FER

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Kartei Details

Karten 65
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 27.06.2022 / 18.08.2024
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FER 10

Nennen Sie die Regeln zur Bewertung

Immaterielle Werte

Erstmalige Bewertung: tieferer Wert von

  • AK/HK
  • erzielbarem Wert

Folgebewertung (AV)

  • systematische Abschreibung
  • bei personenenbezogenen immatierlenn Werten max. 5 J. ND
  • Wenn unbestimmte ND i.d.R. 5 J, in Ausnahmefällen max. 20 Jahre
  • an jedem Bilanzstichtag ist zu prüfen, ob immaterielle Werte noch werthaltig sind -> FER 20

Folgebewertung (UV)

  • Wenn zum Verkauf bestimmt: Behandlung wie Vorräte (vgl. FER 17)

FER 10 

Nennen Sie die Ansatzkriterien

Immateirelle Werte

Kriterien allgemein:

  • nicht-monetärer Gegenstand ohne physische Existenz
  • Identifizierbarkeit
    • kann von Organisation getrennt werden, um verkauft, vermietet oder getauscht werden
  • Aktivierbarkeit
    • messbarer Nutzen, der sich über mehrere Geschäftsjahre erstrecken kann und messbar ist
    • Verfügungsmacht: Organisatino beherrscht Vermögenswert und kann ihn nutzen und veräussern

Kriterien spezfisch bei selbst erarbeiteten immateriellen WErten:

  • Der selbst erarbeitete immaterielle Wert ist identifizierbar und steht in der Verfügungsgewalt der Organisation
  • Der selbst erarbeitete immaterielle Wert wird einen für die Organisation messbaren Nutzen über mehrere Jahre bringen
  • Die zur Schaffung des selbst erarbeiteten immateriellen Werts angefallenen Aufwendungen können separat erfasst und gemessen werden
  • Mittel zur Fertigstellung wahrscheinlich vorhanden / zur Verfügung gestellt

FER 10 - nennen Sie Aktivierungsverbote

Immaterielle Vermögenswerte

  • selbst erarbeiteter Goodwill
  • Aus- und Weiterbildungskosten
  • Restrukturierungskosten
  • Kosten für Grundlagen- und angewandte Forschung
  • Gründungs- und Organisationskosten.

FER 11

Ertragssteuern

Laufende Ertragsssteuern:

  • ist in der JR auszuweisen
  • Verpflichtungen sind unter den passiven Rechnungsabgrenzungen oder den sonstigen kurzfr. Verbindlichkeiten auszuweisen

Latente Ertragssteuern

  • Erfassung latente Ertragssteuern auf Bewertungsdifferenzen zwischen den Werten nach True and Fair View und dne steuerrechtlich massgeblichen Werten
  • massgebend sind die tatsächlich zu erwartenden oder - sofern nicht bekannt - die im Zeitpunkt der Bilanzierung gültigen Steuersätze
  • Ausweis passiver latenter Steuern hat unter Steuerrückstellungen, Ausweis allfälliger aktiver latenter Ertragssteuern unter Finanzanlagen je gesondert zu erfolgen
  • Latenter Steueranspruch für noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge
    • ist im Anhang zur JR offenzulegen
    • dürfen nur dann bilaniert werden, wenn wahrscheinlich ist, dass sie in Zukunft durch genügend steuerliche Gewinne realisiert werden können
    • Indirektes Wahlrecht: Bilanzierung oder nicht Bilanzierung

FER 11

Gehen Sie auf die latenten Ertragssteuern ein

 

nur auf temporären (d.h. zeitlich befristeten) Differenzen

Latente Steuerschuld:

  • Aktiven: FER > Steuerwert
  • FK: FER < Steuerwert

Latenter Steuerguthaben:

  • Aktiven: FER < Steuerwert
  • FK: FER > Steuerwert

Verbuchung und Erfassung:

