HFAO Teil IV - Handlungsfeld 2

Die Handwerkerfibel - "Berufs- und Arbeitspädagogik"

Die Handwerkerfibel - "Berufs- und Arbeitspädagogik"

Jan Leu

Jan Leu

Kartei Details

Karten 60
Lernende 11
Sprache Deutsch
Kategorie Pädagogik
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 11.06.2020 / 09.12.2020
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Der Ausbilder in einem Betrieb stellt bei einem Lehrling, der sich gerade im ersten Ausbildungsjahr befindet, fest, dass dieser sich beim Erlernen der vorgeschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten etwas schwer tut. Er möchte verhindern, dass das beim Lehrling zu Frustration führt. Was versteht man darunter? (Frage 59, S.286 oben)

Ein erfahrener Ausbilder weiss, dass der betriebliche Versetzungsplan für eine erfolgreiche Berufsausbildung sehr wichtig ist. Was gilt für die Erstellung eines solchen Plans? (Frage 58, S.119)

Der Inhaber eines Handwerksbetriebes setzt sich intensiv mit den Möglichkeiten auseinander, für zwei Ausbildungsstellen, die er für das anstehende neue Ausbildungsjahr zur Verfügung stellen möchte, die geeigneten Bewerber zu finden. Er formuliert dazu das Eignungsprofil, das er von einem Lehrling erwartet. Welche Eigenschaft gehört dazu? (Frage 57, S.143 zweitunterst)

Bei einem gemeinsamen Treffen erzählt der Handwerksmeister seinen Kollegen, dass er gerade eine intensive Auseinandersetzung mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung in seinem Betrieb hatte. Daraufhin fragen sich die anderen Betriebsinhaber, für wen die Jungend- und Auszubildendenvertretung, falls eine solche einzurichten ist, zuständig ist. (Frage 56, S.124)

Sie stellen einen Lehrling ein, der über die allgemeine Hochschulreife verfügt. Der Lehrling fordert deshalb eine Verkürzung der Ausbildungszeit. Wer kann dies gegenüber der Handwerkskammer beantragen? (Frage 55, S.156 oben)

Der Inhaber eines Betriebes beabsichtigt zum ersten Mal, einen Lehrling einzustellen. Dabei befasst er sich auch mit den verschiedenen Stellen, mit denen er im Zusammenhang mit der Berufsausbildung zusammenarbeiten muss. Was steht dabei im Mittelpunkt der Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit? (Frage 54, S.132 oben)

Der Inhaber eines Handwerksbetriebes beabsichtigt zum ersten Mal, einen Lehrling einzustellen. Dabei setzt er sich mit den dafür geltenden Vorschriften auseinander. Was sehen diese für die Eignung der Ausbildungsstätte vor? (Frage 53, S.157?)

Der Inhaber eines Handwerksbetriebes hat mit einer Bewerberin einen Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen, in dem eine Verkürzung der betrieblichen wöchentlichen Ausbildungszeit auf 25 Stunden vorgenommen wurde. Die Handwerkskammer hat auf gemeinsamen Antrag diese abgekürzte Teilzeitausbildung genehmigt, da die Auszubildende hierfür ein berechtigtes Interesse nachgewiesen hat und weil aufgrund der persönlichen Voraussetzungen zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der verkürzten Zeit erreicht wird. Was kann ein berechtigtes Interesse sein? (Frage 52, S.156 oben)
ACHTUNG: Seit 01.01.20 keine Begründung mehr notwendig!

Ein Ausbilder führt mit einem Bewerber und dessen Eltern ein Vorstellungsgespräch, das zum Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages führt. Bei der Besprechung verschiedener Punkte des Ausbildungsvertrages stellt sich u.a. heraus, dass der Lehrstellenbewerber und dessen Eltern wissen wollen, ob ein Teil der Ausbildung im Ausland absolviert werden kann und wenn ja, in welchem Umfang. Welche Aussage trifft zu? (Frage 51, S.177)

Ein in ihrem Handwerksbetrieb ausgebildeter Lehrling entwickelt sich besonders gut. Sowohl sie als Betriebsinhaber als auch der junge Handwerker wollen im Anschluss an die Ausbildung ein Arbeitsverhältnis eingehen. Innerhalb welcher Frist kann sich ein Lehrling verpflichten, nach Beendigung der Ausbildung ein Arbeitsverhältnis einzugehen? (Frage 50, S.154 oben)

