Kaufvertrag
Milena Heiniger
Milena Heiniger
Set of flashcards Details
Flashcards | 19 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | Vocational School |
Created / Updated | 30.04.2021 / 24.10.2024 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20210430_kaufvertrag
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Unterschied Speziesware & Gattungsware (Fahrniskauf)
Speziesware:
- Einzelstück
- Nicht austauschbar
- z.B. Original-Gemälde
Gattungsware:
- In grosser Menge vorhanden
- Austausch- / Ersetzbar
- z.B. Nahrungsmittel, Zeitschriften
Nutzen und Gefahr
Art. 185 OR
- Gefahr: Risiko, wenn der Sache durch Zufall einen Schaden widerfährt, z.B Diebstahl
- Nutzen: Recht auf Erträge, die die Sache abwirft
Übergang:
Speziesware: Vertragsabschluss
Gattungsware:
Platzkauf (Ware wird abgeholt): Klare Übertragung an den Käufer
Distanzkauf: Beim Versand
Erfüllungsort
- Art. 74 OR
- Wer einen anderen Erfüllungsort haben will, muss nach Art. 189 OR die Transportkosten bezahlen.
Grundstückkauf
- Öffentliche Beurkundung nach Art. 216 Abs. 1 OR
- Eigentumsübertragung nach Vertragsbeurkundung mit Eintrag ins Grundbuch (Art. 656 Abs 1. ZGB)
Verzug
Verzug:
- Art. 214 OR
- 30 Tage Zahlungsfrist
- Zug um Zug (Beide Vertragsparteien verpflichten sich die Leistung gleichzeitig zu erfüllen) -> wenn der Käufer die Ware bei Erhalt nicht bezahlt
- Zug um Zug & Vorauszahlungsgeschäften kann der Verkäufer sofort vom Vertrag zurücktreten (Art. 214 Abs. 1 und 2 OR) -> z.B. Einkauf in der Migros ohne Portmonnaie.
Annahmeverzug (Wenn der Verkäufer die Ware liefert, der Käufer diese aber nicht annimmt):
- Art 91 und 92 OR
Leistungsverzug des Verkäufers:
- Art 190 und 102 ff. OR beim gewöhnlichen kaufmännischen Verkehr
- Verzicht auf Leistung + Schadenersatz / Klage auf Leistung
Sachmangel
1. Ankunft der Ware
2. Prüfung der Ware & Reklamation & Aufbewahrung (Art. 201 Abs. 1 OR)
3. Mängel sofort rügen (Art. 201 Abs 2. OR)
4. Ware zurückgeben (Wandelung) / Rabatt geben lassen (Minderung) (Art. 205 Abs. 1 OR) / Bei Gattungswaren kann eine Ersatzleistung beansprucht werden gem. Art. 206 Abs. OR)
Konsumkreditgesetz (KKG)
- CHF 500 - 80'000.-
- Betrag ü. 3'000 muss der IKO gemeldet werden, damit sicher der Schuldner nicht bei mehreren Kreditgeber verschulden kann (Art. 23 ff. KKG)
- Qualifizierte Schriftlichkeit
- Leasingverträge bei vorzeitiger Auflösung
- Jahreszins 10-15% da der Kredit ohne Sicherheit gewährleistet wird, (Art. 14 KKG)
- Kreditfähigkeitsprüfung
- Laufeit 3 Jahre
- Rücktrittsrecht innert. 14 Tagen nach Vertragserhalt (Art. 16. Abs 1. KKG)
Schuldenverzug
Mahngeschäft
- Kein Erfüllungszeitpunkt
- Der Schuldner muss leisten, sobald es der Käufer verlangt
Spezialgeschäft
- Einzelhandelbetrieb der nur 1 Sortiment anbietet
Verfalltagsgeschäft
- klarer Erfüllungstermin -> z.B. Mietzinsen
- kann BIS zu diesem Termin geleistet werden.
Kaufmännischer Verkehr
- die Ware wird weiterverkauft
Fixgeschäft
- vereinbarter Termin -> nach diesem Termin, wird die Ware nicht mehr benötigt. z.B. Hochzeitstorte
- muss genau an diesem Tag geliefert werden
Voraussetzungen für den Kauf
Gegenseitige Willensäusserung (ausdrücklich oder stillschweigend)
Rücktrittsmöglichkeit
Verzichtserklärung nur möglich, vor dem Antrag also bevor die Bestellung antrifft.
Handlungsfähigkeiten
Handlungsfähigkeit
- 18 und urteilsfähig
Beschränkte Handlungsfähigkeit
- uterilsfähig aber unter 18
HandlungsUNfähigkeit
- nicht urteilsfähig
- z.B 2 Jahre alt, behindert
Geschäfte
Mahngeschäft
- Kein Erfüllungszeitpunkt
- Schuldner muss leisten, sobald es der Käufer verlangt
Spezialgeschäft
- Einzelhandelbetrieb der nur auf 1 Sortiment spezialisiert ist.
Verfalltagsgeschäft
- klarer Erfüllungszeitpunkt
- Kann bis zu diesem Zeitpunkt geliefert werden
- z.B Mietzinsen
Kaufmännischer Verkehr
- Man verkauft die Ware weiter
- Fixgeschäft
- vereinbarter Termin, nach diesem Zeitpunkt braucht man die Ware nicht mehr
- z.B Hochzeitstorte
- muss genau an diesem Tag geliefert werden
Verbindlich & unverbindlich
verbindlich
- fast jedes Angebot ist verbindlich
- Schaufenster, Präsentation mit Preisangabe
- Telefongespräch
unverbindlich
- Prospekt
- Inserat
- Katalog sofern steht
- Preislisten
wesentlicher & unwesentlicher Irrtum
Wesentlicher Irrtum
- etwas das offensichtlich falsch ist
- z.B ist das neu Iphone mit 140 anstatt 1400 angeschrieben
Unwesentlicher Irrtum
- etwas, das der Kunde nicht feststellen kann
- Kleidungsstück, das mit 500 anstatt 600,- angeschrieben ist.
Mängelrüge
Ersatzlieferung: Andere Ware also Umtausch
Ersatzminderung: Preissenkung
Wandelung: Auflösung des Vertrages
Widerrufsrecht
- 14 Tage
- Mündliche Bestellung: Keine Absage möglich
- Brier: Telefonische Absage möglich
Verjährungsfristen
- max 10 Jahre
- Busse 1 Jahr
- Versicherung 2 Jahre
- Arzt, Lohn, Detailhandel und Mietzins 5 Jahre
Hol, Bring und Schickschulden
Holschuld
- Man muss die Ware holen
Bringschuld
- Man muss das Geld bringen
Schickschuld
- Man muss die Ware nach Hause schicken
Priavates und Öffentliches Recht
Privat
- Rechte zwischen Privatpersonen also normale Bürger
- Zwischen 2 natürliche / juristische Personen
- OR / ZGB
Öffentliche Recht
- umfasst die Rechte zwischen Bürger und Staat
- Strafrecht, Prozessrecht, Steuerrecht
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