Erfolgsrechnung


P. K.
Diese Lernkarten behandeln die Gewinnsteuer für juristische Personen und sind für Fortgeschrittene geeignet. Sie decken Themen wie die Anwendung des Beteiligungsabzugs, die Unterscheidung zwischen wertvermehrenden und werterhaltenden Aufwendungen, sowie die verschiedenen Formen der Umstrukturierung ab. Besonders nützlich sind sie für Steuerberater und Finanzexperten, die sich mit der Ermittlung und Anwendung der Gewinnsteuer für Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und andere juristische Personen befassen.
Flashcards
13
Students
1
Language
German
Category
Finance
Level
Other
Created / Updated
04.10.2021 / 15.10.2021

Flashcards

Was gilt als Basis für die Ermittlung der Steuerfaktoren?

kaufmännische Jahresrechnung

Was gehört zu den ordentlichen Erträgen?

  • Warenertrag
  • Produktionsertrag
  • Dienstleistungsertrag
  • Kapitalertrag usw.

Was gehört zu den ausserordentlichen Erträgen?

  • buchmässige Aufwertungen von Aktiven

  • Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Vermögenswerten

  • Liquidationsgewinne usw.

Wie lassen sich geschäftsmässig nicht begründeten Aufwendungen unterteilen?

DBG 58 Abs. 1 lit. b al. 5

  • unentgeltliche, freiwillige Zuwendungen an Dritte
    DBG 59
  • offene und verdeckte Gewinnausschüttungen
    DBG 58

Welche Arten von Kapitaleinlagen gibt es?

  • Einlagen in das Grundkapital
  • Einlagen auf das Agio
  • Zuschüsse von Anteilsinhabern

Erkläre was aktivierungspflichtig und nicht aktivierbar ist?

  • Aktivierungspflichtig sind Anschaffungen und wertvermehrende Verbesserungen für die Begründung neuer Erwerbsquellen.
  • Nicht aktivierbar sind alle Ausgaben mit Aufwandcharakter, die keinen über das Geschäftsjahr hinausgehenden Nutzen schaffen.

Was ist die Unterscheidung zwischen wertvermehrenden und werterhaltenden Aufwendungen?

  • Wertvermehrende Aufwendungen müssen steuerrechtlich aktiviert werden.
  • Werterhaltende Aufwendungen müssen der laufenden Erfolgsrechnung belastet werden

Was sind die allgemeinen Voraussetzungen für die Steuerneutralität?

DBG 61 Abs. 1

  • Fortbestand der Steuerpflicht in der Schweiz
  • Übernahme bzw. Beibehaltung der bisher für die Gewinnsteuer massgeblichen Werte

Welche Formen der Umstrukturierung gibt es?

  • Fusion (mit Verschmelzung) oder Quasifusion (beteiligungsrechtliche Übernahme)
  • Umwandlung
  • Spaltung (Veräusserungssperrfrist von fünf Jahren)
  • konzerninternen Vermögensübertragungen (Veräusserungssperrfrist von fünf Jahren und Übertragung von Beteiligungen von mindestens 20% an Betrieben, Teilbetrieben oder an betrieblichem Anlagevermögen)

Welche ordentliche Gewinnsteuersätze haben die jeweiligen juristischen Personen?

  • Kapitalgesellschaften und Genossenschaften 8.5% auf dem Reingewinn (DBG 68)
  • Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen unter CHF 5000 keine Gewinnsteuer sonst 4.25% (DBG 71)
  • kollektiven Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz 4.25% (DBG 72)

Unter welchen Voraussetzungen kommt der Beteiligungsabzug für Dividenden zur Anwendung?

DBG 69

wenn eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft beteiligt ist:

  • zu mindestens 10% am Grund- oder Stammkapital anderer Gesellschaften
  • zu mindestens 10% am Gewinn oder an den Reserven anderer Gesellschaften
  • die Beteiligungsrechte einen Verkehrswert von mindestens CHF 1 Mio

Unter welchen Voraussetzungen kommt der Beteiligungsabzug für Kapitalgewinne zur Anwendung?

DBG 70 Abs. 4

wenn der Veräusserungserlös die Gestehungskosten (d. h. die Anschaffungskosten der Beteiligung zuzüglich weiterer Investitionen) übersteigt

  • die veräusserte Beteiligung mindestens 10% des Grund- oder Stammkapitals der anderen Gesellschaft ausmacht
  • ein Anspruch auf mindestens 10% des Gewinns und der Reserven der veräusserten Gesellschaft bestand
  • die veräusserte Beteiligung während mindestens eines Jahres im Besitz der Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft war.

Wann wurde die Kapitalsteuer für juristische Personen bei der direkten Bundessteuer abgeschafft?

am 01.01.1998

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