Medienrecht
Medienverfassungsrecht 1 und 2
Medienverfassungsrecht 1 und 2
Set of flashcards Details
Flashcards | 55 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 22.02.2021 / 22.02.2021 |
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Was gilt als Massenkommunikation?
Massenkommunikation: Einsatz von technischen Mitteln, um Inhalte über eine „Plattform“ an einen offenen Empfängerkreis zu übermitteln
Was umfasst das Medienverfassungsrecht?
alle normativen Vorgaben des Grundgesetzes, die an den Prozess der Erzeugung oder Verbreitung von Inhalten an Empfänger betreffen.
zweck des Medienverfassungsrecht
Medienmacht und öffentlichen Diskurs so zu ordnen, dass der demokratische Rechtsstaat kontrolliert wird und funktionieren kann
Merkmale Soziale Systeme
Soziale Systeme sind durch ihren je spezifischen Code operativ geschlossenaber auf der Ebene ihrer Programme kognitiv offen–d.h. sie können wahrnehmen, dass etwas in ihrer Umwelt geschieht:
Rechtstrennung zwischen?
RechtsposiƟvisƟsche Trennung zwischen
a) subjektivenMedien-/Kommunikationsgrundrechten (abwehrrechtliche Dimension) bei Persönlichkeitsrecht, Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit sowie Informationsfreiheit und
b) institutionellen Vorgaben (Pressefreiheit, Rundfunkfreiheit, Filmfreiheit und Telemedien), die entsprechend den objektiv-rechtlichvermittelten Funktionen dieser Grundrechte gerecht werden müssen.
Wie erkennt man Wahrheit oder Unwahrheit?
sind Ergebnis einesnach gewissen wissenschaftlichen oder beruflichen Standards methodologischnachvollziehbaren Prozesses, der selbst wiederum vom Schutzbereich der Meinungs-und Wissenschaftsfreiheit i.S.d. Art. 5 GG oder gar vom Schutzbereich der Religionsfreiheit des Art. 4 GG oder des Allgemeinen Persönlichkeitsrecht i.S.d. Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG umfasst ist.
Unwahrsind Lügenund allgemeinkundige unwahre Tatsachenbehauptungen
Wie sieht die Rechtslage aus wenn man wahre Tatsachen über jemanden veröffentlicht?
Verbreitung wahrer Tatsachen grundsätzlich hinzunehmen. Allerdings Zusatzregel bei Internet: Recht auf Vergessen:Bei der Entscheidung über einen Schutzanspruch kommt derZeitunter denKommunikationsbedingungen des Internets ein spezifisches Gewicht zu. DieRechtsordnung muss davor schützen, dass sich eine Person frühere Positionen,Äußerungen und Handlungen unbegrenzt vor der Öffentlichkeit vorhalten lassenmuss.ErstdieErmöglichungeinesZurücktretensvergangenerSachverhalteeröffnetdenEinzelnendie Chance zum Neubeginn in Freiheit.Zur Zeitlichkeit der Freiheit gehört dieMöglichkeitdesVergessens.“
Wozwischen muss man abwägen bei der Bildberichterstattung?
Zwischen Pressefreiheit(Art.5) und Persönlichkeitsrecht (Art.2)
Beurteilung Zulassung Bildberichterstattung unter Berücksichtigung von?
Bezug zum Zeitgeschehen (§23 I Nr. 1 KunstUrhG)
Abwägung mitPersönlichkeitsschutz
Betroffenheit des Abgebildeten
--> Falls keine Einwilligung vorliegt
Was betrifft der Begriff "Zeitgeschehen"?
BGH NJW 2018, 1820 Rn. 12:„Der BegriffdesZeitgeschehensdarfnichtzueng verstanden werden.ImHinblick auf den Informationsbedarf der Öffentlichkeit umfasst er nichtnur Vorgänge von historisch-politischer Bedeutung, sondern ganzallgemein das Geschehen der Zeit, alsoalle Fragen von allgemeinemgesellschaftlichem Interesse. Er wird mithin vom Interesse derÖffentlichkeitbestimmt.“
Bildberichterstattung Persönlichkeitsschutz
DerInformationsgehalt einer Bildberichterstattungist imGesamtkontext, inden das Personenbildnis gestellt ist, zu ermitteln, insbesondere unterBerücksichtigung der zugehörigen Textberichterstattung. Daneben sind für dieGewichtung der Belange des Persönlichkeitsschutzes der Anlass derBerichterstattung und die Umstände in die Beurteilung mit einzubeziehen,unter denen die Aufnahme entstanden ist. Auch ist bedeutsam,in welcherSituationderBetroffeneerfasstundwieerdargestelltwird.
Unterschied Bildberichterstattung zwischen öffentlichen und privaten Personen?
Öffentliche Personen: Politiker und sonstige Personen des Öffentlichen Lebens, am wenigsten Schutz gegenüber Privatpersonen aufgrund gesteigertem Interesse der Öffentlichkeit
Besonderer Schutz der vermögensrechtlichen Bestandteile des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts erforderlich?
1) Dafür spricht:•Vereinnahmung für fremde Werbezwecke stets ein Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht•Jeder hat das Recht über sein Bild und die Verbreitung seiner Bilder zu entscheiden•Vermögensrechtliche Bestandteile von besonderer Bedeutung für „Prominente“•Verwendung dient Beeinflussung des Verbraucherverhaltens
Was ist die Folge einer Einwilligung zur Wort oder Bildberichterstattung?