  • Saliderung zulässig, wenn gleiches Steuersubjekt
  • Passive latente Steuern -> Steuerrückstellung
  • Aktive latente Steuern -> Finanzanlagen
  • Aktive latente Steuern dürfen nur bilanziert werden, wenn hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese in Zukunft durch steuerliche Gewinne erwstattet bzw. verrechnet werden können
  • bei Steueranspruch a.G. nicht genutzter steuerlichen Verlusvorträgen: Offenlegung im Anhang. Auf Aktivierung kann aus Vorsichtsgründen verzichtet werden
  • periodische Veränderung sind in JR erfolgwirksam als latenter Ertragsteueruafwand bzw. -ertrag auszuweisen
  • Veränderungen, die sich a.G. von FX-Änderungen ergeben sind nicht Bestandteil des latenten Ertragssteueraufwand bzw. - ertrags

Erfolgsneutrale Erfassung wenn:

  • im Rahmen einer Neubewertung -> erfolgsneutrale Erfassung als Rükstelllung und gesondere Offenlegung i Anhan
  • bei Erstanwendung FER oder eeiner neuen Fachepfehlung

Bewertung:

  • mit den Steuersätzen, die bei der Erfüllung der zukünftigen Steuerschuld bzw. bei Realisation der zukünftigen Steuerforderung tatsächlich erwartet werden (Liability Method)
  • sind die zukünftigen Sätze nicht bekannt, können die i Zeitpunkt der Bilanzierung gültigen Steuersätze angewendet werden

Offenlegung

  • latenter Steueranspruch für noch nicht genutzte steuerlliche Verlustvorträge
  • latente Ertragssteuern aus der Neubewertung sind gesondert offenzulegen

 

 

FER 13 

Wann handelt es sich um ein Finanzierungsleasing und wann um ein operatives Leasing?

Für Finanzierungsleasing muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Bei Vertragsabschluss entspricht Barwert sowie allfällige Restzahlung in etwa dem Anschaffungswert des Leasingguts
  • Die erwartete Leasingdauer weicht nicht wesentlich von der wirtschaftlichen Nutzungsdauer ab
  • Das Leasinggut soll am Ende der Leasingdauer ins Eigentum des Leasingnehmers übergehen
  • Eine allfällige Restzahlung (Kaufoption) am Ende der Leasingdauer liegt wesentlch unter dem dannzumaligen Netto-Marktwert

Um ein operatives Leasing handelt es sich erst, wenn keines der oben genannten Kritierien erfüllt sind

FER 13: 

Erläutern Sie die buchhalterische Behandlung eines operatives Leasings

  • es erfolgt keine Bilanzierung
  • periodische Leasingraten werden vollständig erfolgswirksam erfasst
  • es erfolgt keine Unterscheidung zwischen Zins- und Rückzahlungskomponente
  • operative Leasingverpflichtungen, die innerhalb eines Jahres gekündigt werden können, sind im Anhang offenzulegen (mind. Gesamtbetrag zukünftige Leasingzahlungen und Fälligkeit)

FER 13:

Erläutern Sie die buchhalterische Behandlung eines Finanzierungsleasings

Erstbewertung

  • Leasinggut ist zu AK oder Barwert (sofern tiefer) zu aktivieren und Leasingverpflichtung (Barwert) zu passivieren
  • Der Barwert muss dem Residualwert Rechnung tragen
  • Periodische Lesingzahlungen beinhalten eine Zins- und eine Rückzahlungskomponente
  • Kosten, die sich auf Unterhalt, Versicherung und Garantien beziehen, dürfen bei der Berechnung des Barwerts abgesetzt werden
  • Für die Diskontierung ist jener Zinssatz zu wählen ,der dem Leasingvertrag zugrunde liegt

Folgebewertung:

