FER
FER
FER
Fichier Détails
Cartes-fiches | 65 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Finances |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 27.06.2022 / 18.08.2024 |
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Rahmenkonzept - Ereignisse nach Bilanzstichtag
Ereignisse nach Bilanzstichtag aber vor Datum Genehmigung der JR (Genehmigungsdatum ist in JR offenzulegen)
- Auslöser Ereignis vor Bilanzstichtag: Einfluss auf JR möglich
- Auslöser Ereignis nach Bilanzstichtag: Offenlegung falls wesentlich
Rahmenkonzept - Grundlagen der JR
- Fortführung
- Zeitliche Abgrenzung
- Sachliche Abgrenzung
- Vorsichtsprinzip
- Bruttoprinzip
- Wirtschaftliche Betrachtungsweise
Rahmenkonzept: Lage und Ausblick im Jahresbericht
Jahresbericht enthält:
Aussagen über Umfeld, Geschäftsjahr und Ausblick
Rahmenkonzept: Erstmalige Anwendung
Bei Umstellung: Restatement der VJ-Bilanz i.Ü.m neu vorgesehenen Regelwerk
Rahmenkonzept: Qualitative Anforderungen
- Wesentlichkeit
- Klarheit
- Stetigkeit
- Verlässlichkeit
- Vergleichbarkeit
Rahmenkonzept: Stetigkeit und Vergleichbarkeit
- Änderung der Grundsätze der Rechnungslegung (Neue Fachempfehlung, Aussagekräftigere Option):
- Offenlegung Ursache,Art und finanzielle Auswirkung der Änderung
- Anpassung VJ mittels retrospektiver Methode
- Fehler in frühereren Jahresreichnungen
- Offenlegung Ursache, Art und finanzielle Auswirkung
- Anpassun VJ mittels retrospektier Methode
- Änderungen von Schätzungen
- Offenlegung mittels Erläuterung
- Anpassungen prospektiv
Rahmenkonzept: Zweck
- JR nach True and Fair View
- Basis zur Entwicklung künftiger Fachepfehlungen
- Abdeckung von im Einezlenen nicht Geregeltem
- Die einzelnen Fachempfehlungen gehen dem Rahmenkonzept vor
FER 31 / FER 30
Nennen Sie die Offenlegungspflichten bezüglich Segmenten in beiden Standards
FER 30: Konzernrechnung
Im Anhang ist eine Aufgliederung der Nettoerlöse aus L.L. vorzunehmen (Segmentierung)
- Diese erfolgt nach geografischen Märkten, die jeeils auch merhere Länder umfassen können, sowie
- soweit sinnvoll nach Geschäftsbereichen, sofern sich diese erheblich voneinander unterscheiden
FER 31: Ergänzende Fachempfehlung für kotierte Unternehmen
- Die auf der obersten Leitungsebene für die Unternehmenssteuerung verwendete interne Segmentrechnung ist auf Stufe Segmenterlöse und Segmentergennise offen zu legen und auf die ER überzuleiten
- Auftritt eines Unternehmens in der Öffentlichkeit bezüglich Geschäftsfelder muss so weit als möglich mit der externen Segmentberichterstattung übereinstimmen
- wirtschaftlich ähnliche Sparten können zusammengefasst dargestellt werden, wenn dadurch die Aussagekraft der Segmentrechnung nicht beeinträchtigt wird
- in begründeten Föllen kann auf den Asuweis der Segmentergbnisse verzichtet werden (Begründung ist offenzulegen -bspw. a.G. Wettbewerbsnachteilen ggü. nicht-kotierten oder grösseren kotierten Konkurrenten, Kunden oder Lieferanten)
FER 30 vs. FER 31
Bestimmungen von FER 31 gehen für kotierte Konzerne denjenigen von FER 30 vor, weil FER 31 spezifisch die Offenlegung kotierter Unternehmen regelt und im Sinne von FER 1 als neue Fachempfehlung der älteren (FER 30) vorgeht
FER 21
Was sind die Bestandteile der Jahresrechnung?