Bei seinen Überlegungen, einen Lehrling einzustellen, stellt der Inhaber eines Handwerksbetriebes fest, dass es unterschiedliche Regelausbildungszeiten für die einzelnen Berufe gibt. Aus welcher Unterlage ist zu entnehmen, welche Regelung hierzu jeweils für einen Beruf gilt? (Frage 49, S.152)

Ein in ihrem Betrieb beschäftigter Auszubildender fährt am Wochenende mit dem PKW eines Freundes nach dem Besuch einer Disco an einen Baum und erleidet schwere Verletzungen. Deshalb ist er acht Wochen arbeitsunfähig.
Welche Folge ergibt sich für sie im Hinblick auf die Fortzahlung der Vergütung?
Der Lehrling erhält: (Frage 47, S.163 mitte)

Ein Handwerksbetrieb will seinen beiden Auszubildenden die tarifliche Ausbildungsvergütung bezahlen, die im Tarifvertrag für seinen Handwerkzweig vereinbart ist. Der Tarifvertrag ist aber nicht allgemeinverbindlich und die Tarifgebundenheit kraft beiderseitiger Organisationszugehörigkeit ist auch nicht gegeben. Wie kann die gewünschte Ausbildungsvergütung in diesem Fall zur Anwendung kommen? (Frage 47, S.161 mitte)

Ein Ausbilder beabsichtigt erstmals zum 1. August einen Lehrling einzustellen. Bei der Beurteilung der Bewerbungen überlegt er sich, welchen Stellenwert er den vorgelegten Schulzeugnissen für die Festlegung der Qualifikation der Bewerber beimessen soll. Welche Aussage trifft zu? (Frage 46, S.145)

Sie bilden in ihrem Handwerksbetrieb einen Lehrling aus, dessen Ausbildungszeit laut Berufsausbildungsvertrag am 30.06. des Jahres ausläuft. Die Anmeldung zur Gesellenprüfung erfolgt am 27.06. Letzter Prüfungstag der Gesellenprüfung ist der 20.07.. Am 27.07. erfolgt die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Gesellenprüfungsausschuss. Die Freisprechungsfeier findet am 03.08. statt. Wann endet in diesem Fall das Berufsausbildungsverhältnis? (Frage 45, S.153)

Der Inhaber eines Handwerksbetriebes hat mit einer Bewerberin einen Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen, in dem eine Verkürzung der betriebsüblichen, wöchentlichen Ausbildungszeit auf 25 Stunden vorgenommen wurde. Die Handwerkskammer hat auf gemeinsamen Antrag diese abgekürzte Teilzeitberufsausbildung genehmigt, da die Auszubildende hierfür ein berechtigtes Interesse nachgewiesen hat und weil auf Grund der persönlichen Voraussetzungen zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird.
Wer entscheidet darüber, ob und ggf. wie in diesem Fall die Anwesenheit im Berufsschulunterricht gekürzt wird? (Frage 44, S.156 unten)

Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung ist (Frage 43, S.107)

Ein in einem Betrieb beschäftigter Lehrling ist an einer Infektion unverschuldet erkrankt und fehlt nunmehr seit 7 Wochen im Betrieb. Wie lange muss der Ausbildende die Vergütung des Lehrlings in diesem Fall nach den gesetzlichen Regelungen bezahlen? (Frage 42, S.163 mitte)

Sie haben als Ausbildender im Rahmen eines Vorstellungsgespräches mit einem Lehrstellenbewerber vereinbart, dass sie mit ihm einen Berufsausbildungsvertrag abschliessen werden. Wann müssen sie den Vertrag im vorliegenden Fall abschliessen? Was trifft zu? (Frage 41, S.151 oben)

Ein erfahrener Ausbilder weiss, dass ein einzelbetrieblicher Ausbildungsplan für die erfolgreiche Ausbildung sehr wichtig ist. Was sollte der Erstellung eines solchen betrieblichen Ausbildungsplans vorausgehen? (Frage 40, S.111 unten)

