Prüfungsvorbereitung


Kartei Details

Karten 15
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 05.02.2020 / 12.03.2020
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Welches sind die Objekte der Verrechnungssteuer (Folie 3 / Buch S. 324)?

 

Erträe auf beweglichem Kapitalvermöen

Lotteriegewinne

o Versicherungsleistungen

Weshalb gehört die Verrechnungssteuer zu den Objektsteuern (Buch S. 324)?

Weil sie ohne Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuersub-jektes und des Steuerträgers erhoben wird.

 

Welches ist der Unterschied der Verrechnungssteuer bei Empfängern von Kapi-talerträgen und Lotteriegewinnen mit Wohnsitz im Inland gegenüber solchen mit Wohnsitz im Ausland (Buch S. 324 f.)?

Für inländische Empfänger von Kapitalerträgen und Lotteriegewinnen stellt die Ver-rechnungssteuer lediglich eine Sicherungssteuer dar, welche bei korrekter Deklaration vollständig zurückgefordert werden kann. Bei Wohnsitz im Ausland stellt die Verre-chungssteuer unter Vorbehalt der Bestimmungen im jeweils anwendbaren Doppelbe-steuerungsabkommen (DBA) eine definitive Belastung dar.

 

Wie hoch ist der Verrechnungssteuersatz auf Kapitalerträgen und Lotteriege-winnen (Folie 5 / Buch S. 326 und 360)?

35 Prozent

Wer ist Subjekt der Verrechnungssteuer (Folie 6 / Buch S. 348)?

Der Schuldner der steuerbaren Leistung — und nicht der Steuerträger, obwohl eine Überwälzungspflicht besteht

Wie kann die Verrechnungssteuerpflicht erfüllt werden (Folie 6)?

Durch die Entrichtung der Steuer an die EStV (Abzug bei der Ausrichtung der steuer-

baren Leistung oder Umrechnung „ins Hundert", allenfalls durch Rückzahlung der VST) sowie durch das Meldeverfahren.

 

Wie hoch ist die Verrechnungssteuer auf Versicherungsleistungen (Folie 11 / Buch S. 362)?

8 % auf Kapitalleistungen und 15 % auf Renten und Pensionen

 

Welches ist der Normalfall der Erfüllung der Steuerpflicht für die Verrechnungs-steuer auf Versicherungsleistungen (Folie 11 / Buch S. 362 f.)?

Das Meldeverfahren.

Welche Ausprägungen der Stempelabgaben kennen Sie (Folie 12)?

 

Emissionsabgabe

Umsatzabgabe

Abgabe auf Versicherungspräien

Wie hoch ist die Emissionsabgabe auf Beteiligungsrechten und wie hoch ist der

Freigrenze (Folie 13 / Buch S. 370 und 377)?

 

Steuersatz 1 %

Freigrenze CHF 1 Mio.

Bei offenen Sanierungen CHF 10 Mio. (Voraussetzungen vgl. Art. 6 Abs. 1 Bst. k und Kreisschreiben Nr. 32 der ESTV vom 23. Dezember 2010

 

Was für eine Stellung muss mindestens eine Vertragspartei oder ein Vermittler bei einem Wertschriftenhandelsgeschäft haben, damit die Umsatzabgabe geschuldet ist (Folie 16 / Buch S. 393 und 399)?

Es muss ein sog. „Effektenhändler" beteiligt sein.

 

Welche Versicherungen sind von der Stempelabgabe ausgenommen (Folie 19 / Buch S. 403 f.)?

Lebensversicherungen (exkl. Einmalprämienversicherungen), Kranken- und Invalidi-

tätsversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, Hagelversicherung

 

Wie werden Lotteriegewinne bei der direkten Bundessteuer besteuert (Folie 20 / Art. 23, Buchstabe e DBG)?

Ordentlich zusammen mit den übrigen Einkünften, d.h. mit voller Progressionswirkung, sofern > TCHF 1'000

 

Wie werden Lotteriegewinne bei den Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern besteuert (Folie 20 / Art. 45 StG-BE / Art. 8 KStG-BE)?

Sie unterliegen aufgrund der zwingenden Bestimmungen des StHG der Einkommens-steuer. Beim Kanton und bei der Gemeinde je zu einem festen Satz von 10 %. Die Kirchensteuer beträgt fix 8 % der Kantonssteuer. Zudem kann ein Pauschalabzug -Gewinnungskosten - von 5 % des Gewinns geltend gemachten werden; dieser Pau-schalabzug ist bei der direkten Bundessteuer nicht zulässig, dort müssen die effektiven Einsätze nachgewiesen werden.

 

Weshalb werden die Lotteriegewinne bei den Kantons-, Gemeinde- und Kirchen-steuern nicht auch zu den ordentlichen Sätzen besteuert?

Weil ansonsten zusammen mit dem Maximalsteuersatz von 11,5 % bei der direkten Bundessteuer die Steuerbelastung über 35 % steigen könnte und damit die Verrech-nungssteuer ihre Wirkung als Sicherungssteuer verlieren würde resp. die Anreize für eine korrekte Deklaration würden wegfallen.