Lernfeld 8
Klausur
Klausur
Kartei Details
Karten | 15 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 10.12.2019 / 05.11.2022 |
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Betriebsrat
(6 Punkte)
- Voraussetzungen : mind. 5 ständig wahlberechtigte AN, von denen mind. 3 wählbar sind
- aktives Wahlrecht: alle AN, die das 18. LF vollendete haben, außer leitende Angestellte
- passives Wahlrecht: alle Wahlberechtigten mit mind. 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
- Zusammensetzung: gewerbl. MA, Angestellte, Frauen + Männer entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis - Größe im BetrVerG geregelt
- Amtszeit: 4 Jahre (zw. 01.03.-31.05. wird gewählt)
- Rechte: Mitbestimmungs-, Mitwirkungs-, Beratungs- &Informationsrecht
Mitbestimmungsrecht
-bei sozialen Angelegenheiten (Urlaub, Pausen, Arbeitszeit, Beurteilung)
—> Zustimmung von BR muss erfolgen
Mitwirkungsrecht
- personelle Einzelmaßnahmen (Einstellung, Versetzung), Kündigung, Umweltschutz, Ausbildungsplan, Rassismus,
—> BR darf nicht ablehnen, außer es wird gg. Gesetz verstoßen
Unternehmen muss mind. 20 MA haben, damit Recht in Kraft tritt
Beratungs- &Informationsrecht
- wirtschaftl. Angelegenheiten (finanzielle Lage, Produktion, Absatz, Investition, Rationalisierung)
(- Gestaltung des Arbeitsplatzes (Neu-, Um- Erweiterungsbauten))
—> BR muss rechtzeitig informiert werden, Widerspruch bleibt ohne Wirkung
Jugend- &Auszubildendenvertretung
6 Pkt.
- Voraussetzungen: mind. 5 AN müssen wahlberechtigt sein
- aktives Wahlrecht: - AN, die das 18. LJ noch nicht vollendet haben - Azubis, die das 25. LJ noch nicht überschritten haben
- passives Wahlrecht: AN, die das 25.LJ noch nicht vollendet haben + kein Mitglied im BR sind
- Zusammensetzung: Größe hängt von Anzahl der Wahlberechtigten ab
- Amtszeit: 2 Jahre (zw. 01.10.-30.11. wird gewählt)
- Rechte: Recht auf Versammlung, Teilnahme an BR-Sitzungen, Anregungen im Bezug auf Azubis/Jugendliche, Stimmrecht im Bezug auf AN
Tarifverträge
Allgemein (3pkt)
- regeln einheitl. arbeitsrechtl. Beziehungen &Einkommensbedingungen zw. AG + AN
- sind Kollektivverträge
- legen einheitlich arbeitsrechtl. Normen fest und gewährleisten dadurch 3 Funktionen
1) Schutzfunktion (des AN gegenüber der Überlegenheit des AG)
2) Ordnungsfunktion (Arbeitsbedingungen vereinheitl.)
3) Friedensfunktion (während Laufzeit v. Tarifverträgen sind Arbeitskämpfe untersagt)
Tarifverträge
Vertragspartner
- AG-Seite: einzelne AG, AGVereinigung, Zusammenschluss mehrerer AGVereinigungen
- AN-Seite: einzelne Gewerkschaften, Zusammenschluss von Gewerkschaften
Tarifverträge
Tarifautonomie
Tarifpartner haben das Recht Tarifverhandlungen ohne staatl. oder sonstiges Eingreifen zu führen
- geregelt in GG (Art.9) + Tarifvertragsrecht
Tarifverträge
rechtl. Stellung
- nach Rangprinzip (Regel auf höchster Ebene hat Vorrang):
EU-Recht schwebt über allen
1) Grundgesetz
2) Gesetze
3) Verordnungen
4) Tarifvertrag
5) Betriebsvereinbarung
6) Arbeitsvertrag
Tarifverträge
Arten
Langfristig angelegte TV
- Manteltarifvertrag (bsp. Arbeitszeit, Kündigungsfrist, Urlaub, Sonderzahlungen)
- Rahmentarifvertrag
Kurzfristig angelegte TV
- Entgelttarifverträge (Einkommen, Ausbildungsvergütung)
Tarifverträge
Allgemeinverbindlichkeitserklärung
= ausgehandelte Verträge gelten für alle
Ablauf Tarifverhandlungen
-Kündigung Tarifvertrag durch Gewerkschaft
-> Aufnahme der Verhandlungen durch Tarifkommission
-> keine Einigung od. -> Einigung
-> Schlichtungsverfahren -> neuer TV
-> schlichterspruch
-> keine Einigung od->Einigung +neuer TV
-> 1.Urabstimmung über Streik (75%müssen zustimmen)
-> Streik
-> erneute Verhandlung
-> Einigung
-> 2.urabstimmung zur Annahme des Vertrags (25%müssen zustimmen)
- Streikende + neuer TV
Rechte des Azubis
(7 Punkte)
= Pflichten des Ausbilders
- Recht auf Fürsorge
- Vergütung
- Zeugnis (qualifiziertes + einfaches)
- Freistellung für BS + Prüfungen
- Urlaub gewährleisten
- Bereitstellung von Ausbildungs- &Prüfmitteln
- Ausbildung gem. Ausbildungsziel
Pflichten den Azubis
(7 Punkte)
- BS-Pflicht
- Lernpflicht
- Berichtsheft führen
- Schweigepflicht
- Sorgfaltspflicht
- Gehorsamspflicht
- ärztl. Untersuchungen
Freiwillige Betriebsvereinigung
($88 BetrVerfG)
7 Pkt.
- Vereinigung zw. AG + AN
- muss schriftlich erfolgen
- gilt nur für den Betrieb, in dem sie abgeschl. wurde
- Offenlegung im Unternehmen
- gilt nicht für leitende Angestellte
- keine Schlechterstellung als im Tarifvertrag (Rangprinzip)
- Günstigkeitsprüfung gegenüber Arbeitsvertrag (Rangprinzip)
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