Rechnungslegung für gemeinnützige Nonprofit-Organisationen
- Bilanz
- Betriebsrechnung
- Geldflussrechnung
- Rechnung über die Veränderung des Kapitals
- Anhang
FER 21
Gehen Sie auf die Bilanz näher ein
- Aktiven aus Zuwendungen: zum Marktwert oder Nutzwert zu erfassen
- Aktien die Gebrauchs- oder Eigentumsbeschränkgung: gesonderter Ausweis
- Gliederung Passiven:
- Verbindlichkeiten
- Fondskapital
- Organisationskapital
- zweckgebundene Fonds (von einem Dritten bestimmt) sind im Fondskapital auszuweisen
- Mittel ohne Beschränkungen durhcc Dritte oder von Organisation selbst auferlgegten Verwendungszweck sind im Organisationskapital auszuweisen
- Gliederung Organisationskapital
- Grundkapital
- gebundenes Kapital
- freies Kapital
FER 21
Gehen Sie auf die Betriebsrechnung näher ein
Rechnungslegung für gemeinnützige Nonprofit-Organisationen
- kann nach dem Gesamtkosten- wie auch Umsatzkostenverfahren gegliedert werden
- bei den erhaltenen Zuwendungen sind zeckgebundene Zuwendungen und freie Zuwendungen entweder in der Betriebsrechnung zu unterscheiden oder im Anhang gesondert auszuweisen
- Bruttoprinzip gilat auch für Aufwendungen undErträge aus Aktivitäten zur Beschaffung von Zuwendungen aller Art
FER 21
Gehen Sie auf die Rechnung über die Veränderung des Kapitals ein
- Die Rechnung über die Veränderung des Kapitals stellt die Bestände und die Veränderungen der Positionen des Fondskapitals un ddes Organisationskapitals brutto dar
- Die Zweckbestimmung der Positionen des Fondskapitals und des gebundenen Organisationskapitals ist anzugeben.
- Transfers zwischen zweckgebundenen Fonds sind einzeln auszuweisen und zu begründen
FER 21
Was ist im Anhang gesondert offenzulegen (sofer nnicht in betriebsrechnung ausgewiesen)
- administrativer Aufwand (inkl. Personalaufwand)
- Fundraising - und allg. Werbeaufwand
- angewendete Methode zur Berechnung des administrativen Aufands sowie des Fundsraisings- udn allgemeinen Werbeaufwands
FER 21
Was ist der Leistungsbericht?
- beschreibt den Zweck, die Ziele und erlätert die erbrachten Leistungen der Organisation
- Leistungsbericht darf der Darstellung der wirtschaftlichen Lage in der JR nicht widersprechen, ist jedoch nicht Gegenstand der Revision
FER 21
Was ist ein zweckgebundener Fonds?
er entsteht entweder aus einer expliziten Bestimmung des Zuwenders oder aus den Umständen der Zuwendung, die eine Zweckbindung durch den Zuwender implizieren
FER 10
Nennen Sie die Regeln zur Bewertung
Immaterielle Werte
Erstmalige Bewertung: tieferer Wert von
- AK/HK
- erzielbarem Wert
Folgebewertung (AV)
- systematische Abschreibung
- bei personenenbezogenen immatierlenn Werten max. 5 J. ND
- Wenn unbestimmte ND i.d.R. 5 J, in Ausnahmefällen max. 20 Jahre
- an jedem Bilanzstichtag ist zu prüfen, ob immaterielle Werte noch werthaltig sind -> FER 20
Folgebewertung (UV)
- Wenn zum Verkauf bestimmt: Behandlung wie Vorräte (vgl. FER 17)
FER 10
Nennen Sie die Ansatzkriterien
Immateirelle Werte
Kriterien allgemein:
- nicht-monetärer Gegenstand ohne physische Existenz
- Identifizierbarkeit
- kann von Organisation getrennt werden, um verkauft, vermietet oder getauscht werden
- Aktivierbarkeit
- messbarer Nutzen, der sich über mehrere Geschäftsjahre erstrecken kann und messbar ist
- Verfügungsmacht: Organisatino beherrscht Vermögenswert und kann ihn nutzen und veräussern
Kriterien spezfisch bei selbst erarbeiteten immateriellen WErten:
- Der selbst erarbeitete immaterielle Wert ist identifizierbar und steht in der Verfügungsgewalt der Organisation
- Der selbst erarbeitete immaterielle Wert wird einen für die Organisation messbaren Nutzen über mehrere Jahre bringen
- Die zur Schaffung des selbst erarbeiteten immateriellen Werts angefallenen Aufwendungen können separat erfasst und gemessen werden
- Mittel zur Fertigstellung wahrscheinlich vorhanden / zur Verfügung gestellt
FER 10 - nennen Sie Aktivierungsverbote
Immaterielle Vermögenswerte
- selbst erarbeiteter Goodwill
- Aus- und Weiterbildungskosten
- Restrukturierungskosten
- Kosten für Grundlagen- und angewandte Forschung
- Gründungs- und Organisationskosten.
