Politik BM
Politik Lernkarteien
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Set of flashcards Details
Flashcards | 104 |
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Language | Deutsch |
Category | Politics |
Level | Other |
Created / Updated | 29.05.2023 / 30.05.2023 |
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Urheberschaft Anfrage
Ein Ratsmitglied
Vorgehen Anfrage
- Das Ratsmitglied reicht dem Bundesrat seine Frage schriftlich ein, und zwar als «Anfrage» gekennzeichnet.
- Der Bundesrat muss diese «Anfrage» spätestens im Verlauf der nachfolgenden Session schriftlich beantworten. Die Antwort wird sämtlichen Ratsmitgliedern des entsprechenden Rates zugestellt.
- Anfragen werden aber vom Ratsplenum nicht behandelt.
- Die Anfrage kann mit Zustimmung des Präsidenten, der Präsidentin des Büros für dringlich erklärt werden, wenn sie eine Woche vor Sessionsende eingereicht wird.
Definition Fragestunde
Nur im Nationalrat
Vorstösse aus dem Nationalrat, bei denen Nationalratsmitglieder vor dem Ratsplenum von einem Mitglied des Bundesrates mündlich Auskunft verlangen
Urheberschaft Nationalrat
Ein Ratsmitglied des Nationalrates
Vorgehen Fragestunde
- Das Ratsmitglied stellt dem Bundesrat schriftlich eine kurze Frage, die vom Bundesrat in der kommenden Sessionswoche (jeweils am Montagnachmittag) mündlich beantwortet wird. Die Fragestunde findet zweimal pro Session statt und dauert maximal 90 Minuten.
- Die fragestellende Person hat das Recht, mündlich eine sachbezogene Zusatzfrage zu stellen, die vom Bundesratsmitglied sofort beantwortet wird.
Bedeutung einer Fraktion
- Fraktionen haben das Recht, parlamentarische Initiativen, Vorstösse, Anträge und Wahlvorschläge einzureichen.
- Die Fraktionen haben vor allem im Nationalrat eine grosse Bedeutung. Ihre Präsidenten bzw. Präsidentinnen sind Mitglieder des Büros des Nationalrates. Das Büro legt die Arbeits- und Sessionsordnung fest und teilt den Kommissionen die Aufgaben zu.
- Eine Fraktion hat mehr politisches Gewicht als einzelne Parlamentarierinnen, Parlamentarier.
- Nur wer einer Fraktion angehört, kann Einsitz in Kommissionen nehmen.
- In den Fraktionssitzungen werden die Ratsgeschäfte und die Wahlen vorbesprochen. Die Kommissionsmitglieder informieren ihre Fraktionskolleginnen und -kollegen über die entsprechenden Vorlagen. Dabei wird versucht, zu einer einheitlichen Fraktionsaussage zu gelangen, was bisweilen schwierig ist, wenn die Partei vielfältig zusammengesetzt ist.
Fraktionen der CH
Fraktion der CH Volkspartei (59 SVP, 1 Lega, 1 EDU, 1 parteilos)
Sozialdemokratische Fraktion (48 SP)
Die Mitte-Fraktion (41 die Mitte, 3 EVP)
FDP-Liberale Fraktion (41 FDP)
Grüne Fraktion (33 GPS, 1PdA, 1 EàG)
Grünliberale Fraktion (16 GLP)
Definition Kommission
Parlamentarischer Ausschuss, der ein Geschäft, etwa einen Gesetzesentwurf oder die Finanzausgaben, prüft und im Detail berät. Kommissionen werden gebildet, weil nicht alle 246 Parlamentarierinnen und Parlamentarier sich mit jeder Vorlage umfassend auseinandersetzen können.
Aufgaben der Kommissionen
- Die ihnen zugewiesenen Geschäfte vorberaten, dem Rat Bericht erstatten.
- Aufgrund der Beratungen stellt die Kommission ihrem Rat einen Antrag. Folgende Anträge können gestellt werden:
- auf das Geschäft nicht eintreten
- auf das Geschäft eintreten
- Das Geschäft an den Bundesrat oder die Kommission zurückweisen. Danach kann auch die Kommissionsminderheit einen Antrag stellen.
- Änderungsvorschläge gegenüber dem Entwurf vornehmen.
- Vorschläge in ihrem Zuständigkeitsbereich vorbereiten.
Allgemeine Rechte von Kommissionen
- parlamentarische Initiativen, Vorstösse und Anträge einreichen,
- Berichte erstatten,
- aussenstehende Sachverständige beiziehen,
- Vertreterinnen und Vertreter der Kantone und interessierter Kreise anhören,
- Besichtigungen von Unternehmungen wie z.B. AKWs vornehmen,
- aus ihrer Mitte Subkommissionen einsetzen.
Sitzungen der Kommissionen nicht öffentlich, können vom Bundesrat verlangen konsultiert zu werden, Beratungen sind vertraulich, Protokolle nicht öffentlich einsehbar, Kommissionen informieren Öffentlichkeit über Beratungsergebnisse
Definition Subkomissionen
Unterkomission inerhalb einer Kommission
Jede Kommission kann aus ihrer Reihe einzelne Mitglieder in eine Subkommission einsetzen, die einzelne Geschäfte vorprüft oder abklärt. Die Subkommission unterbreitet ihre Berichte und Anträge der jeweiligen Gesamtkommission.
Zusammensetzung der Kommissionen
- Die parteipolitische Verteilung der Kommissionssitze richtet sich nach der Grösse der Fraktionen: Je mehr Mitglieder eine Fraktion hat, desto mehr Sitze erhält sie. Entsprechend sind die Kommissionen Abbilder des Parlaments. Daher folgen die Räte sehr oft den Anträgen ihrer Kommissionen.
- In die entsprechenden Kommissionen delegieren die Fraktionen ihre «Spezialistinnen und Spezialisten».
- Die Kommissionen umfassen im Nationalrat je 25 und im Ständerat je 13 Mitglieder.
- Die Mitglieder des Nationalrats arbeiten in der Regel in einer oder in zwei Kommissionen, jene des Ständerats in bis zu vier.
ständige Kommissionen und deren Sitze
Nationalrat: 12 ständige Kommissionen, Ständerat: 11 ständige Kommissionen
Aufsichtskommissionen in Stände- und Nationalrat
Oberaufsicht über den Finanzhaushalt und die Geschäftsführung des Bundesrates. Die Kommissionsmitglieder - ausgewählte National- und Ständeräte - beaufsichtigen auf diese Art die Arbeit des Bundesrates.
Es gibt zwei Aufsichtskommissionen:
- Finanzkommission (FK)
- Geschäftsprüfungskommission (GPK)
Legislativkommissionen im National- und Ständerat
Der Wortteil «legislativ» im Namen dieser Kommissionen weist darauf hin, dass es dabei darum geht, konkrete Gesetzesänderungen zu erarbeiten. Jede der neun Kommissionen konzentriert sich dabei auf ihr Spezialgebiet:
- Aussenpolitische Kommission (APK)
- Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)
- Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)
- Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)
- Sicherheitspolitische Kommission (SiK)
- Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF)
- Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)
- Staatspolitische Kommission (SPK)
- Kommission für Rechtsfragen (RK)
Nenne die Mitwirkungsrechte der Kantone
- Vernehmlassungsverfahren
- Standesinitiative
- Referendumsrecht
- Volks- und Ständemehr
Kanton und das Vernehmlassungsverfahren
- Bund informiert Kantone über sein Vorhaben und holt Stellungsnahmen ein
- Kantone werden in Vernehmlassungsverfahren einbezogen
- Kantone wirken an der Willensbildung des Bundes mit --> Rechtssitzung
Kanton und die Standesinitative
- Recht, den Bundesbehörden Vorschläge zu Verfassungsrevision und Gesetzgebung zu geben
- Vorschlag, dass eine Kommission einen Entwurf für einen Erlass der Bundesverfassung ausarbeitet
- Standesinitiative muss eine Begründung enthalten
- braucht Zustimmung der entsprechenden Kommissionen beider Räte
Kanton und Referendumsrecht
- 8 Kantone können gegen ein Gesetz von Parlament und gegen völkerrechtliche Verträge das fakultative Referendum ergreifen
- erstmals 2003 zustande gekommen --> Steuerpakete des Bundes
- Halbkantone zählen als ganze Kantone --> Begriff Halbkanton wurde aus BV gestrichen --> Halbkantone zählen nur bei Ständemehr oder Mitglied bei Ständerat
Kanton und Volks-und Ständemehr
Kommt wenn:
- Änderungen der Bundesverfassung (Total-/Teilrevision)
- der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit --> NATO
- Beitritt zu supernationalen Gemeinschaften --> EU
- dringlich erklärte Bundesgesetze, die keine Verfassungsgrundlage haben
- Änderungen im Bestand der Kantone
Anstoss zur Gesetzgebung
Drei Möglichkeiten:
- Ein National- oder Ständerat reicht Motion ein, stimmen National- und Ständerat zu --> Bundesrat wird zur Ausarbeiten eines Gesetzesentwurfes verpflichtet
- Ein Mitglied des Bundesrates lässt ein Gesez ausarbeiten --> National- und Ständerat weder befragt noch zustimmen
- Standesinitiative --> Kanton initiiert ein neues Gesetz auf Bundesebene
Definition Verband
Zusammenschluss von Menschen mit einem begrenzten Interessengebiet (meist wirtschaftlich), probieren ihre Vorstellungen durchzusetzen.
