Sozialversicherungen / Treuhand
Sozialversicherungen / Treuhand
Sozialversicherungen / Treuhand
Fichier Détails
Cartes-fiches | 29 |
---|---|
Langue | Deutsch |
Catégorie | Finances |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 22.08.2023 / 25.09.2023 |
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Lohnadministration
Aufgaben in der Lohnadministration?
Nennen mir die Aufgaben!?
- Pflege der Lohnbuchhaltung, Änderungen in den Stammdaten / Personaldaten
- Erstellung von Lohnabrechnungen und Lohnausweisen
- Das richtige Ausweisen von Abzügen und Aufschlägen auf den monatlichen Lohnabrechnungen
- Anmeldung der Arbeitnehmenden eines Unternehmens bei den verschiedenen Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen
- Lohndeklarationen erstellen / Löhne melden
- Das richtige Verbuchen der Löhen und Sozialverischerungsbeiträgen
DREI Säulen Prinzip des schweizerischen Vorsorgesystem
Was ist das? Warum exisiert dieses System?
Nenne mir alle 3 Säulen!?
Nenne mir das Ziel!?
Nenne mir die einzelnen Versicherungen!?
In den nächsten Karteien gehen wir auf die einzelnen Säulen genauer ein.
Personen in der Schweiz verdienen ihren Lebensunterhalt in der Regel mit bezahlter Lohnarbeit.
Arbeitnehmende und Arbeitgeber zahlen gemeinsam in dieses Vorsorgesystem ein, sodass die verschiedenen Versicherungen und Institutionen des Vorsorgesystems im Ernstfall einen «Lohnersatz» für die Arbeitnehmenden finanzieren können.
Zum Beispiel bei Mutterschaft, Invalidität, Arbeitslosigkeit, Alter oder sonstigen Ursachen.
1. Säule --> Staatliche Vorsorge (AHV, IV, EL, EO, ALV, FAK)
Ziel: Existenzsicherung
2. Säule --> Berufliche Vorsorge (BVG-Pensionskasse, UVG)
Ziel: Sicherung der gewohnten Lebenshaltung
3. Säule --> Private Vorsorge (Säule 3a / Säule 3b)
Ziel: Individuelle Ergänzung
(1. Säule) - DREI Säulen Prinzip des schweizerischen Vorsorgesystem
a.) Aus welchen Versicherungen besteht die 1. Säule und wie nennt man die 1. Säule auch noch?
b.) Wie wird die 1. Säule finanziert?
c.) Zweck der 1. Säule? Ziel?
d.) Welches Verfahren?
1. Säule (Obligatorische staatliche Altersversicherung)
a.) AHV / IV / EO & ALV
Wenn die AHV, also Rente + Einkommen nicht genügt um die Existenzsicherung zu decken, dann kann man EL ->Ergänzungsleistungen beantragen.
Die Ergänzungsleistungen hingegen werden direkt mit Steuergeldern von Bund und Kantonen finanziert.
b.) Die erste Säule werden grösstenteils über Lohnprozente finanziert.
Diese Lohnprozente werden sowohl von Arbeitnehmenden als auch von Arbeitgebern entrichtet.
- durch Arbeitgeberbeiträge + Arbeitnehmerbeiträge finanziert
- Abzüge sind gesetzlich vorgeschrieben oder
- individuell aus den Versicherungspolicen oder Arbeitsverträgen vorgeschrieben
c.) Existenzsicherung -> Die 1. Säule hat das Ziel, die Existenz von Rentnern, Invaliden und Hinterbliebenen finanziell abzusichern Anhand der mtl. AHV-Rente die Lebenskosten zu decken
d.) Umlageverfahren -> Das heisst, Erwerbstätige und Arbeitgeber zahlen monatliche Beiträge ein, mit denen die Zahlungen der heutigen Rentner finanziert werden. Ebenso wichtig ist die Finanzierung durch Bund und Kantone, durch die Mehrwertsteuer sowie die Tabak- und Alkoholsteuer.
2. Säule
Die erste und zweite Säule hingegen werden grösstenteils über Lohnprozente finanziert. Diese Lohnprozente werden sowohl von Arbeitnehmenden als auch von Arbeitgebern entrichtet.
- durch Arbeitgeberbeiträge + Arbeitnehmerbeiträge finanziert
- Pensionskassenbeiträge sind per Gesetz nach dem Alter gestaffelt
3. Säule
Private Vorsorge
Wird nicht vom Lohn abgezogen
Mann kann selbst einzahlen
Erwerbstätige mit Pensionskasse dürfen maximal CHF 7'056 einzahlen.
Erwerbstätige ohne Pensionskasse dürfen bis zu 20% des Nettoerwerbseinkommens, maximal aber CHF 35'280 einzahlen.
Bei einer Bank möglich (Sparen mit Zinsen)
Bei einer Versicherung möglich (Sparen + Lebensverischerung)
(2. Säule) - DREI Säulen Prinzip des schweizerischen Vorsorgesystem
a.) Aus welchen Versicherungen besteht die 2. Säule und wie nennt man die 2. Säule auch noch?
b.) Wie wird die 2. Säule finanziert?
c.) Zweck der 2. Säule? Ziel?
d.) Welches Verfahren?
2. Säule (Berufliche Vorsorge / Pensionskasse)
a.) Berufliche Vorsorge / Pensionskasse
b.) Die 2. Säule werden auch durch Lohnprozente finanziert. Das heisst ein Teil deines Lohnes fliesst jeden Monat in deine Pensionskasse.
- Der Arbeitgeber zahlt mindestens die Hälfte der Beiträge
- Ab dem 25. Lebensjahr können Arbeitnehmende mit dem Sparen anfangen.
- OBLIGATORISCHER TEIL / Ab einem AHV-pflichtigen Jahreslohn von mindestens CHF 22'050 (Stand: 2023) sind alle in der 2. Säule obligatorisch versichert.
- OBLIGATORISCHER TEIL / Der Lohn Ihrer Mitarbeitenden ist bis CHF 88'200 (Stand: 2023) versichert.
- ÜBEROBLIGATORISCH / Der obere Grenzbetrag beträgt CHF 88'200. Verdienen Ihre Mitarbeitenden pro Jahr mehr als diesen Betrag, können Sie mit einem passenden Plan einen Teil des Lohns im Überobligatorium versichern. So erhält die versicherte Person später eine höhere Altersrente, als wenn Sie nur das BVG-Obligatorium versichern.
c.) Fortsetzung der / des gewohnten Lebenshaltung / Lebensstandard
Mit der ersten und zweiten Säule sollen ca. 60%-75% des letzten Einkommens abgedeckt werden, allerdings nur bis zu einem Jahreslohn von aktuell CHF 88 200 (ca. CHF 7'000)
d.) Kapitaldeckungsverfahren -> Jeder spart und bezahlt direkt für seine eigene Leistung, wobei der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Beiträge übernimmt. Ich zahle mtl. von meinem Lohn einen Teil in meine Pensionskasse, welche ich bei der Pensionierung als Rente oder Kapital erhalten werde,
(3. Säule) - DREI Säulen Prinzip des schweizerischen Vorsorgesystem
a.) Aus welchen Versicherungen besteht die 3. Säule und wie nennt man die 3. Säule auch noch?
b.) Wie wird die 3. Säule finanziert?
c.) Zweck der 3. Säule? Ziel?
d.) Welches Verfahren?
3. Säule (Private Vorsorge)
a.) Private Vorsorge
b.) Durch eigenes einzahlen in eine Säule 3a / Säule 3b.
Man kann dies bei einer Bank oder Versicherung machen.
Monatliches Einzahlen bis 65. Lebensjahr
Säule 3a // Säule 3b
— Vorsorge 3a – individuelles Sparen mit Steuervorteil (Jährlich einbez. Betrag kann in die Steuererklärung genommen werden, und giltet als Abzug.)
— Vorsorge 3b – individuelles Sparen ohne Steuervorteil
c.) Individuelle Ergänzung zur 1. + 2. Säule // Finanzielle Absicherung der Menschen in der Schweiz im Alter, bei Invalidität und Todesfall zu gewährleisten.
d.) Kapitaldeckungsverfahren -> Jeder spart und bezahlt direkt für seine eigene Leistung. Ich zahle mtl. von meinem Lohn einen Teil in meine Pensionskasse, welche ich bei der Pensionierung als Rente oder Kapital erhalten werde,
3. Säule Private Vorsorge
Säule 3a / Säule 3b
Zähle mir Unterschiede und Merkmale auf der beiden Vorsorge-Lösungen.!?
Gebundene Vorsorge 3a
- Zweck: Sparen fürs Alter
- Einzahlungen*max: CHF 7 056 pro Jahr
- Mindestbetrag: CHF 100 pro Monat
- Verfügbarkeit: ab dem Referenzalter (AHV-Alter)
- Vorzeitige Auszahlung: Wohneigentum, Selbstständigkeit, Auswandern
- Flexibilität: Prämienpausen und zusätzliche Einzahlungen möglich
- Steuervorteil: Prämien werden vom steuerbaren Einkommen abgezogen
Freie Vorsorge 3b
- Zweck: Sparen für alle Wünsche
- Einzahlungen*max: kein Maximalbetrag
- Mindestbetrag: CHF 100 pro Monat
- Verfügbarkeit: immer
- Vorzeitige Auszahlung: keine Einschränkungen
- Flexibilität: Prämienanpassungen, aber keine Prämienpausen oder zusätzliche Einzahlungen möglich
- Steuervorteil:beschränkter Steuerabzug
1.) Welche Sozialversicherungen gibt es?
2.) Welche sind Pflicht?
3.) Und wer finanziert die Beiträge?
1.) + 2.)
- AHV / IV / EO ( PFLICHT )
- ALV ( PFLICHT )
- FAK ( PFLICHT )
- Verwaltungskostenbeitrag ( PFLICHT )
- BVG ( PFLICHT )
- BU ( PFLICHT )
- NBU ( PFLICHT )
- KTG ( FREIWILLIG)
3.)
- AHV / IV / EO
- Arbeitnehmer 50% & Arbeitgeber 50%
- Arbeitnehmer 50% & Arbeitgeber 50%
- ALV ( PFLICHT )
- Arbeitnehmer 50% & Arbeitgeber 50%
- Arbeitnehmer 50% & Arbeitgeber 50%
- FAK ( PFLICHT )
- 1,0 bis 3,5% des Bruttolohns
- 1,0 bis 3,5% des Bruttolohns
- Verwaltungskostenbeitrag ( PFLICHT )
- Individuell in Rechnung gestellt, abhängig wie hoch AHV & ALV Beiträge sind
- Individuell in Rechnung gestellt, abhängig wie hoch AHV & ALV Beiträge sind
- BVG ( PFLICHT )
- Arbeitnehmer 50% & Arbeitgeber 50% (AG kann auch 70% übernehmen)
- Pensionskassenbeiträge sind per Gesetz nach dem Alter gestaffelt
- Prozentsatz nimmt im Alter zu
- BU ( PFLICHT )
- mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet = obligatorisch gegen Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle versichert!
- NBU ( PFLICHT )
- mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet = obligatorisch gegen Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle versichert!
- mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet = obligatorisch gegen Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle versichert!
- KTG ( FREIWILLIG)
- in der Regel Arbeitnehmer 50% & Arbeitgeber 50% (ist je nach Vereinbarung mit der Vers. Police anders)
- Als Arbeitgeber hat man eine Lohnfortzahlungs-Pflicht, um nicht selbst du zahlen, kann man FREIWILLIG eine Krankentaggeldversicherugn abschliessen.
- Policen unterschiedlich
- Meistens ab dem 3. Tag zahlt die Versicherung (kann man selbst entscheiden, beim Abschluss der Versicherung)
- Heisst ab dem 3. Tag muss der ein Arztzeugnis vom Arbeitnehmer vorgezeigt werden.
Wie kommt das Geld nun vom Lohn resp. dem Arbeitgeber zu den Versicherungen?
Die Anmeldung und Meldungen an die Versicherung liegt in der Verantwortung des Arbeitgeber!
1. Zu Beginn des Geschäftsjahres …
- geplante Jahreslohnsummen aller seiner Mitarbeitenden an die AHV und Versicherungen melden!
2. Während des Geschäftsjahres …
- Ausgleichskassen und Versicherungen stellen auf Basis der gemeldeten Lohndaten Akontorechnungen an den Arbeitgeber.
- Akontorechnungen kommen monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich
- Anhand dieser Akontorechnungen werden die Beiträge des Arbeitnehmer + Arbeitgeber eingefordert!
- Die Arbeitgeber-Beiträge werden einbehalten bis zur Zahlung der Rechnung
- Bei keiner Lohnmeldung im Voraus, werden Vorjahres-Daten übernommen.$
- Bei starker Lohnänderungen oder Zuwachs / Abnahme Mitarbeiter sollte dies der Versicherung gemeldet werden.
- FAK - Die Familienzulagen werden zum Lohn des Arbeitnehmers dazugerechnet. DEr Arbeitgeber erhältt diese Beiträge von der Familienausgleichskasse, dies meist zusammen mit der AHV-Rechnung.
