Zivilverfahrensrecht I
Lernkarten Zivilverfahrensrecht I - Lehrmittel Schweizerisches Zivilprozessrecht und Internationales Privat- und Zivilprozessrecht
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Set of flashcards Details
Flashcards | 70 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 13.02.2020 / 23.05.2023 |
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Wann gilt eine Sache in der Regel als bewiesen?
Wenn das Gericht nach objektiven Gesichtspunkten von der Richtigkeit einer Sachbehauptung überzeug ist und ihm allfällige Zweifel als unerheblich erscheinen.
Wann kommt die vorsorgliche Beweisführung zum Tragen?
Wenn eine Notwendigkeit besteht, insbesondere dannn, wenn die Sache dringlich ist oder Gefahr in Verzug ist. Ein schutzwürdiges Interesse ist z.B. die Abklärung der Beweis- und Prozessaussichten, um unnötige Prozesse zu vermeiden.
Der Gesuchssteller trägt die Kosten (Art. 107 Abs. 1 Bst. f).
Was kommt als Vollstreckungstitel in Frage?
- Entscheide schweizerischer Gerichte (inkl. vorsorgliche Massnahmen;
- Entscheide einer Schlichtungsbehörde nach Art. 212 Abs. 1;
- Urteilsvorschläge einer Schlichtungsbehörde (Art. 211 Abs. 1);
- Urteilssurrogate
- vollstreckbare öffentliche Urkunden nach Art. 347 ff.
- Schiedssprüche
- ausländische Entscheide nach IPRG oder LugÜ
Was kann gegen eine Vollstreckung eingewendet werden?
nur materiellrechtliche Einreden (Art. 55 Abs. 1). Es kann nur eingewendet werden, dass seit Eröffnung des Entscheids Tatsachen eingetreten sind, welche der Vollstreckung entgegenstehen (Tilgung, Stundung, Verjährung, Verwirkung der geschuldeten Leistung). Dies ist mit Urkunden zu beweisen (Art. 341 Abs. 3).
Welches sind ordentliche (= aufschiebende Wirkung) und welches ausserordentliche (= keine aufschiebende Wirkung) Rechtsmittel der ZPO bzw. des BGG?
Ordentlich: Berufung
Ausserordentlich: Beschwerde, Revision, subsidiäre Verfassungsbeschwerde
Doppelnatur: Beschwerde in Zivilsachen: Bei Gestaltungsurteilen ordentliches RM, sonst ausserordentliches RM
Welches sind vollkommene und welches unvollkommene Rechtsmittel der ZPO bzw. des BGG?
Vollkommen (= Rechtsanwendung und Sachverhaltsfeststellung werden überprüft): Berufung.
Unvollkommen (= beschränkte Überprüfung): Beschwerde, Beschwerde in Zivilsachen.
Eintretensvoraussetzungen im Rechtsmittelverfahren
- Schriftliche Begründung des Entscheids verlangen (Art. 239 Abs. 2)
- Rechtsschutzinteresse (= materielle Beschwer; Art. 59 Abs. 2 Bst. a). Liegt vor, wenn der Entscheid die rechtsmittelführende Partei in ihrer Rechtsstellung trifft, d.h. in seinen rechtlichen Wirkungen nachteilig ist.
- allg. Prozessvoraussetzungen (Art. 59)
- Legitimation
- Form und Inhalt
Berufungsgründe
- unrichtige Rechtsanwendung (Art. 310 Bst. a), umfasst auch die unrichtige Ausübung des Ermessens und die Überprüfung der blossen Angemessenheit.
- unrichtige Feststellung des Sachverhalts (Bst. b), liegt vor, wenn einem Entscheid falsche bzw. aktenwidrige Tatsachen zugrunde gelegt oder Beweismittel unzutreffend gewürdigt wurden. Kann nur korrigiert werden, wenn die Parteien dies geltend machen.
Beschwerdegründe
- unrichtige Rechtsanwendung (Art. 320 Bst. a)
- offensichtliche Unrichtigkeit (= Willkür) der Sachverhaltsfeststellung (Art. 320 Bst. b)
Wann liegt Schiedsfähigkeit in Binnensachverhalten vor?
Wenn die Pateien den Rechtsstreit auch durch einen aussergerichtlichen Vergleich erleidgen könnten. Keine freie Verfügbarkeit liegt in Fällen der Offizialmaxime vor.
Wie findet man die örtliche Zuständigkeit in internationalen Sachverhalten heraus?
Zuerst prüfen, ob Staatsvertrag (v.a. LugÜ) vorliegt. Wenn ja, dort suchen. Wenn dieser nur die internationale Zuständigkeit (z.B. Schweiz) vorgibt, ist das IPRG zu konsultieren. Dort findet man die genaue Zuständigkeit (z.B. Bern). Für die sachliche Zuständigkeit ist sodann die ZPO anwendbar.
Was für einen Entscheid fällt das Gericht, wenn eine Prozessvoraussetzung nicht vorliegt?
Nichteintretensentscheid
Wie lange können im ordentlichen Verfahren neue Tatsachen oder Beweismittel eingebracht werden?
Uneingeschränkt bis zum Aktenschluss, d.h. maximal für je zwei Vorträge (z.B. zweiter Schriftenwechsel und Hauptverhandlung oder Klageantwort und Insturktionsverhandlung).
Nach dem Aktenschluss können Noven nur noch beschränkt vorgebracht werden (Art. 229)
Was bedeutet die Editionspflicht und was hat sie für Auswirkungen, wenn sie nicht befolgt wird?
