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Expert R&C Mündliche

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Kartei Details

Karten 104
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 24.03.2024 / 01.04.2024
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Welche Grundbestandteile umfasst die Jahresrechnung gemäß dem Obligationenrecht?

Die Jahresrechnung besteht aus der Bilanz, der Erfolgsrechnung und dem Anhang.

Welche zusätzlichen Pflichten haben größere Unternehmen in Bezug auf ihre Rechnungslegung?

Größere Unternehmen müssen in der Regel einen detaillierteren Anhang erstellen und zusätzliche Angaben machen, um ein umfassenderes Bild von ihrer finanziellen Lage zu vermitteln.

Wann muss eine Unternehmung eine Konzernrechnung erstellen. Wann ist sie davon befreit?

Kontrolliert eine rechnungslegungspflichtige juristische Person ein oder mehrere rechnungslegungspflichtige Unternehmen, so muss sie im Geschäftsbericht für die Gesamtheit der kontrollierten Unternehmen eine konsolidierte Jahresrechnung (Konzernrechnung) erstellen.

Eine juristische Person kontrolliert ein anderes Unternehmen, wenn sie:

1. direkt oder indirekt über die Mehrheit der Stimmen im obersten Organ verfügt;

2. direkt oder indirekt über das Recht verfügt, die Mehrheit der Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans zu bestellen oder abzuberufen; oder

3. aufgrund der Statuten, der Stiftungsurkunde, eines Vertrags oder vergleichbarer Instrumente einen beherrschenden Einfluss ausüben kann.

Eine juristische Person ist von der Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung befreit, wenn sie:

1. zusammen mit den kontrollierten Unternehmen zwei der nachstehenden Grössen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht überschreitet:

a. Bilanzsumme von 20 Millionen Franken,

b. Umsatzerlös von 40 Millionen Franken,

c. 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt;

2. von einem Unternehmen kontrolliert wird, dessen Konzernrechnung nach schweizerischen oder gleichwertigen ausländischen Vorschriften erstellt und ordentlich geprüft worden ist; oder

3. die Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung an ein kontrolliertes Unternehmen nach Artikel 963 Absatz 4 übertragen hat.

Eine Konzernrechnung ist dennoch zu erstellen, wenn:

1. dies für eine möglichst zuverlässige Beurteilung der wirtschaftlichen Lage notwendig ist;

2. Gesellschafter, die mindestens 20 Prozent des Grundkapitals vertreten, oder 10 Prozent der Genossenschafter oder 20 Prozent der Vereinsmitglieder dies verlangen;

3.ein Gesellschafter oder ein Vereinsmitglied, der oder das einer persönlichen Haftung oder einer Nachschusspflicht unterliegt, dies verlangt; oder

4. die Stiftungsaufsichtsbehörde dies verlangt.

Umstellung der Rechnunglegung auf FER. Was muss gemacht werden bei der Umstellungsplanung?

  • Analyse der aktuellen Rechnungslegung: Eine gründliche Analyse der bestehenden Rechnungslegungsmethoden und -praktiken des Unternehmens ist erforderlich, um die Unterschiede zwischen den bisherigen Standards und den Swiss GAAP FER zu identifizieren.
  • Festlegung von Umstellungszielen: Klare Ziele für die Umstellung sollten definiert werden, einschließlich der Verbesserung der Finanzberichterstattung, der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und der Schaffung von Vergleichbarkeit.
  • Ressourcenplanung: Es sollte festgelegt werden, welche Ressourcen, einschließlich finanzieller Mittel, Mitarbeiter und externer Berater, für die Umstellung benötigt werden.

Umstellung der Rechnunglegung auf FER. Was muss gemacht werden bei der Umstellungsstrategie?

  • Schulung und Sensibilisierung: Die Mitarbeiter müssen über die neuen Rechnungslegungsstandards informiert und geschult werden, um sicherzustellen, dass sie die neuen Anforderungen verstehen und umsetzen können.
  • Interne Kommunikation: Eine klare interne Kommunikationsstrategie ist erforderlich, um sicherzustellen, dass alle relevanten Stakeholder über den Umstellungsprozess informiert sind und aktiv beteiligt werden.
  • Risikobewertung und -management: Risiken im Zusammenhang mit der Umstellung sollten identifiziert, bewertet und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um diese Risiken zu minimieren oder zu bewältigen.