Buchhaltung Verbuchung der Sozialversicherungsbeiträgen
Buchung Eingang Akontorechnung Sozialversicherung
Bezahlung Akontorechnung Sozialversicherung
3.) Zum Ende des Geschäftsjahres …
Buchhaltung Verbuchung der Sozialversicherungsbeiträgen
- Buchung Eingang Akontorechnung Sozialversicherung
- Bezahlung Akontorechnung Sozialversicherung
- Aufwands Konto Sozialversicherunge zbs. AHV/IV / Verbindlichkeiten-Kreditor Sozialversicherungen
- Verbindlichkeiten-Kreditor Sozialversicherungen / Kasse, Bank oder Post
direkt verbucht kann es auch werden, indem man ohne Hilfsbuchhaltung arbeitet!
- Aufwands Konto Sozialversicherunge zbs. AHV/IV / Kasse, Bank oder Post
Was gehört zu den Hauptaufgaben eines Sachbearbeiter in der Lohnadministration?
- Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung aufnehmen (Ein&Austritte
- Mitarbeiter Daten erfassen / ändern
- Lohnabrechnungen erstellen
- Lohnabrechnungen Verbuchen
- Lohnausweise erstellen
- Meldung von Berufs- und Nichtberufsunfällen bei den Versicherungen
- Die Erstellung von jährlichen Lohndeklarationen für die Versicherungsanbieter
Was ist der Firmenstamm?
Zusammenfassung aller lohnrelevanten Daten der Firma, z.B. AHV-Abrechnungsnummer, Kundennummern bei Versicherungsanbietern und Ausgleichskassen usw.
Mitarbeiterstamm
Pro Mitarbeitenden werden lohnrelevante Daten wie Adresse, Ein- und Austrittsdatum, Geburtsdatum, Bankverbindung, Anstellungsprozente, Lohn, Sozialversicherungsdetails (z.B. AHV-Nummer, ALV-Pflicht, Kinder) usw. aufgeführt.
Lohnstamm
Verschiedene Lohnarten, welche das Unternehmen abrechnet, sind hier aufgeführt. Darunter fallen neben dem vertraglich vereinbarten Monatslohn beispielsweise auch Zahlungen für Spesen, Mutterschaftsentschädigungen, Ferienlöhne, allfällige 13. Monatsgehälter usw. Zusätzlich finden Sie hier auch eine Aufstellung von Abzügen wie AHV, Quellensteuer oder UVG, Krankentagegeld usw.
Detailjournal
Führt pro Mitarbeitenden alle abgerechneten Lohnarten einer Lohnperiode auf.
Das Detailjournal wird manchmal auch Kumulativjournal pro Mitarbeiter genannt.
Kumulativjournal
Fasst die gesamten während eines ganzen Jahres abgerechneten Lohnarten aller Mitarbeitenden monatlich zusammen.
Kontierungsinformationen
Die Lohnbuchhaltung enthält in der Regel auch eine Zusammenstellung sämtlicher Kontierungsinformationen zur Verbuchung der einzelnen Lohnbestandteile und Versicherungsabzüge in der Finanzbuchhaltung des Unternehmens.
AHV Pflicht
Ab wann ist man AHV Pflichtig ?
Alle in der Schweiz Erwerbstätige!
Ab dem 17. vollendeten Lebensjahr und erst ab dem 1. Januar!
BVG Pflicht
Ab wann ist man BVG Pflichtig ?
Ab 18. Jahre und Eintrittschwelle CHF 22'050.- .
Mit 18. Jahre bis 24 = Todes- & Invaliditätsrisiko
Ab 25. Jahre = Altersrisiko + Todes- & Invaliditätsrisiko
Quellensteuer
Ab wann wird man Ordentlich besteuert?
Ordentlich besteuert = Steuererklarung ausfüllen
Ab einem Brutto Jahreslohn ab CHF 120'000!
Muss Ansässigkeit in der Schweiz haben!
Quellensteuer
Nicht der Quellensteuer unterliegende Einkünfte sind ?
Zähle ein paar auf!
