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Steop Modulprüfung A1 Paradigmengeschichte und Rahmenbedingungen der Psychologie
Steop Modulprüfung A1 Paradigmengeschichte und Rahmenbedingungen der Psychologie
Set of flashcards Details
Flashcards | 131 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Psychology |
Level | University |
Created / Updated | 17.12.2019 / 24.12.2021 |
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Traumapsychologie
- Folgeerkrankungen von traumatisierenden Ereignissen
- nicht nur eigenes Erleben, auch Zeugenschaft kann traumatisieren (indirekte Traumatisierung)
Verkehrspsychologie
- Verkehrseignung/-tauglichkeit
- Verhaltensforschung von FußgängerInnen und RadfahrerInnenverhalten
- Schwerpunkte: verkehrspsychologische Diagnostik und Beratung; Rehabilitation und Nachschulung auffälliger KraftfahrerInnen
Psychologengesetz 1990
- erster Entwurf: 60er (Probleme: Bundeseinheitliche Regelung nicht durchführbar)
- zweiter Entwurf: 70er (Themen: Titelschutz, Regelung der Zulassung, Einrichtung einer gesetzlichen Berufsvertretung, Kurpfuscher-Paragraf der Ärztekammer > Psychologie als Heilberuf nicht anerkannt > strafbar)
- Begutachtung des Entwurfs: 70er (Probleme: Abgrenzungsschwierigkeiten zu anderen Berufen, Widerstand gegen die Kammerregelung, öffentliche Diskussion über Berechtigung zur Ausübung von Psychotherapie, Parallel-Verhandlungen zwischen Pschotherapeutenvereinigung (30-40 Schulen) und BÖP)
- Weitere Entwicklungen: 80er (Grundsatzfrage über Notwendigkeit des PG, Nachweis Missbrauch psychologischer Tätigkeiten, Bemühungen um PG, Anspruch PsychotherapeutInnen auf Behandlung)
- Kammergesetz-Lösung (berufliche Vertretung im Vordergrund für Realisierung in Form eines Kammergesetzes - Kompetenz: Bund; Widerstand von PsychologInnen und anderen Interessensgruppen)
- Realisierung des PG: 90er (1990 Beschluss; wirksam ab 1991; Verankerung im Gesundheitsministerium; genau wie gleichzeitig beschlossenes PsychotherapeutInnengesetz; gleichzeitig Verordnung zum Befähigungsnachweis für Lebens- und SozialberaterInnen - Wirtschaftskammer)
- Einrichtung des Psychologenbeirats unter Vorsitz des Bundesministeriums für Gesundheit
- Einrichtung des Psychotherapie-Beirats unter Vorsitz des BMG
- Erfolg, aber bitterer Nachgeschmack: Psychotherapie ja, aber klinisch-psychologische Behandlung nicht im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz
Kompromisse des PG
- Schutz der Berufsbezeichnung für alle Bereiche (Titelschutz), aber nicht der Tätigkeiten
- Berufsausübungsrecht im Bereich des Gesundheitswesens (KP und GP)
- Ausbildungsregelung für KP und GP
- Diagnostik und Behandlung nicht mehr ausschließlich ÄrztInnen vorbehalten
Psychologengesetz 2013
zur Führung der Berufsbezeichnung "PsychologIn" berechtigt:
- Studium der Psychologie mit mind. 300 ECTS
- Studienrichtung Psychologie mit Grad Magister der Philosophie/NaWi abgeschlossen
- Studium der Psychologie als 1. Fach nach Verordnung über philosophische Rigorosenordnung mit Doktorat der Philosophie abgeschlossen
- Studium der Psychologie an einer ausländischen Hochschule, das in Ö nostrifiziert
Zulassung zur postgraduellen Ausbildung zur KP oder GP
- Absolvierung bestimmter Studieninhalte
- physische und psychische Eignung nachweisen
- mind. 500 Stunden der praktischen Fachausbildungstätigkeit gleichzeitig begleitend zur theoretischen Ausbildung
- max. 5 Jahre Dauer erlaubt
- max. 4 Hinweise auf Spezialisierungen zulässig
Ausbildung in GP
- ca. 2000 Std. Gesamtausmaß
- davon ca. 350 > Erwerb theoretischer fachlicher Kompetenz
- ca. 1650 > Erwerb praktischer fachlicher Kompetenz
- davon 100 Einheiten Supervision und 75 Selbsterfahrung
Ausbildung in KP
- Gesamtausmaß ca. 2500 Std.
