SchKG
Basierend auf dem Lehrbuch von Prof. Dr. Jolanta Kren Kostkiewicz
Basierend auf dem Lehrbuch von Prof. Dr. Jolanta Kren Kostkiewicz
Kartei Details
Karten | 21 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 19.03.2023 / 07.06.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe (Prof. Dr. Jolanta Kren Kostkiewicz) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20230319_schkg
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Welche Forderungsarten werden durch das SchKG abgedeckt?
Geldschulden (primär) und Sicherheitsleistungen.
Welche Vollstreckungssysteme gibt es im Schweizerischen Betreibungsrecht vor?
Die Generalexekution und die Spezialexekution.
Nenne die Haupt- und Sonderart der Spezialexekution.
Hauptart: Betreibung auf Pfändung. Sonderart: Betreibung auf Pfandverwertung.
Nenne die Haupt- und Sonderart der Generalexekution.
Hauptart: Ordentliche Konkursbetreibung. Sonderart: Wechselbetreibung (kaum noch relevant).
Wer entscheidet, in welcher Form die Betreibung im Einzelfall durchzuführen ist?
Der Betreibungsbeamte, Art. 38 Abs. 3 SchKG.
Wovong hängt ab, ob es zu einer Spezial- oder Generalexekution kommt?
Von der Person des Schuldners; massgebendes Kriterium ist der Handelsregistereintrag (Art. 39 Abs. 1 SchKG).
Muss der Betreibungsbeamte prüfen, ob der Handelsregistereintrag gerechtfertigt ist?
Wovon hängt ab, ob es zur Anwendung einer Haupt- oder Sonderat der Spezial- oder Generalexekution kommt?
Von der Art der Forderung. Z. B. setzt die Betreibung auf Pfandverwertung (Spezialexekution, Sonderart) eine pfandgesicherte Forderung voraus.