Steuern HFW Bern Kontrollfragen Doppellektionenblock 13
Prüfungsvorbereitung
Prüfungsvorbereitung
Kartei Details
Karten | 15 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 05.02.2020 / 12.03.2020 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20200205_steuern_hfw_bern_kontrollfragen_doppellektionenblock_13
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Welches sind die Objekte der Verrechnungssteuer (Folie 3 / Buch S. 324)?
Erträe auf beweglichem Kapitalvermöen
Lotteriegewinne
o Versicherungsleistungen
Weshalb gehört die Verrechnungssteuer zu den Objektsteuern (Buch S. 324)?
Weil sie ohne Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuersub-jektes und des Steuerträgers erhoben wird.
Welches ist der Unterschied der Verrechnungssteuer bei Empfängern von Kapi-talerträgen und Lotteriegewinnen mit Wohnsitz im Inland gegenüber solchen mit Wohnsitz im Ausland (Buch S. 324 f.)?
Für inländische Empfänger von Kapitalerträgen und Lotteriegewinnen stellt die Ver-rechnungssteuer lediglich eine Sicherungssteuer dar, welche bei korrekter Deklaration vollständig zurückgefordert werden kann. Bei Wohnsitz im Ausland stellt die Verre-chungssteuer unter Vorbehalt der Bestimmungen im jeweils anwendbaren Doppelbe-steuerungsabkommen (DBA) eine definitive Belastung dar.
Wie hoch ist der Verrechnungssteuersatz auf Kapitalerträgen und Lotteriege-winnen (Folie 5 / Buch S. 326 und 360)?
35 Prozent
Wer ist Subjekt der Verrechnungssteuer (Folie 6 / Buch S. 348)?
Der Schuldner der steuerbaren Leistung — und nicht der Steuerträger, obwohl eine Überwälzungspflicht besteht
Wie kann die Verrechnungssteuerpflicht erfüllt werden (Folie 6)?
Durch die Entrichtung der Steuer an die EStV (Abzug bei der Ausrichtung der steuer-
baren Leistung oder Umrechnung „ins Hundert", allenfalls durch Rückzahlung der VST) sowie durch das Meldeverfahren.
Wie hoch ist die Verrechnungssteuer auf Versicherungsleistungen (Folie 11 / Buch S. 362)?
8 % auf Kapitalleistungen und 15 % auf Renten und Pensionen
Welches ist der Normalfall der Erfüllung der Steuerpflicht für die Verrechnungs-steuer auf Versicherungsleistungen (Folie 11 / Buch S. 362 f.)?
Das Meldeverfahren.