Herausgabepflicht einer Urkunde durch die Gegenpartei oder einen Dritten. Wenn die Urkunde von der Gegenpartei nicht herausgegeben wird, wird die Vermutung begründet, dass die Tatsachenbehauptungen der Gegenpartei wahr sind. Ein Dritter wird hingegen nur Schadenersatzpflichtig.
Wie können die Parteien nach einem Vollstreckungsverfahren, das für sie negativ ausgefallen ist, vorgehen?
- beide: Entscheid kann nach Art. 319 Bst. a i.V.m. Art. 309 Bst. a ZPO innert 10 Tagen mit Beschwerde angefochten werden.
- Schuldner: auch Feststellungsklage auf Nichtbestehen der Forderung oder, wenn schon vollstreckt wurde, Klage auf Rückleistung möglich
- Gläubiger: auch Leistungsklage möglich
Nenne die Prozessvoraussetzungen
Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit, schutzwürdiges Interesse, Gericht örtlich zuständig?, Gericht sachlich zuständig?, Sache andersweitig rechtshängig (Litispendenz), nebis in idem, Vorschuss geleistet?, wird die Partei vertreten (wenn ja, liegt Vollmacht vor?), Klagebewilligung (Art. 209 Abs. 3), Frist (Art. 209 Abs. 3 und 4), Unterschrift (Art. 130 Abs. 1, Nachfrist wenn fehlt)
Wann prüft das Gericht die örtliche Zuständigkeit?
Bei zwingendem Gerichtsstand von Amtes wegen. Sonst erst, wenn eine entsprechende Einrede erhoben wurde (wegen möglicher Einlassung nach Art. 18)
Was bedeutet nebis in idem?
Ein geschilderter und beurteilter Lebenssachverhalt (zweigliedriger Streiggegenstandsbegriff) darf nicht nochmals gerichtlich beurteilt werden.
Was ist ein relativ zwingender Gerichtsstand?
Auf diesen kann die sozial schwächere Partei nicht im Voraus oder durch Einlassung verzichten. Der Abschluss einer Gerichtsstandsvereinbarung nach Entstehung der Streitigkeit ist aber zulässig (Unterschied zu absolut zwingendem Gerichtsstand)
Was kann der Kläger tun, wenn das Gericht wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit nicht auf die Klage eintritt?
Er kann innert 30 Tagen eine Klage beim zuständigen Gericht erheben (Art. 63 Abs. 1). Als Zeitpunkt der Klageerhebung gilt dann das Datum der ersten Einreichung.
Wann ist eine Widerklage oder eine objektive Klagehäufung (=mehrere selbständige Ansprüche in einer Klage) zulässig?
Bei gleicher Verfahrensart (Art. 224 Abs. 1) und sachlichem Zusammenhang (Konnexität), falls eine andere örtliche Zuständigkeit gelten würde.
Was bedeutet Parteifähigkeit? Was setzt sie voraus?
Fähigkeit, an einem Prozess als Partei aktiv oder passiv teilzunehmen. Setzt Rechtsfähigkeit (Art. 11 Abs. 1 und Art. 53 ZGB) voraus.
Was bedeutet Prozessfähigkeit? Voraussetzungen?
Fähigkeit, in einem Prozess rechtswirksame Handlungen vorzunehmen. Natürliche Person: Urteilsfähigkeit (Art. 16 ZGB) und Volljährigkeit (Art. 14 ZGB). Juristische Personen: Art. 54 ZGB.
Was setzt eine Streiverkündungsklage voraus?
Gleiche sachliche Zuständigkeit und sachlicher Zusammenhang.
Was bedeutet Fortführungslast
Bezeichnet denjenigen Zeitpunkt, ab dem ein Klagerückzug ohne Verlust des geltend gemachten Anspruchs nicht mehr möglich ist (=abgeurteilte Sache). Sie tritt mit Zustellung der Klage an die beklagte Partei ein.
Wann liegt Bedürftigkeit vor? (unentgeltliche Rechtspflege)
Wenn eine Partei die Prozesskosten nur bezahlen kann, wenn sie Mittel angreift, deren sie zur Deckung des Grundbedarfs für sich und ihre Familie bedarf (erweitertes betreibungsrechtliches Existenzminimum).
Wann wird eine unentgeltliche Rechtsvertretung bewilligt (Art. 118 Abs. 1 Bst. c)
Wenn dies zur Wahrung der Rechte notwendig ist. Dies hängt von folgenden Faktoren ab: anwaltliche Vertretung der Gegenpartei, Schwierigkeit der Rechtsfragen, Komplexität des Sachverhalts, Anwendbarkeit der Untersuchungs- und Verhandlungsmaxime, Rechtskundigkeit des Gesuchstellers.
Wie kann eine Abschreibung des Schlichtungsgesuchs angefochten werden?
h.L.: mittels Beschwerde, wenn ein nicht leicht wiedergutzumachender Nachteil droht (Art. 319 Bst. b). Lehrmittel: Beschwerde nach Art. 319 Bst. a, da Endentscheid.
Was hat das Gericht beim Vorliegen einer Klagebewilligung der Schlichtungsbehörde zu prüfen?
Wurde Frist zur Klageerhebung (3 Monate; Art. 209 Abs. 3) eingehalten?
Wurde das Schlichtungsverfahren am richtigen Ort durchgeführt?
Was ist Zentral für die Mediation?
Sie ist freiwillig und kann nicht aufgezwungen werden;
die Organisation ist Sache der Parteien (Art. 215);
Die Kosten gehen zu Lasten der Parteien (Art. 218 Abs. 1);
die Parteien können dem Gericht in jedem Zeitpunkt des Verfahrens einen gemeinsamen Antrag auf Mediation stellen, was zu einer Sistierung führt (Art. 214 Abs. 2 und 3);
kann anstelle des Schlichtungsverfahrens treten (Art. 213).
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