Expert R&C Mündliche
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Kartei Details
Karten | 104 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 24.03.2024 / 01.04.2024 |
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(Horizontale) Spaltung von juristischen Personen (Ausgliederung) in Mutter- und Tochtergesellschaft
Einkommenssteuer
Steuerneutral wenn:
- Fortbestand der Steuerpflicht in der Schweiz
- Übertragung zu Einkommens- steuerwerten
Besondere Voraussetzung für Steuerneutralität:
- Gegenstände des betrieblichen Anlagevermögens
(es besteht kein Betriebserfordernis!) - Mindestbeteiligung Mutter: 20%
- Sperrfrist sowohl aus Sicht der Mutter (Beteiligung) als auch der Tochter (übernommenes Vermögen)
Grundstückgewinnsteuer (Liegenschaften)
- dualistisches System: steuerfrei. Gewinn wird zum übrigen Gewinn gezählt und wird mit der Gewinnsteuer versteuert.
- monistisches System: Steueraufschub, wenn Eigentumsanteile an Liegenschaften im Rahmen von Spaltungen übertragen werden.
Handänderungssteuer (Liegenschaften)
- keine einheitliche Regelung (nicht harmonisiert!)
⇨ in der Regel erfolgt keine Besteuerung aufgrund kantonaler Bestimmungen
Verrechnungssteuer
nicht betroffen (Einlage von oben nach unten; keine Ausschüttung von unten nach oben)
Stempelabgaben
- Emissionsabgabe:
Steuerneutral für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. - Umsatzabgabe:
Steuerneutrale Übertragung relevanter Urkunden (nur dann von Bedeutung, wenn das umgewandelte Unternehmen Effektenhändler ist)
Vermögensübertragung im Konzern
Gewinnsteuersteuer
Steuerneutral wenn Übertragung von:
- Betrieben/Teilbetrieben
- Gegenständen des betrieblichen Anlagevermögens
- Beteiligungen (mindestens 20%-Quote) zu Gewinnsteuerwerten möglich
- zwischen inländischen Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften
- unter einheitlicher Leitung (Schwestern)
Besondere Voraussetzung für Steuerneutralität:
- Sperrfrist betreffend Beibehaltung der einheitlichen Leitung als auch hinsichtlich Veräusserung der übertragenen Vermögenswerte.
Wichtiger Hinsweis:
- Übertragungen von Mutter- auf Tochtergesellschaften werden wie Ausgliederung (Horizontale Spaltung behandelt)
Verrechnungssteuer
Steuerneutral, wenn:
im Zuge der Vermögensübertragung die (im Fokus stehenden) Reserven gleich bleiben («Reserven müssen Reserven bleiben»)Nicht steuerneutral, wenn:
im Zuge der Vermögensübertragung (im Fokus stehende) Reserven untergehen (Ausschüttung an die Beteiligten in irgendeiner Form)
Stempelabgaben
- Emissionsabgabe:
Soweit Beteiligungsrechte begründet oder erhöht werden steuerneutral für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. - Umsatzabgabe:
Steuerneutrale Übertragung relevanter Urkunden, insbesondere Beteiligungen von mindestens 20% (nur dann von Bedeutung, wenn Effektenhändler involviert sind)
Veranlagungsverjährung
- fünf Jahre nach Ablauf der Steuerperiode (relative Verjährung)
- Unterbrechung und Stillstand der Verjährung möglich
- absolute Verjährung: 15 Jahre
Steuer-Bezugsverjährung?
- fünf Jahre nach Eintritt der Rechtskraft der Verfügung (relative Verjährung)
- Unterbrechung und Stillstand der Verjährung möglich
- absolute Verjährung: 10 Jahre
Mitwirkungspflichten des Steuerplichtigen bei der Veranlagung?
- Einreichen der Steuererklärung
- Beilage relevanter Unterlagen zur Steuererklärung
- Lohnausweise
- Wertschriftenverzeichnis
- Jahresrechnungen
- Eigenkapitalnachweise (Kapitalgesellschaften und Genossenschaften)
- Auskunftserteilung (mündlich oder schriftlich)
- Bestellung eines Vertreters in der Schweiz, sofern es die Steuerbehörde verlangt
Mitwirkungspflichten Dritter bei der Steuerveranlagung?
