Grundbegriffe Partnerschaft und Familie

Grundbegriffe Partnerschaft und Familie

Grundbegriffe Partnerschaft und Familie


S. S.
Diese Lernkarten decken grundlegende rechtliche und soziale Aspekte von Partnerschaft und Familie ab, geeignet für die Berufslehre. Sie behandeln Themen wie Ehe, Güterstände, Erbrecht, Scheidung und Konkubinat, einschließlich der rechtlichen Rahmenbedingungen und praktischen Auswirkungen. Besonders nützlich für Studierende und Berufseinsteiger, die sich mit familienrechtlichen Grundlagen vertraut machen möchten, um Alltagsfragen und berufliche Herausforderungen besser zu bewältigen.
Karten
37
Lernende
3
Sprache
Deutsch
Kategorie
Allgemeinbildung
Stufe
Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert
07.06.2021 / 18.11.2021

Lernkarten

Ethik

Das Nachdenken über bestehende Moralvorstellungen.

Moralvorstellung

Bestimmt das persönliche Verhalten aufgrund individueller und gesellschaftlicher Werte

Werte

Orientierungsmassstab, an welche Menschen ihr Handeln ausrichten.

Normen

Regeln, um Werte zu realisieren und durchzusetzten.

Dilemma

Zwickmühle mit mehreren möglichen Entscheidungen und unerwünschtem Resultat.

Konkubinat

Wohn-, Tisch- und Bettgemeinschaft oder auch "Ehe ohne Trauschein"

Vorteile Konkubinat:

Gründung und Auflösung einfach, Probezeit für Ehe, 2× Altersrente als Konkubinatspaar, usw.

Nachteile Konkubinat:

Per Gesetz nicht geschützt, kein Rentenanspruch, Patientengeheimnis muss geregelt sein.

Anerkennung

Verhältnis zum Vater rechtlich sichern.

Konkubinatsvertrag

Vertrag, mit dem sich nicht eheliche Beziehungen rechtlich absichern können.

Patientengeheimnis

Ärztliche Schweigepflicht, Infos nur an nächste Verwandte

Inventar

Gesamter Besitz, Vermögen und Schulden einer Person oder Firma bildet das Inventar.

Sorgerecht

Recht auf gemeinsames oder alleiniges Erziehen und Umsorgen des Kindes.

Vormundschaftsbehörde

Behörde für Kindes- und Elternrechte, Bereitstellung eines Vormunds bei fehlender elterlicher Sorge

Ehehindernis

Umstand, durch den Verlobte gehindert sind, eine Ehe abzuschliessen

Zähle alle Ehehindernisse auf!

Unmündigkeit, Geisteskrankheit, Entmündung, nahe Verwandtschaft, frühere Ehe nicht aufgelöst, Wartefrist nicht eingehalten, ungültige Ehe

Verlöbnis

Formfreier Vertrag, bestehend aus einem gegenseitigen Eheversprechen, kann aufgelöst werden

Vorbereitungsverfahren

Prüfung der Ehevoraussetzung und Einleitung des Verfahrens zur Eheschliessung.

Eheliche Wohnung

Räumlicher, gemeinsamer Mittelpunkt des Ehe- und Familienlebens

Ehe

Gesetzlich anerkannte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau.

Eingetragene Partnerschaft

Form des Zusammenlebens für gleichgeschlechtliche Paare mit Eintrag im Zivilstandsregister

Scheidung auf gemeinsames Begehren

Einvernehmliche Auflösung einer Ehe mit eingereichter Vereinbarung über die Scheidungsformen.

Scheidung auf Klage

Möglich, wenn ein Ehepartner sich Scheidung widersetzt, nach 2-jähriger Trennungszeit oder Unzumutbarkeit

Güterstand

Ordnung der vermögensrechtlichen Beziehungen von Ehegatten untereinander, davon gibt's drei verschiedene Formen

Gütertrennung

Ausserordentlicher Güterstand, es existiert kein gemeines Vermögen, jedem Ehegatten gehört sein ganzes Vermögen ganz allein

Gütergemeinschaft

Ausserordentlicher Güterstand, beide Ehegatten legen eigene Güter zusammen, gemeinsame Verwaltung

Errungenschaftsbeteiligung

Ordentlicher Güterstand (ohne Ehevertrag) umfasst die Errungenschaft und das Eigengut jedes Ehegatten

Öffentliche Beurkundung

Formgebundener Vertrag, welcher von einer urkundsberechtigten Person (Notar) auf gesetzliche Vorschriften überprüft wird.

Eigengut

Vermögen, das Ehegatte in eine Ehe mitbringt, insbesondere Ersparnisse, Erbschaft und pers. Sachen

Errungenschaft

Vermögenswerte, die ein Ehegatte während der Dauer des Güterstandes entgeltlich erwirbt, insbesondere Arbeitserwerb

Güterrechtliche Auseinandersetzung

Auflösung des Güterstandes (Zuteilung von Eigengut und Errungenschaft) nach Ehescheidung, Tod oder Ehevertrag

Gesetzliche Erben

Bestimmte Verwandte cemäss Stammessystem und der überlebende Ehegatte

Testament

Letztwillige Verfügung (Willenserklärung) des Erblassers über Verteilung seines Nachlasses.

Erbteilung

Aufteilung einer Erbschaft unter mehreren Erben

Pflichtteil

Teil des Erbanspruchs, den der Erblasser den gesetzlichen Erben nicht vorenthalten darf.

Freie Quote

Teil des Nachlasses, über den durch Testament oder Erbvertrag frei verfügt werden kann.

Enterbung

Erbberechtigter wird aufgrund schwerer Straftat gegen Erblasser oder wegen Verletzung familienrechtlicher Pflichten vom Erbe ausgeschlossen.

Lernen