Ein Handwerksmeister hat für zwei minderjährige Auszubildende, die er einstellen will, die Berufsausbildungsverträge zur Leistung der Vertragsunterschriften vorbereitet. Klären sie, welche Unterschriften und ggf. Genehmigungen zu den Vertragsabschlüssen erforderlich sind. Welche Aussage trifft zu? (Frage 39, S.150&151)

Betriebsinhaber beklagen sich manchmal, dass Bewerber um einen Ausbildungsplatz erhebliche Defizite aufweisen. Sie befassen sich deshalb intensiver mit den Rahmenbedingungen des Übergangs von Schule in den Beruf. Wenn jemand in der Lage ist, anhand seiner Eignung, seiner Neigung und Begabung die richtige Berufsentscheidung zu treffen, spricht man
von: (Frage 38, S.139)

Bei der Gewinnung von Lehrlingen empfiehlt es sich, eng mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit zusammenzuarbeiten und deren Aufgaben zu kennen. Die Berufsberatung hat u.a. die Aufgabe (Frage 37, S.137),

Der Inhaber eines Handwerksbetriebes beabsichtigt, zum ersten Mal einen Lehrling einzustellen. Dabei setzt er sich mit den dafür geltenden Vorschriften auseinander.
Was ist die Grundlage für ein geordnete und einheitliche Ausbildung? (Frage 36, S.107)

Ein Betriebsinhaber bildet zwei Lehrlinge aus. Ein Lehrling, der gerade das erste Ausbildungsjahr abgeschlossen hat, kommt zu ihm und teilt mit, dass er das zweite und dritte Lehrjahr im Ausland absolvieren möchte. Welche Antwort sollte der Betriebsinhaber in diesem Fall geben? (Frage 35, S.177)

Ein in einem Handwerksbetrieb beschäftigter Lehrling will im zweiten Ausbildungsjahr eine Teilausbildung im Umfang von sechs Wochen im Ausland absolvieren. Der Ausbildende ist mit diesem Auslandsaufenthalt einverstanden. Nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung ist für diesen Ausbildungsabschnitt ein Plan erforderlich. Außerdem muss dieser Ausbildungsabschnitt im Ausland in geeigneter Form überwacht werden.
Welche Stelle überwacht den Auslandsaufenthalt in diesem Fall und mit wem ist der Plan für die Teilausbildung im Ausland abzustimmen? (Frage 34, S.177 unterer Abschnitt)

Der Inhaber eines Handwerksbetriebes hat mit einer weiblichen Bewerberin einen Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen, in dem eine Verkürzung der betriebsüblichen täglichen Arbeitszeit um 25% vorgenommen wurde. Die HWK hat auf gemeinsamen Antrag diese abgekürzte Teilzeitberufsausbildung genehmigt, da die Auszubildende hierfür ein berechtigtes Interesse nachgewiesen hat und weil aufgrund der persönlichen Voraussetzungen zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bis zu welchem Prozentsatz kann die übliche Ausbildungsvergütung gekürzt werden? (Frage 33, S.162)

Welches Gesetz untersagt Benachteiligungen unter anderem wegen des Geschlechts sowie Religion oder Weltanschauung? (Frage 32, S.123)

Sie bilden als selbstständiger Handwerksmeister einen Lehrling aus, dessen Berufsausbildungsvertrag am 31. Juli endet. Alle Prüfungsmassnahmen werden bereits im Monat Juni durchgeführt. Der Lehrling besteht in allen Prüfungsanforderungen die Prüfung. Zu welchem Zeitpunkt endet das Berufsausbildungsverhältnis im vorliegenden Fall? Welche Aussage ist richtig? (Frage 31, S.153)

Der Inhaber eines Handwerksbetriebes beabsichtigt, zum ersten Mal einen Lehrling einzustellen. Dabei setzt er sich mit den dafür geltenden Vorschriften auseinander. Woraus können verbindlich die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten entnommen werden, die mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind? (Frage 30, S.108)

Sie stellen einen Lehrling ein, der bereits eine mindestens einjährige Berufsfachschule absolviert hat. Der Lehrling fordert deshalb eine Verkürzung der Ausbildungszeit. Wer kann die gegenüber der Handwerkskammer beantragen? (Frage 29, S.155)