- Bescheinigungspflicht
- Lohnausweis des Arbeitgebers
- Bescheinigungen über Forderungen und Schulden von Gläubigern oder Schuldnern
- Bescheinigungen über Vermögen und Erträge von Treuhändern und Vermögensverwaltern
- Verträge von Vertragspartnern
- Auskunftspflicht (direkte Auskunftserteilung)
- Meldepflicht
- juristische Personen für die Entrichtung von VR-Honoraren
- Pensionskassen für Vorsorgeleistungen an Begünstigte
Was kann man tun wenn man mit einer Steuerveranlagung nicht einverstanden ist? An wen, mit was für einem Rechtsmittel und in welcher Frist muss man das tun?
Einsprache
Die Einsprache ist innert 30 Tagen nach Zustellung der Veranlagungsverfügung bei der Veranlagungsbehörde schriftlich zu erheben.
- eine Begründung ist nur im Falle der Ermessenseinschätzung notwendig (nur bei offensichtlicher Unrichtigkeit der Veranlagung
- die Einspracheinstanz hat die gleichen Befugnisse wie im Veranlagungsverfahren (volle Kognition -> Veranlagungsbehörde kann die gesamte Veranlagung überarbeiten/überprüfen)
Die Einspracheinstanz erlässt einen Einspracheentscheid
Beschwerde bei der kantonalen Steuerrekurskommission
Die Beschwerde ist innert 30 Tagen nach Zustellung des Einspracheentscheids bei der kantonalen Steuerrekurskommission schriftlich zu erheben und muss enthalten:
- den Antrag der steuerpflichtigen Person
- die Begründung des Antrags
- die Angabe von Beweismitteln und Beilage von Beweisurkunden
Die Beschwerdeinstanz hat die gleichen Befugnisse wie im Veranlagungsverfahren (volle Kognition).
Die Beschwerdeinstanz erlässt einen Beschwerdeentscheid
Beschwerde beim Bundesgericht
Die Beschwerde ist innert 30 Tagen nach Zustellung des Beschwerdeentscheids beim Bundesgericht schriftlich zu erheben und muss enthalten:
- den Antrag der steuerpflichtigen Person
- die Begründung des Antrags
- die Angabe von Beweismitteln und Beilage von Beweisurkunden
Das Bundesgericht überprüft nur noch die gerügten Punkte (eingeschränkte Kognition).
Das Bundesgericht erlässt einen (letztinstanzlichen) Beschwerdeeentscheid
Welche 3 Arten von Übertretungen gibt es? Gib zu jedem 2 bis 3 Beispiele.
- Verletzung von Verfahrenspflichten
- Nichteinreichen der Steuererklärung
- Nichteinreichen von Beilagen zur Steuererklärung
- Nichterfüllen der Auskunfts-, Bescheinigungs- oder Meldepflicht
- Nichterstellen eines Lohnausweises
- Nichtmelden der Ausrichtung von VR-Honoraren durch juristische Personen
- Versuchte Steuerhinterziehung
Wer vorsätzlich versucht, eine Steuer zu hinterziehen, wird mit Busse bestraft.
Hinweise:
- das Bussenmass ist geringer als im Falle einer vollendeten, vorsätzlich begangenen Steuerhinterziehung
- Fahrlässigkeit wird nicht bestraft
- Beispiel: Verkäufe nicht erfasst, wird jedoch von der Steuerbehörde bemerkt
- Vollendete Steuerhinterziehung
Wer vorsätzlich oder fahrlässig bewirkt, dass
- eine Veranlagung gänzlich unterbleibt
- eine rechtskräftige Veranlagung unvollständig ist
- eine Quellensteuer nicht oder nicht vollständig in Abzug gebracht wird
- Beispiel: Verkäufe nicht erfasst, wird nicht bemerkt. Veranlagung wird rechtskräftig.
Welche Arten von Steuervergehen gibt es?
Steuerbetrug
Wer mit dem Ziel, Steuern zu hinterziehen, Urkunden fälscht, wird mit Busse oder Gefängnis bestraft.
Als Urkunden gelten namentlich:
- Geschäftsbücher (Buchhaltungen)
- Lohnausweise, Bescheinigungen Dritter
Die Bestrafung wegen Steuerhinterziehung bleibt vorbehalten. Es sind demnach zwei Strafen denkbar!