  • Die Abschreibung ist nach betriebswirtschaftlichen Kritierien zu berechnen
  • Die Abschreibung erstreckt sich über Lebensdauer des Leasingguts und kann von Vertragsdauer abweichen, falls Leasingnehmer die Absicht hat, die Kaufoption auszuüben
  • Falls Leasingnehmer nicht die Absicht hat, die Kaufoption auszuüben, korespondiert der abzuschreibende Wert mit der Diff. zwischen dem in den Aktiven enthaltenen Betrag zum Zeitpunkt erstmaliger Erfassung Leasinggut und Residualwert der Kaufoption
  • Die Abschreibungsdauer darf maximal derjenigen des Leasingvertrags entsprechen
  • Die Zinskomponente wird als Aufwand erfasst
  • Rückzahlungskomponente wird mit Leasingschuld verrechnet
  • übrige Kosten mit Bezug auf Leasinggut sind als Aufwand zu erfassen

FER 13:

Was versteht man unter einer Sale- and Leaseback Transaktion und wie erfolgt der Umgang mit Buchgewinnen oder -verlusten?

  • Liegt vor, wenn Sachanlagen verkauft und dann im Rahmen eines Finanzierungsleasings zurückgeleast werden.
  • Ein aus dem Verkauf reusultierende Buchgewinn ist zu bilanzieren und über die Dauer des Leasingvertrags aufzulösen
  • Ein aus dem Verkauf resultierender Buchverlust ist sofort dem Periodenergebnis zu belasten

FER 15 

  1. Wie definert FER 15 nahe stehende Personen - nennen Sie Beispiele
  2. Was sind wesentliche Transaktionen? - nennen Sie Beispiele von offenlegungspflichtigen Transaktionen
  3. Was muss offengelegt werden?

  1. natürliche oder juristische Personen, die finanzielle oder operative Entscheidungen der Organisation wesentlich beeinflussen kann
    • Organisationen, an denen die berichterstattende Organisation massgeblich beteiligt ist
    • Aktionäre > 20% der Stimmrechtsanteile (direkt oder indirekt)
    • Organisationen, die von nahe stehenden Personen kontrolliert werden
    • Geschäftsleitungsmitglieder
    • Vorsorgeeinrichtungen (Pensionskassen)
    • Verwaltungsräte
  2. Als wesentlich werden Transaktionen bezeichnet, die ausserhalb der normalen Geschäftstätigkeit der Organisation liegen oder Transaktionen die der Form oder der Sache nach ungewöhnlich sind
    • Käufe und Verkäufe
    • Lizenzvereinbarungen
    • Kommissionen
    • Transfer von Forschung und Entwicklung
    • Legenschaftentrasaktionen mit eigener Pensionskasse
    • Garantien udn Sicherheiten
    • Miet- und Leasinggeschäfte
    • Erbringung oder Beanspruchung von Dienstleistungen
    • Finanzierungen
  3. Offenlegung für wesentliche Transaktionen:
    • Beschreibung der Transaktion
    • Volumen der Transaktion
    • wesentliche übrige Konditionen
    • Identität einer nahe stehenden Person, sofern dies für das Verständnis der Transaktion erforderilch ist
    • ähnliche Transaktionen, Guthaben sowie Verbindlichkeiten können grundsätzlich in Kategorien zusammengefasst werden

FER 16

Was bildet die Grundlage für die Berechnung

Die JR der VE (erstellt nach FER 26) ist, zusammen mit vertraglichen, reglementarischen und gesetzlichen Regelungen, die geeignete Grundlage für die Beurteilung eines am Bilanzstichtag existierenden wirtschaftlichen Nutzens oder einer bestehenden wirtschaftlichen Verpflichtung der Arbeitgeberorganisation

FER 16: 

Wie ist mit einer Überdeckung oder Unterdeckung umzugehen?