Zwecke eines Verbandes
- Gegenseitige Information der Mitglieder
- Gemeinsame Interessenwahrung gegen aussen --> Baumeisterverband hilft Mitgleidern bei Kalkulation von Bauten, achtet auf möglichst gleiche Preisbasis
- Gewerkschaften (Vereinigungen von Arbeitnehmenden) helfen Mitgliedern, die Reche am Arbeitsplatz durchzusetzen --> verhandeln mit Verbänden von Arbeitgebern über GAV
- Mitarbeit bei Gesetzgebung im Vernehmlassungsverfaheren --> Verbände dürfen Stellungnahme zu Gesetzesentwurf abgeben (Lobbying) --> Einfluss in die Politik
Unterschiede Partei zu Verband
- Parteien stellen Exponenten in Politik
- Verbände vertreten Wirtschaft
- Verbände stellen bei Wahlen keine Listen auf --> delegieren für Vertreter in nahestehende Parteien
- unterstützen Parteien stark finanziell
- Parlamentarier unterstützen nicht nur Parteien sondern auch Verbände
Kritik an Parteien
- Verbände und grosse Wirtschaftskonzerne würden Politiker beschenken
- Wirtschaft binde Rätinnen und Räte an ihre Interessen (mit Einladungen an Anlässe)
- Verbans- und Wirtschaftsunabhängige Politik sei so nicht mehr möglich
- zu wenig Transparenz bez. konkreten Bindungen der Räte an Wirtschaftsunternehmen
- Stimmberechtigte würden indirekt getäuscht werden, da Politiker gemäss ihren wirtschaftlichen Interessen Voten
Vergleich: Politische Partei vs. Verband
Politische Partei:
- Politischer Verein, in dem sich gleichgesinnte Menschen zusammenschliessen mit dem Zweck, wichtige Bereiche des öffentlichen Lebens in Gemeinde, Kanton und Bund nach ihren Vorstellungen und Interessen zu gestalten.
- Ortspartei, Kantonalpartei, schweizerische Dachorganisation
- Stellungnahmen zu allen wichtigen politischen Fragen , d. h., die Bürgerinnen und Bürger informieren; das Gesamtwohl steht im Vordergrund
- Beteiligung an Wahlen
- Mitarbeit bei Gesetzgebung und Regierung
- Freiwillig, keine Notwendigkeit (oft aber erforderlich wegen politischer Karriere). Es braucht keine offizielle Beitrittserklärung (Ausnahme: SP).
- Gemessen an der Zahl der Bevölkerung relativ wenig Mitglieder
- Freiwillige Zuwendungen
- Die Mitgliedschaft basiert auf einem gemeinsamen Ideal.Daher erfolgen keine direkten materiellen Gegenleistungen.
Verband:
- Zusammenschluss von Menschen, die in Bezug auf ein begrenztes Interessengebiet (meist wirtschaftlicher Art) ihre Vorstellungen durchzusetzen versuchen .
- Regional und gesamtschweizerisch organisiert
- Teilinteressen vertreten (z .B. Automobilverbände wie TCS, ACS, VCS) und die Interessen der Mitglieder wahrnehmen (gegenseitige Information, gemeinsame Interessenwahrnehmung nach aussen)
- Keine selbstständige Beteiligung an Wahlen
- Mitarbeit bei der Gesetzgebung im Vernehmlassungsverfahren
- Verhandlungen mit wirtschaftlichen Partnerinnen und Partnern und mit Behörden
- Meist notwendig, oft gar Verpflichtung durch den Arbeitgeber.
- Auf die Berufsgruppe bezogen relativ viele Mitglieder
- Nach Einkommen abgestufte, relativ hohe und für Mitglieder obligatorische Beiträge
- Die Mitgliedschaft basiert auf einer fühlbaren, oft unentbehrlichen Gegenleistung.In Gesamtarbeitsverträgen werden Mindestlöhne, Reduktion der Wochenarbeitsstunden, Ferien usw. ausgehandelt. Ein Mitglied kann sogar unentgeltlich rechtliche Beratung und Vertretung in Anspruch nehmen.
Gewaltenteilung auf Bundesebene
- Parlament (Legislative = Gesetzgebung)
- Regierung / Verwaltung (Exekutive = vollziehende Gewalt)
- Oberstes Gericht (Judikative = Rechtssprechung
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