FER 11
Ertragssteuern
Laufende Ertragsssteuern:
- ist in der JR auszuweisen
- Verpflichtungen sind unter den passiven Rechnungsabgrenzungen oder den sonstigen kurzfr. Verbindlichkeiten auszuweisen
Latente Ertragssteuern
- Erfassung latente Ertragssteuern auf Bewertungsdifferenzen zwischen den Werten nach True and Fair View und dne steuerrechtlich massgeblichen Werten
- massgebend sind die tatsächlich zu erwartenden oder - sofern nicht bekannt - die im Zeitpunkt der Bilanzierung gültigen Steuersätze
- Ausweis passiver latenter Steuern hat unter Steuerrückstellungen, Ausweis allfälliger aktiver latenter Ertragssteuern unter Finanzanlagen je gesondert zu erfolgen
- Latenter Steueranspruch für noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge
- ist im Anhang zur JR offenzulegen
- dürfen nur dann bilaniert werden, wenn wahrscheinlich ist, dass sie in Zukunft durch genügend steuerliche Gewinne realisiert werden können
- Indirektes Wahlrecht: Bilanzierung oder nicht Bilanzierung
FER 11
Gehen Sie auf die latenten Ertragssteuern ein
nur auf temporären (d.h. zeitlich befristeten) Differenzen
Latente Steuerschuld:
- Aktiven: FER > Steuerwert
- FK: FER < Steuerwert
Latenter Steuerguthaben:
- Aktiven: FER < Steuerwert
- FK: FER > Steuerwert
Verbuchung und Erfassung:
- Saliderung zulässig, wenn gleiches Steuersubjekt
- Passive latente Steuern -> Steuerrückstellung
- Aktive latente Steuern -> Finanzanlagen
- Aktive latente Steuern dürfen nur bilanziert werden, wenn hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese in Zukunft durch steuerliche Gewinne erwstattet bzw. verrechnet werden können
- bei Steueranspruch a.G. nicht genutzter steuerlichen Verlusvorträgen: Offenlegung im Anhang. Auf Aktivierung kann aus Vorsichtsgründen verzichtet werden
- periodische Veränderung sind in JR erfolgwirksam als latenter Ertragsteueruafwand bzw. -ertrag auszuweisen
- Veränderungen, die sich a.G. von FX-Änderungen ergeben sind nicht Bestandteil des latenten Ertragssteueraufwand bzw. - ertrags
Erfolgsneutrale Erfassung wenn:
- im Rahmen einer Neubewertung -> erfolgsneutrale Erfassung als Rükstelllung und gesondere Offenlegung i Anhan
- bei Erstanwendung FER oder eeiner neuen Fachepfehlung
Bewertung:
- mit den Steuersätzen, die bei der Erfüllung der zukünftigen Steuerschuld bzw. bei Realisation der zukünftigen Steuerforderung tatsächlich erwartet werden (Liability Method)
- sind die zukünftigen Sätze nicht bekannt, können die i Zeitpunkt der Bilanzierung gültigen Steuersätze angewendet werden
Offenlegung
- latenter Steueranspruch für noch nicht genutzte steuerlliche Verlustvorträge
- latente Ertragssteuern aus der Neubewertung sind gesondert offenzulegen
FER 13
Wann handelt es sich um ein Finanzierungsleasing und wann um ein operatives Leasing?