- davon mind. 350 > Erwerb theoretischer fachlicher Kompetenz
- mind. 2150 > praktische fachliche Kompetenz
- davon mind 120 Supervision und 75 Selbsterfahrung
Verankerung von KP und GP in weiterführenden Gesetzen I
- klinisch-psychologische Diagnostik als Pflichtleistung der sozialen Krankenversicherung (ASVG, 1992)
- Kostenübernahme bei Krisenintervention durch KP/GP (Verbrechensopfergesetz VOG StGB, 2013)
- Vor Durchführung Schönheits OP an 16-18jährigen Beratung und Abklärung allfälliger psychischer Störungen durch KP/GP Pflicht, ebenso bei Erwachsenen mit psychischen Auffälligkeiten (Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und OPs (SchönheitsOPs) ÄsthOpG, 2013)
- Sicherzustellung einer ausreichenden klinisch-psychologischen und gesundheitspsychologischen Betreuung (Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz KAKuG, 1993)
- höchstpersönliches Recht zur Verweigerung der Aussage im Rahmen eines Strafprozesses (Strafprozessordnung, 1994)
- Psychologische Betruung im Rahmen medizinisch unterstützter Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz FMedG, 1992)
- KP und GP in Krankenanstalten DienstnehmerInnen (Krankenanstalten Arbeitszeitgesetz KAAZG, 1997)
- klinisch-psychologische Beratung und Betreuung als gesundheitsbezogene Maßnahme (Suchtmitelgesetz SMG, 1998)
- Meldepflicht an den Jugendwohlfahrtsträger bei Verdacht, dass Minderjährige misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuel missbraucht worden sind (Bundes Kinder- und Jugendhilfegesetz B-KJHG, 2013)
- Berücksichtigung der fachlichen Qualifikation von KP und GP bei Eintragung in die Liste der MediatorInnen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz ZivMediatG, 2004)
- Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bei Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses durch KP/GP (Strafgesetzbuch StGB, 2006)
- Zuweisung zur Musiktherapie u.a. auch durch KP nachweislich vor oder nach der ersten, jedenfalls vor der zweiten musiktherapeutischen Behandlung (Musiktherapiegesetz MuthG, 2009)
- Antragsteller - Gutachten - ob sie dau neigen, insbesondere unter psychischer Belastung, mit Waffen unvorsichtig umzugehen (Waffengesetz WaffG, 2018)
Stellungnahme de BÖP zur psychologischen Betreuung im Rahmen medizinisch unterstützer Fortpflanzung
- über die möglichen psychischen und sozialen Folgen und Gefahren aufklären
- innerfamiliäre Keimzellenspenden aufgrund der ujabsehbaren innerfamiliären Dynamik und der Auswirkungen auf das Kind nicht empfohlen
- Beibehaltung der Einschränkung "sofern sie eine Beratung bzw. Betreuung nicht ablehnen" nicht zweckmäßig > beser Vorausetzung für Durchführung des Eingriffs
Regelungen über den Bereich der KP und GP hinaus
- Verkehrspsychologie: eigene AUsbildungsvorschriften (Führerscheingesetz, 1997)
- Arbeitspsychologie: Verankerung "ArbeitspsychologIn" im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), müssen seit 2002 vom Arbeitgeber im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Präventionszeiten herangezogen werden
- Novellierung ASchG 2013 > Evaluierung psychischer Fehlbelastungen durch ArbeitspsychologInnen festgeschrieben
Statuarische Verankerung der Bakkalaurei im BÖP
- Absolventen eines Baccalaureatsstudiums der Psychologie können die außerordentliche Mitgliedschaft im BÖP erwerben
- assoziierte Miglieder (PLAST) können Studierende des Diplomstudiums / Baccalaureatsstudiums der Psychologie ab dem 1. Semester werden
Psychologisch tätige Fachkräfte (PTF)
- rechtliche Regelung: im Psychologengesetz 2013
- theoretische AUsbildung: Bachelor in Psychologie; Erwerb von Kenntnissen im (Berufs-)Recht und in Ethik; Abschluss: Kommissionelle Prüfung
- Praktische Ausbildung: postgraduelle praktische Ausbildung im Umfang von 750 Std.; Berufsberechtigung mit Listeneintrag
- Diagnostik oder Gesprächsführung NIE ohne Aufsicht!!!
