HFAO Teil IV - Handlungsfeld 2
Die Handwerkerfibel - "Berufs- und Arbeitspädagogik"
Die Handwerkerfibel - "Berufs- und Arbeitspädagogik"
Kartei Details
Karten | 60 |
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Lernende | 11 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Pädagogik |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 11.06.2020 / 09.12.2020 |
Weblink |
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Ihr Lehrling möchte gern einen Teil seiner Berufsausbildung im Ausland verbringen. Welche Aussage trifft hierfür zu? (Frage 15, S.177)
Der Inhaber eines Handwerksbetriebes beabsichtigt zum nächsten September einen Lehrling einzustellen. Dabei setzt er sich mit den Vorschriften auseinander, die für den Abschluss des Ausbildungsvertrages gelten. Soweit sich aus seinem Wesen und Zweck und aus dem Berufsbildungsgesetz nichts anderes ergibt, sind auf den Berufsausbildungsvertrag die (Frage 14, S.150)
Der Inhaber eines Handwerksbetriebes beabsichtigt zum ersten Mal einen Lehrling einzustellen. Dabei setzt er sich mit den geltenden Vorschriften, insbesondere der Ausbildungsordnung, auseinander. Was sind deren wesentliche Bestandteile? (Frage 13, S.107)
Der Inhaber eines Handwerksbetriebes setzt sich intensiv mit den Möglichkeiten auseinander, für zwei Ausbildungsstellen, die er für das anstehende neue Ausbildungsjahr zur Verfügung stellen möchte, die geeigneten Bewerber zu finden. Er formuliert dazu die persönlichen Voraussetzungen, die er von einem Lehrling erwartet. Diese bezeichnet man als (Frage 12, S.143)
Ein Ausbilder in einem Betrieb führt mit einem Bewerber und dessen Eltern ein Vorstellungsgespräch, das zum Abschluss des Berufsausbildungsvertrages führt. Bei der Besprechung verschiedener Punkte des Ausbildungsvertrages stellt sich heraus, dass der Lehrstellenbewerber und dessen Eltern an einer möglichst kurzen Dauer der Probezeit des Berufsausbildungsvertrages interessiert sind. Daher ist zu klären, wie lange die Probezeit mindestens dauern muss. Welche Aussage trifft zu? Die Probezeit dauert mindestens (Frage 11, S.113)
Ein Ausbilder führt mit einem minderjährigen Lehrstellenbewerber und dessen Eltern ein Gespräch über den Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages mit einer gemäss Ausbildungsordnung auf 3 Jahre festgelegten Ausbildungszeit in einem Handwerksberuf. Der Lehrling will zwölf Monate der vorgesehenen Gesamtausbildungszeit in einem dem Ausbildungsziel dienenden Auslandsaufenthalt verbringen. Ist die gewünschte Dauer der Ausbildung im Ausland nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes möglich? (Frage 10, S.177)
Der Inhaber eines Handwerksbetriebes bildet einen Jungendlichen unter 18 Jahren aus, dessen Zwischenprüfung bevorsteht. Von der Handwerkskammer erhält er eine Mitteilung, dass die Eintragung in die Lehrlingsrolle gelöscht wird, wenn eine bestimmte Unterlage nicht spätestens am Tag der Anmeldung zur Zwischenprüfung zur Einsicht vorgelegt wird. Um welche Unterlage handelt es sich? (Frage 9, S.42)
Sie haben als Inhaber eines Handwerksbetriebes mit einem Lehrstellenbewerber einen Berufsausbildungsvertrag in Schriftform, wie gesetzlich vorgeschrieben, abgeschlossen. Nach dem Berufsbildungsgesetz ist die elektronische Form ausgeschlossen. Kann trotzdem der Antrag auf Eintragung in die Lehrlingsrolle und der beizufügende Berufsausbildungsvertrag elektronisch an die Handwerkskammer übermittelt werden? (Frage 8, S.164)
Ein Betrieb entscheidet sich im bevorstehenden Ausbildungsjahr einen Lehrling einzustellen. Um geeignete Bewerber zu finden, gibt der Betriebsinhaber eine Stellenanzeige in Auftrag.
