STWEG Bewi 2024
STWEG Prüfung Bewi 24
STWEG Prüfung Bewi 24
Fichier Détails
Cartes-fiches | 72 |
---|---|
Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Apprentissage |
Crée / Actualisé | 13.01.2024 / 11.01.2025 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20240113_stweg_bewi_2024
|
Intégrer |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20240113_stweg_bewi_2024/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Créer ou copier des fichiers d'apprentissage
Avec un upgrade tu peux créer ou copier des fichiers d'apprentissage sans limite et utiliser de nombreuses fonctions supplémentaires.
Connecte-toi pour voir toutes les cartes.
Hausordnung
Die Hausordnung ist kein zwingender Bestandteil des Stockwerkeigentums, allerdings im Normalfall Bestandteil der Gemeinschaftsordnung. Sie gleicht jener in einer Mietliegenschaft. Sie ist ein - in der Regel von der Stockwerkeigentümergemeinschaft verfasstes - Dokument, das Bestimmungen über das tägliche Zusammenleben enthält und sich sowohl auf Sonderrecht als auch auf gemeinschaftliche Teile beziehen kann. Die Hausordnung wird als Ausführungsnorm des Reglements verstanden
Miteigentum
Art. 646 ZGB. Gemeinschaftliches Eigentum mehrerer Personen nach Bruchteilen und ohne äusserliche Aufteilung an einer Sache. Rechnerisch steht also jeder Person ein Bruchteil, eine Quote zu. Wird nichts anderes vereinbart, gehören allen gleich grosse Quoten. Jeder Miteigentümer kann seinen Anteil verkaufen, verschenken, belasten etc.
Reglement
Art. 712g Abs. 3 ZGB. Das Reglement ist ein von der Stockwerkeigentümergemeinschaft bzw. bei der Begründung vom Alleineigentümer erlassenes schriftliches Dokument, das Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Stockwerkeigentümer, die Organisation der Gemeinschaft und die Aufgaben des Verwalters enthält. Das Reglement ist kein zwingender Bestandteil des Stockwerkeigentums, jeder Stockwerkeigentümer kann jedoch den Erlass eines Reglements verlangen. Es erfüllt eine ähnliche Funktion wie die Statuten eines Vereins oder einer Aktiengesellschaft. Wenn ein Reglement erlassen wurde, ist es sowohl für den Stockwerkeigentümer als auch für seine Rechtsnachfolger bindend. Es kann im Grundbuch angemerkt werden
Retentionsrecht
Art. 712k ZGB. Eine Mobiliarhypothek zugunsten der Stockwerkeigentümergemeinschaft, die sich auf bestimmte Sachen innerhalb der Stockwerkeinheit bezieht
Sondernutzungsrecht (ausschliessliches Benutzungsrecht)
Das Recht eines Stockwerkeigentümers, die anderen Stockwerkeigentümer und Dritte von der Nutzung eines gemeinschaftlichen Teils auszuschliessen (z. B. Parkplätze, Dachterrasse, Gartensitzplatz etc.). Ein aus der Praxis hervorgegangenes Recht, das keinerlei rechtliche Grundlage hat
Sonderrecht
Art. 712b Abs. 1 ZGB. Räumt dem einzelnen Stockwerkeigentümer das ausschliessliche Recht ein, bestimmte Gebäudeteile (= Sonderrechtteile) zu benutzen, zu verwalten und Innen auszubauen. Gegenstand des Sonderrechts können einzelne Stockwerke oder Teile von Stockwerken sein, die als Wohnung oder als Einheit von Räumen zu geschäftlichen oder anderen Zwecken mit eigenem Zugang in sich abgeschlossen sein müssen, aber getrennte Nebenräume (z. B. Keller, Bastelraum etc.) umfassen können
Stammgrundstück
Das Grundstück, das dem Stockwerkeigentum als Basis dient (= zwingend gemeinschaftlich). Es handelt sich entweder um eine Liegenschaft oder um ein selbstständiges und dauerndes Baurecht.
Stockwerkanteil
Bezeichnet den im Grundbuch als Grundstück eingetragenen Miteigentumsanteil des Stockwerkeigentümers. Dabei handelt es sich lediglich um ein Recht (Art. 655 Abs. 2 lit. 4 ZGB) und nicht um materielles Eigentum
Stockwerkeigentum
Art. 712a Abs. 1 ZGB. Ein besonders ausgestaltetes, an einer Liegenschaft oder einer selbstständigen und dauernden Baurechtsdienstbarkeit bestehendes Miteigentum, das dem Miteigentümer das Sonderrecht gibt, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschliesslich zu benutzen, zu verwalten und Innen auszubauen. Dabei sind die Befugnisse des Stockwerkeigentümers und die gemeinschaftlichen Elemente vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgegeben.
