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Sozialversicherungen / Treuhand

Sozialversicherungen / Treuhand

Sozialversicherungen / Treuhand


Kartei Details

Karten 29
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 22.08.2023 / 25.09.2023
Lizenzierung Keine Angabe
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Lohnadministration

Aufgaben in der Lohnadministration?

Nennen mir die Aufgaben!?

  • Pflege der Lohnbuchhaltung, Änderungen in den Stammdaten / Personaldaten
  • Erstellung von Lohnabrechnungen und Lohnausweisen
  • Das richtige Ausweisen von Abzügen und Aufschlägen auf den monatlichen Lohnabrechnungen
  • Anmeldung der Arbeitnehmenden eines Unternehmens bei den verschiedenen Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen
  • Lohndeklarationen erstellen / Löhne melden
  • Das richtige Verbuchen der Löhen und Sozialverischerungsbeiträgen

 

 

 

DREI Säulen Prinzip des schweizerischen Vorsorgesystem

Was ist das? Warum exisiert dieses System?

Nenne mir alle 3 Säulen!?
Nenne mir das Ziel!?
Nenne mir die einzelnen Versicherungen!?

In den nächsten Karteien gehen wir auf die einzelnen Säulen genauer ein. 

Personen in der Schweiz verdienen ihren Lebensunterhalt in der Regel mit bezahlter Lohnarbeit.

Arbeitnehmende und Arbeitgeber zahlen gemeinsam in dieses Vorsorgesystem ein, sodass die verschiedenen Versicherungen und Institutionen des Vorsorgesystems im Ernstfall einen «Lohnersatz» für die Arbeitnehmenden finanzieren können.

Zum Beispiel bei Mutterschaft, Invalidität, Arbeitslosigkeit, Alter oder sonstigen Ursachen.

1. Säule --> Staatliche Vorsorge (AHV, IV, EL, EO, ALV, FAK)

Ziel: Existenzsicherung

 

2. Säule --> Berufliche Vorsorge (BVG-Pensionskasse, UVG)

Ziel: Sicherung der gewohnten Lebenshaltung

 

3. Säule --> Private Vorsorge (Säule 3a / Säule 3b)

Ziel: Individuelle Ergänzung

 (1. Säule)   -  DREI Säulen Prinzip des schweizerischen Vorsorgesystem

a.) Aus welchen Versicherungen besteht die 1. Säule und wie nennt man die 1. Säule auch noch?

b.) Wie wird die 1. Säule finanziert?

c.) Zweck der 1. Säule? Ziel?

d.) Welches Verfahren?

1. Säule (Obligatorische staatliche Altersversicherung) 

a.) AHV / IV / EO & ALV

Wenn die AHV, also Rente + Einkommen nicht genügt um die Existenzsicherung zu decken, dann kann man EL ->Ergänzungsleistungen beantragen.
Die Ergänzungsleistungen hingegen werden direkt mit Steuergeldern von Bund und Kantonen finanziert.

b.) Die erste Säule werden grösstenteils über Lohnprozente finanziert.
Diese Lohnprozente werden sowohl von Arbeitnehmenden als auch von Arbeitgebern entrichtet.

  • durch Arbeitgeberbeiträge + Arbeitnehmerbeiträge finanziert
  • Abzüge sind gesetzlich vorgeschrieben oder
  • individuell aus den Versicherungspolicen oder Arbeitsverträgen vorgeschrieben

c.) Existenzsicherung ->  Die 1. Säule hat das Ziel, die Existenz von Rentnern, Invaliden und Hinterbliebenen finanziell abzusichern Anhand der mtl. AHV-Rente die Lebenskosten zu decken

d.) Umlageverfahren -> Das heisst, Erwerbstätige und Arbeitgeber zahlen monatliche Beiträge ein, mit denen die Zahlungen der heutigen Rentner finanziert werden. Ebenso wichtig ist die Finanzierung durch Bund und Kantone, durch die Mehrwertsteuer sowie die Tabak- und Alkoholsteuer.
 

 

 

 

2. Säule
Die erste und zweite Säule hingegen werden grösstenteils über Lohnprozente finanziert. Diese Lohnprozente werden sowohl von Arbeitnehmenden als auch von Arbeitgebern entrichtet.

  • durch Arbeitgeberbeiträge + Arbeitnehmerbeiträge finanziert
  • Pensionskassenbeiträge sind per Gesetz nach dem Alter gestaffelt

 

3. Säule

Private Vorsorge

Wird nicht vom Lohn abgezogen

Mann kann selbst einzahlen

Erwerbstätige mit Pensionskasse dürfen maximal CHF 7'056 einzahlen.

