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Medienrecht

Medienverfassungsrecht 1 und 2

Medienverfassungsrecht 1 und 2


Kartei Details

Karten 55
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 22.02.2021 / 22.02.2021
Lizenzierung Keine Angabe
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Was beinhaltet der Schutzbereich des Persönlichkeitsrechts?

- Recht auf informationelle Selbstbestimmung

- Unterscheidung Intim-,Privat-, Sozialsphäre

- Recht auf Selbstbestimmung in existenziellen Lebenslagen --> Recht am eigenen Bild, selbst über Tod entscheiden

 

Was ist die Persönlichkeitskerntheorie?

will den Schutzbereich des Art.2GG auf das beschränken was für die Entfaltung der Persönlichkeit wesensnotwendig und konstituierend ist

Persönlichkeitskerntheorie ja oder nein?

Ist abzulehnen, da unklar ist worin der Persönlichkeitskern im Einzelfall besteht. Nicht umfasst vom Schutzbereich in Art.2 sind dann Möglichkeiten de reinen Freizeitbereichs, wie Reiten im Wald oder schnelles Autofahren

Schranken von Artikel 2 GG

Verfassungsmäßige Ordnung

Rechte anderer

Sittengesetz

Schutzbereich Allgemeines Persönlichkeitsrecht Art. 2

 

Selbstbestimmung, Selbstbewahrung, Selbstdarstellung,

 

Recht auf Selbstdarstellung :

Recht am eigenen Bild, Schutz der persönlichen Ehre, Nennung des eigenen Namens in der Öffentlichkeit

Recht auf Selbstbestimmung:

Jeder darf seine Identität selbst bestimmen, ungehinderte Wahl sexuelle Orientierung, Recht auf Resozialisierung eines Strafgefangenen

 

Recht auf Selbstbewahrung:

Recht des Einzelnen, sich zurückzuziehen, abzuschirmen und für sich alein zu sein.

- Privatheit Sexualsphäre

- Recht auf sexuelle Selbstbestimmung

Vertrauglichkeit Tagebuch und ärztliche Aufzeichnungen

Familiärer Umgang

Recht auf informationelle Selbstbestmmung

 

Schranken-Schrank des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts Art. 2

Sphärentheorie:

Intimsphäre: Eingriff kann nicht gerechtfertigt werden

Privatsphäre: Verhältnismäßigkeitsprüfung streng

Sozialsphäre: Verhältnismäßigkeitsprüfung normal

Schutzbereich Körperliche Unversehrtheit Artikel 2 GG

Schutz der menschlichen Gesundheit im biologisch-physischen Sinn

Schutz der menschlichen Gesundheit im geistig-seelischen Sinn

Schranken der körperlichen Unversehrtheit Artikel 2 GG

Einfacher Gesetzesvorbehalt

Wesentlichkeitstheorie des BverfG: Erforderlich für die Eingriffe ist ein formelles Parlamentsgesetz