Stb ESt
abgabenrecht 1
abgabenrecht 1
Kartei Details
Karten | 102 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 06.02.2021 / 07.02.2021 |
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Überführung wg von einem betrieb in anderen desselben steuerpflichtigen
hier geht man davon aus dass sich bei abnutzbarem av der teilwert mit den ak deckt - rz 5926
Gewiöökürtrs, notwendiges bv, gemischt genutzte wg - differenzierung gebäude bzw gub der grds behandlung folgt
erg
Unentgeltlicher Erwerb Wirtschaftsgüter aus betrieblichen Gründen: ZB Sepp erhält von Großhändler Warenbonus für 50 Bücher. Wie damit steuerlich umzugehen wenn danach verkauft wird zB?
Ansatz mit fremdüblichen AK. Gleichzeitig liegt eine BEtriebseinnahme in dieser Höhe vor! Also Buchung:
Handelwaren/Erlöskto
Bei abnutzbarem wg wurde twa vorgenommen. wie wiekt sich das auf die afa aus?
im jahr twa keine afa/ dann neue verteilung über rest nd
Berichtigung nd in bp.
wenn mit entsprechender soegfalt ermittelt zb afa tabelle dann nur kübftige nd anpassen sonst wurzelberichtigung mit zuschlag
afa satz bei gebäude gemischte nurzung betriebs, wohnzwecke vuv, privat etc
immer aufteilen
Was sind Verbindlichkeitsrückstellungen? Welche Voraussetzungen bestehen für deren Bildung? Wäre eine Rückstellung für behördlich vorgeschriebene Brandmeldeanlage zulässig?
Was sind Dorhverlustrückstellungen?
ZB Garantie, Prozesskosten., Urlaun, StB Kosten
Verbindlichkeitrst Voraussetzungen:
- Drittverpflichtun g(zB Vertrag, wirtschaftlich - zB nicht einklagbare Kulanzfälle, öffentlich rechtlich. --> daher keine Aufwandsrückstellung zB unterlassen Instanhaltung
- Verursachung für Verpflichtung muss im Abschlussjahr eingetreten sein.
- Keine Pauschale Rückstellung
- Nur für verlorenen Aufwand - nicht für aktivierungspflichtigen Aufwand wie zB Brandmeldeanlage
Für welche Abfertigungen werden Abfertigungsrückstellungen gebildet?
Was ist der Unterschied zwischen TeilÜbbertritt, Voll-Übertritt und Abfertigung alt?
In welcher Höhe darf sie gebildet werden?
Nur Abfertigung ALT . - Neuregelung für ab 2003 g4eschlossene Dienstverträge (BV-Kasse). Achung bei steuerfreie AUflösung in 2002 oder 2003 keine Neubildung mehr möglich und Fünftelung der Auszahlung
- Abfertigung alt: Kein Umstieg auf neues Abfertigungssystem ist erfolgt
- Teilübertritt (Abf alt+neu): Übertritt ab gewissem Stichtag. Bisherige ABf alt bleibt 2002 eingefroren bestehen und wird weitergeführt (Erhöhung nur durch GEhaltssteigerungen oder Vollendung des 50. Lebensjahres).
- Vollübertritt: Rückwirkender Umstieg auf Abf Neu. Arbeitgeber zahl Beitrag an Vorsorgekasse - Aufwand ist zu Fünftel (und RSt gleichzeitig aufzulösen)