Beispiel: Der Alleinaktionär der TRADE AG hat einen mittels Barcheck gewährten Umsatzbonus eines Lieferanten nicht in der Buchhaltung der Gesellschaft erfasst. Die Steuerbehörde bemerkt die Unterlassung nicht und veranlagt die TRADE AG aufgrund ihrer Deklaration. Durch die Nichtverbuchung hat der Alleinaktionär des Steuerbetrugs schuldig gemacht. Die als Urkunde geltende Buchhaltung ist unvollständig bzw. unwahr.
Veruntreuung von Quellensteuern
Wer zum Quellensteuerabzug verpflichtet ist, die abgezogene Steuer jedoch nicht an die Steuerbehörde abliefert, wird mit Busse oder Gefängnis bestraft
Was sind die Unterschiede bei Steuerübertretung und Steuervergehen bezüglich:
- Zuständigkeiten
- Bestrafung
- Verjährungen
Übertretungen
- Zuständigkeit: Steuerbehörden
- Bestrafung: Bussen
- Verjährung
der Strafverfolgung: Die Strafverfolgung verjährt
- bei der Verletzung von Verfahrenspflichten, drei Jahre nach rechtskräftigem Abschluss des Veranlagungsverfahrens
- bei versuchter Steuerhinterziehung, sechs Jahre nach rechtskräftigem Abschluss des Veranlagungsverfahrens
Bei vollendeter Steuerhinterziehung verjährt die Strafverfolgung zehn Jahre nach Ablauf
- der Steuerperiode, in der eine Veranlagung unterblieb oder unvollständig war oder ein Quellensteuerabzug nicht gesetzeskonform erfolgte
- des Kalenderjahres, indem eine unrechtmässige Rückerstattung oder ein unrechtmässiger Steuererlass erwirkt wurde
Verjährung des Bussenbezugs:
Relative Verjährung
5 Jahre, nachdem die Veranlagung (i.d.R. im Rahmen eines Nachsteuerverfahrens) rechtskräftig geworden ist.
Die relative Verjährungsfrist kann unterbrochen werden oder still stehen.Absolute Verjährung
In jedem Fall 10 Jahre nach Ablauf jenes Jahres ein, indem die Steuern rechtskräftig festgesetzt worden sind.
Steuervergehen
- Zuständigkeit: Strafverfolgungsbehörden
- Bestrafung: Bussen oder Gefängis
- Verjährung
der Strafverfolgung: Die Strafverfolgung verjährt 15 Jahre nachdem der Täter die letzte strafbare Tat ausgeführt hat.
Steuern. Straflose Selbstanzeige. Wann bleiben sie straflos?
Steuerhinterziehung und Steuervergehen sowie die damit verbundene
- Anstiftung
- Gehilfenschaft
- Mitwirkung (z.B. als Steuervertreter)
bleiben straflos, wenn sich die schuldhafte(n) Person(en) erstmals selbst anzeigt/anzeigen und
- der Sachverhalt keiner Steuerbehörde bekannt ist
- die Verwaltung bei der Festsetzung der Nachsteuer vorbehaltlos unterstützt wird
- sich die schuldhafte(n) Person(en) ernstlich um die Bezahlung der geschuldeten Nachsteuer (inkl. Verzugszinsen) bemüht/bemühen
Verwirkung
- Nur die erstmalige Selbstanzeige bleibt – soweit die Voraussetzungen eingehalten sind – straflos.
- Weitere Selbstanzeigen bleiben nicht straflos. Allerdings fällt die jeweilige Strafe milder aus.
2 Internationale rechtliche Grundlagen für das Steuerrecht
bilateriale Staatsverträge: Doppelbesteuerungsabkommen
multiliterale Staatsverträge: AIA-Abkommen (Automatischer Informationsaustausch) mit der EU
Doppelbesteuerungsabkommen
Allgemeines, Zeck, Methoden
Allgemeines
• die von der Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen basieren meist auf dem OECD-Musterabkommen (OECD-MA (Musterabkommen))
Zweck
Die DBA bezwecken die Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung, indem sie den Vertragsstaaten
- ausschliessliche (alleinige) oder
- teilweise oder
- keine
Besteuerungsbefugnisse zuweisen.
Methoden
Die Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung kann durch verschiedene Methoden erreicht werden
- Befreiungsmethode: Länder besteuern nur die im Inland erzielten Erträge.