Für Finanzierungsleasing muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Bei Vertragsabschluss entspricht Barwert sowie allfällige Restzahlung in etwa dem Anschaffungswert des Leasingguts
- Die erwartete Leasingdauer weicht nicht wesentlich von der wirtschaftlichen Nutzungsdauer ab
- Das Leasinggut soll am Ende der Leasingdauer ins Eigentum des Leasingnehmers übergehen
- Eine allfällige Restzahlung (Kaufoption) am Ende der Leasingdauer liegt wesentlch unter dem dannzumaligen Netto-Marktwert
Um ein operatives Leasing handelt es sich erst, wenn keines der oben genannten Kritierien erfüllt sind
FER 13:
Erläutern Sie die buchhalterische Behandlung eines operatives Leasings
- es erfolgt keine Bilanzierung
- periodische Leasingraten werden vollständig erfolgswirksam erfasst
- es erfolgt keine Unterscheidung zwischen Zins- und Rückzahlungskomponente
- operative Leasingverpflichtungen, die innerhalb eines Jahres gekündigt werden können, sind im Anhang offenzulegen (mind. Gesamtbetrag zukünftige Leasingzahlungen und Fälligkeit)
FER 13:
Erläutern Sie die buchhalterische Behandlung eines Finanzierungsleasings
Erstbewertung
- Leasinggut ist zu AK oder Barwert (sofern tiefer) zu aktivieren und Leasingverpflichtung (Barwert) zu passivieren
- Der Barwert muss dem Residualwert Rechnung tragen
- Periodische Lesingzahlungen beinhalten eine Zins- und eine Rückzahlungskomponente
- Kosten, die sich auf Unterhalt, Versicherung und Garantien beziehen, dürfen bei der Berechnung des Barwerts abgesetzt werden
- Für die Diskontierung ist jener Zinssatz zu wählen ,der dem Leasingvertrag zugrunde liegt
Folgebewertung:
- Die Abschreibung ist nach betriebswirtschaftlichen Kritierien zu berechnen
- Die Abschreibung erstreckt sich über Lebensdauer des Leasingguts und kann von Vertragsdauer abweichen, falls Leasingnehmer die Absicht hat, die Kaufoption auszuüben
- Falls Leasingnehmer nicht die Absicht hat, die Kaufoption auszuüben, korespondiert der abzuschreibende Wert mit der Diff. zwischen dem in den Aktiven enthaltenen Betrag zum Zeitpunkt erstmaliger Erfassung Leasinggut und Residualwert der Kaufoption
- Die Abschreibungsdauer darf maximal derjenigen des Leasingvertrags entsprechen
- Die Zinskomponente wird als Aufwand erfasst
- Rückzahlungskomponente wird mit Leasingschuld verrechnet
- übrige Kosten mit Bezug auf Leasinggut sind als Aufwand zu erfassen
FER 13:
Was versteht man unter einer Sale- and Leaseback Transaktion und wie erfolgt der Umgang mit Buchgewinnen oder -verlusten?
- Liegt vor, wenn Sachanlagen verkauft und dann im Rahmen eines Finanzierungsleasings zurückgeleast werden.
- Ein aus dem Verkauf reusultierende Buchgewinn ist zu bilanzieren und über die Dauer des Leasingvertrags aufzulösen
- Ein aus dem Verkauf resultierender Buchverlust ist sofort dem Periodenergebnis zu belasten
FER 15
- Wie definert FER 15 nahe stehende Personen - nennen Sie Beispiele
- Was sind wesentliche Transaktionen? - nennen Sie Beispiele von offenlegungspflichtigen Transaktionen
- Was muss offengelegt werden?
