Grundbegriffe Partnerschaft und Familie
Grundbegriffe Partnerschaft und Familie
Grundbegriffe Partnerschaft und Familie
Fichier Détails
Cartes-fiches | 37 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Culture générale |
Niveau | Apprentissage |
Crée / Actualisé | 07.06.2021 / 18.11.2021 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20210607_grundbegriffe_partnerschaft_und_familie
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Ethik
Das Nachdenken über bestehende Moralvorstellungen.
Moralvorstellung
Bestimmt das persönliche Verhalten aufgrund individueller und gesellschaftlicher Werte
Werte
Orientierungsmassstab, an welche Menschen ihr Handeln ausrichten.
Normen
Regeln, um Werte zu realisieren und durchzusetzten.
Dilemma
Zwickmühle mit mehreren möglichen Entscheidungen und unerwünschtem Resultat.
Konkubinat
Wohn-, Tisch- und Bettgemeinschaft oder auch "Ehe ohne Trauschein"
Vorteile Konkubinat:
Gründung und Auflösung einfach, Probezeit für Ehe, 2× Altersrente als Konkubinatspaar, usw.
Nachteile Konkubinat:
Per Gesetz nicht geschützt, kein Rentenanspruch, Patientengeheimnis muss geregelt sein.
Anerkennung
Verhältnis zum Vater rechtlich sichern.
Konkubinatsvertrag
Vertrag, mit dem sich nicht eheliche Beziehungen rechtlich absichern können.
Patientengeheimnis
Ärztliche Schweigepflicht, Infos nur an nächste Verwandte
Inventar
Gesamter Besitz, Vermögen und Schulden einer Person oder Firma bildet das Inventar.
Sorgerecht
Recht auf gemeinsames oder alleiniges Erziehen und Umsorgen des Kindes.
Vormundschaftsbehörde
Behörde für Kindes- und Elternrechte, Bereitstellung eines Vormunds bei fehlender elterlicher Sorge
Ehehindernis
Umstand, durch den Verlobte gehindert sind, eine Ehe abzuschliessen
Zähle alle Ehehindernisse auf!
Unmündigkeit, Geisteskrankheit, Entmündung, nahe Verwandtschaft, frühere Ehe nicht aufgelöst, Wartefrist nicht eingehalten, ungültige Ehe
Verlöbnis
Formfreier Vertrag, bestehend aus einem gegenseitigen Eheversprechen, kann aufgelöst werden
Vorbereitungsverfahren
Prüfung der Ehevoraussetzung und Einleitung des Verfahrens zur Eheschliessung.
Eheliche Wohnung
Räumlicher, gemeinsamer Mittelpunkt des Ehe- und Familienlebens
Ehe
Gesetzlich anerkannte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau.
Eingetragene Partnerschaft
Form des Zusammenlebens für gleichgeschlechtliche Paare mit Eintrag im Zivilstandsregister
Scheidung auf gemeinsames Begehren
Einvernehmliche Auflösung einer Ehe mit eingereichter Vereinbarung über die Scheidungsformen.
Scheidung auf Klage
Möglich, wenn ein Ehepartner sich Scheidung widersetzt, nach 2-jähriger Trennungszeit oder Unzumutbarkeit
Güterstand
Ordnung der vermögensrechtlichen Beziehungen von Ehegatten untereinander, davon gibt's drei verschiedene Formen
Gütertrennung
Ausserordentlicher Güterstand, es existiert kein gemeines Vermögen, jedem Ehegatten gehört sein ganzes Vermögen ganz allein
Gütergemeinschaft
Ausserordentlicher Güterstand, beide Ehegatten legen eigene Güter zusammen, gemeinsame Verwaltung
Errungenschaftsbeteiligung
Ordentlicher Güterstand (ohne Ehevertrag) umfasst die Errungenschaft und das Eigengut jedes Ehegatten
Öffentliche Beurkundung
Formgebundener Vertrag, welcher von einer urkundsberechtigten Person (Notar) auf gesetzliche Vorschriften überprüft wird.
Eigengut
Vermögen, das Ehegatte in eine Ehe mitbringt, insbesondere Ersparnisse, Erbschaft und pers. Sachen
Errungenschaft
Vermögenswerte, die ein Ehegatte während der Dauer des Güterstandes entgeltlich erwirbt, insbesondere Arbeitserwerb
Güterrechtliche Auseinandersetzung
Auflösung des Güterstandes (Zuteilung von Eigengut und Errungenschaft) nach Ehescheidung, Tod oder Ehevertrag
Gesetzliche Erben
Bestimmte Verwandte cemäss Stammessystem und der überlebende Ehegatte
Testament
Letztwillige Verfügung (Willenserklärung) des Erblassers über Verteilung seines Nachlasses.
Erbteilung
Aufteilung einer Erbschaft unter mehreren Erben
Pflichtteil
Teil des Erbanspruchs, den der Erblasser den gesetzlichen Erben nicht vorenthalten darf.
Freie Quote
Teil des Nachlasses, über den durch Testament oder Erbvertrag frei verfügt werden kann.
Enterbung
Erbberechtigter wird aufgrund schwerer Straftat gegen Erblasser oder wegen Verletzung familienrechtlicher Pflichten vom Erbe ausgeschlossen.