- mit Progressionsvorbehalt: beide Länder besteuern die Beträge zum Satz vom Gesamtbetrag
- ohne Progessionsvorbehalt: beide Länder besteuern die Beträge zum Satz der jeweiligen Beträge
- Anrechnungsmethode: Die Länder rechnen die Steuer des Auslands an.
Beispiel: HANNELORE KUNZE wohnt in Lörrach (D) und arbeitet in Basel in ihrer Einzelfirma. Der Gewinn aus dieser Tätigkeit beträgt CHF 80‘000.-. In Deutschland (Hauptsteuerdomizil, weil dort wohnhaft) erzielt sie zudem Vermögenserträge im Umfang von CHF 100‘000.-. Die Steuerbelastung in Deutschland beträgt 40%, jene in der Schweiz 20%.
In der Schweiz kann nur das Erwerbseinkommen mit der Quellensteuer besteuert werden = 16'000.00
In Deutschland wird einerseits der Vermögensertrag versteurt, andereseits auch das Einkommen. Die Steuerbelastung auf dem Einkommen wäre in Deutschland 32'000 + 40'000 Jedoch werden die 16'000 aus der Schweiz angerechnet. Total Steuerbelastung in Deutschland = 72'000 -16'0000 = 56'000.
Wie verhält es sich mit der Zinsbesteuerung im internationalen Steuerrecht?
Regelung nach OECD-MA
- Der Ansässigkeitsstaat des Zinsschuldners kann höchstens 10% Steuern an der Quelle erheben. Art. 11 OECD-MA.
Beispiel: nationale Regelung
- Die in Zürich ansässige GLOBAL TRADE AG bezahlt ihrer Obligationärin, der ausländischen QUO AG, den jährlichen Zins im Umfang von CHF 10‘000.-.
- Aufgrund von Art. 4 Abs. 1 Bst. A VStG hat die GLOBAL TRADE AG die Zahlung um die Verrechnungssteuer zu kürzen. Sie überweist damit der QUO AG nur CHF 6‘500.-. Die geschuldete Verrechnungssteuer von CHF 3‘500.- überweist sie an die ESTV.
Beispiel: Regelung nach OECD-MA
- Die in Zürich ansässige GLOBAL TRADE AG bezahlt ihrer Obligationärin, der ausländischen QUO AG, den jährlichen Zins im Umfang von CHF 10‘000.-.
- Gemäss OECD-MA Art. 11 kann die Schweiz den ausgerichteten Jahreszins mit maximal 10% besteuern. Deklariert die QUO AG die Zinsvergütung ordnungsgemäss gegenüber ihrer Finanzbehörde, verbleiben der Schweiz maximal CHF 1‘000.- Steuerbetrag.
- Hinweis: CHF 2‘500.- der erhobenen Verrechnungssteuer von CHF 3‘500.- werden an die QUO AG rückerstattet.
- Die in der Schweiz verbleibenden CHF 1‘000.- werden im Ansässigkeitsstaat der QUO AG an die geschuldete Gewinnsteuer angerechnet.
Wie verhält es sich mit der Dividendenbesteuerung im internationalen Steuerrecht?
Regelung nach OECD-MA
- Der Ansässigkeitsstaat der ausschüttenden Gesellschaft kann folgende Steuern an der Quelle erheben:
- Grundsatz: höchstens 15%
- Ausnahme bei juristischen Personen, die eine unmittelbare Beteiligung von mindestens 25% an der ausschüttenden Gesellschaft halten: höchstens 5%
Beispiel: nationale Regelung
- Die in Zürich ansässige GLOBAL TRADE AG schüttet ihrer Aktionärin, der im Ausland ansässigen Frau BLAZEK, eine Dividende im Umfang von CHF 20‘000.- aus.
- Aufgrund von Art. 4, Abs. 1, Bst. b VStG, hat die GLOBAL TRADE AG die Zahlung um die Verrechnungssteuer zu kürzen. Sie überweist damit Frau BLAZEK nur CHF 13‘000.-. Die geschuldete Verrechnungssteuer von CHF 7‘000.- überweist sie an die ESTV.
Beispiel: Regelung nach OECD-MA
- Die in Zürich ansässige GLOBAL TRADE AG schüttet ihrer Aktionärin, der im Ausland ansässigen Frau BLAZEK, eine Dividende im Umfang von CHF 20‘000.- aus.
