Was ist Tierschutz? (2 Aspekte)
(Tierschutz verstehen: wichtige Punkte)
Ethik:
Biologie:
weitere wichtige Punkte:
Gesetzliche Grundsätze: Tierschutzgesetz (TSchG)
Art. 1. Zweck
Zweck dieses Gesetzes ist es, die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen.
Bemerkung: Das was konkret realisiert werden kann ist letztlich weit weg vom Zweck (Art.1).
Gesetzliche Grundsätze: Tierschutzgesetz (TSchG)
Art. 2. Geltungsbereich
1Das Gesetz gilt für Wirbeltiere. Der Bundesrat bestimmt, auf welche wirbellosen Tiere es in welchem Umfang anwendbar ist. Er orientiert sich dabei an den wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Empfindungsfähigkeit wirbelloser Tiere.
TSchV: Wirbeltiere, Kopffüsser (Cephalopoda), Panzerkrebse (Reptantia)
Bemerkung:
Gesetzliche Grundsätze: Tierschutzgesetz (TSchG)
Art. 3. Begriffe
a. Würde: Eigenwert des Tieres, der im Umgang mit ihm geachtet werden muss. Die Würde des Tieres wird missachtet, wenn eine Belastung des Tieres nicht durch überwiegende Interessen gerechtfertigt werden kann. Eine Belastung des Tieres liegt vor, wenn dem Tier insbesondere Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, es in Angst versetzt oder erniedrigt wird, wenn tief greifend in sein Erscheinungsbild oder seine Fähigkeiten eingegriffen oder es übermässig instrumentalisiert wird.
Bemerkung zu a) Würde: Belastungen ("Würdeverletzungen")
Gesetzliche Grundsätze: Tierschutzgesetz (TSchG)
Art. 3. Begriffe
b. Wohlergehen: Wohlergehen der Tiere ist namentlich gegeben, wenn:
1. die Haltung und Ernährung so sind, dass ihre Körperfunktionen und ihr Verhalten nicht gestört sind und sie in ihrer Anpassungsfähigkeit nicht überfordert sind,
2. das artgemässe Verhalten innerhalb der biologischen Anpassungsfähigkeit gewährleistet ist,
3. sie klinisch gesund sind,
4. und Schmerzen, Leiden, Schäden und Angst vermieden werden.
Bemerkung b) Wohlergehen:
Diese Begriffe hier: nicht gestörte Körperfunktionen, nicht überforderte Anpassungsfähigkeit, artgemässes Verhalten, klinisch gesund --> alles Formulierungen, wo die Wissenschaft oder insbesondere die Biologie und Tiermedizin konkret angesprochen werden d.h. es ist vorgesehen vom Gesetz, dass darüber was letztlich Tiergerecht ist und was Wohlergehen bedeutet (Schmerzen, Leiden, Schäden), dass das aus der Forschung an den Tieren heraus bestimmt und definiert wird.
Gesetzliche Grundsätze: Tierschutzgesetz (TSchG)
Art. 4. Grundsätze
1Wer mit Tieren umgeht, hat:
a. ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung zu tragen; und
b. soweit es der Verwendungszweck zulässt, für ihr Wohlergehen zu sorgen.
2Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten. Das Misshandeln, Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen von Tieren ist verboten.
Gesetzliche Grundsätze: Tierschutzgesetz (TSchG)
Art. 1: Zweck des Gesetzes
Art. 4. Grundsätze
Zweck und Grundsätze:
Art. 1: Zweck des Gesetzes: Ethischer Tierschutz
Art. 4: Grundsätze: Güterabwägung
Gesetzliche Grundsätze: Prinzip und Kriterien der Güterabwägung
Güterabwägung
Rechtfertigt tatbestandsmäßiges Verhalten. Rechtswidrigkeit im Einzelfall durch Güter- und Interessenabwägung zu prüfen.
Kriterien