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Steuern HFW Bern Kontrollfragen Doppellektionenblock 13

Prüfungsvorbereitung

Prüfungsvorbereitung


Kartei Details

Karten 15
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 05.02.2020 / 12.03.2020
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
https://card2brain.ch/box/20200205_steuern_hfw_bern_kontrollfragen_doppellektionenblock_13
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Welches sind die Objekte der Verrechnungssteuer (Folie 3 / Buch S. 324)?

 

Erträe auf beweglichem Kapitalvermöen

Lotteriegewinne

o Versicherungsleistungen

Weshalb gehört die Verrechnungssteuer zu den Objektsteuern (Buch S. 324)?

Weil sie ohne Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuersub-jektes und des Steuerträgers erhoben wird.

 

Welches ist der Unterschied der Verrechnungssteuer bei Empfängern von Kapi-talerträgen und Lotteriegewinnen mit Wohnsitz im Inland gegenüber solchen mit Wohnsitz im Ausland (Buch S. 324 f.)?

Für inländische Empfänger von Kapitalerträgen und Lotteriegewinnen stellt die Ver-rechnungssteuer lediglich eine Sicherungssteuer dar, welche bei korrekter Deklaration vollständig zurückgefordert werden kann. Bei Wohnsitz im Ausland stellt die Verre-chungssteuer unter Vorbehalt der Bestimmungen im jeweils anwendbaren Doppelbe-steuerungsabkommen (DBA) eine definitive Belastung dar.

 

Wie hoch ist der Verrechnungssteuersatz auf Kapitalerträgen und Lotteriege-winnen (Folie 5 / Buch S. 326 und 360)?

35 Prozent

Wer ist Subjekt der Verrechnungssteuer (Folie 6 / Buch S. 348)?

Der Schuldner der steuerbaren Leistung — und nicht der Steuerträger, obwohl eine Überwälzungspflicht besteht

Wie kann die Verrechnungssteuerpflicht erfüllt werden (Folie 6)?

Durch die Entrichtung der Steuer an die EStV (Abzug bei der Ausrichtung der steuer-

baren Leistung oder Umrechnung „ins Hundert", allenfalls durch Rückzahlung der VST) sowie durch das Meldeverfahren.

 

Wie hoch ist die Verrechnungssteuer auf Versicherungsleistungen (Folie 11 / Buch S. 362)?

8 % auf Kapitalleistungen und 15 % auf Renten und Pensionen

 

Welches ist der Normalfall der Erfüllung der Steuerpflicht für die Verrechnungs-steuer auf Versicherungsleistungen (Folie 11 / Buch S. 362 f.)?

Das Meldeverfahren.