Überdeckung

  • Es ist zulässig und beabsichtigt, die Überdeckung zur Senkung der Arbeitgeberbeiträge einzusetzen, dem Arbeitgeber aufgrund lokalen Gesetzgebung zurückzuerstatten oder ausserhalb von reglementarischen Leistungen für einen anderen wirtschaftlichen Nutzen des Arbeitgebers zu verwenden
  • In der Praxis wird eher konservativ vorgegangen, da Organisation kumulativ die Möglichkeit und die Absicht haben muss, eine Überdeckung zu nutzen, bevor ein writschaftlicher Nutzer erfasst wird

Unterdeckung:

  • Mit einer wirtschaftlichen Verpflichtung wird ein wahrscheinlicher Mittelabfluss zur Beseitigung einer Unterdeckung einer VE erfasst.
  • Die Beurteilung und Berechnung hat nach den Prinzipien von FER 23 "Rückstellungen" zu erfolgen

 

FER 16:

Wie sieht es mit der Verzinsung aus?

Falls wesentlich, sind die Beträge zu diskontieren

FER 16:

Wie sind Arbeitgeberbeitragsreserven zu behandeln?

  • AGBR sind separat als "Aktiven aus Arbeitgeberbeitragsreserven" zu erfassen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen
  • Als Voraussetzung gilt, dass diese jederzeit als Beiträge eingesetzt werden können und von der VE als Arbeitgeberbetragsreserven ausgeschieden sind
  • Ergebniswirksame Erfassung der AGBR erfolgt zum Zeitpunkt ihrer Verwendung und nicht zum Zeitpunkt ihrer Bildung
  • Arbeitgeberorganisation weist Betrag stets als Aufwand aus, unabhängig davon, ob sie diesen direkt oder über die Verwendung der AGBR entrichet
  • Die Veränderung der AGBR ggü. VJ (sofern keine Zuweisung des Arbeitgebers) wird im Persoanlaufwand erfasst
  • ABGR mit Verwendungsverzicht: Verzichtet eine Arbeitgeberorganisation bei Vorliegen Unterdeckung der VE (teilweise) auf Verwendung der AGBR, ist der entsprechende Teil der erfassten AGBR wertzuberichtigen, bzw. nicht aktivierungsfähig
  • Die AGBR mit Verwendungsverzicht darf den Betrag der Unterdeckung nicht übersteigen

FER 16:

Wie wird wirtschaftlicher Nutzen und wirtschaftliche Verpflichtung definiert und wo erfolgt der jeweilige Ausweis in der JR?

Wirtschaftlicher Nutzen:

  • Positive Auswirkung auf künftigen Gedlfluss infolge Überdeckung in der VE (z.B. Beitragssenkung)
  • Bilanzierung erfolgt unter den langfristigen Finanzanlagen als "Aktiven aus Vorsorgeeinrichtungen"

Wirtschaftliche Verpflichung: 

  • Negative Auswirkung auf künftigen geldfluss infolge Unterdeckung in der VE (z.B. Sanierungsbeiträge)
  • Bilanzierung erfolgt unter dem langfristigen FK als "Passiven aus Vorsorgeeinrichtungen"

FER 16

Worauf ist in Bezug auf die Berechnung (Verzinsung, Anwendung Methode, technische Grundlagen) zu achten?

  • Die verwendeten Zinssätze* müssen marktgerecht sein
  • Die Umsetzung der Methode und die notwendigen Annahmen haben in einem logischen Zusammenhang zu stehen
  • technische Grundlagen der Methode sollten anerkannt und allgemein zugänglich sein

*technischer Zinssatz: Der technische Zinssatz bezeichnet jenen Zinssatz, den die Pensionskasse bei der Abdiskontierung bzw. Bestimmung des Barwertes der zukünftigen Rentenzahlungen verwendet. Es dient als Rechnungsannahme, wie hoch die lebenslängliche Verzinsung auf das für die Rentenzahlungen zurückgestellte Kapital sein kann.

FER 16: 

Wie wird finanzielle Situation ermittelt (gemeint v.a. Vorsorgekapitalien)?

Die Ermittlung der finanziellen Situation hat nach einer anerkannten und für die VE angemessenen Methode zu erfolgen. Dazu gehören:

  • dynamische Methoden: Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method)
  • statische Methoden

Es sind nicht alle VE mach der gleichen Methode zu behandeln . Die gewählte Methode ist für die jeweilige VE stetig anzuwenden

FER 16: Vorsorgeverpflichtungen

Was gilt unter FER 16 als Vorsorgeverpflichtung?