Erwerbstätige ohne Pensionskasse dürfen bis zu 20% des Nettoerwerbseinkommens, maximal aber CHF 35'280 einzahlen.

Bei einer Bank möglich (Sparen mit Zinsen)

Bei einer Versicherung möglich (Sparen + Lebensverischerung)

 (2. Säule)   -  DREI Säulen Prinzip des schweizerischen Vorsorgesystem

a.) Aus welchen Versicherungen besteht die 2. Säule und wie nennt man die 2. Säule auch noch?

b.) Wie wird die 2. Säule finanziert?

c.) Zweck der 2. Säule? Ziel?

d.) Welches Verfahren?

2. Säule (Berufliche Vorsorge / Pensionskasse) 

a.) Berufliche Vorsorge / Pensionskasse

b.) Die 2. Säule werden auch durch Lohnprozente finanziert. Das heisst ein Teil deines Lohnes fliesst jeden Monat in deine Pensionskasse.

  • Der Arbeitgeber zahlt mindestens die Hälfte der Beiträge
  • Ab dem 25. Lebensjahr können Arbeitnehmende mit dem Sparen anfangen. 
  • OBLIGATORISCHER TEIL / Ab einem AHV-pflichtigen Jahreslohn von mindestens CHF 22'050 (Stand: 2023) sind alle in der 2. Säule obligatorisch versichert.
  • OBLIGATORISCHER TEIL / Der Lohn Ihrer Mitarbeitenden ist bis CHF 88'200 (Stand: 2023) versichert.
  • ÜBEROBLIGATORISCH / Der obere Grenzbetrag beträgt CHF 88'200. Verdienen Ihre Mitarbeitenden pro Jahr mehr als diesen Betrag, können Sie mit einem passenden Plan einen Teil des Lohns im Überobligatorium versichern. So erhält die versicherte Person später eine höhere Altersrente, als wenn Sie nur das BVG-Obligatorium versichern.

c.) Fortsetzung der / des gewohnten Lebenshaltung / Lebensstandard
Mit der ersten und zweiten Säule sollen ca. 60%-75% des letzten Einkommens abgedeckt werden, allerdings nur bis zu einem Jahreslohn von aktuell CHF 88 200 (ca. CHF 7'000)

d.) Kapitaldeckungsverfahren ->  Jeder spart und bezahlt direkt für seine eigene Leistung, wobei der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Beiträge übernimmt. Ich zahle mtl. von meinem Lohn einen Teil in meine Pensionskasse, welche ich bei der Pensionierung als Rente oder Kapital erhalten werde,

(3. Säule)   -  DREI Säulen Prinzip des schweizerischen Vorsorgesystem

a.) Aus welchen Versicherungen besteht die 3. Säule und wie nennt man die 3. Säule auch noch?

b.) Wie wird die 3. Säule finanziert?

c.) Zweck der 3. Säule? Ziel?

d.) Welches Verfahren?

3. Säule (Private Vorsorge) 

a.) Private Vorsorge

b.) Durch eigenes einzahlen in eine Säule 3a / Säule 3b.
Man kann dies bei einer Bank oder Versicherung machen.
Monatliches Einzahlen bis 65. Lebensjahr

Säule 3a  //  Säule 3b
— Vorsorge 3a – individuelles Sparen mit Steuervorteil (Jährlich einbez. Betrag kann in die Steuererklärung genommen werden, und giltet als Abzug.)
— Vorsorge 3b – individuelles Sparen ohne Steuervorteil

c.) Individuelle Ergänzung zur 1. + 2. Säule  //  Finanzielle Absicherung der Menschen in der Schweiz im Alter, bei Invalidität und Todesfall zu gewährleisten.

d.) Kapitaldeckungsverfahren ->  Jeder spart und bezahlt direkt für seine eigene Leistung. Ich zahle mtl. von meinem Lohn einen Teil in meine Pensionskasse, welche ich bei der Pensionierung als Rente oder Kapital erhalten werde,

3. Säule Private Vorsorge

Säule 3a   /   Säule 3b

Zähle mir Unterschiede und Merkmale auf der beiden Vorsorge-Lösungen.!?