Der Schutz der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme entfälltnämlich, soweit sich jemand selbst damit einverstanden zeigt, dassbestimmte, gewöhnlich als privat geltende Angelegenheiten öffentlichgemacht werden; die Erwartung, dass die Öffentlichkeit dieAngelegenheiten oder Verhaltensweisen in einem Bereich mitRückzugsfunktion nur begrenzt oder nicht zur Kenntnis nimmt, musssituationsübergreifend und konsistent zum Ausdruck gebracht werden
Recht auf informationelle Selbstbestimmung
:Jedermann hat das Recht als Ausdruck seiner Würde als frei denkendes und handelndes Individuum selbst entscheiden zu können, welche persönliche Daten wem, wann und wie zugänglich sein sollen
Was beinhaltet der Schutzbereich des Persönlichkeitsrechts?
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- Unterscheidung Intim-,Privat-, Sozialsphäre
- Recht auf Selbstbestimmung in existenziellen Lebenslagen --> Recht am eigenen Bild, selbst über Tod entscheiden
Was ist die Persönlichkeitskerntheorie?
will den Schutzbereich des Art.2GG auf das beschränken was für die Entfaltung der Persönlichkeit wesensnotwendig und konstituierend ist
Persönlichkeitskerntheorie ja oder nein?
Ist abzulehnen, da unklar ist worin der Persönlichkeitskern im Einzelfall besteht. Nicht umfasst vom Schutzbereich in Art.2 sind dann Möglichkeiten de reinen Freizeitbereichs, wie Reiten im Wald oder schnelles Autofahren
Schranken von Artikel 2 GG
Verfassungsmäßige Ordnung
Rechte anderer
Sittengesetz
Schutzbereich Allgemeines Persönlichkeitsrecht Art. 2
Selbstbestimmung, Selbstbewahrung, Selbstdarstellung,
Recht auf Selbstdarstellung :
Recht am eigenen Bild, Schutz der persönlichen Ehre, Nennung des eigenen Namens in der Öffentlichkeit
Recht auf Selbstbestimmung:
Jeder darf seine Identität selbst bestimmen, ungehinderte Wahl sexuelle Orientierung, Recht auf Resozialisierung eines Strafgefangenen
Recht auf Selbstbewahrung:
Recht des Einzelnen, sich zurückzuziehen, abzuschirmen und für sich alein zu sein.
- Privatheit Sexualsphäre
- Recht auf sexuelle Selbstbestimmung
Vertrauglichkeit Tagebuch und ärztliche Aufzeichnungen
Familiärer Umgang
Recht auf informationelle Selbstbestmmung
Schranken-Schrank des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts Art. 2
Sphärentheorie:
Intimsphäre: Eingriff kann nicht gerechtfertigt werden
Privatsphäre: Verhältnismäßigkeitsprüfung streng
Sozialsphäre: Verhältnismäßigkeitsprüfung normal
Schutzbereich Körperliche Unversehrtheit Artikel 2 GG
Schutz der menschlichen Gesundheit im biologisch-physischen Sinn
Schutz der menschlichen Gesundheit im geistig-seelischen Sinn
Schranken der körperlichen Unversehrtheit Artikel 2 GG
Einfacher Gesetzesvorbehalt
Wesentlichkeitstheorie des BverfG: Erforderlich für die Eingriffe ist ein formelles Parlamentsgesetz
Schranken-Schranken der körperlichen Unversehrtheit
Art. 104 GG, keine Rechtfertigung einer körperlichen oder seelischen Misshandlung Gefangener
Schutzbereich Religionsfreiheit Artikel 4
Einheitliches Grundrecht der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit
Schranken der Religionsfreiheit
Schrankenlos --> einfache Gesetze nicht möglich als Schranke
Verfassungsimmanente Schranken: Kollidierendes Verfassungsrecht (= Grundrechte Dritter)
Vorbehalt des Gesetzes: Gesetzliche Grundlage erforderlich
Meinungs-Informations-Presse und Rundfunkfreiheit Artikel 5 Schutzbereich
Umfasst die die Meinungs-, Informations-,Presse-, Rundfunk-, und Filmfeiheit.
Meinungsfreiheit: Jede Form von Meinungskundgabe ist geschützt.Nicht geschützt sind bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen.
Was ist der Unterschied zwischen vertraglichem und deliktischem Schadensersatzanspruch?
vertraglicher Schadensersatzanspruch: Schuldverhältnis, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, kausaler Schaden
deliktischer Schadensersatzanspruch: Rechtsgutsverletzung, Verletzungshandlung, haftungsbegründende Kausalität, Rechtswidrigkeit, Schuld, haftungsausfüllende Kausalität
Voraussetzung für Schadensersatzanspruch bei Namensrecht
ein anderer verwendet unbefugt denselben (oder einen verwechslungsfähigen) Namen und dadurch werden schutzwürdige Interessen des Namensträgers beeinträchtigt
Namensanmaßung (§12 S.1 Alt. 2 BGB)Läge hier vor, wenn•ein Nichtberechtigterein fremdesKennzeichenals Domain-Namen verwendet, also unbefugt den gleichen Namen gebraucht und•dadurch eine Zuordnungsverwirrung ausgelöst wird, die schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt
Lösung Schadensersatzanspruch Namensrecht:
Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung (Satz 1)•Klage auf Unterlassung bei weiteren zu besorgenden Beeinträchtigungen (Satz 2)
Prioritätsprinzip:
Interesse an der uneingeschränkten Verwendung seines Namens tritt wohl zurück gegenüber dem Interesse des Gleichnamigen, eine Verwechslung der beiden Namensträger zu vermeiden.
Bei mehreren Personen als berechtigten Namensträgern für einen Domain-Namen, gilt grundsätzlich das Prinzip der Priorität•Grds. Prioritätsprinzip auch bei Inhaber eines relativ stärkeren Rechts
Aber: Ausnahmewegen stark unterschiedlichem Interesse der Parteien
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