- Gemäss OECD-MA Art. 10 kann die Schweiz die ausgerichtete Dividende mit maximal 15% besteuern. Deklariert Frau BLAZEK die Dividende ordnungsgemäss gegenüber ihrer Finanzbehörde, verbleiben der Schweiz maximal CHF 3‘000.- Steuerbetrag.
- Hinweis: CHF 4‘000.- der erhobenen Verrechnungssteuer von CHF 7‘000.- werden an Frau BLAZEK rückerstattet.
- Die in der Schweiz verbleibende Sockelsteuer von CHF 3‘000.- wird im Ansässigkeitsstaat von Frau BLAZEK an die geschuldete Einkommenssteuer angerechnet.
Welche Grundbestandteile umfasst die Jahresrechnung gemäß dem Obligationenrecht?
Die Jahresrechnung besteht aus der Bilanz, der Erfolgsrechnung und dem Anhang.
Welche zusätzlichen Pflichten haben größere Unternehmen in Bezug auf ihre Rechnungslegung?
Größere Unternehmen müssen in der Regel einen detaillierteren Anhang erstellen und zusätzliche Angaben machen, um ein umfassenderes Bild von ihrer finanziellen Lage zu vermitteln.
Wann muss eine Unternehmung eine Konzernrechnung erstellen. Wann ist sie davon befreit?
Kontrolliert eine rechnungslegungspflichtige juristische Person ein oder mehrere rechnungslegungspflichtige Unternehmen, so muss sie im Geschäftsbericht für die Gesamtheit der kontrollierten Unternehmen eine konsolidierte Jahresrechnung (Konzernrechnung) erstellen.
Eine juristische Person kontrolliert ein anderes Unternehmen, wenn sie:
1. direkt oder indirekt über die Mehrheit der Stimmen im obersten Organ verfügt;
2. direkt oder indirekt über das Recht verfügt, die Mehrheit der Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans zu bestellen oder abzuberufen; oder
3. aufgrund der Statuten, der Stiftungsurkunde, eines Vertrags oder vergleichbarer Instrumente einen beherrschenden Einfluss ausüben kann.
Eine juristische Person ist von der Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung befreit, wenn sie:
1. zusammen mit den kontrollierten Unternehmen zwei der nachstehenden Grössen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht überschreitet:
a. Bilanzsumme von 20 Millionen Franken,
b. Umsatzerlös von 40 Millionen Franken,
c. 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt;
2. von einem Unternehmen kontrolliert wird, dessen Konzernrechnung nach schweizerischen oder gleichwertigen ausländischen Vorschriften erstellt und ordentlich geprüft worden ist; oder
3. die Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung an ein kontrolliertes Unternehmen nach Artikel 963 Absatz 4 übertragen hat.
Eine Konzernrechnung ist dennoch zu erstellen, wenn:
1. dies für eine möglichst zuverlässige Beurteilung der wirtschaftlichen Lage notwendig ist;
2. Gesellschafter, die mindestens 20 Prozent des Grundkapitals vertreten, oder 10 Prozent der Genossenschafter oder 20 Prozent der Vereinsmitglieder dies verlangen;
3.ein Gesellschafter oder ein Vereinsmitglied, der oder das einer persönlichen Haftung oder einer Nachschusspflicht unterliegt, dies verlangt; oder
4. die Stiftungsaufsichtsbehörde dies verlangt.
Umstellung der Rechnunglegung auf FER. Was muss gemacht werden bei der Umstellungsplanung?
- Analyse der aktuellen Rechnungslegung: Eine gründliche Analyse der bestehenden Rechnungslegungsmethoden und -praktiken des Unternehmens ist erforderlich, um die Unterschiede zwischen den bisherigen Standards und den Swiss GAAP FER zu identifizieren.
- Festlegung von Umstellungszielen: Klare Ziele für die Umstellung sollten definiert werden, einschließlich der Verbesserung der Finanzberichterstattung, der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und der Schaffung von Vergleichbarkeit.
- Ressourcenplanung: Es sollte festgelegt werden, welche Ressourcen, einschließlich finanzieller Mittel, Mitarbeiter und externer Berater, für die Umstellung benötigt werden.
Umstellung der Rechnunglegung auf FER. Was muss gemacht werden bei der Umstellungsstrategie?
