Unfallversicherung (Schwerpunkt Prüfung)
Unfallversicherung
Unfallversicherung
Set of flashcards Details
Flashcards | 9 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Career Studies |
Level | Other |
Created / Updated | 21.05.2020 / 02.01.2022 |
Licencing | Not defined |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20200521_unfallversicherung_schwerpunkt_pruefung
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Unfallbegriff (Fallgruppen: Shock, Unfälle im Wasser, Unfälle bei Nahrungsaufnahme, etc.)
- Medizinische Massnahmen (med. Üblichen erheblich abweicht und objektiv betrachtet erheblich grosse Risiken in sich schliesst)
- Infektionen (nie Unfall) / Wundinfektionen ensteht unfallmässig, jedoch ist eine eigentliche Verletzung erforderlich
- Nahrungsaufnahme (Ungewöhnlichkeit nur bei damit verbundenen rein mechanischen Vorkommnissen / Irrtum über die Sache selbst / Zahnschaden: Fremdkörper erforderlich)
- Schädigungen im Wasser (Aufenthalt im Wasser = normale Einwirkung = keinen aussergew. Faktor / wenn Wasser in Atmungsorgane eintritt = Unfall)
- Körperbewegungen und/oder Überanstrengungen (unkoordinierte Bewegung / Programmwidrigkeit / sinnfällige Überanstrengung mit ausserordentlichem Kraftaufwand)
- Sonnen-, Kälte- und Lärmeinwirkungen (i.d.R. keine Unfälle / Ausnahme bei ausserordentlichen Vorgängen)
- Schreck- oder Schockereignisse (Qualifiziertes (aussergewöhnliches oder schweres) Schreckereignis erforderlich / Vorfall muss sich in der Gegenwart des Versicherten abspielen / überraschende Heftigkeit der seelischen Einwirkung vorliegen)
Lohnberechnung
siehe Skript
Lohnberechnung bei Mehrfachbeschäftigung
neu ab 01.01.2017: immer Gesamtlohnsumme berücksichtigen (= sämtliche Löhne)
Beispiel Putzfrau: 1. Wer ist zuständig?
NBU = wer hatte als letzter Arbeitgeber NBU versichert? Arbeitsweg = NBU-Deckung!
BU = Arbeitgeber bei dem die Person aktuell beschäftigt ist / Sonderfall von Arbeitgeber A zu Arbeitgeber B = Arbeitsweg
→ Ist jemand bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt und hat eine Lohnsumme über dem Maximallohn (148'200) wird proportional gekürzt.
Arbeitgeber A 50'000
Arbeitgeber B 60'000
Arbeitgeber C 70'000
= CHF 180’000
A= 148'200 / 180'000 x 50'000 = 41'166.65 Fr.
B= 148'200 / 180'000 x 60'000 = 49'400.00 Fr.
C= 148'200 / 180'000 x 70'000 = 57'633.35 Fr.
Kürzung
Block 7
- Zusammentreffen versch. Schadenursachen / schuldhafte Herbeiführen des Unfalles / Straf- und Massnahmenvollzug / Aussergewöhnliche Gefahren und Wagnisse / Verletzung von Pflichten - Versäumnis der Unfallmeldung, falsche Anzeige / Zusammentreffen mit anderen Sozialversicherungsleistungen - Überentschädigung)
Übersicht (BU / NBU)
Blatt Kürzung im UVG (Vergehen, Grobfahrlässigkeit)
Ist Kürzung anwendbar?
Integritätsentschädigung
Anhang 3 (Handbuch)
Egal welcher Lohn: 148'200 x % gemäss Tabelle
Berechnung Taggeld / Invalidenrenten
siehe Skript / Übungen
Regress
Grundlagen Theorie (Abkommen, Warum? = Vereinfachung) Sozialvers. kann gegen jeden regressieren = integraler Regress
Was für Abkommen existieren? (Block 8 / S. 9)
UVG Regress (Privat vs. Suva)
Mini-Abkommen (andere Gesellschaften, UVG-Z)
Quotenvorrecht / Quotenteilung
siehe Präsentation / inkl. Berechnung Block 8 / S. 5
Art. 73 Abs. 1 ATSG
Haftungsquote bedeutet, wieviel der Dritte effektiv haftet (allenfalls Reduktion aufgrund von Selbstverschulden oder vorbestehender Gesundheitsschaden des Verunfallten.
Berechnung S. 6