- In- und ausländische Erträge aus Wertschriften und Guthaben
- Erträge aus in der Schweiz gelegenen Liegenschaften
- Alimente, die Steuerpflichtige für sich oder unter ihrer elterlichen Gewalt stehende minderjährige Kinder erhalten
- Ausnahmsweise nicht an der Quelle besteuerte Einkünfte aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit (z.B. aus dem Ausland bezahlte Einkünfte für unselbstständige Erwerbstätigkeit)
- Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit
- Renten aus der AHV
- Vollrenten aus der IV oder Unfallversicherung aufgrund einer hundertprozentigen Invalidität
- Renten aus der 2. Säule und/oder Säule 3a
- Einkünfte aus der Verleihung oder Nutzung von Urheberrechten und Patenten
- Einkünfte aus Lotterien oder lotterieähnlichen Veranstaltungen sowie Wettbewerben
- Einkünfte aus Nutzniessung
- Einkünfte aus Stiftungen
- Kapitalleistungen aus Vorsorge und Kapitalabfindungen aus der AHV/IV
Quellensteuer
Weiter muss eine NOV zwingend vorgenommen werden, wenn eine quellensteuerpflichtige Person über wesentliches steuerpflichtiges Vermögen verfügt (bei in der Schweiz ansässigen Personen ist dabei grundsätzlich das weltweite Vermögen massgebend).
Je nach Kanton sind Schwellenwerte unterschiedlich
Je nach Zivilstand unterschiedlich (ledig / Verheiratet)
Lohndeklaration
Welcher Lohn wird gemeldet?
ALV Pflichtig bis welcher Lohn ?
Was bedeutet ALV Pflichtig bei der Berechnung?
Bruttolohn wird gemeldet!
Bruttolohn inkl. 13. Mtl. & allen Bonus
ALV Pflichtig bis " CHF 148'200 " !
Beispiel:
MA1 = CHF 80'000.-
MA2 = CHF 150'000.-
MA3 = CHF 170'000.-
Total = CHF 400'000.-
AHV Pflichtig = CHF 400'000
ALV Pflichtig = 2 x CHF 148'000 + 80'000 = CHF 228'000
UVG - (BU / NBU )
Wer ist versichert ?
Wer ist nicht versichert?
BU + NBU versichert ist jeder MA der mehr als 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist.
MA die weniger als 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind = nur für BU versichert!
Nicht versichert sind nicht-erwerbstätige Personen wie:
- Hausfrauen und -männer
- Kinder
- Studierende
- Rentnerinnen und Rentner
Bagatell Unfall
Wie viele Tage ist es ein Bagatell Unfall?
3 Tage Unfall
ab dem 4. Tag kann der Angestellter wieder arbeiten
Unfallmeldung normal
ab wie vielen Tage muss man eine normale Unfallmedung ausfüllen?
Ab dem 4. Tag ist es eine normale Unfallmeldung!
Lohnverbuchung über den Aufwand
Erzähle mir etwas darüber?
Was sind die Vorteile & Nachteile ?
- Lohnzahlung + Rechnung von den Sozialversicherungen - Direkt in Auwand gebucht
- Aufwand / Kreditor
- AHV/IV / Kreditor Sozialversicherungen
- AG-Beiträge & AN-Beiträge werden NICHT seperat verbucht!
- AN-Beiträge werden anhand der Lohnabrechnung im HABEN auf dem Aufwandskonto verbucht (Als Saldo auf dem Aufwandskonto verleibt der AG-Aufwand)
- Kreditor Sozialvers. / AHV/IV
- Kreditor Sozialvers. / BVG
- Kreditor Sozialvers. / UVG
Vorteile
- Einfache und schnelle Verbuchung der Löhne
- weniger Buchungen
Nachteile
- keine periodengerechte Darstellung für Zwischenabschlüsse
- keine aktuelle / verlässliche Aswertung der Kosten möglich (man geht davos aus, dass die Rechnung der Sozialvers. abzüglich der AN-Beiträge dem AG-Beitrag entspricht. Dieser AG-Beitrag wird dann im Aufwans-Konto gebucht!)
- Schulden gegenüber Sozialversicherungen nicht korrekt ausgewiesen
Lohnverbuchung über die Passiven
Erzähle mir etwas darüber?
Was sind die Vorteile & Nachteile ?
- AG-Beiträge werden in den Aufwand gebucht (bei der Aufwands-Methode werden die AG-Beiträge nicht gebucht)
- Sozialvers.-Aufwand / Kreditor Sozialvers.
- AN-Beiträge werden auf ein Passivkonto gebucht
- Lohndurchlauf-Konto / Kreditor Sozialversicherungen
- Die Zahlung der Rechnung Sozialversicherungen für Beiträge werden auf ein Passivkonto gebucht
- Kreditor Sozialversicherung / Bank
Vorteile
- Jederzeit aktuelle & periodengerechte Auswertung der Kosten aus Erfolgsrechnung möglich
- Korrekte Darstellung des Guthabens oder Schulden gegenüber der jeweiligen Sozialversicherungen (AHV, BVG, UVG, KTG)
Nachteile
- Falls keine Lohnbuchhaltung vorhanden ist, grösser Zeitaufwand für die Verbuchung pro Monat
- Verbuchung ist nur Korrekt wenn die richtigen Prämiensätze hinterlegt sind.
