Rechtssoz 8,9,10
dafdaf
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Set of flashcards Details
Flashcards | 18 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 01.01.2020 / 31.01.2024 |
Weblink |
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Max Weber - Entzauberung der Welt
könnte Welt wieder "verzaubert" werden?
Rationalisierung als zunächst okzidentaler (im Westen entstehender), sodann universalhistorischer Prozess aller Lebensbereiche.
Die Intellektualisierung und Rationalisierung bedeutet nicht, dass wir alle zunehmend allgemeine Kenntnis der Lebensbedingungen haben unter denen wir stehen (wir wissen nicht zwingend wie moderne Technologien funktionieren), sondern nur, dass wir es jederzeit erfahren könnten, wenn wir wollten. Wir wissen, dass es keine geheimnisvollen Mächte gibt, die eine Rolle spielen.
Moghadam: Durch künstliche Intelligenz mit Algorithmen könnte eine solche Macht entstehen, die die Menschen nicht verstehen. Wiederverzauberung der Welt durch Technologie.
4 Elemente der Rechtssoziologie von Max Weber
- Juristischer und soziologischer Rechtsbegriff
- Rationales Handeln
- Rationale Herrschaft
- Rationales Recht
Juristischer / soziologischer Rechtsbegriff:
Juristischer RB fragt was alles ideel als Recht gilt? Welcher normative Sinn sollte einer Rechtsnorm zukommen.
Soziologischer: Was sieht die Gesellschaft als Recht an? Woran orientieren sie ihr Handeln?
Recht im soziologischen Sinne ist: Was von, dazu berechtigten Insitutionen, zwangsweise durchgesetzt werden kann. (Zwangstheorie)
Rationales Handeln
Siehe Handlungsbegriff
Handeln = Jedes menschliche Verhalten mit dem sein Urheber einen subjektiven Sinn verbindet
Idealtypen von Bestimmungsgründen: Zwecksrational, wertrational, emotional/affektuell, traditional.
Rationale Herrschaft
Herrschaft setzt stets einen Legitimitätsglauben voraus = ein minimum an "gehorchen wollen". D.h. die Unterworfenen müssen die Herrschaft aus verschiedenen Gründen als legitime Herrschaft anerkennen. Nicht wertend zu verstehen, also weil sie sie als etwas "gutes" ansehen. Legitimation kann auch etwas negatives sein. Es kommt nur darauf an, dass die Gesellschaft an die Berechtigung der Herrschaft glauben.
Er unterscheidet zwichen Traditionaler, Charismatischer und legaler Herrschaft
Verschiedene Idealtypen der Herrschaftslegitimation
Traditionale Herrschaft: Unreflektierter, unbewusster Legitimationsglaube an altüberkommene Traditionen und an die Autorität des durch sie Berufenen.
Charismatische Herrschaft: Legitimitätsglaube an die ausseralltägliche, besondere Kraft und Genialität einer Persönlichkeit und der durch sie geschaffenen oder offenbarten Ordnung. Keine Tradition, sondern besondere Herrscherpersönlichkeit (Herrschaft steht und fällt mit dieser Person). (bsp.: Hitler).
Legale Herrschaft: Legitimitätsglaube an die Legalität gesatzter Ordnungen (beliebigen Inhalts) und das Anweisungsrecht der durch sie zur Ausübung der Herrschaft Berufenen. Austauschbare Verwaltungsbeamte die durch eine Ordnung (an die die Menschen glauben) zur Herrschaft berufen sind. Muss keine normativ berechtigte, gerechte Herrschaft sein!
Entwicklung des Rechts als Prozess zunehmender Rationalisierung. Verschiedene Formen des rationalen Rechts.
Formal = Wie Recht angewendet wird ergibt sich aus dem Recht selbst
Rationalität = entscheidungskriterien basieren auf allgemeinen Prinzipien.
MAteriell = Entscheidungskriterien werden je nach Einzelfall unterschiedlich angewendet.
Irrational = Entscheidungskriterien ergeben sich aus ausserrechtlichen Quellen.
Formell-irrationales Recht = Formell: Festgelegtes Verfahren (insofern, dass Befragung einer bestimmten Institution vorgeschrieben). Irrational = Kein Nachvollzug darüber wie die Entscheidungen des Rechts zustande gekommen sind. Orakel, Gottesurteil.
Materiell-irrational = Materiell: Macht sich inhaltliche (materielle) Erwägungen jeder Art (ethnische, politische) zu eigen. Es soll im Einzelfall die richtige Lösung gefunden werden (Billigkeitsrechtsprechung) Irrational: Da unsystematisch und keine Verfahrensregeln. Es ist nicht klar von welchen materiellen Erwägungen die Entscheidung im Einzelfall abhängen wird --> unberechenbar.