Ein wichtiger Bestandteil dieser Stellenanzeige ist das Anforderungsprofil. Welche Bestandteile sollte der Ausbilder in dieses Anforderungsprofil aufnehmen? (Frage 7, S. 143)
Sie haben sich nach einem Vorstellungsgespräch für einen Bewerber um eine Lehrstelle entschieden. Dieser hat den Wunsch, seine Ausbildung in Teilzeit durchzuführen, da er seinen pflegebedürftigen Vater betreuen muss. Als Ausbilder wären sie damit einverstanden, müssen aber nun prüfen, ob dies rechtlich möglich ist. (Frage 6, S.156)
Bei einem gemeinsamen Treffen erzählt ein Handwerksmeister seinen Kollegen, dass er gerade eine intensive Auseinandersetzung mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung in seinem Betrieb hatte. Daraufhin fragen sich die anderen Betriebsinhaber, ob es eine Jugend- und Auszubildendenvertretung auch in ihrem Betrieb geben könnte. Welche Regelungen gilt für eine solche Vertretung? (Frage 5, S.124)
Ein in einem Handwerksbetrieb beschäftigter Lehrling will im 2. Ausbildungsjahr eine Teilausbildung im Umfang von sechs Wochen im Ausland absolvieren. Der Ausbildende ist mit diesem Auslandsaufenthalt einverstanden. Nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung ist für diesen Ausbildungsabschnitt ein Plan erforderlich. Ausserdem muss dieser Ausbildungsabschnitt im Ausland in geeigneter Weise überwacht werden. Welche Stelle überwacht den Auslandsaufenthalt in diesem Fall, und mit wem ist der Plan für die Teilausbildung im Ausland abzustimmen? (Frage 4, S.177)
Der Ausbilder in einem Handwerksbetrieb stellt bei einem Lehrling, der sich gerade im ersten Ausbildungsjahr befindet, fest, dass dieser sich schwer tut beim Erlernen der vorgeschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten. Um dies bei einem neuen Auszubildenden zu vermeiden, setzt er sich intensiv mit den Möglichkeiten auseinander, die geeigneten Bewerber zu finden, und erfährt dabei von verschiedenen Testverfahren, die dabei helfen können, ergänzende Informationen über den Bewerber zu bekommen. Tests, die über Eigenschaften wie Konzentration, Aufmerksamkeit und Willenseinsatz informieren, bezeichnet man als, (Frage 3, S.147)
Betriebsinhaber beklagen sich manchmal, dass Bewerber um einen Ausbildungsplatz erhebliche Defizite aufweisen. Sie befassen sich deshalb intensiv mit den Rahmenbedingungen des Übergangs von Schule zu Beruf. Wenn eine Person die allgemeinen Merkmale der Bildungs- und Arbeitsfähigkeit erfüllt und die Mindestvoraussetzungen für den Einstieg in
die berufliche Ausbildung mitbringt, spricht man von (Frage 2, S.139)
Bei der Gewinnung von Lehrlingen empfiehlt es sich für sie als Betriebsinhaber, eng mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit zusammenzuarbeiten und deren Aufgaben zu kennen. Die Berufsberatung hat u.a. die Aufgabe, (Frage 1, S.137)
Der Ausbilder in einem Betrieb stellt bei einem Lehrling, der sich gerade im ersten Ausbildungsjahr befindet, fest, dass dieser sich beim Erlernen der vorgeschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten etwas schwer tut. Er möchte verhindern, dass das beim Lehrling zu Frustration führt. Was versteht man darunter? (Frage 59, S.286 oben)
Ein erfahrener Ausbilder weiss, dass der betriebliche Versetzungsplan für eine erfolgreiche Berufsausbildung sehr wichtig ist. Was gilt für die Erstellung eines solchen Plans? (Frage 58, S.119)
Der Inhaber eines Handwerksbetriebes setzt sich intensiv mit den Möglichkeiten auseinander, für zwei Ausbildungsstellen, die er für das anstehende neue Ausbildungsjahr zur Verfügung stellen möchte, die geeigneten Bewerber zu finden. Er formuliert dazu das Eignungsprofil, das er von einem Lehrling erwartet. Welche Eigenschaft gehört dazu? (Frage 57, S.143 zweitunterst)
Bei einem gemeinsamen Treffen erzählt der Handwerksmeister seinen Kollegen, dass er gerade eine intensive Auseinandersetzung mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung in seinem Betrieb hatte. Daraufhin fragen sich die anderen Betriebsinhaber, für wen die Jungend- und Auszubildendenvertretung, falls eine solche einzurichten ist, zuständig ist. (Frage 56, S.124)
Sie stellen einen Lehrling ein, der über die allgemeine Hochschulreife verfügt. Der Lehrling fordert deshalb eine Verkürzung der Ausbildungszeit. Wer kann dies gegenüber der Handwerkskammer beantragen? (Frage 55, S.156 oben)
Der Inhaber eines Betriebes beabsichtigt zum ersten Mal, einen Lehrling einzustellen. Dabei befasst er sich auch mit den verschiedenen Stellen, mit denen er im Zusammenhang mit der Berufsausbildung zusammenarbeiten muss. Was steht dabei im Mittelpunkt der Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit? (Frage 54, S.132 oben)
Der Inhaber eines Handwerksbetriebes beabsichtigt zum ersten Mal, einen Lehrling einzustellen. Dabei setzt er sich mit den dafür geltenden Vorschriften auseinander. Was sehen diese für die Eignung der Ausbildungsstätte vor? (Frage 53, S.157?)