Ein Ausbilder erstellt vor Beginn der Ausbildung einen einzelbetrieblichen Ausbildungsplan. Von der Handwerkskammer liegen ihm auch die Lehrpläne der verpflichtend für die gesamte Ausbildungszeit vorgesehenen überbetrieblichen Ausbildungsmassnahmen vor. Muss der Ausbilder im einzelbetrieblichen Ausbildungsplan auch Ausbildungseinheiten, die ausserhalb der Ausbildungsstätte liegen, berücksichtigen? (Frage 28, S.53)

Ein in einem Handwerksbetrieb in Ausbildung stehender Lehrling hat sich nach Abschluss des ersten Ausbildungsjahres entschlossen, seine jetzige Berufsausbildung zu beenden und eine völlig neue Berufsausbildung zu beginnen. Welche der folgenden Aussagen trifft auf den Kündigungswunsch des Lehrlings zu? (Frage 27, S.166)

Der Inhaber eines Handwerksbetriebes beabsichtigt, zum ersten Mal einen Lehrling einzustellen. Dabei befasst er sich auch mit den verschiedenen Stellen, mit denen er im Zusammenhang mit der Berufsausbildung zusammenzuarbeiten hat. Was steht im Mittelpunkt der Zusammenarbeit mit dem Gewerbeamt? (Frage 26, S.132)

Sie sind Handwerksmeister, der sich vor Kurzem selbständig gemacht hat und nun einen Lehrling einstellen will. Sie bereiten sich auf das Einstellungsgespräch mit dem Bewerber und seinen Eltern vor. Unter anderem wollen sie feststellen, was hinsichtlich der Ausbildungsvergütung gilt. Welche Aussage ist zutreffend? (Frage 25, S.160/161)

Mittlerweile besteht ein breites Netzwerk verschiedener Stellen, die jungen Menschen den Übergang von der Schule in eine Ausbildung erleichtern sollen. Als Betriebsinhaber setzen sie sich mit den Aufgaben der verschiedenen Einrichtungen intensiv auseinander, um bei der Gewinnung von Lehrlingen erfolgreich zu sein. Wessen zentrale Aufgabe ist es, jungen Menschen die Kenntnisse zu vermitteln, die nötig sind, um zu einer sachgerechten Entscheidung bei der Berufswahl zu kommen? (Frage 24, S.137)

Zwischen ihnen als Inhaber eines Handwerksbetriebes und den bei ihnen beschäftigten Auszubildenden gibt es Meinungsverschiedenheiten, wann der Ausbildungsnachweis zu führen ist. Die Auszubildenden sind der Auffassung, dass die Aufzeichnungen während der Ausbildungszeit zu erfolgen haben, während sie als Ausbilder diese Arbeit in der Freizeit, also ausserhalb der betrieblichen Arbeitszeit, erledigt haben wollen. Wer hat recht? Wann sind die Aufzeichnungen zu erledigen? (Frage 23, S.159)

Ein in ihrem Betrieb beschäftigter Lehrling, der sich im zweiten Ausbildungsjahr befindet, kündigt fristlos in schriftlicher Form das Ausbildungsverhältnis mit der Begründung, dass er die Berufsausbildung aufgeben will. Ist diese Kündigung in der erfolgten Art und Weise zulässig? (Frage 22, S.166)

Zwei Betriebsinhaber A und B aus unterschiedlichen Gewerken unterhalten sich über die Berufsausbildung in ihren Betrieben. Dabei fällt ihnen auf, dass beim Lehrling in Betrieb A die Ausbildungsdauer 3,5 Jahre beträgt, während es beim Lehrling in Betrieb B drei Jahre sind. Die beiden Betriebsinhaber fragen sich nun, wo die Ausbildungsdauer eigentlich geregelt ist. Die Regelausbildungszeit in den jeweiligen Berufen ist zu entnehmen (Frage 21, S.63)

Sie wollen als selbständiger Handwerker bei der Suche nach geeigneten Lehrlingen auch die angebotenen elektronischen Lehrstellenbörsen im Internet nutzen. Bei welchen Lehrstellenbörsen werden sie sich im Regelfall zweckmässigerweise vorrangig einbringen? (Frage 20, S.142)