Gebundene Vorsorge 3a

  • Zweck: Sparen fürs Alter
  • Einzahlungen*max: CHF 7 056 pro Jahr
  • Mindestbetrag: CHF 100 pro Monat 
  • Verfügbarkeit: ab dem Referenzalter (AHV-Alter) 
  • Vorzeitige Auszahlung: Wohneigentum, Selbstständigkeit, Auswandern 
  • Flexibilität: Prämienpausen und zusätzliche Einzahlungen möglich
  • Steuervorteil: Prämien werden vom steuerbaren Einkommen abgezogen 

 

Freie Vorsorge 3b

  • Zweck: Sparen für alle Wünsche 
  • Einzahlungen*max: kein Maximalbetrag 
  • Mindestbetrag: CHF 100 pro Monat 
  • Verfügbarkeit: immer 
  • Vorzeitige Auszahlung: keine Einschränkungen 
  • Flexibilität: Prämienanpassungen, aber keine Prämienpausen oder zusätzliche Einzahlungen möglich
  • Steuervorteil:beschränkter Steuerabzug 

 

 

1.) Welche Sozialversicherungen gibt es?

2.) Welche sind Pflicht?

3.) Und wer finanziert die Beiträge?

 

1.)  +   2.)

  • AHV / IV / EO   ( PFLICHT )
  • ALV    ( PFLICHT )
  • FAK    ( PFLICHT )
  • Verwaltungskostenbeitrag   ( PFLICHT )
  • BVG   ( PFLICHT )
  • BU      ( PFLICHT )
  • NBU    ( PFLICHT )
  • KTG    ( FREIWILLIG)

3.) 

  • AHV / IV / EO
    • Arbeitnehmer 50% & Arbeitgeber 50%
       
  • ALV    ( PFLICHT )
    • Arbeitnehmer 50% & Arbeitgeber 50% 
       
  • FAK    ( PFLICHT )
    • 1,0 bis 3,5% des Bruttolohns
       
  • Verwaltungskostenbeitrag   ( PFLICHT )
    • Individuell in Rechnung gestellt, abhängig wie hoch AHV & ALV Beiträge sind
       
  • BVG   ( PFLICHT )
    • Arbeitnehmer 50% & Arbeitgeber 50% (AG kann auch 70% übernehmen)
    • Pensionskassenbeiträge sind per Gesetz nach dem Alter gestaffelt
    • Prozentsatz nimmt im Alter zu
       
  • BU      ( PFLICHT )
    • mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet = obligatorisch gegen Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle versichert!

    •  
  • NBU    ( PFLICHT )
    • mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet = obligatorisch gegen Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle versichert!
       
  • KTG    ( FREIWILLIG)
    • in der Regel  Arbeitnehmer 50% & Arbeitgeber 50% (ist je nach Vereinbarung mit der Vers. Police anders)
    • Als Arbeitgeber hat man eine Lohnfortzahlungs-Pflicht, um nicht selbst du zahlen, kann man FREIWILLIG eine Krankentaggeldversicherugn abschliessen. 
    • Policen unterschiedlich
    • Meistens ab dem 3. Tag zahlt die Versicherung (kann man selbst entscheiden, beim Abschluss der Versicherung)
      • Heisst ab dem 3. Tag muss der ein Arztzeugnis vom Arbeitnehmer vorgezeigt werden.

 

 

Wie kommt das Geld nun vom Lohn resp. dem Arbeitgeber zu den Versicherungen?

Die Anmeldung und Meldungen an die Versicherung liegt in der Verantwortung des Arbeitgeber!

 

1. Zu Beginn des Geschäftsjahres …

  • geplante Jahreslohnsummen aller seiner Mitarbeitenden an die AHV und Versicherungen melden!

 

2. Während des Geschäftsjahres …

  • Ausgleichskassen und Versicherungen stellen auf Basis der gemeldeten Lohndaten Akontorechnungen an den Arbeitgeber.
  • Akontorechnungen kommen monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich
  • Anhand dieser Akontorechnungen werden die Beiträge des Arbeitnehmer + Arbeitgeber eingefordert!
    • Die Arbeitgeber-Beiträge werden einbehalten bis zur Zahlung der Rechnung
  • Bei keiner Lohnmeldung im Voraus, werden Vorjahres-Daten übernommen.$
  • Bei starker Lohnänderungen oder Zuwachs / Abnahme Mitarbeiter sollte dies der Versicherung gemeldet werden.
  • FAK - Die Familienzulagen werden zum Lohn des Arbeitnehmers dazugerechnet. DEr Arbeitgeber erhältt diese Beiträge von der Familienausgleichskasse,  dies meist zusammen mit der AHV-Rechnung.

Buchhaltung Verbuchung der Sozialversicherungsbeiträgen

Buchung Eingang Akontorechnung Sozialversicherung

Bezahlung Akontorechnung Sozialversicherung

 

3.) Zum Ende des Geschäftsjahres …