Der Inhaber eines Handwerksbetriebes hat mit einer Bewerberin einen Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen, in dem eine Verkürzung der betrieblichen wöchentlichen Ausbildungszeit auf 25 Stunden vorgenommen wurde. Die Handwerkskammer hat auf gemeinsamen Antrag diese abgekürzte Teilzeitausbildung genehmigt, da die Auszubildende hierfür ein berechtigtes Interesse nachgewiesen hat und weil aufgrund der persönlichen Voraussetzungen zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der verkürzten Zeit erreicht wird. Was kann ein berechtigtes Interesse sein? (Frage 52, S.156 oben)
ACHTUNG: Seit 01.01.20 keine Begründung mehr notwendig!
Ein Ausbilder führt mit einem Bewerber und dessen Eltern ein Vorstellungsgespräch, das zum Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages führt. Bei der Besprechung verschiedener Punkte des Ausbildungsvertrages stellt sich u.a. heraus, dass der Lehrstellenbewerber und dessen Eltern wissen wollen, ob ein Teil der Ausbildung im Ausland absolviert werden kann und wenn ja, in welchem Umfang. Welche Aussage trifft zu? (Frage 51, S.177)
Ein in ihrem Handwerksbetrieb ausgebildeter Lehrling entwickelt sich besonders gut. Sowohl sie als Betriebsinhaber als auch der junge Handwerker wollen im Anschluss an die Ausbildung ein Arbeitsverhältnis eingehen. Innerhalb welcher Frist kann sich ein Lehrling verpflichten, nach Beendigung der Ausbildung ein Arbeitsverhältnis einzugehen? (Frage 50, S.154 oben)
Bei seinen Überlegungen, einen Lehrling einzustellen, stellt der Inhaber eines Handwerksbetriebes fest, dass es unterschiedliche Regelausbildungszeiten für die einzelnen Berufe gibt. Aus welcher Unterlage ist zu entnehmen, welche Regelung hierzu jeweils für einen Beruf gilt? (Frage 49, S.152)
Ein in ihrem Betrieb beschäftigter Auszubildender fährt am Wochenende mit dem PKW eines Freundes nach dem Besuch einer Disco an einen Baum und erleidet schwere Verletzungen. Deshalb ist er acht Wochen arbeitsunfähig.
Welche Folge ergibt sich für sie im Hinblick auf die Fortzahlung der Vergütung?
Der Lehrling erhält: (Frage 47, S.163 mitte)
Ein Handwerksbetrieb will seinen beiden Auszubildenden die tarifliche Ausbildungsvergütung bezahlen, die im Tarifvertrag für seinen Handwerkzweig vereinbart ist. Der Tarifvertrag ist aber nicht allgemeinverbindlich und die Tarifgebundenheit kraft beiderseitiger Organisationszugehörigkeit ist auch nicht gegeben. Wie kann die gewünschte Ausbildungsvergütung in diesem Fall zur Anwendung kommen? (Frage 47, S.161 mitte)
Ein Ausbilder beabsichtigt erstmals zum 1. August einen Lehrling einzustellen. Bei der Beurteilung der Bewerbungen überlegt er sich, welchen Stellenwert er den vorgelegten Schulzeugnissen für die Festlegung der Qualifikation der Bewerber beimessen soll. Welche Aussage trifft zu? (Frage 46, S.145)
Sie bilden in ihrem Handwerksbetrieb einen Lehrling aus, dessen Ausbildungszeit laut Berufsausbildungsvertrag am 30.06. des Jahres ausläuft. Die Anmeldung zur Gesellenprüfung erfolgt am 27.06. Letzter Prüfungstag der Gesellenprüfung ist der 20.07.. Am 27.07. erfolgt die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Gesellenprüfungsausschuss. Die Freisprechungsfeier findet am 03.08. statt. Wann endet in diesem Fall das Berufsausbildungsverhältnis? (Frage 45, S.153)
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