Stockwerkeigentümergemeinschaft
Gesetzlicher körperschaftlicher Bestandteil des Stockwerkeigentums, der die Stockwerkeigentümer - mit dem Ziel der Verwaltung des Stammgrundstücks und der gemeinschaftlichen Teile - zusammenführt. Sie entsteht automatisch und von Gesetzes wegen bei der Begründung des Stockwerkeigentums
Stockwerkeigentümerversammlung
Art. 712m ZGB. Oberstes und einziges gesetzlich vorgeschriebenes Organ der Stockwerkeigentümergemeinschaft, die dem Zweck der Willensbildung und Willensäusserung der Stockwerkeigentümergemeinschaft dient. Sie ist damit die oberste Gewalt der Stockwerkeigentümergemeinschaft.
Stockwerkeinheit
Art. 712b ZGB. Bezeichnet sämtliche Sonderrechtteile, die einem Stockwerkeigentümer zugeteilt worden sind. Sie enthält zwingend mindestens einen abgeschlossenen Raum mit einem eigenen Zugang, der eine wirtschaftliche Einheit bildet.
Verwalter
Art. 712q ZGB. Eine von der Stockwerkeigentümerversammlung gewählte oder vom Richter eingesetzte Person, die alle Handlungen der gemeinschaftlichen Verwaltung gemäss den Vorschriften des Gesetzes und des Reglements sowie gemäss den Beschlüssen der Versammlung der Stockwerkeigentümer vollzieht und von sich aus alle dringlichen Massnahmen zur Abwehr oder Beseitigung von Schädigungen trifft. Der Gesetzgeber verpflichtet die Gemeinschaft nicht zur Bestellung eines Verwalters. Jeder Eigentümer oder bestimmte Dritte können die Forderung nach einem Verwalter allerdings sogar gerichtlich durchsetzen
Vorkaufsrecht
Art. 712c ZGB. Regelt Verfügungsgeschäfte bezüglich Stockwerkanteile. Im Gegensatz zum gewöhnlichen Miteigentum besteht für Stockwerkeigentum kein gesetzliches Vorkaufsrecht.
Wertquote
Art. 712e Abs. 1 ZGB. Abstrakte Verhältniszahl, die den Umfang der Berechtigung des einzelnen Stockwerkeigentümers im Vergleich zu den anderen am gemeinsamen Rechtsobjekt beteiligten arithmetisch zum Ausdruck bringt. Die Wertquote drückt die Rechtsposition des einzelnen Stockwerkeigentümers im Vergleich zu den anderen aus. Sie bezieht sich sowohl auf die Rechte als auch auf die Pflichten des Stockwerkeigentümers und ist in Bruchteilen mit einem gemeinsamen Nenner anzugeben.
Der Mindestinhalt des Begründungsakts ist vorgeschrieben. Welches sind seine zwingenden Bestandteile?
Mindestinhalt:
• Klarer Wille zur Bildung von Miteigentum an einem Grundstück und Ausgestaltung dieses Miteigentums zu Stockwerkeigentum
• genaue Bezeichnung der Stockwerke mit Angabe ihrer Anteile am Wert der Liegenschaft oder des Baurechts in Bruchteilen mit einem gemeinsamen Nenner (Wertquoten), räumliche Ausscheidung jedes Stockwerks.
Mit welchem Akt entsteht Stockwerkeigentum?
Mit dem Eintrag ins Grundbuch.
Welche Teile an einem Grundstück im Stockwerkeigentum kennt das Gesetz?
Sonderrechte und gemeinschaftliche Teile.
Durch die Begründung eines selbstständigen und dauernden Baurechts wird ein Grundsatz des Grundstückrechts durchbrochen. Formulieren Sie diesen Grundsatz.
Der Grundsatz, dass das Gebäude untrennbar mit dem Grund und Boden verbunden ist (Akzessionsprinzip), wird durchbrochen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sonderrechte gebildet werden können?
Die Räumlichkeiten, die zu Sonderrecht ausgeschieden werden, müssen
• in sich abgeschlossen sein,
• über einen eigenen Zugang verfügen und
• eine wirtschaftliche Einheit bilden
Was ist bei der Berechnung der Wertquoten zu beachten?
Die Wertquoten müssen in Bruchteilen mit einem gemeinsamen Nenner angegeben werden. Über die Art und Weise der Berechnung hat das Gesetz keine Vorschriften erlassen. In der Praxis werden bei der Berechnung folgende Faktoren berücksichtigt: • Grundfläche (z. B. Wohnfläche m2 oder Rauminhalt (m3 ),
• Nebenräume, die ausschliesslichen Benutzungsrechte,
• Lage des Stockwerks im Haus,
• Aussicht,
• Lärmimmissionen,
• Zugang/Benutzbarkeit,
• besondere Eignung der Stockwerkeinheit,
• Grösse und Aufteilung der Einheit.
