Steuern
Abgabenordnung
Abgabenordnung
Kartei Details
Karten | 18 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 12.10.2022 / 12.12.2022 |
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Für wen gilt die Abgabenordnung?
Sie gilt für alle Steuern
Was regeltet die Abgabenordung?
Sie beinhaltet Regelungen zur Ermittlung, Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung, so dass diese Schritte bei allen Steuerarten identisch sind.
Die AO regelt also, wie der Staat seine Steuern erhebt, setzt also die „Spielregeln“. Es ist eine Art Grundgesetz für Steuern.
Vor allem wie eine Steuer entsteht und wie sie berechnet wird ist hier elementar, aber auch wann eine Steuer entrichtet wird und viele andere Dinge sind hier geregelt.
Besteuerungsverfahren
Besteuerungsverfahren erfordern vereinfacht gesagt immer folgende Stufen:
1. Ermittlungsverfahren (1. + 2. Teil der AO)
- Hier erfolgt die Ermittlung der zu erhebenden Steuer, also die Entstehung des Steueranspruchs.
2. Festsetzungsverfahren (3. + 4. + 7. Teil der AO)
- Hier wird die zu zahlende Steuer festgesetzt.
3. Erhebungsverfahren (5. + 6. Teil der AO)
- Hier ist die Erhebung der Steuerschuld vom –schuldner geregelt.
Ergänzt werden diese Verfahren unter Umständen von:
Berichtigungsverfahren: Dient der Korrektur der Steuerschuld
Einspruchsverfahren: Hier geht es um Einsprüche gegen Verwaltungsakte
Außenprüfungsverfahren: Prüfungen von Betrieben vor Ort
Vollstreckungsverfahren: Zwangsvoll- streckungen bei säumigen Schuldnern
Pflichten des Finanzamts
Finanzamt:
- Untersuchungspflicht (§ 88 AO)
- Beratungs- und Auskunftspflicht (§ 89 AO)Anhörungspflicht (§ 91 AO)
Pflichten Steuerpflichtiger
Mitwirkungspflicht (§ 90 AO)
- Auskunftspflicht (§ 93 AO)
- Abgabepflicht (§ 149 AO)
Was sind Verwaltungsakte?
Verwaltungsakte sind Verfügungen, Entscheidungen und andere hoheitliche Maßnahmen, die ...
- von einer Behörde (Finanzamt, Hauptzollamt, ...)
- zur Regelung (Herbeiführung einer verbindlichen Rechtsfolge)
- eines Einzelfalls (auf bestimmte Person/Gruppe gerichtet)
- auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts (also wegen steuerlichen Vorschriften)
- mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen (Person/Gruppe muss unmittelbar Steuerpflichtig sein)
gerichtet sind. Steuerbescheide sind z.B. Verwaltungsakte!