Fragen Zentrale Begriffe des Privatrechts
ZHAW, Wirtschaftsrecht, 1. Semester
ZHAW, Wirtschaftsrecht, 1. Semester
Kartei Details
Karten | 19 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 11.01.2021 / 13.01.2021 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Worin liegt der Unterschied zwischen absoluten und relativen Rechten?
Absolute Rechte richten sich gegen jedermann; relative Rechte richten sich gegen eine bestimmte Person.
Nennen Sie die drei wichtigsten Entstehungsgründe für relative Rechte
Vertrag, unerlaubte Handlung, ungerechtfertigte Bereicherung
Durch welche Merkmale wird ein dingliches Recht umschrieben?
Ein dingliches Recht ist ein subjektives Recht; es gehört zu den absoluten Rechten und begründet ein Herrschaftsrecht über eine Sache
Was sind Immaterialgüterrechte? Nennen Sie zwei Beispiele
Immaterialgüterrechte gewähren Rechte an immateriellen Gütern, d.h. an Gütern, die keine körperliche Existenz aufweisen. Beispiele sind: Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, Designrecht
Nennen Sie mindestens drei Aspekte, welche in den Schutzbereich des Persönlichkeitsrechts von Art. 28 ZGB fallen
Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit; sexuelle Freiheit; Bewegungsfreiheit; Privatsphäre; Ehre; Recht am eigenen Bild
Welche Arten von Rechtssubjekten gibt es?
Natürliche Personen (Menschen) und juristische Personen (Körperschaften/Stiftung)
Wann beginnt und wann endet die Rechtsfähigkeit bei den natürlichen Personen?
Gemäss Art. 31 Abs. 1 ZGB beginnt die Rechtsfähigkeit grundsätzlich mit der vollendeten Geburt und endet mit dem Tod (irreversibler Hirntod)
Kann die Rechtsfähigkeit der juristischen Person mit derjenigen der natürlichen gleichgesetzt werden?
Grundsätzlich ist eine juristische Person gemäss Art. 53 ZGB rechtsfähig. Die Rechtsfähigkeit von juristischen Personen ist jedoch gegenüber derjenigen von natürlichen Personen im Um- fange nach beschränkter. So kann eine juristische Person etwa die folgenden Rechte nicht haben: Ehe- und Verwandtschaftsrechte; gewisse Persönlichkeitsrechte (z.B. körperliche Integrität); Urheberin eines geistigen Werkes sein; als Erblasserin testamentarisch verfügen; ein vormundschaftliches Amt einnehmen.