Pläne, Einrichtungen und Dispositionen, die Leistungen an Mitarbeitende für die Risiken Alter, Invalidität und Tod vorsehen

(Nicht: Restrukturierungsuafwendung und nicht mit Altersvorsorge i.e.S. verbundene Aufwendungen wie Dienstaltergeschenke, Jubiliäumzuwendungen, Abfindungszahlungen und Sozialpläne)

FER 17

Gehen Sie auf die Bewertungsvorschriften ein

Vorräte

Erstbewertung:

  • Anschaffungskosten / Herstellkosten:  sämtliche direkte und indirekte Aufwendungen, um Vorräte an derzeitigen Standort zu bringen
  • Anschaffungskosten:
    • Skonti können als Anschaffungspreisminderun oder Finanzertrag betrachtet werden
  • Herstellungskosten: 
    • evtl. FK-Zinsen in speziellen Fällen (langfr. Fertigungsaufträge)
    • Teil Entwicklungskosten, sofern gewisse Bedingungen erfüllt

Folgebewertung

  • Vorratsabgänge: Bewertung mittels
    • Kostenfolgenverfahren: Durschschnittspethode
    • Verbrauchsfolgeverfahren: FIFO oder ähnliche (LIFO nicht zugelassen!)
  • Bewertung Endbestand: tieferer von:
    • AK/HK
    • Netto-Marktwert

Werberichtigung:

  • Übersteigen AK/HK den Netto-Marktwert, ist WB in Höhe Differenz vorzuenhmen
  • Wird WB nicht mehr beötigt, ist sie dem Periodenergebnis gutzuschreiben

FER 18 

Wie definieren sich xy und was sind die Aktivierungsvoraussetzungen?

Sachanlagen

Definition

  • bestehen Körperlich
  • sind zur Nutzung für Herstellung Güter oder Erbringung von DL oder zu Anlagezwecken bestimmt

Aktivierungsvoraussetzungen:

  • Während mehr als einer Rechnungsperiode nutzbar
  • Aktiverter Betrag überschreitet die Aktivierungsgrenze
  • Netto-Marktwert oder Nutzwert ist grösser als Null
  • Angefallene Herstellungsaufwendungen sind einzeln erfassbar und messbar (bei selbst hergestellten Sachanlagen)

Investitonen in besthende Sachanlagen:

  • Aktivierung
  • wenn Markt- oder nutzwert nachhaltig erhöht oder Lebensdauer wesentlich verängert wird

FER 18

Unter welchen Bedingungen sind Zinsaufwendungen aktivierbar?

Zinsaufwendungen während der Bauphase können (Wahlrecht) als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert werden, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Der Buchwert der Sachanlage einschliesslich des aktivierten Zinsaufwands ist nicht höher als der zu diesem Zeitpunkt realisierbare Nutzwert.
  •  Die Zinsaktivierung erfolgt maximal auf dem durchschnittlichen Anlagewert zum durchschnittlichen Satz der verzinsbaren Verbindlichkeiten.
  • Der in der Periode aktivierte Betrag darf nicht höher sein als der Zinsaufwand vor der Aktivierung 

FER 2

Sachanlagen / immaterielle Anlgen

  • AK / HK abzgl. Abschreibungen

Renditeliegenschaften: Wahlrecht

  • AK/HK abzgl. Abschreibungen
  • Aktueller Wert

Finanzanlagen: Wahlrecht

  • Aktueller Wert
  • AK abzgl. Wertbeeinträchtigungen

Wertschriften im UV

  • Sofern aktueller Wert voranden -> aktueller Wert
  • wenn nicht vorhanden -> AK abzgl. Wertbeeinträchtigungen

