Sozialversicherungen (1)
Grundlagen / ATSG (Kapitel 1 + 3, 20.1 - 20.6)
Grundlagen / ATSG (Kapitel 1 + 3, 20.1 - 20.6)
Kartei Details
Karten | 30 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Übrige |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 28.10.2022 / 10.03.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20221028_sozialversicherungen
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Was versteht man unter dem Solidaritätsprinzip?
Zusammengehörigkeitsgefühl, Gemeinsinn, Verbundenheit
• Erreichen eines gemeinsamen Ziels
Was versteht man unter dem Vorsorgeprinzip?
Staat sichert Lebensunterhalt seiner Wohnbevölkerung durch
Zuweisung von gesetzlich gesegelten Sozialleistungen
Warum wurde das ATSG geschaffen?
Das ATSG wurde als Leitgesetz für alle Sozalversicherungen geschafffen um verbindliche Strukturen zu schaffen
-> Ausser BVG ist nicht dem ATSG unterstellt
Was ist ein Vorteil des Kapitaldeckungsverfahren gegenüber dem Umlageverfahren?
Beim Kapitaldeckungsverfahren spart jeder für sich und kennt die Höhe des Guthabens (keine Generationen Solidarität)
Vorgehen bei Rechtspflegeverfahren ATSG (im Streit mit Soz. Versicherung)
1. Man Erhält Verfügung (z. B Erklärung weshalb sie Leistung nicht übernehmen)
2. Einsprache innert 30 Tagen an die verfügende Stelle machen nach Erhalt der Verfügung
3. Beschwerde an das zuständige kant. Sozialversicherungsgericht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt
4. Beschwerde an das Bundesgericht innerhalb 30 Tagen nach Erhalt des 2. Entscheids (Letzte Instanz)
Vorsorgeprinzip
Der Staat sichert den Lebensunterhalt seiner Wohnbevölkerung durch die Zuweisung von gesetzlichen geregleten Sozialleistungen
Fürsorgeprinzip
Bedürftige erhalten Hilfsleistungen entsprechend ihrer Notlage (Soz. & EL)
Erforderliche Mittel werden durch allg. Besteuerung aufgebracht (Steuern die wir zahlen)
Kausalprinzip
= Ursache (z.B Krankheit) im Vordergrund
Das Sozialversicherungsgesetz der CH ist so aufgebaut, dass jede Versicherung nur dann Leistung erbringt, wenn der Schaden auf einer bestimmter Ursache beruht z.B:
- UV zahlt nur bei einem Unfall
- Krankenvers. nur bei Krankheit