Materiell-rational = MAteriell: Keine positiv, gesetzten Regeln, sondern nur (religiöse/ethische) Grundsätze, die dann für Einzelfall ausgelegt werden. Rational = Es ist klar auf welchen Grundsätzen ein Entscheid basiert.
Formell-rational = Formell: Klares Verfahren, wie Recht anzuwenden ist. Rational: Es ist klar, welche Rechtsätze gelten.
Ist Webers These, dass sich das Recht immer mehr zu formal rationalem Recht entwickeln wird wirklich richtig?
- Weber: Modernes Recht ist formal rationales Recht.
- Doch: Ist Webers These von der Entwicklung hin zum formal rationalen Recht (weiterhin) richtig?
→ Gegentendenzen: „Materialisierung des Rechts“ ... Billigkeitselemente über Generalklausel, Grundrechte
Gesellschaftliche Rationalisierung
Effizienzorientierte institutionelle Organisation der Ökonomie durch den Kapitalismus und des Staatsapparats durch die Bürokratie im Sinne von effizienter Orientierung von Ressourcen auf gesetzte Zwecke. Das formal rationale Recht ist eine Voraussetzung für beide Prozesse.
Welche Annahmen der neoklassischen ökonomischen Theorie gibt es?
Welche Beschränkungen erlebt diese durch Behavioral Law and Economic
- Handlungstheorie der rationalen Wahl (rational choice)
- Jede Handlung des Menschen dient der eigennützigen Maximierung des individuellen Nutzens. Mensch = homo oeconomicus
- Mensch verfolgt Ziele und versucht diese rational zu erreichen. Nutzensverlust anderer ist ihm dabei grds. egal.
- Voraussetzungen dafür:
- Stabile Präferenzordnung = Klare Rangordnugne, welche uns sagt, welche Ziele (Interessen) für uns wichtiger sind als andere
- Optimale Menge an Informationen = Wir verfügen über sämtliche Informationen die wir benötigen um eine rationale Entscheidung zu treffen (wir wissen über Kosten und Nutzen jeder Handlung genau Bescheid)
Beschränkungen:
- beschränktes Eigeninteresse (bounded self-interest)
- beschränkte Rationalität (bounded rationality)
- beschränkte Willenskraft (bounded willpower)
Methodischer Individualismus (Weber)
Makro-Phänomene (gesellschaftliche Phänomene) werden über eine Zusammenlegung der Handlungen einzelner Menschen erklärt, die vielfach zu nicht-intendierten Hadlungsfolgen führen.
Behavioral Law and Economics
Schaut, wie sich empirischer Mensch tatsächlich verhaltet. Von was hängen die Entscheidungen ab? Fazit: Mensch handelt nicht so streng rational wie es die neoklassische Theorie vermuten lässt. Einschränkungen der Rationalität.
Beschränktes Eigeninteresse
Fairnesserwägungen beschränken das Eigeninteresse ("ultimatum Spiel")
Menschen wollen fair behandeln, fairbehandelt werden und als fair handelnde Person wahrgenommen werden. Im Spiel ist es vielen wichtiger, dass sie den unfair handelnden bestrafen, als das man Geld bekommt.
Beschränkte Rationalität
1. Unterart
1. Beschränkte Informationsgewinnungs- und verarbeitungskapazität: Damit man wirklich rational entscheiden kann braucht man maximale Informationen. V.a. bei komplexen Materien ist das fast nicht möglich.
Folge:
- Satisficing: Man gibt sich mit Mindestmass an Infos und Mindestmass an Aufwand zufrieden. Man versucht Lösung zu finden, die bei möglichst geringem Aufwand zu akzeptablem, aber nicht optimalem Ergebniss führt.
- Bauchentscheidungen: Wegen der beschränkten Infos trifft man einfach Bauchentscheidung (hier versucht Werbung anzuschliessen). Sind gemäss Studie gar nicht schlechter als rational getroffene Entscheidungen.
Beschränkte Rationalität
2. Unterart
Inkohärente Kontext- und zeitpunktabhängige Präferenzen
- Inkohärente Präferenzen: Wir haben oft keine klare (kohärente) Rangfolge unserer Präferenzen.
- Kontextabhängige Präferenzen: Entscheidungsfähigkeit wird durch Darstellungen die angepasst sind an Präferenzen beeinflusst und gesteuert. Nach rational-choice-theorie sollten Präferenzen kontextunabhängig sein.
