Premium Partner

Kurs 7

ZFL KUrs 7

ZFL KUrs 7


Kartei Details

Karten 11
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 12.04.2022 / 17.04.2022
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/20220412_kurs_7
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20220412_kurs_7/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

den Zweck sowie den Geltungsbe-reich der Massnahmen bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr sowie im Lager-verkehr darzulegen

Zweck: Der Bund will mit der Kulturgütertransfergesetzgebung einen Beitrag zur Erhaltung des kulturellen Erbes der Menschheit leisten und Diebstahl, Plünderung und illegale Ein- und Ausfuhr von Kulturgut verhindern.

Geltungsbereich: Ein- Aus und Durchfuhr sowie Lagerverkehr

die Begriffe „Kulturgut“ und „Vertragsstaat“ zu umschreiben

Kulturgut: Als Kulturgut gelten Waren, wie sie in der UNESCO-Konvention umschriebenwerden. Es handelt sich dabei um Waren bestimmter Kategorien, welche aus religiösen oder weltlichen Gründen für Archäologie, Vorgeschichte, Geschichte, Literatur, Kunst oder Wissenschaft von Bedeutung sind.

Vertragsstaat: Als Vertragsstaaten gelten Staaten, welche die UNESCO-Konvention (SR 0.444.1) ratifiziert haben.

den Begriff des Verwaltungsrechts zu umschreiben und dessen Quellen (Bundesverfassung, Bundesgesetze, Verordnungen) zu nennen

Das Verwaltungsrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und ein Oberbegriff für alle rechtlichen Normen, welche den Vollzug von Staatsaufgaben durch das Gemeinwesen (Bund, Kanton, Gemeinde) regeln.

 

BV Art. 5, 8 + 9 (Grundsätze)
ZG Art. 116 (Beschwerdeinstanzen)
VwVG Art. 3e (Ausschluss Zollveranlagung)
VwVG Art. 22 + 22a (Fristen)
VwVG Art. 34, 35 + 44 (Verfügung)

die folgenden Grundsätze des Verwaltungsrechts zu nennen und zu definieren:

  • Legalitätsprinzip
  • Rechtsgleichheit
  • Verhältnismässigkeitsprinzip
  • Willkürverbot
  • Treu und Glauben

Legalitätsprinzip: Dieser Grundsatz schreibt vor, dass die Verwaltungsbehörde sich an das geltendeRecht halten muss und sie nur im Rahmen dessen handeln kann, wozu
eine gültige Rechtsgrundlage sie befugt.

Rechtsgleichheit: Dieser Grundsatz gebietet, dass das Gesetz und die entsprechenden Verwaltungsentscheide
Gleiches nach Massgabe seiner Gleichheit gleich behandeln müssen. Das heisst auch, dass Ungleiches nach Massgabe seiner Ungleichheit ungleich behandelt werden muss.Für den Zoll bedeutet dieser Grundsatz, dass die Zollstellen, die Zollkreisdirektionen (und die Oberzolldirektion die Gesetze und die einschlägigen Dienstvorschriften einheitlich anwenden müssen.

Verhältsnismässigkeitsprinziip: Dieser Grundsatz verlangt, dass Verwaltungsmassnahmen geeignet und notwendig sein müssen. Die Massnahmen dürfen nicht schärfer einschränken, als dies für die Erreichung des Ziels notwendig ist. Der angestrebte Zweck muss zudem in einem vernünftigen Verhältnis zum staatlichen Eingriff stehen.

Wilkürverbot: Eine Entscheidung ist willkürlich, wenn sie einen Rechtsgrundsatz klar verletzt oder in stossender Weise dem Gerechtigkeitsgedanken zuwiderläuft.

Treu und Glauben: Der Grundsatz von Treu und Glauben bedeutet, dass die Behörden und die Privaten in ihren Rechtsbeziehungen gegenseitig aufeinander Rücksicht nehmen und sich loyal verhalten. Zudem verleiht es den Rechtssubjekten den Schutz in das Vertrauen, das jene in das Verhalten der Behörden setzen.

die Problematik des Drawbackverbots beim Veredelungsverkehr erläutern

Zur Herstellung von Ursprungserzeugnissen dürfen keine Vormaterialien verwendet werden, die Gegenstand irgendeiner Zollrückvergütung oder Nichterhebung von Zöllen sind. Die zur Herstellung von Ursprungserzeugnissen verwendeten Vormaterialien müssen somit definitiv zur Einfuhr veranlagt worden sein.

das Verhältnis zwischen Zollgesetz, Zolltarifgesetz und nichtzollrechtlichen Erlassen einerseits und dem Verwaltungsverfahrensgesetz andererseits zu erklären

Der Unterschied der Gesetze basiert auf ihrer Handhabung. Während das Verwaltungsverfahrensgesetz die formellen Voraussetzungen regelt (formelles Recht), beziehen sich die Spezialgesetze direkt auf die Sache (materielles
Recht).

zu erklären, welche formellen Voraus-setzungen eine Beschwerde zu erfüllen hat

  • Begehren
  • Begründung mit Angabe von Beweismitteln
  • Unterschrift von Beschwerdeführer
  • Beilage von angefochtener Verfügung und Beweismittel
  • schrifltich
  • Fristgerecht

die Beschwerdeinstanzen im Zollbereich zu nennen

  • Gegen Verfügung von LE -> Zollkreis / Regionalebene
  • Gegen erstinstanzliche Verfügung von Zollkreisdirektion / RE -> Direktion
  • Gegen Verfügung Direktion und Beschwerdeentscheide der Zollkreise oder Direktion -> Bundesverwaltungsgericht