Vorräte: tieferer von

  • Netto-Marktwert
  • AK/HK

Langfristige Aufträge

  • POCM sofern Voraussetzungen kumulativ erfüllt
    • Vorliegen vertragliche Grundlage
    • Hohe Wahrscheinlichkeit, dass vertraglich vereinbarte Leistungen erfüllt werden
    • Für Abwicklung des Auftrags geeignete Auftragsorgnisation
    • Zuverlässige Ermittlung aller mit dem Auftrag i.Z. stehender Auftragserlöse, Aufwendungen sowie Fertigstellungsgrad
  • ansonsten AK/HK sowie auftragsbezogene Aufwendungen

Forderungen / Verbindlichkeiten

  • Nominalwert (bei Forderungen abzgl. WB)

Rückstellungen

  • Bewertung auf jeden Bilanzstichtag auf Bsis der wahrscheinlichen Mittelabflüsse

 

 

FER 2 

  1. Wie erfolgt die Fremdwährungsumrechnung von Transaktionen und Positionen?
  2. Wie werden Kursdifferenzen erfasst?

 

Transaktionen

  • Umrechnung mit Tageskurs der Transaktionen oder Monatsdurchschnittskurs, in dem Transaktion stattgefunden hat
  • Erfolgswirksame Erfassung Umrechnungsdiff

Positionen

  • Umrechnung Stichtagsskursmethode (Umrechnung Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit Tageskurs am Bilanzstichtag)
  • erfolgswirksame Erfassung Umrechnungsdiff

FER 20:

Erfassung WB bei Ermittlung basierend auf CGU

  • Zuerst Belastung Goodwill
  • danach im Verhältniss zu Buchwerten

Wegfall WB

  • Keine Zuschreibung auf Goodwill
  • Zuschreibungen dürfen nicht dazu führen, dass tieferer Wert überschritten wird:
    • Erzielbarer Wert
    • Buchwert nach planmässiger Abschreibung

Erfassung und Wegfall WB bei aktuellen Werten

  • Differenzen werden erfolgswirksam verbucht

 

FER 20

Wie identifizieren Sie xy und was ist der Zeitpunkt der Erfassung?

Wertbeeinträchtigungen

  1. Indentifikation und Zeitpunkt
    • mind. an jedem Bilanzstichtag ist zu prüfen, ob Anzeichen für WB vorliegen
    • Falls Anzeichen vorliegen ist erzielbarer WErt zu bestimmen
  2. Erzielbarer Wert: tieferer von
    • Nutzwert
      • Barwert der zu erwartenden zukünftigen Netto-Geldflüsse
      • Diskonstsatz: Vor-Steuer-Basis / Spezfisiche Risiken Aktivum sind zu berücksichtigen
      • Bei betragsmässigen oder zeitlichen Bandbreiten sind Varianten zu entwickeln und gemäss Wahscheinlichkeit zu gewichten
    • Netto-Marktwert
      • zwischen unabhängigen Dritten erzielbaren Preis

 

FER 20: Krierien zur Definition CGU

Wertbeeinträchtigungen

  1. Interne Organisationsstruktur
    • Struktur des internen Berichtssystems (Kostenrechnung, Managementinformationssystem)
    • Führungsstruktur
  2. Marktstruktur
    • Struktur der Absatzmärkte bzw. der erarbeitenden Kundensegmente

FER 22

Methoden der Erfassung

Langfristige Fertigungsaufträge

Percentage of Completion Methode

  • Aufwand und Gewinn werden anteilsmässig in JR erfasst

Completed Contract Methode

  • Gewinn wird erst bei Fertigstellun grealisiert
  • Aufwendungen werden aktiviert, sofern sie wieder einbringbar sind. 
  • Im Zeitpunkt Abnahme, erfasst Auftragnehmer den langfr. Auftrag erstmals erfolgswirksam

 

FER 22: Nennen Sie Verfahren zur Ermittlung des Fertigstellungsgrads

Langfristige Fertigungsaufträge

Input-orientierte Verfahren

  • Cost-to-Cost Methode
  • Efforts Expended Methode

Output-orientierte Verahren

  • Units of Delivery Methode
  • Expertengutachten bei physischen Teilliferungen

FER 22: Wann kommt POCM zur Anwendung?

