Klagearten der Verwaltungsprozess
Statthaftigkeit der Klagearten
Statthaftigkeit der Klagearten
Set of flashcards Details
Flashcards | 26 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 04.07.2024 / 25.01.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20240704_klagearten_der_verwaltungsprozess
|
Embed |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20240704_klagearten_der_verwaltungsprozess/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Create or copy sets of flashcards
With an upgrade you can create or copy an unlimited number of sets and use many more additional features.
Log in to see all the cards.
Nenne die beiden Formen der Verpflichtungsklage gem. § 42 Abs. 1 Fall 2 VwGO
1. Versagungsgegenklage (Ablehnungsbescheid)
2. Untätigkeitsklage (unterlassene Entscheidung)
Die Fortsetzungsfeststellungsklage setzt ein berechtigtes Interesse an der Feststellung voraus (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO)
Nenne drei typische Fallgruppen
- Wiederholungsgefahr
- Präjudizinteresse
- Rehabilitationsinteresse
Wann ist die Fortsetzungsfeststellungsklage, vgl. § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO die statthafte Klageart?
Statthaft, wenn sich der (angefochtene/abgelehnte) VA erledigt hat.
Gerichtet auf Feststellung, dass VA rechtswidrig war (Klagebegehren)
Setzt ein berechtigtes Interesse an der Feststellung voraus (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO)
Fallgruppen: Wiederholungsgefahr, Präjudizinteresse, Rehabilitationsinteresse
Welche Klagearten der VwGO sind Nicht VA-Bezogen?
1. (einfache/allgemeine) Feststellungsklage, § 43 VwGO
2. Allgemeine Leistungsklage, vgl. § 43 Abs. 2, § 111, § 113 Abs. 4 VwGO
3. Normenkontrollklage, § 47 VwGO
Welche Klagearten der VwGO sind VA-Bezogen?
1. Anfechtungsklage, § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO
2. Verpflichtungsklage, § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO
3. Fortsetzungsfeststellungsklage, vgl. § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO
In welche beiden Kategorien lassen sich die wichtigsten Klagearten der VwGO unterscheiden?
- VA-Bezogen
- Nicht VA-Bezogen
Fallbeispiel:
H möchte bestätigt wissen, dass er nicht Mitglied der Handelskammer ist.
Welche Klage- bzw. Verfahrensart im Verwaltungsprozess ist hier zu wählen?
Fallbeispiel:
Der (ehemalige) Beamte B klagt um bestätigt zu wissen, dass sein Beamtenverhältnis trotz strafgerichtlicher Verurteilung ( § 24 BeamtStG ) fortbesteht.
Welche Klage- bzw. Verfahrensart im Verwaltungsprozess ist hier zu wählen?
Was ist das Begehren des Klägers bei der
Fortsetzungsfeststellungsklage gem. § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO?
Die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten VA.
Erläutere den Unterschied zwischen der Fortsetzungsfeststellungsklage und der (einfachen) Feststellungsklage.
Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten VA.
Die Feststellungsklage betrifft hingegen nur die Fälle, in denen eine Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses begehrt wird.
Fallbeispiel:
K verlangt vom Land Widerruf und Unterlassung ehrbeeinträchtigender Äußerungen einer Ministerin.
Welche Klage- bzw. Verfahrensart im Verwaltungsprozess ist hier zu wählen?
Fallbeispiel:
Nachbar N verlangt von der Gemeinde eine Beschränkung der Nutzungszeiten auf einem angrenzenden gemeindlichen Sportplatz.
Welche Klage- bzw. Verfahrensart im Verwaltungsprozess ist hier zu wählen?
Kann das Verwaltungsgericht (beispielsweise bei der Verpflichtungsklage gem. § 42 I Fall 2 VwGO) den begehrten Verwaltungsakt selbst erlassen?
Nenne die einschlägigen Normen
Nein, aufgrund des Gewaltenteilungsprinzips darf das VG den begehrten VA nicht selbst erlassen, sondern kann die Behörde nur verpflichten, ihrerseits den VA zu erteilen (§ 113 V 1 VwGO).
Kann der Kläger sein Klagebegehren während des Verwaltungsprozesses ändern?
Ja, der Kläger kann grundsätzlich sein Klagebegehren während des Prozesses ändern.