- Schulung und Sensibilisierung: Die Mitarbeiter müssen über die neuen Rechnungslegungsstandards informiert und geschult werden, um sicherzustellen, dass sie die neuen Anforderungen verstehen und umsetzen können.
- Interne Kommunikation: Eine klare interne Kommunikationsstrategie ist erforderlich, um sicherzustellen, dass alle relevanten Stakeholder über den Umstellungsprozess informiert sind und aktiv beteiligt werden.
- Risikobewertung und -management: Risiken im Zusammenhang mit der Umstellung sollten identifiziert, bewertet und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um diese Risiken zu minimieren oder zu bewältigen.
Umstellung der Rechnunglegung auf FER. Was muss gemacht werden bei der Umsetzung?
Anpassung von Prozessen und Systemen: Möglicherweise müssen bestehende Prozesse und Systeme angepasst oder aktualisiert werden, um die Anforderungen der Swiss GAAP FER zu erfüllen.
- Durchführung von Testläufen: Vor der endgültigen Umstellung sollten Testläufe durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die neuen Rechnungslegungspraktiken ordnungsgemäß implementiert wurden und korrekte Ergebnisse liefern.
- Übergangsberichterstattung: Während des Umstellungsprozesses sollten Unternehmen möglicherweise Übergangsberichte erstellen, um die Auswirkungen der Umstellung auf die Finanzberichterstattung zu dokumentieren und zu erklären.
Zweck der Konzernrechnung
Ganzheitliches Bild des Konzerns: Die Konzernrechnung ermöglicht es, die finanzielle Situation und die Ergebnisse des gesamten Konzerns als Einheit darzustellen, anstatt nur die Leistung einzelner Tochtergesellschaften zu betrachten. Dies bietet Investoren, Gläubigern und anderen Stakeholdern ein umfassendes Verständnis für die Gesamtperformance des Konzerns.
Ermöglicht Vergleichbarkeit: Durch die Konsolidierung der Einzelabschlüsse der Tochtergesellschaften schafft die Konzernrechnung Vergleichbarkeit über verschiedene Geschäftsbereiche und Standorte hinweg. Dies erleichtert es den Anwendern, die finanzielle Performance des Konzerns im Zeitverlauf sowie im Vergleich zu Wettbewerbern zu bewerten.
Transparenz und Vertrauen: Die Konzernrechnung trägt zur Transparenz bei, indem sie den Stakeholdern Einblick in die gesamte Finanzlage des Konzerns gibt. Dies kann das Vertrauen von Investoren, Gläubigern und anderen Interessengruppen stärken und das Risiko von Fehlinformationen oder Missverständnissen verringern.
Erfüllung rechtlicher Anforderungen: In vielen Ländern sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, eine Konzernrechnung gemäß den geltenden Rechnungslegungsstandards und Vorschriften zu erstellen und offenzulegen. Die Konzernrechnung ermöglicht es Unternehmen, diese gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und regulatorische Compliance sicherzustellen.
Grundlage für Entscheidungen: Die Informationen in der Konzernrechnung dienen als wichtige Grundlage für interne Entscheidungen des Managements sowie für externe Entscheidungen von Investoren, Gläubigern und anderen Interessengruppen. Sie unterstützen die Bewertung von Geschäftsstrategien, Investitionen und Finanzierungsentscheidungen.
Wer kann alles in den Konsolisierungskreis?
Tochtergesellschaften: Unternehmen, über die ein Mutterunternehmen eine direkte oder indirekte Kontrolle ausübt, werden in der Regel in den Konsolidierungskreis aufgenommen. Dies umfasst sowohl Mehrheitsbeteiligungen als auch Minderheitsbeteiligungen, wenn das Mutterunternehmen die Kontrolle über die Geschäftsführung ausübt.
Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures): Gemeinschaftsunternehmen, an denen das Mutterunternehmen gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern beteiligt ist und über die es eine gemeinsame Kontrolle ausübt, können ebenfalls in den Konsolidierungskreis einbezogen werden.
Assoziierte Unternehmen: Unternehmen, an denen das Mutterunternehmen signifikante Einflussmöglichkeiten hat, in der Regel durch eine Beteiligung von 20% bis 50% an den Stimmrechten, aber keine direkte Kontrolle, können als assoziierte Unternehmen betrachtet werden und in den Konsolidierungskreis aufgenommen werden.