Umstellung der Rechnunglegung auf FER. Was muss gemacht werden bei der Umsetzung?

 

Anpassung von Prozessen und Systemen: Möglicherweise müssen bestehende Prozesse und Systeme angepasst oder aktualisiert werden, um die Anforderungen der Swiss GAAP FER zu erfüllen.

  • Durchführung von Testläufen: Vor der endgültigen Umstellung sollten Testläufe durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die neuen Rechnungslegungspraktiken ordnungsgemäß implementiert wurden und korrekte Ergebnisse liefern.
  • Übergangsberichterstattung: Während des Umstellungsprozesses sollten Unternehmen möglicherweise Übergangsberichte erstellen, um die Auswirkungen der Umstellung auf die Finanzberichterstattung zu dokumentieren und zu erklären.

Zweck der Konzernrechnung

  1. Ganzheitliches Bild des Konzerns: Die Konzernrechnung ermöglicht es, die finanzielle Situation und die Ergebnisse des gesamten Konzerns als Einheit darzustellen, anstatt nur die Leistung einzelner Tochtergesellschaften zu betrachten. Dies bietet Investoren, Gläubigern und anderen Stakeholdern ein umfassendes Verständnis für die Gesamtperformance des Konzerns.

  2. Ermöglicht Vergleichbarkeit: Durch die Konsolidierung der Einzelabschlüsse der Tochtergesellschaften schafft die Konzernrechnung Vergleichbarkeit über verschiedene Geschäftsbereiche und Standorte hinweg. Dies erleichtert es den Anwendern, die finanzielle Performance des Konzerns im Zeitverlauf sowie im Vergleich zu Wettbewerbern zu bewerten.

  3. Transparenz und Vertrauen: Die Konzernrechnung trägt zur Transparenz bei, indem sie den Stakeholdern Einblick in die gesamte Finanzlage des Konzerns gibt. Dies kann das Vertrauen von Investoren, Gläubigern und anderen Interessengruppen stärken und das Risiko von Fehlinformationen oder Missverständnissen verringern.

  4. Erfüllung rechtlicher Anforderungen: In vielen Ländern sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, eine Konzernrechnung gemäß den geltenden Rechnungslegungsstandards und Vorschriften zu erstellen und offenzulegen. Die Konzernrechnung ermöglicht es Unternehmen, diese gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und regulatorische Compliance sicherzustellen.

  5. Grundlage für Entscheidungen: Die Informationen in der Konzernrechnung dienen als wichtige Grundlage für interne Entscheidungen des Managements sowie für externe Entscheidungen von Investoren, Gläubigern und anderen Interessengruppen. Sie unterstützen die Bewertung von Geschäftsstrategien, Investitionen und Finanzierungsentscheidungen.

Wer kann alles in den Konsolisierungskreis?

  1. Tochtergesellschaften: Unternehmen, über die ein Mutterunternehmen eine direkte oder indirekte Kontrolle ausübt, werden in der Regel in den Konsolidierungskreis aufgenommen. Dies umfasst sowohl Mehrheitsbeteiligungen als auch Minderheitsbeteiligungen, wenn das Mutterunternehmen die Kontrolle über die Geschäftsführung ausübt.

  2. Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures): Gemeinschaftsunternehmen, an denen das Mutterunternehmen gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern beteiligt ist und über die es eine gemeinsame Kontrolle ausübt, können ebenfalls in den Konsolidierungskreis einbezogen werden.

  3. Assoziierte Unternehmen: Unternehmen, an denen das Mutterunternehmen signifikante Einflussmöglichkeiten hat, in der Regel durch eine Beteiligung von 20% bis 50% an den Stimmrechten, aber keine direkte Kontrolle, können als assoziierte Unternehmen betrachtet werden und in den Konsolidierungskreis aufgenommen werden.

  4. Stiftungen und Trusts: Unter bestimmten Umständen können auch Stiftungen oder Trusts in den Konsolidierungskreis einbezogen werden, wenn das Mutterunternehmen die Kontrolle über die Vermögenswerte oder die Entscheidungsfindung ausübt.

  5. Nicht beherrschende Beteiligungen: Wenn das Mutterunternehmen eine Minderheitsbeteiligung an einem Unternehmen hält, über das es keine direkte oder indirekte Kontrolle hat, kann diese Beteiligung dennoch in den Konsolidierungskreis einbezogen werden, um eine vollständige Darstellung des Konzerns zu ermöglichen.