Unfallversicherung


L. R.
Diese Lernkarten behandeln die Unfallversicherung und sind für Prüfungsvorbereitungen konzipiert. Sie decken Themen wie die Koordination von Leistungen, Regressansprüche, Berechnungen von Taggeldern und Invalidenrenten sowie Kürzungen ab. Die Karteikarten sind besonders nützlich für Berufskundestudierende, die sich auf Prüfungen vorbereiten und ein tiefes Verständnis der Unfallversicherung benötigen.
Cartes-fiches
9
Utilisateurs
3
Langue
Allemand
Niveau
Autres
Créé / Mis à jour
21.05.2020 / 02.01.2022

Cartes-fiches

Unfallbegriff (Fallgruppen: Shock, Unfälle im Wasser, Unfälle bei Nahrungsaufnahme, etc.)

- Medizinische Massnahmen (med. Üblichen erheblich abweicht und objektiv betrachtet erheblich grosse Risiken in sich schliesst)

- Infektionen (nie Unfall) / Wundinfektionen ensteht unfallmässig, jedoch ist eine eigentliche Verletzung erforderlich

- Nahrungsaufnahme (Ungewöhnlichkeit nur bei damit verbundenen rein mechanischen Vorkommnissen / Irrtum über die Sache selbst / Zahnschaden: Fremdkörper erforderlich)

- Schädigungen im Wasser (Aufenthalt im Wasser = normale Einwirkung = keinen aussergew. Faktor / wenn Wasser in Atmungsorgane eintritt = Unfall)

- Körperbewegungen und/oder Überanstrengungen (unkoordinierte Bewegung / Programmwidrigkeit / sinnfällige Überanstrengung mit ausserordentlichem Kraftaufwand)

- Sonnen-, Kälte- und Lärmeinwirkungen (i.d.R. keine Unfälle / Ausnahme bei ausserordentlichen Vorgängen)

- Schreck- oder Schockereignisse (Qualifiziertes (aussergewöhnliches oder schweres) Schreckereignis erforderlich / Vorfall muss sich in der Gegenwart des Versicherten abspielen / überraschende Heftigkeit der seelischen Einwirkung vorliegen)

Lohnberechnung

siehe Skript

Lohnberechnung bei Mehrfachbeschäftigung

  • neu ab 01.01.2017: immer Gesamtlohnsumme berücksichtigen (= sämtliche Löhne)

  • Beispiel Putzfrau: 1. Wer ist zuständig?

 

NBU = wer hatte als letzter Arbeitgeber NBU versichert? Arbeitsweg = NBU-Deckung!

BU = Arbeitgeber bei dem die Person aktuell beschäftigt ist / Sonderfall von Arbeitgeber A zu Arbeitgeber B = Arbeitsweg

 

→ Ist jemand bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt und hat eine Lohnsumme über dem Maximallohn (148'200) wird proportional gekürzt.

 

Arbeitgeber A 50'000

Arbeitgeber B 60'000

Arbeitgeber C 70'000

= CHF 180’000

 

A= 148'200 / 180'000 x 50'000 = 41'166.65 Fr.

B= 148'200 / 180'000 x 60'000 = 49'400.00 Fr.

C= 148'200 / 180'000 x 70'000 = 57'633.35 Fr.

 

Kürzung

Block 7

- Zusammentreffen versch. Schadenursachen / schuldhafte Herbeiführen des Unfalles / Straf- und Massnahmenvollzug / Aussergewöhnliche Gefahren und Wagnisse / Verletzung von Pflichten - Versäumnis der Unfallmeldung, falsche Anzeige / Zusammentreffen mit anderen Sozialversicherungsleistungen - Überentschädigung)

  • Übersicht (BU / NBU)

  • Blatt Kürzung im UVG (Vergehen, Grobfahrlässigkeit)

  • Ist Kürzung anwendbar?

Integritätsentschädigung

  • Anhang 3 (Handbuch)

  • Egal welcher Lohn: 148'200 x % gemäss Tabelle

Berechnung Taggeld / Invalidenrenten

siehe Skript / Übungen

Regress

  • Grundlagen Theorie (Abkommen, Warum? = Vereinfachung) Sozialvers. kann gegen jeden regressieren = integraler Regress

  • Was für Abkommen existieren? (Block 8 / S. 9)

  • UVG Regress (Privat vs. Suva)

  • Mini-Abkommen (andere Gesellschaften, UVG-Z)

Quotenvorrecht / Quotenteilung

siehe Präsentation / inkl. Berechnung Block 8 / S. 5

Art. 73 Abs. 1 ATSG

Haftungsquote bedeutet, wieviel der Dritte effektiv haftet (allenfalls Reduktion aufgrund von Selbstverschulden oder vorbestehender Gesundheitsschaden des Verunfallten.

Berechnung S. 6

Koordination

Wie sieht es aus bei:

  • IV-Taggeld auf Unfalltaggeld

  • IV-Rente auf Unfalltaggeld

  • IV-Rente auf UV-Rente

 

a)

zahlt Umschulungstaggeld = IV geht vor – UV wird sistiert

 

b)

kein med. Endzustand = ATSG 69-Berechung (Theoriefragen)

Taggeldphase – UVG-Versicherer – IV-Rente)

  • von wann bis wann (Berechnung: mutmasslich entg. Verdienst z.B. 2018 / 2019)

  • Globalberechnung (über den ganzen Zeithorizont)

  • welcher Lohn

  • welche Komponenten (- IV-Leistungen, - UV-Leistungen, - Nebenerwerb eff. realisiertes Einkommen)

    = Überentschädigung ja / nein? (bei ja, wird ein Teil zurückbezahlt)

Étudier