- natürliche oder juristische Personen, die finanzielle oder operative Entscheidungen der Organisation wesentlich beeinflussen kann
- Organisationen, an denen die berichterstattende Organisation massgeblich beteiligt ist
- Aktionäre > 20% der Stimmrechtsanteile (direkt oder indirekt)
- Organisationen, die von nahe stehenden Personen kontrolliert werden
- Geschäftsleitungsmitglieder
- Vorsorgeeinrichtungen (Pensionskassen)
- Verwaltungsräte
- Als wesentlich werden Transaktionen bezeichnet, die ausserhalb der normalen Geschäftstätigkeit der Organisation liegen oder Transaktionen die der Form oder der Sache nach ungewöhnlich sind
- Käufe und Verkäufe
- Lizenzvereinbarungen
- Kommissionen
- Transfer von Forschung und Entwicklung
- Legenschaftentrasaktionen mit eigener Pensionskasse
- Garantien udn Sicherheiten
- Miet- und Leasinggeschäfte
- Erbringung oder Beanspruchung von Dienstleistungen
- Finanzierungen
- Offenlegung für wesentliche Transaktionen:
- Beschreibung der Transaktion
- Volumen der Transaktion
- wesentliche übrige Konditionen
- Identität einer nahe stehenden Person, sofern dies für das Verständnis der Transaktion erforderilch ist
- ähnliche Transaktionen, Guthaben sowie Verbindlichkeiten können grundsätzlich in Kategorien zusammengefasst werden
FER 16
Was bildet die Grundlage für die Berechnung
Die JR der VE (erstellt nach FER 26) ist, zusammen mit vertraglichen, reglementarischen und gesetzlichen Regelungen, die geeignete Grundlage für die Beurteilung eines am Bilanzstichtag existierenden wirtschaftlichen Nutzens oder einer bestehenden wirtschaftlichen Verpflichtung der Arbeitgeberorganisation
FER 16:
Wie ist mit einer Überdeckung oder Unterdeckung umzugehen?
Überdeckung
- Es ist zulässig und beabsichtigt, die Überdeckung zur Senkung der Arbeitgeberbeiträge einzusetzen, dem Arbeitgeber aufgrund lokalen Gesetzgebung zurückzuerstatten oder ausserhalb von reglementarischen Leistungen für einen anderen wirtschaftlichen Nutzen des Arbeitgebers zu verwenden
- In der Praxis wird eher konservativ vorgegangen, da Organisation kumulativ die Möglichkeit und die Absicht haben muss, eine Überdeckung zu nutzen, bevor ein writschaftlicher Nutzer erfasst wird
Unterdeckung:
- Mit einer wirtschaftlichen Verpflichtung wird ein wahrscheinlicher Mittelabfluss zur Beseitigung einer Unterdeckung einer VE erfasst.
- Die Beurteilung und Berechnung hat nach den Prinzipien von FER 23 "Rückstellungen" zu erfolgen
FER 16:
Wie sieht es mit der Verzinsung aus?
Falls wesentlich, sind die Beträge zu diskontieren
FER 16:
Wie sind Arbeitgeberbeitragsreserven zu behandeln?
- AGBR sind separat als "Aktiven aus Arbeitgeberbeitragsreserven" zu erfassen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen
- Als Voraussetzung gilt, dass diese jederzeit als Beiträge eingesetzt werden können und von der VE als Arbeitgeberbetragsreserven ausgeschieden sind
- Ergebniswirksame Erfassung der AGBR erfolgt zum Zeitpunkt ihrer Verwendung und nicht zum Zeitpunkt ihrer Bildung
- Arbeitgeberorganisation weist Betrag stets als Aufwand aus, unabhängig davon, ob sie diesen direkt oder über die Verwendung der AGBR entrichet
- Die Veränderung der AGBR ggü. VJ (sofern keine Zuweisung des Arbeitgebers) wird im Persoanlaufwand erfasst
- ABGR mit Verwendungsverzicht: Verzichtet eine Arbeitgeberorganisation bei Vorliegen Unterdeckung der VE (teilweise) auf Verwendung der AGBR, ist der entsprechende Teil der erfassten AGBR wertzuberichtigen, bzw. nicht aktivierungsfähig
- Die AGBR mit Verwendungsverzicht darf den Betrag der Unterdeckung nicht übersteigen
FER 16:
Wie wird wirtschaftlicher Nutzen und wirtschaftliche Verpflichtung definiert und wo erfolgt der jeweilige Ausweis in der JR?
Wirtschaftlicher Nutzen:
- Positive Auswirkung auf künftigen Gedlfluss infolge Überdeckung in der VE (z.B. Beitragssenkung)
- Bilanzierung erfolgt unter den langfristigen Finanzanlagen als "Aktiven aus Vorsorgeeinrichtungen"
Wirtschaftliche Verpflichung:
- Negative Auswirkung auf künftigen geldfluss infolge Unterdeckung in der VE (z.B. Sanierungsbeiträge)
- Bilanzierung erfolgt unter dem langfristigen FK als "Passiven aus Vorsorgeeinrichtungen"
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