Stiftungen und Trusts: Unter bestimmten Umständen können auch Stiftungen oder Trusts in den Konsolidierungskreis einbezogen werden, wenn das Mutterunternehmen die Kontrolle über die Vermögenswerte oder die Entscheidungsfindung ausübt.
Nicht beherrschende Beteiligungen: Wenn das Mutterunternehmen eine Minderheitsbeteiligung an einem Unternehmen hält, über das es keine direkte oder indirekte Kontrolle hat, kann diese Beteiligung dennoch in den Konsolidierungskreis einbezogen werden, um eine vollständige Darstellung des Konzerns zu ermöglichen.
Mehrere Unternehmungen müssen neu zusammen eine Konzernrechnung erstellen. Was muss dazu in der Schweiz alles gemacht werden?
1. Vorbereitung und Planung:
- Identifizierung der beteiligten Unternehmen und deren rechtlichen Strukturen.
- Festlegung der Konsolidierungsmethode und des Konsolidierungskreises gemäß den geltenden Rechnungslegungsstandards.
- Bestimmung des Konsolidierungszeitraums und des Stichtags für die Konzernrechnung.
- Festlegung der internen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für die Konsolidierung.
2. Datensammlung und -vorbereitung:
- Sammlung der Finanzdaten und Abschlüsse aller beteiligten Unternehmen.
- Standardisierung der Rechnungslegungspraktiken und -richtlinien, um eine konsistente Datenerfassung zu gewährleisten.
- Gegebenenfalls Umrechnung von Fremdwährungen in die Berichtswährung des Konzerns.
3. Systemumstellungen und Schulungen:
- Gegebenenfalls Anpassung der Buchhaltungs- und Berichterstattungssysteme, um die Anforderungen für die Konsolidierung zu erfüllen.
- Schulung der Mitarbeiter über die neuen Rechnungslegungspraktiken und -verfahren, insbesondere für diejenigen, die direkt an der Konsolidierung beteiligt sind.
6. Überwachung und Verbesserung:
- Laufende Überwachung der Konsolidierungsprozesse und -ergebnisse, um sicherzustellen, dass die Konzernrechnung korrekt und zuverlässig ist.
- Kontinuierliche Verbesserung der Konsolidierungsprozesse basierend auf Feedback und Erfahrungen aus früheren Berichtsperioden.
Wenn jedoch der Konzern sowie die einzelnen Unternehmen seperat besteuert werden in der Schweiz, kommt des dann nicht zu doppelbesteuerungen?
Ja, wenn sowohl der Konzern als auch die einzelnen Unternehmen in der Schweiz separat besteuert werden, könnte theoretisch das Risiko einer Doppelbesteuerung bestehen. Doppelbesteuerung tritt auf, wenn dasselbe Einkommen oder Vermögen zweimal besteuert wird, einmal auf Unternehmensebene und dann erneut auf Konzernebene.
Um dieses Risiko zu minimieren, haben viele Länder, einschließlich der Schweiz, Mechanismen eingeführt, um Doppelbesteuerung zu vermeiden oder zu verringern. Einige dieser Mechanismen umfassen:
Anrechnungsmethode: Unter diesem Ansatz werden die von einer Tochtergesellschaft gezahlten Steuern auf ausgeschüttete Dividenden oder auf Gewinne, die im Konzern konsolidiert werden, angerechnet. Dadurch wird sichergestellt, dass das gleiche Einkommen nicht zweimal besteuert wird.
Befreiungsmethode: Bei dieser Methode werden die Gewinne, die von einer Tochtergesellschaft im Ausland erwirtschaftet und im Konzern konsolidiert werden, von der Steuerbefreiung ausgenommen. Das bedeutet, dass diese Gewinne nicht erneut besteuert werden, wenn sie als Dividenden an die Muttergesellschaft ausgeschüttet werden.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Die Schweiz hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die sicherstellen sollen, dass Unternehmen nicht zweimal für dasselbe Einkommen besteuert werden, wenn es in verschiedenen Ländern erwirtschaftet wird. Diese Abkommen legen fest, wie das Einkommen zwischen den beteiligten Ländern aufgeteilt und besteuert wird.
