Steuern
Abgabenordnung
Abgabenordnung
Set of flashcards Details
Flashcards | 18 |
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Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | Other |
Created / Updated | 12.10.2022 / 12.12.2022 |
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https://card2brain.ch/box/20221012_steuern
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Für wen gilt die Abgabenordnung?
Sie gilt für alle Steuern
Was regeltet die Abgabenordung?
Sie beinhaltet Regelungen zur Ermittlung, Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung, so dass diese Schritte bei allen Steuerarten identisch sind.
Die AO regelt also, wie der Staat seine Steuern erhebt, setzt also die „Spielregeln“. Es ist eine Art Grundgesetz für Steuern.
Vor allem wie eine Steuer entsteht und wie sie berechnet wird ist hier elementar, aber auch wann eine Steuer entrichtet wird und viele andere Dinge sind hier geregelt.
Besteuerungsverfahren
Besteuerungsverfahren erfordern vereinfacht gesagt immer folgende Stufen:
1. Ermittlungsverfahren (1. + 2. Teil der AO)
- Hier erfolgt die Ermittlung der zu erhebenden Steuer, also die Entstehung des Steueranspruchs.
2. Festsetzungsverfahren (3. + 4. + 7. Teil der AO)
- Hier wird die zu zahlende Steuer festgesetzt.
3. Erhebungsverfahren (5. + 6. Teil der AO)
- Hier ist die Erhebung der Steuerschuld vom –schuldner geregelt.
Ergänzt werden diese Verfahren unter Umständen von:
Berichtigungsverfahren: Dient der Korrektur der Steuerschuld
Einspruchsverfahren: Hier geht es um Einsprüche gegen Verwaltungsakte
Außenprüfungsverfahren: Prüfungen von Betrieben vor Ort
Vollstreckungsverfahren: Zwangsvoll- streckungen bei säumigen Schuldnern
Pflichten des Finanzamts
Finanzamt:
- Untersuchungspflicht (§ 88 AO)
- Beratungs- und Auskunftspflicht (§ 89 AO)Anhörungspflicht (§ 91 AO)
Pflichten Steuerpflichtiger
Mitwirkungspflicht (§ 90 AO)
- Auskunftspflicht (§ 93 AO)
- Abgabepflicht (§ 149 AO)
Was sind Verwaltungsakte?
Verwaltungsakte sind Verfügungen, Entscheidungen und andere hoheitliche Maßnahmen, die ...
- von einer Behörde (Finanzamt, Hauptzollamt, ...)
- zur Regelung (Herbeiführung einer verbindlichen Rechtsfolge)
- eines Einzelfalls (auf bestimmte Person/Gruppe gerichtet)
- auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts (also wegen steuerlichen Vorschriften)
- mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen (Person/Gruppe muss unmittelbar Steuerpflichtig sein)
gerichtet sind. Steuerbescheide sind z.B. Verwaltungsakte!
Wie muss ein Verwaltungsakt bekannt gegeben werden?
Die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes kann schriftlich, mündlich, durch konkludentes Handeln und durch öffentliche Bekanntgabe erfolgen.
Die Bekanntgabe muss den Adressaten erreichen. Bei Bekanntgabe durch Briefe im Inland gilt hier drei Tage nach Aufgabe bei der Post der Inhalt als zugegangen. Bei Briefen ins Ausland gilt ein Monatszeitraum. Fällt der Bekanntgabetag auf einen Sonn- oder Feiertag, gilt der nächste Werktag.
§ 122 AO.
Verwaltungsakte sind ab dem Moment der Bekanntgabe wirksam. § 124 (1) AO
Wichtig für die Wirksamkeit ist, dass der Verwaltungsakt keine Fehler enthält, sonst ist er nichtig. Sollte ein solcher Fall in der Klausur kommenà§ 125 AO regelt die Nichtigkeit!
ab wann sind Verwaltungsakte wirksam?
Verwaltungsakte sind ab dem Moment der Bekanntgabe wirksam. § 124 (1) AO
Wichtig für die Wirksamkeit ist, dass der Verwaltungsakt keine Fehler enthält, sonst ist er nichtig.§ 125 AO regelt die Nichtigkeit!
welche Anzeige- und Mitwirkungspflichten haben Steuerpflichtige?
- Anzeigepflicht -> Nach § 138 AO müssen land- und forstwirtschaftliche, gewerbliche und selbstständige Tätigkeiten angezeigt werden.
- Mitwirkungspflichten:
1. Buchführungspflicht
2. Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung
Was ist ein Rechtsbefehl
Der Rechtsbehelf (RB) dient dem Steuerpflichtigen als Rechtsschutz. Der Steuerpflichtige kann mit dem RB die Nachprüfung eines Verwaltungsaktes z.B. des Steuerbescheids beantragen.
Ab wann kann Einspruch gegen den Rechtsbefehl eingelegt werden ?
Ab Bekanntgabe des Steuerbescheids (3 Tage nach Versand durch die Post) hat der Steuerpflichtige einen Monat Zeit, einen Einspruch einzulegen.
Konnte der Steuerpflichtige die Frist unverschuldet nicht einhalten, z.B. weil er im Krankenhaus lag, kann er eine „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ beantragen. Mehr dazu finden Sie unter §110 AO!
Ist eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder war fehlerhaft, verlängert sich die Einspruchsfrist um ein Jahr. § 356 (2) AO
Kostet das Einspruchsverfahren etwas?
Das Einspruchsverfahren ist kostenfrei. Durch den Einspruch wird die Steuererhebung nicht aufgehalten! Auf Antrag des Steuerpflichtigen kann die Vollziehung aber bis zur Entscheidung über den Einspruch ausgesetzt werden.
War der Einspruch erfolglos, bleibt nur der Weg einer Klage nach der Finanzgerichtsordnung.
Beispiel für Rechtsbefehl
Ein Unternehmer erhält am 13.04. einen Einkommensteuerbescheid, der am 12.04. vom
Finanzamt zur Post gegeben wurde. Bis wann kann der Unternehmer spätestens Einspruch erheben?
Antwort:
Ein Bescheid gilt am dritten Tag nach der Abgabe bei der Post als bekannt gegeben, also am 15.04.!
Die einmonatige Einspruchsfrist gilt ab diesem Tag, also bis zum 15.05. Ein späterer Einspruch ist nicht mehr wirksam, außer die Verspätung war unverschuldet.
Strafvorschriften
Strafvorschriften werden auch steuerliche Nebenleistungen genannt.
Verspätungszuschlag:
- Folgt keine fristgerechte Steuererklärung, kann ein Verspätungszuschlag von 0,25 % der festgesetzten Steuer pro angefangenen Monat erhoben werden, maximal aber 25.000 €. Markieren Sie sich für die Details § 152 AO!
Säumniszuschlag:
- Wird die Steuer nicht fristgerecht entrichtet, so fällt ein Säumniszuschlag von 1 % an. Markieren Sie sich für mehr Details § 240 AO!
Zinsen:
- Bei vielen Rechtsfällen der AO fallen Zinsen an, Sie finden die Details unter § 233 ff. AO!
Zwangsgelder:
Entstehen bei der Durchsetzung eines Verwaltungsaktes, also der Zwangsvollstreckung,wenn z.B. die Steuererklärung nicht abgegeben wurde. Markieren Sie sich dafür § 328 AO!
Wie lauten die Schritte des Besteuerungsverfahrens ?
- Ermittlung des Steueranspruchs
- Festsetzung der SteuerErhebung der Steuer
Welche Beweismittel kann das Finanzamt laut § 92 AO einholen?
- Sachverständige
- Urkunden
- AuskünfteAugenschein