Premium Partner

Sozialversicherungen (1)

Grundlagen / ATSG (Kapitel 1 + 3, 20.1 - 20.6)

Grundlagen / ATSG (Kapitel 1 + 3, 20.1 - 20.6)


Kartei Details

Karten 30
Sprache Deutsch
Kategorie Übrige
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 28.10.2022 / 10.03.2024
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/20221028_sozialversicherungen
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20221028_sozialversicherungen/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Was versteht man unter dem Solidaritätsprinzip? 

Zusammengehörigkeitsgefühl, Gemeinsinn, Verbundenheit
• Erreichen eines gemeinsamen Ziels

Was versteht man unter dem Vorsorgeprinzip? 

Staat sichert Lebensunterhalt seiner Wohnbevölkerung durch
Zuweisung von gesetzlich gesegelten Sozialleistungen

Warum wurde das ATSG geschaffen?

Das ATSG wurde als Leitgesetz für alle Sozalversicherungen geschafffen um verbindliche Strukturen zu schaffen

 

-> Ausser BVG ist nicht dem ATSG unterstellt

Was ist ein Vorteil des Kapitaldeckungsverfahren gegenüber dem Umlageverfahren?


Beim Kapitaldeckungsverfahren spart jeder für sich und kennt die Höhe des Guthabens (keine Generationen Solidarität)

Vorgehen bei Rechtspflegeverfahren ATSG (im Streit mit Soz. Versicherung)

1. Man Erhält Verfügung (z. B Erklärung weshalb sie Leistung nicht übernehmen)

2. Einsprache innert 30 Tagen an die verfügende Stelle machen nach Erhalt der Verfügung 

3. Beschwerde an das zuständige kant. Sozialversicherungsgericht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt

4. Beschwerde an das Bundesgericht innerhalb 30 Tagen nach Erhalt des 2. Entscheids (Letzte Instanz)

Vorsorgeprinzip

Der Staat sichert den Lebensunterhalt seiner Wohnbevölkerung durch die Zuweisung von gesetzlichen geregleten Sozialleistungen

Fürsorgeprinzip

Bedürftige erhalten Hilfsleistungen entsprechend ihrer Notlage (Soz. & EL)

Erforderliche Mittel werden durch allg. Besteuerung aufgebracht (Steuern die wir zahlen)

 

 

Kausalprinzip

= Ursache (z.B Krankheit) im Vordergrund

Das Sozialversicherungsgesetz der CH ist so aufgebaut, dass jede Versicherung nur dann Leistung erbringt, wenn der Schaden auf einer bestimmter Ursache beruht z.B:

  • UV zahlt nur bei einem Unfall
  • Krankenvers. nur bei Krankheit