Diese Mechanismen können dazu beitragen, die Belastung durch Doppelbesteuerung zu reduzieren. Unternehmen müssen jedoch sicherstellen, dass sie die geltenden Steuergesetze und Abkommen einhalten und gegebenenfalls von den verfügbaren Steuervorteilen und -erleichterungen profitieren. Es ist ratsam, die steuerlichen Aspekte mit erfahrenen Steuerberatern oder Fachexperten zu besprechen, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
Grunde wieso man für eine Unternehmung mehr zahlen sollte als die Nettoaktiven
Käufer erhofft sich Synergien.
Ausschaltung der Konkurrenz.
Bei der Tochter hat es Werte die nicht aktiviert werden dürfen.
Aus was kann ein Goodwill bestehen?
Goodwill ist ein immaterieller Vermögenswert, der den Wert eines Unternehmens über den Wert seiner identifizierbaren Vermögenswerte und Verbindlichkeiten hinaus repräsentiert. Er entsteht in der Regel aus Faktoren wie dem guten Ruf des Unternehmens, seiner Kundenbindung, seiner Marktposition, seiner innovativen Fähigkeiten und anderen immateriellen Werten, die schwer messbar sind.
Im Allgemeinen besteht Goodwill aus folgenden Komponenten:
Markenwert: Der Wert der Marke eines Unternehmens, einschließlich des Markenimages, der Markenbekanntheit und der Markentreue der Kunden. Eine starke Marke kann einen erheblichen Beitrag zum Goodwill eines Unternehmens leisten.
Kundenbeziehungen: Der Wert der bestehenden Kundenbeziehungen und des Kundenstamms des Unternehmens. Langfristige und loyale Kundenbeziehungen können zu wiederkehrenden Einnahmen und einem stabilen Cashflow beitragen.
Kundentreue: Die Fähigkeit des Unternehmens, Kunden zu binden und langfristige Beziehungen aufzubauen. Kundentreue kann zu einem nachhaltigen Wettbewerbsvorteil führen und den Goodwill des Unternehmens erhöhen.
Patente und Lizenzen: Der Wert von Patenten, Urheberrechten, Marken und anderen geistigen Eigentumsrechten, die das Unternehmen besitzt. Diese können einzigartige Produkte oder Dienstleistungen schützen und einen Wettbewerbsvorteil bieten.
Unternehmensreputation: Der Wert der Reputation und des Rufes des Unternehmens in der Branche und bei den Kunden. Eine positive Unternehmensreputation kann das Vertrauen der Kunden stärken und die Geschäftstätigkeit fördern.
Know-how und Mitarbeiterfähigkeiten: Der Wert des Know-hows, der Fähigkeiten und des Fachwissens der Mitarbeiter des Unternehmens. Diese können zur Innovation, Produktentwicklung und operativen Exzellenz beitragen.
Diese Komponenten des Goodwill sind immateriell und können nicht leicht quantifiziert werden. Sie repräsentieren jedoch den zusätzlichen Wert eines Unternehmens, der über seine materiellen Vermögenswerte hinausgeht und oft bei der Bewertung von Unternehmen und bei Fusionen und Übernahmen berücksichtigt wird.
Ist die Equity-Methode ein Konsolidierungsverfahren?
Diese Methode stellt keine Konsolidierung, sondern
«lediglich» ein Bewertungsverfahren im Rahmen der
Konzernrechnung dar.
Wann wird die Equity-Methode bei der Konzernrechnung angewendet?
Dieses Verfahren wird einerseits bei assoziierten Unternehmen (d.h. Stimmenanteil 20%-50%) und andererseits als Alternative in FER bei Joint-Ventures.
Was muss im Anhang der Konzernrechnung zusätzlich angegeben werden?
1. Angabe des Rechnungslegungsstandards (die Konzernrechnung erfolgt in Übereinstimmung mit IFRS oder Swiss GAAP FER)
2. Bei sämtlichen Wahlrechten muss die gewählte Methode dargelegt werden (z.B. Joint-Ventures)
3. Sämtliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und -grundsätze
4. Umsatzerfassung
5. Behandlung latente Steuern
6. Erläuterungen Jahresrechnungspositionen
7. Anlage-/Rückstellungsspiegel
8. Segmentberichterstattung
9. Konsolidierungskreis mit Konsolidierungsmethoden
10. Methode der Zwischengewinnelimination (z.B.auch Verzichtgrund bei Equity-Methode)
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