Werkvertrag
ZHAW, Wirtschaftsrecht, 1. Semester
ZHAW, Wirtschaftsrecht, 1. Semester
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Kartei Details
Karten | 16 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 08.01.2021 / 15.08.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
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Dienstleistungsverträge
Dienstleistungsverträge:
- Werkvertrag: Bewirken eines Arbeitserfolgs (Art. 363-379 OR)
- Auftrag: Tätigwerden im Interesse des Auftraggebers (Art. 394-406 OR)
- Arbeitsvertrag: Tätigwerden, eingegliedert in Arbeitsorganisation (Art. 319-362)
Vertragsausschluss: Konsens über wesentliche Vertragspunkte (Art. 1 OR)
Vertragsausschluss, Konsens über wesentliche Vertragspunkte:
- Herstellung eines Werks:
- Werk=Arbeitserfolg, der nach objektiven Kriterien überprüfbar ist
- körperliche Werke
- unkörperliche Werke
- Vergütung:
- Vereinbarung der Entgeltlichkeit genügt (Art. 374 OR)
- Bestimmung der Vergütung (Art. 372 ff. OR)
Abgrenzung: Werkvertrag - andere Verträge
Abgrenzung:
- Werkvertrag:
- Arbeitserfolg wird geschuldet (bei Auftrag und Arbeitsvertrag nicht)
- keine Subordination (bei Arbeitsvertrag schon)
- Unentgeltlichkeit ist nicht möglich (bei Auftrag schon)
Vertrag über eine erst herzustellende Sache
Vertrag über eine erst herzustellende Sache:
- Werkvertrag: individuell für den Besteller herzustellende Sache
- Kaufvertrag: serienmässig hergestellte Produkte
Kauf mit Montagepflicht
Kauf mit Montagepflicht:
- Werkvertrag: Montagearbeiten sind Hauptsache
- Kaufvertrag: Montagearbeiten sind Nebensache
- gemischter Innominatkontrakt: umfangreiche Montagearbeiten
Architektenvertrag
Architektenvertrag:
- Gesamtvertrag = gemischter Vertrag:
- Werkvertrag: Erstellen von Plänen, Bauprojekten, Kostenvoranschlägen (Planungsvertrag)
- Auftrag: Leitung und Überwachung der Bauausführung (Bauleitungsvertrag)
Pflichten der Parteien
Pflichten der Parteien:
Unternehmer:
- Hauptpflichten:
- vertragsgemässe Herstellung (Art. 363 Abs. 1 OR)
- rechtzeitige Ablieferung:
- Ablieferung setzt Vollendung des Werkes voraus, aber nicht Mängelfreiheit
- Abnahme ≠ Genehmigung
- persönliche Ausführung (Art. 364 Abs. 2 OR)
- in Abweichung von Art. 68 OR
- Ausnahmen: abweichende Vereinbarung; Natur des Geschäfts
- Nebenpflichten:
- Sorgfaltspflicht (Art. 364 Abs. 1 OR)
- objektiv gebotene Sorgfalt; anerkannte Regeln der Technik
- Treuepflicht
- Sorgfaltspflicht (Art. 364 Abs. 1 OR)
Werkbesteller:
- Hauptpflichten:
- Zahlung des Werklohns (Art. 363 Abs. 1 OR)
- Preis nicht bestimmt: effektiver Aufwand (Art. 374 OR)
- Preis ungefähr bestimmt: effektiver Aufwand; Ausnahme bei unverhältnismässiger Überschreitung des Kostenansatzes (Art. 375 OR)
- Pauschalpreis: Aufwand nicht massgebend (Art. 373 OR); Ausnahme: ausserordentliche Umstände (Art. 373 Abs. 2 OR)
- Zahlung des Werklohns (Art. 363 Abs. 1 OR)
Vorliegen eines Werkmangels (Art. 368 OR)
- Vorliegen eines Werkmangels (positive Voraussetzung, Art. 368 OR):
- Werkmangel:
- Abweichung von vertraglich vereinbarter Beschaffenheit
- mangels ausdrücklicher Vereinbarung: nach Verkehrsauffassung mangelhaft
- Werkmangel: