Forderungen aus Schuldbriefen

Definition Forderungspapier

  • Von Unternehmen / Öffentlicher Hand ausgegeben wenn Kredit benötigt. Meistens > 100 Mio. Anleger werden zu Gläubigern. Anspruch auf Zins und Rückzahlung
  • Sichere Anlagen
  • Fremdkapital à Unternehmen muss Zinsen/Tilgung in jedem Fall zahlen, auch wenn kein Gewinn erwirtschaftet wird
  • Grösstes Risiko: Konkurs. Daher ist das Rating wichtig
  • Gängigste Forderungspapiere: Anleihensobligationen, Kassenobligationen, Pfandbriefe

Definition Obligation

Obligation: Teil eines Forderungspapiers. Bsp: 10k über 12 Jahre mit 2.25% Zins. Straight Bond. Bei der Laufzeit / Rückzahlungsmodalitäten / Verzinsung gibt es zahlreiche Variationsmöglichkeiten.

Definition Aktie

  • Anleger erhält Beteiligungsrechte. Wichtigstes Beteiligungspapier: Aktie
  • Als Aktionär ist man Mitinhaber (nicht Gläubiger)
  • Langfristig bieten Aktien höhere Rendite als Forderungspapiere. Höheres Risiko weil Kurse höheren Schwankungen unterliegen
  • Totalausfall bei Konkurs: Als Mitinhaber trägt man unternehmerisches Risiko mit

Definition Genussscheine / Partizipationsscheine

  • Genussscheine / Partizipationsscheine: Ähnlich wie Aktien: Gleiche Vermögensrechte aber keine Mitgliedschaftsrechte
  • Partizipationsschein:
    • Ausgegeben um neues Kapital zu schaffen ohne die Machtverhältnisse zu verändern
    • Exklusiv in der Schweiz und heute sehr selten
  • Genussscheine
    • Keinen Nennwert.
    • Vermögensrecht
    • Mitarbeitende am Unternehmenserfolg beteiligen

Definition Genossenschaftsanteile

  • Genossenschaftsanteile: Gewähren Mitgliedschafts- und Vermögensrechte an einem Unternehmen – sind keine Wertpapiere

Rechte Aktie

  • Mitgliedschaftsrechte
    • GV Teilnahme
    • Stimm- und Wahlrecht
    • Informations- und Kontrollrecht
  • Vermögensrechte
    • Recht auf Gewinnanteil
      • Auf das einbezahlte Aktienkapital darf kein Zins gezahlt werden
      • Aktionär hat Recht an verhältnismässigen Anteil am Bilanzgewinn > Dividende
  • Bezugsrecht bei Kapitalerhöhung
  • Recht auf Anteil am Liquidationserlös

Dividendenarten

  • Bardividende: Mit Dividendencoupons den Betrag bar beziehen oder auf Konto gutschreiben. Unterlegen Verrechnungssteuer
  • Stockdividende: Ausschüttung in Aktien. Vorteil des Unternehmens: Liquiditätsschonung
  • Naturaldividende: Bsp: Bergbahnunternehmen: Ausschüttung in Tageskarten. Vorteil: Liquiditätsschonung

Pflichten Aktie

  • Einzige Pflicht des Aktionärs: Aktie bezahlen

Herausgabe Aktien (Markt)

  • Geldzufluss an das Unternehmen findet nur einmal über Primärmarkt statt wenn Aktie herausgegeben wird. Der Handel danach findet auf den Sekundärmärkten statt, hier fliessen keine neuen Mittel an das Unternehmen
  • Bei Namensaktien ist es möglich, diese nicht gleich voll einzubezahlen. Die Gesellschaft kann den Aktionär auffordern, den noch nicht einbezahlten (liberierten) Teil einzubezahlen. Erst dann ist seine Pflicht vollständig erfüllt

Definition Namenaktien (Orderpapiere)

  • Namenaktien (Orderpapiere)
    • AG führt Aktienbuch/Aktienregister
    • Namenaktionäre sind darin mit Adresse erfasst
    • AG kennt ihre Aktionäre und deren Anteile
    • AG kann Aktionäre direkt ansprechen
    • Einfacher Geldwäscherei zu bekämpfen

Definition GEE Generelle Eintragungsermächtigung bei Depots

  • GEE Generelle Eintragungsermächtigung bei Depots
    • Bei Kauf einer Aktie teilt Bank dem Aktienregister den Namen des Käufers automatisch für Eintragung mit. Sonst muss der Käufer sich aktiv eintragen lassen

Definition Inhaberaktien (Inhaberpapiere)

  • Inhaberaktien (Inhaberpapiere)
    • Bei Inhaberaktien ist Name des Inhabers (Aktionärs) nicht auf der Urkunde
    • Nur noch bei börsenkotierten Unternehmen und bei Ausnahmen
    • Wer Namen- oder Inhaberaktien erwirbt und >25% des Aktienkapitals erreicht, muss die wirtschaftlich berechtigte Person melden

Definition Vinkulierte Namenaktien

  • Statuten der AG grenzen Übertragung von Namenaktien ein
  • Rahmenbedingungen werden festgelegt. Erfüllt der Aktionär diese nicht wird nichts ins Aktienregister eingetragen
  • Bei börsenkotierten Unternehmen nur enge Schranken zulässig, Bsp: maximal 5% des gesamten Aktienkapitals pro Aktionär
  • Schutz vor ungewollter Übernahme
  • Mitgliedschaftsrechte erst nach Zustimmung VR (börsenkotiert) oder der AG

Definition Stammaktien

  • Normale Aktien, weder erhöhtes Stimmrecht noch vermögensrechtliche Vorteile

Definition Vorzugsaktien

  • Vermögensrechtliche Vorrechte, sind in den Statuten geregelt
  • Z.B. Anrecht auf höhere Dividende, grösseres Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen, oder Recht auf einen höheren Liquiditätserlös
  • Belohnung für besondere Aktionäre

Definition Simmtrechtsaktien

  • Vorzüge in Statuten bezgl. Mitgliedschaftsrechte
  • Geringerer Nennwert aber gleiches Stimmrecht als andere Aktien
  • Stimmrechtsaktien dürfen nur als Namenaktien ausgegeben werden

Definition Genossenschaftsanteil

  • Bestätigen Beteiligungsrechte an einer Genossenschaft
  • Auf Namen des Genossenschaftsmitglied ausgestellt
  • Keine Wertpapiere, nicht gehandelt
  • Jedes Mitglied hat nur eine Stimme, egal wie viele Scheine

Definition Termingeschäft

  • Termingeschäft: Abschluss und Erfüllung zeitlich auseinander. Vertragspartner definieren:
    • Kauf / Verkauf
    • Festgelegte Menge eines bestimmten Gegenstands (Basiswert)
    • Bestimmter Zeitpunkt / Zeitspanne in der Zukunft
    • Bei Vertragsabschluss festgelegter Preis

Basiswert

  • Basiswerte: sind z.B. Forderungspapiere / Beteiligungspapiere / Rohstoffe usw. Basiswert = «Underlying»

Definition Unbedingtes Termingeschäft

  • Unbedingtes Termingeschäft (Future): Beide Seiten verpflichtet, das Geschäft auf jeden Fall auszuführen. Hat der Käufer die Wahl ob Geschäft ausgeführt wird: bedingtes Termingeschäft

Definition Bedingtes Termingeschäft

  • Bedingtes Termingeschäft (Optionen, Warrants):
    • Der eine Vertragspartner (Optionsverkäufer) räumt dem anderen das Wahlrecht ein:
      • Warte X zum Zeitpunkt > zum bereits festgesetzten Preis Z
      • Kaufen/Verkaufen
    • Der andere Vertragspartner (Optionskäufer) zahlt für das eingeräumte Wahlrecht sofort bei Vertragsabschluss eine Optionsprämie
    • Optionskäufer darf entscheiden, ob er die Warte kaufen will oder nicht
    • Optionsverkäufer muss den Vertrag aber erfüllen, wenn der Optionskäufer sich dafür entscheidet. Daher erhält er in jedem Fall die Optionsprämie

Definition Fonds

Fondsanteile: Mischform von Forderungs- und Beteiligungspapieren. Anlagefonds ist ein Sammelbecken von Anlegegeldern. Anleger erhält Forderungsrecht auf einen Anteil am Anlagevermögen und erzielten Anlageerfolg.

Definition Wandelanleihe

  • Anleger erwirbt mit der Obligation ein Wahlrecht
    • Feste Laufzeit und Zins
    • Umtauschrecht: Obligation in Beteiligungspapiere (z.B. Aktien umwandeln)
    • Optionsrecht: Optionsrecht, Aktien zu erwerben
    • Tieferer Zins als normale Anleihen

Definition Wandelbedingungen

  • Wandelbedingungen durch Emittent bestimmt (Wandelbedingungen)
    • Convertible Bond: Wandelanleihe die in Aktien des gleichen Schuldners gewandelt werden kann
    • Exchangeable Bond: Wandelanleihe die nicht in Basiswerte des Schuldners gewandelt werden kann (Edelmetalle, Rohstoffe etc.)

Definition Wandelfrist

  • Wandelfrist: Zeitraum während dem der Anleger wandeln kann (meistens ganze Laufzeit der Obligation)