Eine solche Klageänderung ist gem. § 91 VwGO jedoch nur zulässig, wenn die übrigen Beteiligten einwilligen oder das Gericht die Änderung für sachdienlich hält.
Fallbeispiel:
G beantragt eine gewerberechtliche Erlaubnis, die von der Behörde abgelehnt wird, weil G angeblich unzuverlässig sei.
Damit ist er nicht einverstanden und möchte Klage beim Verwaltungsgericht erheben.
Welche Klage- bzw. Verfahrensart im Verwaltungsprozess ist hier zu wählen?
Fallbeispiel:
A hat Anfechtungsklage gegen eine befristete Ordnungsverfügung erhoben. Durch Fristablauf erledigt sich der VA (§ 43 II VwVfG). Um eine Wiederholung zu vermeiden, will A bestätigt wissen, dass die Ordnungsverfügung rechtswidrig gewesen ist.
Welche Klage- bzw. Verfahrensart im Verwaltungsprozess ist hier zu wählen?
Fallbeispiel:
E beantragt, dass das Verwaltungsgericht die Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes feststellt.
Welche Klage- bzw. Verfahrensart im Verwaltungsprozess ist hier zu wählen?
Fallbeispiel:
Die Bauordnungsbehörde erlässt eine Beseitigungsverfügung an Bauherrin B. B erhebt (ggf. nach erfolglosem Widerspruchsverfahren gem. § 68 I VwGO) Klage gegen die Beseitigungsbehörde und möchte, dass das Verwaltungsgericht die Beseitigungsverfügung aufhebt (§ 113 I 1 VwGO)
Welche Klage- bzw. Verfahrensart im Verwaltungsprozess ist hier zu wählen?
Was ist das Begehren des Klägers bei der
(abstrakten) Normenkontrolle gem. § 47 VwGO?
Die Feststellung der Nichtigkeit (Gültigkeit) einer (untergesetzlichen) Rechtsnorm
Was ist das Begehren des Klägers bei der
Feststellungsklage gem. § 43 VwGO?
Die Feststellung (Bestehen/Nichtbestehen) einer bestimmten Rechtslage
Was ist das Begehren des Klägers bei der
allgemeinen Leistungsklage?
Abwehr/Vornahme schlichten Verwaltungshandelns.
⇒ d.h. sie ist auf die Veurteilung zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen gerichtet.
In Abgrenzung zur Anfechtungs- und Verpflichtungsklage werden Leistungen erfasst, die nicht in der Aufhebung bzw. im Erlass eines VA bestehen.
Was ist das Begehren des Klägers bei der
Verpflichtungsklage gem. § 42 Abs. 1 Fall 2 VwGO?
Der Erlass eines (begünstigenden) Verwaltungsakts durch die Behörde.
Was ist das Begehren des Klägers bei der
Anfechtungsklage gem. § 42 Abs. 1 Fall 1 VwGO?
die Aufhebung eines (belastenden) Verwaltungsakts.
Nenne die Verfahrensarten im Verwaltungsprozess (Hauptsacheverfahren)
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
- Fortsetzungsfeststellungsklage
- (allgemeine) Leistungsklage
- (einfache) Feststellungsklage
- (abstrakte) Normenkontrolle
Die Zulässigkeit der verwaltungsgerichtlichen Klage setzt neben der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs weiter voraus, dass die gewählte Klageart statthaft ist.
Was bedeutet das?
Statthaftigkeit bedeutet, dass die streitige Maßnahme ihrer Art nach mit dem gewählten Rechtsbehelf angefochten bzw. erstritten werden kann.
Je nach Begehren des Klägers kennt die VwGO verschiedene Klage- und Verfahrensarten.
Prüfungsschema
verwaltungsgerichtlicher Klagen
I. Zulässigkeit der Klage
1. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
2. Statthafte Klageart
3. Besondere Sachurteilsvoraussetzungen (je nach Klageart)
4. Allgemeine Sachurteilsvoraussetzungen (betreffen alle Klagearten)
II. Begründetheit der Klage
1. Rechtsgrundlage
2. Formelle Rechtmäßigkeit
3. Materielle Rechtmäßigkeit
-
- 1 / 26
-