- Aversion gegen Extreme und Kompromisseffekte: Wir entscheiden uns eher gegen Extreme und für Kompromisse. Was als Extrem empfunden wird hängt hierbei von den Alternativen ab. Ein und dieselbe Option wird besser bewertet, wenn sie als mittlere Option zwischen zwei anderen präsentiert wird (compromise effect). Der Kompromisseffekt bedeutet also, dass die relative Gewichtung von zwei Optionen vom Fehlen oder Vorhandensein weiterer Optionen abhängt. (Bsp. Cola / Strafmass)
- Anchoring Effekt: Die erste Zahl, die in Verhandlungen ins Spiel gebracht wird spielt eine besonders wichtige Rolle. Als eine Art Anker. Einschätzungen, auch Wahrscheinlichkeitsurteile, werden oft an einem Anfangswert orientiert.
- Verlust - Aversion: Wir geben Verlusten schwereres Gewicht als Gewinnen. Was als Gewinn oder Verlust wahrgenommen wird (und damit der Status Quo als Referenzpunkt), hängt allerdings wiederum stark von Kontextfaktoren ab.
- Der Besitz-Effekt; Wir schätzen den Wert von Gegenständen in eigenem Besitz höher ein als den Wert von Sachen die wir erwerben wollen. Wir verlangen somit oft mehr Geld für eine Sache, als wir für ein und dieselbe zahlen würden.
- Standardeinstellungen: Rechtliche Regeln formulieren oft Stadardeinstellungen. D.h. 1 Option gilt (wenn passiv bleibt) als gewählt. Die andere müsste man aktiv wählen. In solchen Fällen präferien wir oft die Standardeinstellung. Erklärung: Trägheitseffekte, andererseits vertrauen in den, der die Standardeinstellung vorgenommen hat.
- Nudging zu "vernünfitgen" Entscheidungen durch das Recht (Organspendedebatte)? Autonomie bedeutet gerade eben die Freiheit auch unvernünftige Entscheidungen zu treffen. Rechtliche BEschränkungen, wenn Autonomiedefizite vorliegen
Beschränkte Rationalität
3. Unterart
Verzerrung durch Daumenregeln und Heuristiken
- Überzogener Optimismus: Man schätzt sich selbst / die eigenen Chancen oft zu gut ein. Gefahren für einen selbst werden unterschätzt, Glücksfalle überschätzt (viele überschätzen ihre Zahlungsfähigkeit).
- Verzerrte Fairnesswahrnehmungen: Was als fair empfunden wird, ist stark durch Eigeninteressen verzerrt. Deshalb scheiter VErgleiche vor Gericht oft.
- Verzerrte Wahrscheinlichkeitsurteile: Menschen sehen verfügbare und erinnerliche Informationen (insb. aktuell geschehe Ereignisse) als wahrscheinlicher an, als sie tatsächlich sind. Relevant bei Beurteilung von Vorhersehbarkeit der Fahrlässigkeitsdelikte.
- Fehlende Risikokompetenz: Menschen können Risiken sehr schlecht einschätzen. Wir haben weniger Angst vor den vielen verteilten Todesfällen, als vor dem seltenen Fall zusammen mit vielen anderen zu sterben.
Beschränkte Willenskraft
Selbst wenn wir klare Präferenz haben (GEsundheit) und wissen, dass eine Entscheidung schlecht ist für diese (Rauchen) gelingt es uns oft nicht die richtige Entscheidung zu treffen, weil uns die Willenskraft fehlt. Dadurch wird nicht nach der Präferenzordnung gehandelt.
Antworten Webers auf die Grundfragen der Rechtssoziologie
Wie ist soziale/rechtliche Ordnung möglich? Soziale Ordnung beruht auf legaler/traditioneler / charismatischer Herrschaft und einem entsprechenden Legitimitätsglauben; der Typ des Legitimitätsglaubens kennzeichnet zudem die Rechtsordnung: Zwangstheorie des Rechts
Was bestimmt sozialen / rechtlichen Wandel? Wechselwirkung zwisschen ökonomischer und kultureller Entwicjkung. Rationalisierung aller Lebensbereiche; Rationalisierung des Rechts zum formell-rationalen Recht.
Woraus besteht Gesellschaft? (elementare Einheit): Aus handelnden Menschen, die mit ihrem auf andere bezogenen Verhalten einen subjektiven SInn verbinden (soziales Handeln/Motive). Auch kollektive Phänomene lassen sich zurückführen auf viele individuelle Handlungen.
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