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Sach- und Vermögensversicherungen Teil A

Teil A

Teil A


Kartei Details

Karten 37
Lernende 12
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 06.08.2020 / 12.06.2022
Lizenzierung Keine Angabe
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In welche zwei Begriffe teilt man Sachen ein?

bewegliche Sachen (Mobilien wie Auto, Schmuck, Kleider)

 

unbewegliche Sachen (Immobilien wie Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen)

Was sind die vier versicherbaren Grundgefahren beim Sach- und Vermögensversicherungen?

Feuer

Wasser

Diebstahl

Glasbruch

In den meisten Fällen werden die vier Grundgefahren in einem Versicherungsprodukt zusammengestellt

Womit muss Feuer gemäss VAG gemeinsam versichert werden?

Elementarschäden

Was sind die funf Feuergefahren?

  1. Brand
  2. Plötzliche Rauchentwicklung
  3. Blitzschlag
  4. Explosion
  5. Abstürzende/Notlandende Luft-Raumfahrtteile oder Teile davon

Wird aus Nutzfeuer oder Schadenfeuer versichert? Wieso?

Nur Schadenfeuer, da dies ohne bestimmungsgemässen Brandherd entstanden ist und sich aus eigener Kraft ausbreitet und fortentwickelt. 

Nutzfeuer ist zum Beispiel Chminee oder Kerze

Ein Nutzfeuer wird jedoch zum Schadenfeuer wenn Gegenstände ausserhalb des bestimmungsgemässen Brandherds Feuer fangen. z.B Von Kerze geht es auf Vorhänge über.

Was bedeuted plötzliche Rauchentwicklung?

Schäden an Wänden oder anderen Sachen von einem Brand. Nicht etwa Rauchabsonderung an Wand wenn Cheminee in der Wohnung genutzt wird

Was sind die neun Elementargefahren?

  1. Hochwasser
  2. Überschwemmungen
  3. Sturm
  4. Hagel
  5. Lawine
  6. Schneedruck
  7. Felssturz
  8. Steinschlag
  9. Erdrutsch

Wie unterscheidet man die Gefar Diebstahl? (3 Unterteilungen)

Eibruchdiebstahl:
Die Entwendung von Sachen durch gewaltsames Eindringen in Gebäude, Räume oder Behältnisse (Safe). Das gewaltsame Eindringen muss durch Zeugen oder Spuren nachgewiesen werden

 

Beraubung:
Wegnahme von Sachen mit Gewalt oder Androhung von Gewalt gegen die Person. Auch hier muss es nachgewiesen werden 

Einfacher Diebstahl:
Die Entwendung einer Sache ohne Gewaltanwendung. Auch hier nachgewiesen werden