Erklären Sie den relativen Untergang des Stockwerkeigentums und zählen Sie mindestens 4 Beispiele auf.
Durch Rechtsgeschäft.
Beispiele:
• Veräusserung einer Stockwerkeinheit,
• Verzicht auf eine Stockwerkeinheit,
• Enteignung einer Stockwerkeinheit,
• Zwangsverwertung einer Stockwerkeinheit,
• Ausschluss eines Stockwerkeigentümers aus der Gemeinschaft,
• Aufhebung der Stockwerkeinheit.
Erklären Sie den absoluten Untergang des Stockwerkeigentums und zählen Sie mindestens 4 Beispiele auf.
Meist durch Gründe, welche die Stockwerkeigentümer nicht beeinflussen können.
Beispiele:
• Untergang der Liegenschaft (z. B. Erdrutsch, Erdbeben, Absinken der Liegenschaft in einen See, Explosion),
• Untergang des Baurechtes,
• Aufhebungsvereinbarung, Aufhebungserklärung,
• Aufhebungsklage,
• Willentlichen oder vom Grundbuchverwalter angeordneten Umwandlung von Stockwerkeigentum in gewöhnliches Miteigentum,
• Zwangsverwertung der Stammliegenschaft,
• Enteignung der Stammliegenschaft.
Das Gesetz schreibt für die Stockwerkeigentümergemeinschaft ein einziges Organ vor. Welches ist es?
Das einzige vom Gesetz vorgeschriebene Organ einer STWEG ist die Versammlung der Stockwerkeigentümer
Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Organ werden für die Stockwerkeigentümergemeinschaft oft 3 weitere Organe vorgesehen. Welche sind es und welche Funktion erfüllen sie?
Drei oft vorgesehene Organe sind:
• Bewirtschafter. Vertreter der Gemeinschaft nach aussen, ausführendes Organ, im Rahmen der erteilten Kompetenzen.
• Ausschuss (Delegierte) – Bindeglied zwischen Gemeinschaft und Bewirtschafter, beratende Funktion – Kompetenzen nur, wenn sie durch die Versammlung erteilt werden.
• Revisoren: prüfen die Abrechnung auf Vollständigkeit und Plausibilität und empfehlen der Versammlung die weiteren Schritte.
Welche gesetzlichen Mehrheitserfordernisse sind notwendig, damit die Versammlung der Stockwerkeigentümer stattfinden kann?
Die Versammlung der Stockwerkeigentümer kann nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden, wenn die Hälfte aller Stockwerkeigentümer (mindestens 2) mit der Hälfte aller Wertquoten anwesend oder vertreten ist
Wie ist das Vorgehen, wenn die Versammlung der Stockwerkeigentümer nicht beschlussfähig ist?
Es können keine Beschlüsse gefasst werden – alle Anwesenden nach Hause schicken, eine neue Versammlung einberufen, die nicht vor Ablauf von 10 Tagen stattfinden darf – Einladungsprozedere etc. wie bei der ursprünglichen Versammlung.
Wo finden Sie die Einladungsfrist für eine Stockwerkeigentümerversammlung?
Einladungsfrist für die Versammlung ist gesetzlich nicht geregelt, sie steht in den meisten Reglementen – falls nicht, sollte die Frist von 10 Tagen nicht unterschritten werden (Antragsmöglichkeit für den Eigentümer, analog Frist für 2. Versammlung, wenn die 1. nicht beschlussfähig ist)
Die baulichen Massnahmen werden nach den Bestimmungen des Miteigentums-rechts in 3 Kategorien unterteilt. Nennen Sie diese mit jeweils einem Beispiel.
• Notwendige bauliche Massnahmen: z. B. Reparatur einer defekten Fassade
• Nützliche bauliche Massnahmen: z. B. Isolation der Fassade oder Verbesserung der Isolation der Fassade
• Luxuriöse bauliche Massnahmen: z. B. Ausschmückung der Fassade mit einem Mosaik oder Marmor
Unter Umständen gilt für die Stockwerkeigentümerversammlung das Kopfstimmen-prinzip gemäss Vereinsrecht.
- Was versteht man unter dem Kopfstimmenprinzip?
Jeder Eigentümer hat eine Kopfstimme, egal wie viele Stockwerkeinheiten ihm gehören. Das Kopfstimmenprinzip kommt zum Zug, wenn im Reglement oder Begründungsakt nichts anderes vorgesehen ist.
-
- 1 / 72
-