Lohnverbuchung über die Passiven
Sage oder schreibe mir die Buchungen auf über die Aufwands-Methode!?
Beispiel
Bruttolohn: CHF 5'000.00
Nettolohn: CHF 4'000.00
AHV: CHF 50.00
BVG: CHF 25.00
UVG: CHF 15.00
KTG: CHF 10.00
Bruttolohn: CHF 5'000.00
- Bruttolohn Verbuchung
- Bruttolohn: CHF 4'000.00 --> Lohnaufwand / Lohndurchlauf-Konto
- Arbeitnehmer-Anteile
- AHV: CHF 50.00 --> Lohndurchlauf-Konto / Kreditor AHV
- BVG: CHF 25.00 --> Lohndurchlauf-Konto / Kreditor BVG
- UVG: CHF 15.00 --> Lohndurchlauf-Konto / Kreditor UVG
- KTG: CHF 10.00 --> Lohndurchlauf-Konto / Kreditor KTG
- Arbeitgeber-Anteile
- AHV: CHF 50.00 --> Aufwandskonto AHV / Kreditor AHV
- BVG: CHF 25.00 --> Aufwandskonto BVG / Kreditor BVG
- UVG: CHF 15.00 --> Aufwandskonto UVG / Kreditor UVG
- KTG: CHF 10.00 --> Aufwandskonto KTG / Kreditor KTG
Die Zahlung der Rechnung Sozialversicherungen für Beiträge werden auf ein Passivkonto gebucht
- Zhl. Rechnung AHV CHF 100.00 --> Kreditor AHV / Bank
- Zhl. Rechnung BVG CHF 50 .00 --> Kreditor BVG / Bank
- Zhl. Rechnung UVG CHF 30.00 --> Kreditor UVG / Bank
- Zhl. Rechnung KTG CHF 20.00 --> Kreditor KTG / Bank
Somit Gleichen sich die Konten Kreditor Sozialversicherung aus.!
Die Zahlung des Nettolohnes wird über das Passivkonto Lohndurchlauf-Konto gebucht
Zhl. Nettolohn Mitarbeiter xx CHF 4'000.00 --> Lohndurchlauf-Konto / Bank
Somit Gleicht sich das Konto Lohndurchlauf-Konto aus, durch die Auszahlung des Lohnes!
Lohnverbuchung über den Aufwand
Sage oder schreibe mir die Buchungen auf über die Aufwands-Methode!?
Beispiel
Bruttolohn: CHF 5'000.00
Nettolohn: CHF 4'000.00
AHV: CHF 50.00
BVG: CHF 25.00
UVG: CHF 15.00
KTG: CHF 10.00
Bruttolohn: CHF 5'000.00
- Bruttolohn Verbuchung
- Bruttolohn: CHF 5'000.00 --> Lohnaufwand / Lohndurchlauf-Konto
- Arbeitnehmer-Anteile
- AHV: CHF 50.00 --> Lohndurchlauf-Konto / Kreditor AHV
- BVG: CHF 25.00 --> Lohndurchlauf-Konto / Kreditor BVG
- UVG: CHF 15.00 --> Lohndurchlauf-Konto / Kreditor UVG
- KTG: CHF 10.00 --> Lohndurchlauf-Konto / Kreditor KTG
Die Zahlung der Rechnung Sozialversicherungen für Beiträge werden über das Aufwands-Konto gebucht
- Zhl. Rechnung AHV CHF 100.00 --> Aufwand AHV / Bank
- Zhl. Rechnung BVG CHF 50 .00 --> Aufwand BVG / Bank
- Zhl. Rechnung UVG CHF 30.00 --> Aufwand UVG / Bank
- Zhl. Rechnung KTG CHF 20.00 --> Aufwand KTG / Bank
Somit Gleichen sich die Konten Kreditor Sozialversicherung aus.!
Die Zahlung des Nettolohnes wird über das Passivkonto Lohndurchlauf-Konto gebucht
Zhl. Nettolohn Mitarbeiter xx CHF 4'000.00 --> Lohndurchlauf-Konto / Bank
Somit Gleicht sich das Konto Lohndurchlauf-Konto aus, durch die Auszahlung des Lohnes!