  • Bestehen einer vertraglichen Grundlage
  • Vertragserfüllung ist hoch wahrscheinlich
  • Es besteht eine geeignete Auftrasorganisaiton
  • Auftragserlöse, Auftragsaufwendungen und Fertigstellungsgrad können zuverlässig ermittelt werden

FER 22

Wie ist mit Droehenden Verlusten umzugehen?

Langfristige Fertigungsaufträge

  • Sobald sich Verluste abzeichnen, sind WBs zu bilden
  • Rückstellung ist bereits dann zu bilden, wenn bei Vertragsabschluss ein Verlust erkennbar wird, unabhängig davon, ob Auftragsaufwendungen angefallen sind

FER 23 

Gehen Sie auf Definition, Ersterfassung und Folgebewertung ein

Rückstellungen

Definition:

  • Ereignis in Vergangenheit
  • gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch)
  • deren Höhe, Eintrittswahrscheinlichkeit und Fälligkeit nicht mit Sicherheit bestimt werden können

Ersterfassung

  • Betrag entspricht bestmöglichem Schätzwert (mit Wahrscheinlichkeiten gewichteter Durchschnittswert der einzelnenmöglichen Verpflichtungsbeträge)
  • Diskontiertung falls Faktor Zeit einen wesentlichen Einfluss auf Höhe Rückstellung hat

Folgebwertung

  • Rückstellungen sind zu jedem Bilanzstichtag neu zu beurteilen
  • Sämtliche Veränderungen der Rückstellungen sind erfolgswirksam zu erfassen und im betrieblichen Ergebnis oder Finanzergebnis zu zeigen
  • Auflösung von Rückstellungen haben stets im selben Ergebnisbereich wie Bildung zu erfolgen

FER 23: Restrukturierungsrückstellungen

Ist in FER nicht separat geregelt aber:

  • Faktische Verpflichtung gesteht nur, wenn Restrukturierungsabsicht vom zuständigen Organ beschlossen bzw. angekündigt oder interne Politik festgelegt worden ist
  • protokollierter Beschluss des VR repräsentiert solche Massnahme
  • Bei kotierten Organisationen ist ad-hoc Mitteilung notwendig

FER 24 

Erläutern Sie die Erfassung/Bewertung den Ausweis sowie die Offenlegung für folgende Sachverhalte:

  1. Eigene Aktien
  2. Transaktionen mit Aktionären
  3. Eigenkapitaltransaktionskosten
  4. Komponenten Eigenkapital

  1. Eigene Aktien
    • Erfassung:
      • Anschaffungskosten
      • keine Folgebewertung
    • Ausweis: 
      • Minusposition im EK
      • Mehr- oder Mindererlös aus Wiederveräusserung in Kapitalreserven
    • Offenlegung:
      • Offenlegung Art und Anzahl eigener Aktien und damit verbundener Informationen
  2. Transaktionen mit Aktionären
    • Erfassung
      • Netto-Marktwert oder andere Wertbasis, die Netto-Marktwert möglichst nahe kommt
    • Ausweis
      • Kapitalreserven
      • Belastung ausgeschütteter Gewinne in Gewinnreserven
    • Offenlegung
      • Offenlegung der Details zu Transaktionen mit Aktionären in ihrer Eigenschaft als Aktionäre
  3. Eigenkapitaltransaktionskosten
    • Erfassung
      • Erfassung nach Abzug der damit zusammenhängen Ertragssteuern
    • Ausweis
      • als Reduktion der Kapitalreserven
      • aktive Rechnungsabgrezung, falls Transaktion noch nicht abgeschlossen, Realisierung aber wahrscheinlich
    • Offenlegung
      • keine Regelung in FER
  4. Komponenten EK
    • Erfassung
      • Mindestgliederung in Bilanz
    • Ausweis
      • EK-Nachweis als separates Element der JR
    • Offenlegung
      • Betrag und Details zu bestimmten Komponenten des EK

FER 27

  1. Wann ist ein Derivat auszubuchen
  2. Was geschieht mit der Differenz zwischen bilanziertem Wert und dem erhltenen bzw. hergegebenen Gegenwert?