Tätigkeitsfelder PTF
- Bedienung und Wartung technischer Geräte für psychologische Untersuchungen
- Dokumentation
- Terminvereinbarungen
- Außerschulische Fort- und Weiterbildung in psychologisch relevanten Themen und Mitarbeit in Forschungsprojekten
unter Aufsicht:
- Testvorgaben und Testauswertung
- Erstellung von Testberichten
- Counselling
- Führen von Beratungsgesprächen und Interviews (Diagnostik)
EFPA
- European Federation of Psychologists' Associations
- seit 1981
- 12 nationale Psychologenverbände (inkl. BÖP)
- anerkannte NGO im Europarat / EU GEsundheit
- EuroPsy
- standard of qualification set by EFPA
- web-based register
- registered trademark since 2010
- 300 Psychologists in Austria
- valid for 7 yrs and for a particular area of professional practice
1. Verwendung Begriff "psychologia"
Goclenius 1950
im Titel einer Abhandlung
von wem stammt die deutsche Bezeichnung "Psychologie"
Christian Wolff, lebte um 1700
erste Verwendung "psychology"
1840 im Titel eines Buches von Friedrich August Rauch
Wilhelm Wundt
1. Labor 1879 Leipzig
Dr. med. in Heidelberg
Assistent im Physiologischen Labor von Hermann Helmholtz
VOs über experimentelle Physiologie, medizinische Physik, mikroskopische ANatomie, Anthropologie, Ethnographie, "Naturgeschichte der Rassen"
1. Psychologie-Vorlesung in Heidelberg: "Psychologie vom nawi Standpunkt" 1862
1874 Lehrstuhl für induktive Philosophie
Wilhelm von Humboldt
lebte um 1800
umfassende Uni und MIttelschulreform > Gymnasien 8-klassig, Fachlehrerprinzip
Uni: Einrichtung der "Philosophischen Fakultät" > wissenschaftliche Ausbildung der Fachlehrer
Philosophie als Königin der Wissenschaft
Humboldt
höchste Form des Wissens
Einzelwissenschaften > Fakten > philosophische INterpretation > Einordnung in ein übergreifendes philosophisches Weltbild
Niedergang der Philosophie als "Königin der Wissenschaft"
1930/40 > Untergang Geschichts- und Naturphilosophie > Unterordnung Theorie unter Primat der Erfahrung
> Forschung nicht mehr Suche nach Wahrheit, sondern durch systematische Methoden vermittelte Erfassung von den zugänglichen Aspekten der Realität
= prozessural definierte Wissenschaften
Wissenschaft Beruf statt Berufung
Identitätskrise der Philosophie
19. Jhdt.
muss Verhältnis zu Einzelwissenschaften neu bestimmen
Lösungsversuche der Identitätskrise der Philosophie (2)
- historische Rekonstruktino der Entwicklung philosophischer Denkweisen - Geburtsstunde der Philosophiegeschichte (Orientierung an Sprach- und Geschichtswissenschaften)
- philosophische Probleme nawi behandeln > Psychologie > empirische Untersuchung der Bedingungen von Erkenntnis
Entstehung der Psychologie aus Philosophie
Probleme der philosophischen Erkenntnistheorie wahrnehmungs- bzw. denkpsychologisch umgedeutet und mit nawi (experimentellen) Methoden untersucht
Physiologie als Vorbild (selbst junge Wissenschaft, entstand im 19. Jhdt. aus Anatomie) > Funktionen von Körperteilen
Johannes Müller
Anfang 19. Jhdt.
Vorreiter der Phsiologie
"historische Übergangsfigur" zwischen romantischer Naturphilosophie und moderner wissenschaftlicher Forschung
Anhänger des Vitalismus (besondere Kraft an organischer Materie - "Lebenskraft", "Seele")
"nur der Physiologe kann Psychologie betreiben"
"Handbuch der Physiologie des Menschen" mit Hauptabschnitt über Psychologie > letztes Mal, dass psychologische Themen in Physiologie vorkommen
Anti-Vitalisten
Schüler von Müller
u.a. Hermann Helmholtz
wollten beweisen, dass im Organismus nichts wirkt außer Physik und Chemie
"organische Physik" > Paradigma der modernen Physiologie
Forderung nach einer von Physiologie unabhängigen Wissenschaft der Psychologie
zb Helmholtz
enge Anlehnung an Physiologie
philosophische Erkenntnistheorie mit physiologischen = experimentellen Methoden bearbeitet
Physiologie und Philosophie stießen Psychologie ab > Philosophie fand durch Kritik an "Psychologismus" neue Identität & Stärke
Psychologismus
vermeintlich unangemessener GEltungsanspruch der empirischen Psychologie
Gesetze der Logik, normative Setzungen der Ethik ujnd Ästhetik seien nicht forschungswissenschaftlich sondern philosophisch zu begründen
Kritik der Philosophen
Antipsychologismus
Neukantianismus
gegen Andrängen von Experimentalpsychologen auf Lehrstühle für Philosophie
zb Wilhelm Windelband
Gottlob Frege & Edmund Husserl > Psychologismus-Kritik > strikte TRennung der Geltungsansprüche > Sache für Philosophen erledigt
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