  1. Ausbuchung sobald
    • das Ende der Laufzeit erreicht ist
    • eine Option frühzeitig ausgeübt wird
    • es veräussert wurde
    • die Gegenpartei ausgefallen ist
  2. Bei der Ausbuchung wird die Differenz zwischen dem bilanzierten Wert und dem erhltenen bzw. hergegebenen Gegenwert - unter Berücksichtigung von Transaktionskosten - im Periodenergebnis erfasst

FER 27 

Wann und wie werden xy erfasst?

  1. Erfassung in Bilanz, sobald es die Definition eines Aktivums oder einer Verbindlichkeit erfüllt
  2. Ersterfassung zum aktuellen Wert -> Präferenzordnung:
    • Aktiver Markt für Derivate
    • Wertbestimmung anhand ähnlicher Transaktionen oder aufgrund von Bewertungsmethoden, die möglichst auf Marktdaten beruhen

FER 27 

Wie definiert sich xy?

FER definiert ein derivatives Finanzinstrument als ein Finanzinstrument:

  • dessen Wert sich in Abhängigkeit des Preises eines oder mehrerer zugrunde liegender Basiswerte, wie bspw. ein bestimmter Zinssatz, Wertpapierpreis, Rohstoffpreis oder Devisenkurs, verändert
  • das im Vergleich zum direkten Kauf des Basiswerts keine oder nur eine geringe Anfangsinvestition erfordert
  • das zu einem späteren Zeitpunkt beglichen wird

FER 27 

  1. Wie erfolgt die Folgebilanzierung (zu unterscheiden in Derivate mit Absicherungszweck und ohne Absicherungszweck)
  2. Wie sind Wertänderungen zu erfassen?

 

Mit Absicherungszweck:

  • Bewertung zum an Bilanzstichtag gültigen aktuellen Wert oder nhand der gleichen Bewertungsgrundsätze wie beim abgesicherten Grundgeschäft
  • Wertänderungen des Derivats sind im Periodenergebnis zu erfassen
  • Absicherng vertraglicher vereinbarter künftiger Cashflows (mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit) ist erfolgsneutrl zu behandeln oder im Anhang offen zu legen

Ohne Absicherungszweck:

  • Bewertung zum am Bilanzstichtag aktuellen Wert
  • Wertändderungen des Derivats sind im Periodenergebnis zu erfassen

FER 27 - Derivative Finanzinstrumente

Wie werden eigebettete Derivate behandelt?

Eingebettete Derivate wrden zusammen mit dem Basiswert behandelt. Eine Trennung des Derivats vom Trägerinstrument ist zulässig

FER 2 / FER 10

Was sind die Aktivierungsvoraussetzungen für immaterielle Werte? 

Erworbene immaterielle Werte:

  • Aktivierung, wenn über mehrere Jahre messbarer Nutzen

Selbst erarbeiteter immaterieller Wert: Wahlrecht Aktivierung falls folgende Kriterien kumulativ erfüllt:

  • Identifizierbar und in Verfügungsgewalt der Organisation
  • Messbarer Nutzen über mehere Jahre
  • Aufwendungen separat erfassbar und messbar
  • Mittel zur fertigstellung und Vermarktung stheen wahrscheinlich zur Verfügung

 

 

FER 2: Femdwährungsumrechnung

Umrechnung der Positionen in FX nach Stichtagskurs-Methode

  • Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Tageskurs am Bilanzstichtag
  • EK Umrechnung zu historischem Kurs

Transaktionen in fremder Währung

  • zum Tageskurs der Transaktion oder zum Druchschnittskurs des Monats, in dem die Transaktion stattgefunden hat

Erfolgswirksame Erfassung der Umrechnungsdifferenzen